Ekkehard von Guenther        

 

22301 Hamburg

 

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Ekkehard von Guenther, , 22301 Hamburg

 

Herrn Rechtsanwalt

 K

 

 

 

 

 

 

 

 

Einspruchsverfahren Ekkehard von Guenther –Anhörung zur Fristversäumnis

Ihr Zeichen:

 

 

 

Hamburg, den 06.06.2016

 

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Vorab: Sie machen zu Recht geltend, dass mein Einspruch vom 17.10.15 datiert.

 

Bezüglich des sogenannten Fristversäumnisses habe ich gelernt, daß mein Einspruch eventuell Aussicht auf Erfolg hätte,  wenn ich leugne  die befristeten Bescheide je erhalten zu haben, oder wenn  ich nachweise, einen Einspruch fristgerecht eingereicht zu haben, tunlichst durch Aufbringung eines Zeugen, der den Einwurf bestätigt, und wie die Dinge hier liegen mein einziger noch im Haushalt lebender Sohn ist. Wenn ich ihm eine derartige Aussage abnötigen wollte, stellt  das eine 27 jährige Erziehung meinen 5 Kindern gegenüber auf den Kopf.  Betreffs meiner eigenen Bereitschaft zu unwahren Aussagen ist festzustellen: Der Entzug  von 9.390 Eur  ist alleinige Verantwortung der Familienkasse. Wenn ich selber in der Sache lüge, und man mir nicht glaubt, wäre ich für den Ausgang verantwortlich. Selber schuld würde man sagen, und die 9.390 Eur schlicht vergessen.  So wie es ist,  ist der Bescheid eine verantwortliche Handlung der Menschen der „Familien“ kasse. Dabei bleibt es.

 

Mein Einspruch gilt der Fristsetzung.

Insbesondere für die Engsetzung von 30 Tagen durch die Behördenmaschine gibt es keinen Grund der Sache nach. Eine Überschreitung dieser Frist ist – nicht nur bei - einem alleinstehenden, verwitweten Vater von 5 Kindern jedoch hochwahrscheinlich.  Die Gründe dafür – Semesterbestätigungen erst im Halbjahresabstand, Einschreibungen einige Monate nach Schulabschluss, Lohnbestätigungen der Tochter nach mehreren Interaktionen mit den Exarbeitgebern, externe Beeinträchtigungen wie Krankheit und Unfall, überflüssige Nachforderungen in den Studiennachweisen durch die Kasse, sind bereits –unvollständig-  vorgetragen.

 

Die Fristsetzung ist eine künstliche Verknappung der Ressource Zeit. Sie ist damit eine zusätzliche massive Erhöhung von dem Lebensrisiko, das Familie ohnehin zu tragen hat.

 

Ich verstehe den Bescheid als Strafe des Staates, dafür daß es diese 5 Kinder gibt und sie bisher ordentlich aufgezogen worden sind. Eine Strafe, die selbstverständlich auch diese Kinder betrifft.

 

Ich verstehe die Versagung von 9.390 Eur nachgewiesenen Ansprüchen als Ausdruck eines politischen Willens, der  nur noch mit Haß auf das eigene Volk gerichtet ist und dessen Nachwuchs  unmöglich machen will.

           

 

 

Mit  freundlichen Grüßen

Ekkehard von Guenther.