Der ursprüngliche Text wurde ergänzt mit dem Satz:
20170801Anmerkung zum Rechtsanwalt:
Ekkehard von Guenther eMail:
evg@keinKindergeld.de |
Untersuchung eines
Unfalls
Hamburg, den 30.11.2016
Satz 1: Es ist eine dieser öden
Selber-Schuld Geschichten.
Eine Frist wird überschritten und dann sind 16.700 Euro futsch.
Da wird man die Achseln zucken und sich abwenden.
Fertig.
Satz 2: Aber dann sage ich, es war ein
Unfall.
Ein Unfall ist ein soziales Ereignis. Es gibt mehr als einen Mitspieler.
Unfall heißt: Alle Beteiligten hatten eigentlich gewollt, daß er nicht
passiert.
Es gibt einen gemeinsamen Willen, daß Menschen nicht zu Schaden kommen.
Es gibt Vorschriften, um Unfälle zu verhüten.
Und nach einem Unfall gibt es eine Untersuchung, wie der Unfall zustande
gekommen ist.
Satz 3: Das Ergebnis dieser Untersuchung ist
der Bescheid:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse
Nord nicht erkennbar.“ Zurück zu Satz 1.
Fertig.
Satz 4: Ich werde weiterschreiben. Bitte
bleiben Sie bei mir.
Irgendwann werde ich sagen: Es war kein
Unfall.
Bitte lesen Sie diesen Text. Ich brauche
mehrere Menschen, die sagen: Es war kein Unfall. Doch, das wird Arbeit.
Satz 5: Lassen wir die Geschichte am 3. März
2015 beginnen: Ein Beispiel für Unfallvermeidung.
Ein
Schreiben der Familienkasse.
„Über Ihren Antrag auf Kindergeld kann
noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden werden weil noch die Vorlage
folgender Unterlagen erforderlich ist.
…
Bitte
beantworten Sie dieses Schreiben möglichst bald.“
Unfallvermeidung heißt: Keine bestimmte
Fristsetzung. So macht Herr Klimpt das.
Es ist ein normales Behördenschreiben, das
dem Vater überlässt, wie er bei drei von seinen 5 Kindern die Unterlagen
organisiert und einreicht.
Die Achtung vor dem Menschen beginnt beim
Respekt vor seiner Zeit. Würde ist ein
langsames Wort.
Es beschreibt die unantastbare Langsamkeit
der Mächtigen – und die unantastbare Langsamkeit der Behinderten.
Das Schreiben vom 3. März 2015, ist der letzte Brief aus der Familienkasse, in
dem der Adressat geachtet wird.
Meine Antwort erfolgt am 22. Mai 2015. (ca 80 Tage)
„beiliegend übersende ich Ihnen einen Antrag auf Kindergeld nebst
Schulbescheinigung für die nunmehr 18 jährige Tochter Doris, sowie
Studienbescheinigungen für Bertha und Charlie.“
Satz 6: Der Eingang erfolgt am 15. Juni 2015
(ca 24 Tage Postlaufzeit). Die Antwort der Behörde erfolgt am 17.Juni
(Briefkopf).
Sie kündigt jedoch keine Zahlung an, sondern hat eine längere Liste von weiteren
Forderungen von Nachweisen für zwei Kinder an verschiedenen Studienorten, die
einzureichen sind.
Zum Abschluß folgen zwei Sätze: Der erste
ist dieser:
„Bitte
erledigen Sie dieses Schreiben bis zum 01.07.2015.“
Das ist eine Fristsetzung. Die vollbezahlte
Sachbearbeiterin am Schreibtisch beschlagnahmt meine unbezahlte Zeit.
Es bedeutet, dass ich meine Zeit nicht mehr einteilen kann.
Beispielsweise abwarten, bis die Kinder ihre
Prüfungen hinter sich gebracht haben und in den Semesterferien nach Hause
kommen.
Und bis die Tochter ihre Rückfragen an ihre
früheren Arbeitgeber in Sachen Lohnbescheinigung gestellt hat. Und bis diese
geantwortet haben.
Dieses Schreiben hat zufällig sein
Versanddatum angemerkt: Das ist der 22. Juni 2015. Das ist 5 Tage nach dem
Datum im Briefkopf.
Bei 2 Tagen Postlaufzeit, gesetzlich dürfte ich 3 Tage einrechnen, habe ich vom 24. bis 29. Juni Zeit um die Sache
mit zwei Kindern durchzubringen. Insgesamt wären das 5 Tage.
Da hat jemand meine erlaubte Reaktionszeit drastisch
verkürzt.
Frist ist wie ein Fahrzeug, das auf einen zufährt. Und eine kurze Frist ist beschleunigtes Tempo.
5 Tage für den Vorgang sind ein Tempo, das einen Unfall unausweichlich macht.
Da hat jemand Gas gegeben.
Unfallverhütungsvorschrift
allgemein: Die gegebene Frist muß
„angemessen“ sein.
Unfallverhütungsvorschrift:
Die Dienstanweisung sieht für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine
Frist von einem Monat vor.
Meine
Bewertung:
Die gegebene Frist ist nicht angemessen.
Da pfeift eine Frau Strohof auf
Unfallverhütung.
Das Mindeste
was zu sagen ist: Das ist sehr sehr fahrlässig.
Der Unfall wird mit einem einzigen Satz der
Frau Strohof unabwendbar.
Aber das Risiko und damit den Unfall selbst
hat nicht die Beamtin Strohof, denn Beamtinnen kennen kein Risiko.
Es ist der Vater, dem ein Tempo aufgezwungen
wird, das er nicht fahren kann.
Und die Behörde, deren Beamtin Frau Strohof
ist, hat etwas zu gewinnen bei einem Unfall.
Vielleicht sollte der Vater darauf plädieren
irgendwie behindert zu sein. 64 Jahre ist er mittlerweile, 5 Kinder, von denen
4 irgendwo studieren und einer noch zur Schule geht und die Wohnung teilt. Und
eine Frau, die nicht mehr da ist.
Und dass 16.700 Euro aufgelaufen sind, das
ist kein Pappenstiel.
Was ich sagen könnte wäre, daß es mit mir
ganz anders ist.
Bei mir ist es ganz anders, als mit diesen allein erziehenden Tussimüttern,
die völlig verplant sind, und bei der vielleicht nur ein paar Monate Kindergeld
abgezogen werden.
Nein, ich habe keinen Respekt vor diesen
Müttern.
Ich verachte sie.
Es ist das Einzige, was ich für sie tun
kann.
Respekt haben heißt, dass sie die
Verantwortung haben.
Und selber Schuld sind, für die „fehlende
Mitwirkung“.
Und selber Schuld sind, wenn sie nicht
rechtzeitig Einspruch einlegen gegen den falschen Bescheid.
Verachtung heißt, dass Mütter unfähig sind.
Dass es 1000 Gründe gibt, warum sie Fristen
versäumen, Papiere nicht beibringen, sich nicht wehren bei falschem Bescheid.
Verachtung heißt festzustellen, dass Mütter
Dinger sind, mit denen Behörde machen kann was Behörde will.
Verachtung heißt dann den Kopf zu drehen, in
die andere Richtung zu schauen, in die Behörde hinein zu sehen und Täterinnen
und Täter Täter zu nennen, die machen
was sie machen wollen.
Verachtung macht die Willkür sichtbar.
Ich werde mir so eine Tussimutter ans Bein
binden.
Und ich werde sie jeden Schritt, den die Behörde in diesem Jahr an mir ausgeübt
hat, mitzerren.
Das, was diese „Familien“kasse mit mir
gemacht hat, das macht „Familien“kasse, wo immer es möglich ist:
Mit den Schwächsten.
Was ich tatsächlich sage ist, dass es bei
mir genauso ist.
Mütter sind Mütter, Väter sind Väter. Alleinerziehende sind Alleinerziehende,
viele Kinder sind viele Kinder, und auch ein Kind allein kann sehr viel Kind
sein.
Ich schulde Frau Strohof keine
Entschuldigung für die Überschreitung einer 5 Tage Frist. Und eine alleinerziehende Mutter schuldet
auch keine Entschuldigung. Beide haben wir Recht auf eine schikanefreie
proaktive Kindergeldzahlung.
Es sind nicht die BeamtInnen, die die Arbeit
leisten. Es sind nicht die BeamtInnen, die irgendeine Ahnung von der Schwere
des Lebens in Familie haben. Es ist nicht Beamtengeld, das die Familien
vorgestreckt haben, um dessen Erstattung es hier geht. Es geht um einen Teil
des Aufwandes, den Eltern eingebracht haben. Es geht um eine Rückzahlung.
Satz 7: Das Schreiben der Frau Strohof hat
noch einen zweiten Satz:
„Sollten
Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle
Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“
Dieser Satz ist falsch.
Die Festsetzung von 5 Tagen Bearbeitungsszeit ist kein „muss“ sondern eine
willkürliche und freie Handlung der Frau Strohof. Ihre Drohung mit der
Ablehnung des Geldes ist eine freie Handlung.
Mit diesem „Muss“ hat Frau Strohhof nur sich selbst ermächtigt, die Ablehnung
auszuführen.
Die Machtergreifung der Beamtin durch die 5
Tage Fristsetzung ist eine
Eigentumsübertragung von prekärer Familie auf die Angehörigen der
Selbstbereicherungsschicht. Mehr muß die Beamtin nicht tun. Alles Weitere geht
automatisch.
Keine Bank darf eingezahltes Geld der Kunden
auf diese Weise veruntreuen.
Weiter: Das „Muss …ablehnen“ ist vorschriftswidrig. Das „muss“ war eine
wahrheitswidrige Belehrung. Ich werde das im Folgenden erläutern.
Unfallverhütung
(meiner Vorstellung nach):
Die Belehrung über das weitere Vorgehen der Bürokratie muß wahrheitsgemäß sein
und darf keine rechtswidrige Handlung androhen.
Meine
Bewertung:
Die absurde Fristsetzung wird verknüpft mit einer Muss-Drohung für den Fall des
Übertretens:
Das ist nicht: „fehlende“ Unfallverhütung. Das ist bewußtes Hinlenken auf den
Unfall.
Das Muster der unmöglich zu lösenden Aufgabe
gibt es überall, wo Terror herrscht.
161205
Nachtrag: „muss der Antrag
auf Kindergeld abgelehnt werden.“
Dieser Satz funktioniert nicht mir gegenüber
als scheinbar Angeredeten.
Seine wahre Funktion ist die Kommunikation innerhalb der Behörde:
Dieser Satz ist die Anweisung an jeden anderen BearbeiterIn, ihn ohne weitere
Fragen unmittelbar auszuführen.
Der Vorgang wird automatisch, ohne daß Frau Strohof noch dabei ist.
Unfallverhütung:
Mit dem Muss-Satz wird verboten, dass der/die
nachfolgende Bearbeiter/in die rechtmäßige Nachfrist stellt.
Führt den Unfall unvermeidbar herbei.
Unfallverhütungs
Vorschrift: Die Dienstanweisung sieht für die Überprüfung der
Anspruchsvoraussetzungen eine Frist von einem Monat vor, welche nach
ergebnislosem Ablauf einmalig mit einer erneuten Frist von einem Monat zu
erinnern ist (0 2. 1O Abs. 3 DA-KG)
Nach dem Schreiben mit Versand vom 22.6.2015
hätte ich gemäß dieser Vorschrift bis
zum 22.7.2015 (ein Monat ) Zeit gehabt.
Bei ergebnislosen Ablauf wäre dann einmalig mit einer erneuten Frist von einem
Monat zu erinnern gewesen.
Diese Frist wäre dann erst am Montag, den 24. August abgelaufen.
Fakten:
Die
8- Tage Fristsetzung war ein Verstoß gegen die Dienstanweisung. Sie hätte mir
einen Monat geben müssen.
Anstelle
der „Muss“-Handlung muss ein Erinnerungsschreiben plus 1 Monat Nachfrist gegeben werden.
Diese
Handlungen haben nicht stattgefunden.
Die BeamtInnen konnten sich darauf
verlassen, daß mir mein Recht auf Erinnerungsschreiben und Nachfrist nicht
bekannt war.
Ich habe das erst nach mehr als einem Jahr Einspruch,
Beschwerde, Briefe Schreiben aus der Stellungnahme des Fachvorgesetzten vom
7.9.2016 gelernt.
Weder mein eigener Rechtsanwalt noch die Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse
haben diesen Umstand je erwähnt.
Und: Keine allein erziehende Tussimutter
wird es überhaupt je erfahren.
Meine
Bewertung:
Die in der Dienstanweisung eingebaute Sicherung zur Unfallverhütung wurde
abgeschaltet.
Das heißt: Der Unfall wurde von der
Familienkasse bewußt herbeigeführt.
Es war kein Unfall.
Satz 8:
Die
zwei Bescheide zur Ablehnung der Kindergeldansprüche von Bertha und Charlie sind
am 16. Juli 2015 verfasst.
Rechtsbelehrung: Gegen so einen Bescheid
kann man Einspruch erheben, innerhalb eines Monats.
Erinnern Sie sich an den 16. Juli 2015? Das war in Hamburg der erste Ferientag der
Sommerferien.
Wäre durchaus möglich, dass Familie vielleicht
4 Wochen abwesend ist.
Danach käme ein Einspruch auch „zu spät“.
Der 16. Juli liegt 23 Tage nach dem 24.
Juni, dem Zugang der Fristsetzung,
Versand war ja am 22. Juni gewesen.
Das heißt: Auch in der realen Ausführung der
angedrohten Verweigerung war eine einfache Monatsfrist von der Fristsetzung bis
zum Bescheid nicht eingehalten worden.
Die zwei Bescheide sind von „Hein“
unterschrieben. Geschlecht nicht erkennbar.
Sie bedeuten in der Summe 16.700 Euro verweigertes
Kindergeld.
Frage: Bei wem liegt die Verantwortung
für die unterbliebene Erinnerung und
Nachfrist? Hat Hein das versäumt oder
schon Frau Strohhof in der Wiedervorlage so angewiesen?
161205: Antwort: Es muß keine Einstellung in
der Wiedervorlage geben. Die „Muß… ablehnen“ –Bestimmung ist hinreichend als
Anweisung an weitere Bearbeitungen. Würde einen Schwerpunkt der Verantwortung
bei Frau Strohof erkennen. Deren Name muß im entscheidenden Bescheid nicht einmal
unterschreiben.
Zwischenbilanz:
In weniger als einem Monat ist aus einem
vorhandenen Anspruch ein Nichts geworden. Der Bescheid ist rechtswidrig. –aber
nicht nichtig, wie der Fachvorgesetzte schreibt.
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Aber man muß ihn anfechten. Innerhalb eines Monats.
Mal sehen, wann „man“ das merkt. Und wann Tussimutter das merkt.
Zunächst merkt man das nicht. Man hat das vierte Abitur gefeiert, man ist
mit 4 von fünf Kindern Pizza essen gegangen, man hat mit 4 von fünfen Abiball
gefeiert, man war am 17.7 mit zweien und
Freunden im Kino, hat die Minions in 3 D gesehen.
Alles im grünen Bereich. Abgesehen davon,
dass einer Sorgen hat, was seine Auftragslage betrifft, was sein nicht mehr so
weiter können betrifft, und sie für sich behält.
Man wird bis zum 30.7. eine Nachbarwohnung
räumen müssen, die zu Zeiten der siebenköpfigen Familie hinzugemietet worden
war.
Büro, Bücher und Kinderzimmer.
Die Ordner in Sachen Kindergeld verschwinden
in einem Bücherportainer.
Man verunfallt ein wenig: Man stürzt beim
Streichen und kann die Hand nicht mehr richtig gebrauchen.
Man wird einen Transporter mieten und eine
1200 Km Tour mit Möbeln zu dem Studienort des Sohnes und zu dem zukünftigen
Studienort der Tochter unternehmen.
Am 27. Juli stecken drei junge Männer ein
Haus in Brand.
In dem Haus war „man“ mit zwei
Geschwistern aufgewachsen. Das war im Bereich des 600 km entfernten
Ingolstadt.
Man wird sich darum zu kümmern haben.-
Am 20. August 15 endet die Einspruchsfrist
zum Ablehnungsbescheid vom 16.07.2015.
Wie gesagt: In diesem Datum sind eine
angemessene Fristsetzung vom 17. Juni aus und eine einmonatige Nachfrist bis zum Ablehnungsbescheid einfach
unterschlagen worden.
Rechtmäßig
mit Nachfrist wäre der Bescheid erst am 20.8 zustande gekommen.
Rechtmäßig wäre dessen Einspruchsfrist erst
am 21.09.2015 abgelaufen.
Am 4.9.2015 reiche ich alle weiteren
Studienbescheinigungen für Charlie ein.
Ich weise darauf hin, daß die Anzahl der Urlaubssemester ausdrücklich mit 0
angegeben ist.
Dass die Forderung zur Vorlage alter Studienbescheinigungen überflüssig ist.
Satz
9:
Mit Datum 1.10.2015 ergeht ein neuer
Bescheid an mich:
Ich beginne mit dem positiven Teil:
„lhrem Antrag auf Kindergeld vom 15.06.2015
wird entsprochen. Kindergeld wird für das Kind Charlie von Guenther, geboren
am 1994 , für den
Monat August 2015 in Höhe von
188,00 Euro·monatlich festgesetzt….“
Das ist seit dem Schulabschluss im Sommer
2013 die erste Anerkennung des Kindergeldanspruchs von Charlie. Zugleich wird
die Zahlung auf August 2015 begrenzt.
Alle bis dahin aufgelaufenen Ansprüche hat
die staatliche Selbstbereicherungsschicht für sich kassiert.
Ich setze fort mit dem negativen Teil:
„Die
Kindergeldfestsetzung wurde mit Bescheid vom _ 16.07.2015_abgelehnt. Nunmehr beantragen Sie erneut Kindergeld
außerhalb der Einspruchsfrist. Die Festsetzung kann rückwirkend längstens bis
zu dem Monat erfolgen, der auf den Monat der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides
folgt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2001 VI R 164/98).“ ·
In diesem Satz passiert Einiges:
Ich hatte eigentlich nur Nachweise
eingereicht, wie die ganze Zeit auch, nachdem ich sie erhalten hatte.
Die Einreichung versteht SachbearbeiterIn
Schaffenberger angeblich als „erneuten“ Kindergeldantrag. Der dann rückwirkend
bis auf den dem Juli nachfolgenden Monat August genehmigt werden kann.
In diesem Text ist etwas Zweites passiert.
Die Information dazu erhalte ich erst fast ein Jahr später am 4.7. 2016.
Sie befindet sich im Bescheid der Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse zu
meinem Einspruch vom 17.10.2015.
„Ich“ habe nämlich am 15.09.2015 Einspruch
gegen die Ablehnung der Kindergeldanträge Bertha, Charlie vom 16.07.2015
gestellt.
Dieser Einspruch hat im Bescheid vom 4.7.2016 ein eigenes Aktenzeichen bekommen
und ist dort erörtert und abgelehnt worden.
Aber daß dieser Einspruch stattfand, das ist
eine Information, die ich nicht wußte. Ich hatte – wie gesagt – nur weitere Unterlagen
eingereicht.
Schaffenberger hat also einen
„Einspruch“ bearbeitet, ohne dass mir
dieser Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.
Schaffenberger hat diesen „Einspruch“
verworfen.
Dazu wird ein Grund angeführt:
Fristversäumnis. Fristversäumnis gilt, wenn es von mir verschuldet ist, wenn da
kein „Hindernis“ war, das mich am fristgemäßen Handeln gehindert hat.
In dem Bescheid vom 4.7. 2016 wird nun
festgestellt, dass die Frist versäumt worden ist. Lassen wir diese Feststellung
einmal stehen.
Es wird weiterhin festgestellt: „Es liegen keine Gründe vor, die das
Fristversäumnis rechtfertigen würden.“
Diese Feststellung der untersuchenden Frau
Baufeld ist ihrerseits ohne Grund.
Denn ich bin in diesem Vorgang, der ohne mein Wissen stattgefunden hat, gar
nicht gefragt worden, ob es Gründe für das Fristversäumnis gegeben hat.
Unfallverhütung:
„Warum in aller Welt kommen
Sie erst jetzt damit?“
Diese Frage hätte zur Rettung der Familie genügt. Ich hätte erklären können.
Diese Frage wurde nicht gestellt.
Unfallverhütungs
Vorschrift:
„Die
Familienkassen haben alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die
entscheidungserheblichen Tatsachen aufzu klären.
…
Der
Gewährung rechtlichen Gehörs kommt besondere Bedeutung zu.“
Schaffenberger hat seinen/ihren
Untersuchungsauftrag zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen
pflichtwidrig nicht ausgeführt.
Die Behörde hat mir rechtliches Gehör verweigert, indem sie mir den
Verfahrensakt „Einspruch“, der gerade stattfand, verschwiegen hat.
9 Monate später hat die jetzige Vertreterin
der Beklagten Baufeld, damals als „unparteische Untersucherin“ der
Rechtsbehelfsstelle, diesen Vorgang untersucht, die zitierte Feststellung: „Es
liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.“
verfasst und die fehlende Anhörung unterschlagen.
Was sie mit mir gemacht haben, das machen
sie mit Tussimutter tausendfach.
Ich habe 13 Monate gebraucht um das zu merken.
Tussimutter hat überhaupt keine Chance.
Unfallverhütung:
Die pflichtgemäße
Untersuchung von Hinderungsgründen hat auch hier nicht stattgefunden.
Der „Unfall“ wurde nicht vermieden sondern
im dritten Monat fortgesetzt. Er wird entschlossen zur maximalen
Schadensentwicklung fortgeführt.
Das Verhalten der Strohof, Hein,
Schaffenberger, Baufeld ist in seiner Mechanik des Hasses kohärent. Jede wäre
frei gewesen an ihrem Platz anders zu handeln.
Es war kein Unfall.
161207
Nachtrag:Und noch eines:
Verfristung des Einspruchs.
Mit dem stillen Entscheid zum nicht
angehörten „Einspruch“ vom 15. September 2015 habe ich auch keine Rechtsbehelfsbelehrung
erhalten. Damit ist verbunden, dass meine Einspruchsfrist ein Jahr beträgt.
„Der
Einspruch wurde erst nach Fristablauf erhoben . Gern. § 355 Abs. 1 AO ist der
Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzulegen, sofern dieser gern. § 356 AO mit
einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen war, andernfalls gilt eine
einjährige Ein spruchsfrist.“ (aus dem Bescheid der Rechtsbehelfsstelle an den Rechtsanwalt)
Der Verwaltungsakt wurde mir mit dem
zitierten Bescheid am 4.7. 2016 erst bekannt gegeben. Das heißt: Meine sämtliche
Einsprüche dazu sind innerhalb der einjährigen Einspruchsfrist fristgemäß
eingegangen und rechtswidrig für verfristet erklärt worden.
Satz
10: Nach dem Bescheid vom 1. Oktober 15
Und jetzt erst, nach dem 1. Oktober 2015,
versteht der betroffene Vater ansatzweise, was Sache ist.
Dass er einem Bescheid hinterherlaufen muß, der am 16. Juli 2015 erstellt
worden ist.
Zunächst muß er ausrechnen, um wieviel Geld es eigentlich geht:
Er hat eine Datenbank, mit der er die Zahlungen über die Jahre hinweg
aufstellen kann.
Die „Familien“ Kasse bietet keine Möglichkeit zur zusammenfassenden
Überprüfung.
Es gibt keine Summen, nicht monatlich über
mehrere Kinder, nicht über mehrere Jahre.
Es gibt nur das Karussell der
Ordnungszahlen. (Eltern von mehreren Kindern wissen, wovon ich spreche) Das
macht es unmöglich, für ein Kind einfach die Monate zusammenzuzählen.
Eine Tussimutter hat keine Chance auf eine Übersicht.
Eine Tussimutter kann nicht ausrechnen um welchen Betrag es geht.
.
Der Vater kommt auf den Betrag von 10.057.-
Euro. Der Betrag ist noch zu niedrig, er hat übersehen, dass bereits seit
Dezember 2010 Geld für Bertha zurückgehalten wird. Er hatte gedacht, das Geld
wäre damals direkt an Anna gegangen. Bei 5 Kindern kann so etwas passieren. Bei
4 Kindern zu Haus und einer schwerkranken Frau kann das passieren. Bei einem
inneren Zusammenbruch nach dem Tod der Frau und dem Aufrechterhalten der
bröckelnden Fassade über die folgende Zeit hinweg, kann das passieren.
Und die Tussimutter? Sie lebt in ihrem
konkreten Schicksal. Ich kenne sie nicht. Aber es passiert ihr auch.
Der Vater schreibt einen Brief. Es ist sein
erster selbstverfasster Einspruch.
Er versucht einfach zu erklären, daß Dinge passiert sind, und dass er selbst
langsam geworden ist.
Rückwirkend und juristisch betrachtet beschreibt er eine Liste von
„Hindernissen“. Er vertraut in die Mitmenschlichkeit der Bearbeiterinnen und denkt einfach, dass
diese Erklärungen hinreichen, um seine Ansprüche nunmehr anzuerkennen.
Auf die Idee, dass da bereits eine Serie von
rechtswidrigen Aktionen der Familienkasse gegen ihn abgelaufen ist, um ihm das
Geld abzujagen, kommt er nicht ansatzweise.
Er hat damals keine Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des bisherigen Verhaltens der „Familien“Kasse.
Er weiß vom 1. Oktober aus, dass er einen
Monat Frist hat für seinen Einspruch. Er weiß, dass er das Geld so bald wie
möglich braucht. Er schreibt so schnell, so kurz wie möglich.
Er verfasst am 17.10.2015 und versendet am
Montag, 19.10.2015 per Einschreiben.
Er erfährt am 28. April 2016 (!) von der „Familien“Kasse, dass das Schreiben am
18.11.2015 (!) eingegangen ist.
Dazwischen: NICHTS.
„Familien“kasse ist frei von aller Frist. Ihr gehört die Zeit.
Unfallverhütung:
Die beamteten BesitzerInnen der Zeit vernichten nicht nur durch Fristsetzung.
Ihnen gehört auch die Fristüberschreitung. Denn sie schreiben den
Eingangsvermerk.
Da ist ein kleiner aber massiver Eingriff
vorgenommen worden, um die Behauptung der Verfristung aufzustellen.
Weiter: Nach dem angeblichen Eingang 18.11.15 wurde der Einspruch weiterhin
erstickt.
Der wartende Vater wurde mit seiner Familie den einsetzenden Wirkungen des
Geldentzuges überlassen.
Diese Wirkungen hat er der „Familien“kasse bereits am 1.12.15 in seiner
Beschwerde zur Untätigkeit geschildert.
Nach der im Sommer gegen den Vater gesetzten
8-Tage Frist hat „Familien“Kasse für sich nunmehr alle Zeit der Welt.
Es geht um Familie vernichten durch Nichtstun.
Das ist kein Unfall.
Und: Ich weiß, was sie mit den Tussimüttern
machen.
Erst ein Schreiben eines Rechtsanwalts hat
eine Antwort am 28.4.16 hervorgerufen.
Und erst mein Schreiben an den Senat hat
eine qualifizierte Befassung vom Leiter der Familienkasse Bombor aus
veranlasst.
Weiteres in diesem Zusammenhang: Siehe
Klagebegründung beim Finanzgericht.
Mit dem Bescheiden vom 28. Oktober 2015
kommt die Sache zum Abschluss. Es sind 2 Bescheide, mit denen aufgeräumt wird,
unterzeicnet wieder von Herrn Klimpt vom 3. März.
„Ich“ habe auch am 1.10.2015 Anträge
gestellt, denen „entsprochen“ wird.
Von da aus wird noch einmal Berthas letzte
Zahlung vom August 15 (Sie ist nun 25 Jahre alt) beschieden und damit eine
Überweisung für 4 Kinder. Emils
Ordnungszahl hat sich geändert. (Das
Ordnungszahlensystem ist Teil der nebulösen Undurchsichtigkeit der
Kindergeldkasse. Das erste Kind bekommt die Zahl 1, den kleinsten
Kindergeldanspruch. Diese Zahl muß aber geändert werden, wenn bei 5 Kindern
nach 25 Jahren das Älteste seinen Anspruch verliert, denn dann entfällt der
teuerste Anspruch, also ist es dann Nr 5. Die eingehenden Bescheide enthalten
also regelmäßig Sätze wie: „Die Ordnungszahl für Kind X wurde geändert.“ Die
dagegen durchsichtige Dokumentation meiner Ansprüche war nur über Summenbildung
über die berechtigten Kinder und Jahresabrechnung der Ansprüche gegen
chaotische Zahlungseingänge möglich gewesen.)
Im
zweiten Bescheid wird dann die laufende Zahlung für 3 Kinder festgelegt.
Eine Nachzahlung von 764 Euro wird angekündigt. Stimmt nicht, stattdessen
erfolgt am 3. November ein Eingang von 995.- Euro.
Von da an erfolgen die Zahlungen mit
monatlich 570.- Euro regulär.
Unfallverhütung:
Transparenz ist eine
Aufgabe der Unfallverhütung.
Die Bescheide sollten eine einfache und übergreifende Überprüfung der
Zahlungseingänge gegen Ansprüche ermöglichen.
Das ist nicht der Fall.
Man vergleiche meine Dokumentation gegen die der Familienkasse als Anlage zum Bescheid
an mich. Die enthält zudem falsche Werte und falsche Aussagen.
Der
letzte Abschnitt dieses Textes befasst sich mit der Untersuchung der Vorgänge
durch die Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse.
Es geht nicht mehr um das Verhalten der
unmittelbaren Sachbearbeiterinnen, sondern darum, wie die Rechtsbehelfsstelle
dieses Verhalten bewertet.
Ich hatte Einspruch erhoben, durch
Einreichung weiterer Unterlagen im September 15, und selbst mit Bewußtsein und explizit
mit Schreiben vom 17.10.15.
Die Rechtsbehelfsabteilung der Familienkasse untersucht erstens die Behandlung
des ersten (stillen) Einspruchs durch Schaffenberger.
Nein. Sie untersucht meinen „stillen“ Einspruch neu, sozusagen unabhängig von
Schaffenberger, als Einspruch gegen den Bescheid vom 16.7.15
(Verweigerung).
Das Verhalten des/der Schaffenberger als Behandlng meines Einspruchs wird nicht
untersucht.
Zweitens untersucht sie meinen Einspruch vom 17.10.15 überhaupt zum ersten Mal.
Als Einspruch gegen den Bescheid Schaffenberger, „Verweigerung der Korrektur
des Bescheides vom 16.7.15“.
Dabei werden sowohl Vorschriften und „auch“
Sachverhalte, die zu meinen Gunsten wirken, unvoreingenommen ermittelt,
dargestellt und berücksichtigt.
Theoretisch.
Verlauf
der Beschwerdebehandlung:
Die Behauptung der Behörde,
die Beschwerde sei erst am 18.11.15 eingegangen, wird von mir bestritten. Siehe
weiter oben und im Text der Klagebegründung.
Behördenseitig nicht zu bestreiten ist der
darauf folgende Erstickungstod der Beschwerde.
Nicht bestreitbar ist, daß erst die Hinzuziehung des Rechtsanwalts, von mir aus
gesehen, um den 10. März 2016 herum, mit „Eingang“ am 30. März zu einer Antwort am 28. April 16 geführt
hat. Eine Nullantwort, eine reine Empfangsbestätigung, eine Ankündigung, daß
die Behandlung „dauern“ wird, und daß die Sache nur über meinen Rechtsanwalt
laufen soll.
Unfallanalyse:
Es gibt ein Verhalten der
Behörde nach dem Eingang meines Einspruchs.
Dieses Verhalten gilt nicht der Beantwortung des Einspruchs.
Das Verhalten der Behörde ist frei von jedem
Vorwand nicht mehr sachgerecht, sondern gegen die Menschen gerichtet, die auf
das Geld angewiesen sind und warten.
Zu den bisherigen: „Es war kein Unfall“- Einzelereignissen,
die sich in eine Serie von Rechtsverstößen einreihen, gehört ab jetzt die
massive Rechtsbeugung in der Behandlung der Beschwerde.
Da ist die alles niederschlagende Behauptung
eines verfristeten Eingangsdatums, vom 28. April 2016 aus.
Da ist der Erstickungstod der Beschwerde durch
Schweigen, bis ich die Befassung erzwungen habe.
Das ist Verhungern machen gegen Familie.
Die Beschwerdebehandlung durch Nichtstun
fügt sich nahtlos in die durchgegehende Feindseligkeit der beschwerten
Beschlüsse ein.
Sie setzt die Tathandlungen fort.
Es war kein Unfall.
Und: Tussimutti hat keine Chance.
Anhörung
durch die Rechtsbehelfsstelle (20. Mai 2016):
Es gab vor der Entscheidung zu meiner
Beschwerde eine Anhörung. Diese war an den Rechtsanwalt gerichtet, sie galt
ausschließlich dem angeblich verfristeten Eingang meines Einspruchs vom
17.10.15.
Und sie weist darauf hin, dass der
Einspruch vom „18.11.2015“ auch in der
Sache „keinen Erfolg haben dürfte“.
„Denn die am 18.09.2015 eingereichten Unterlagen könnten zwar als Einspruch
gegen die Ablehnungsbescheide gewertet werden. Dieser wäre jedoch ebenfalls
verfristet.“
Die Anhörung ist von Frau Ratajczyk
verfasst. Sie wird ihrer Aussage nach über den Einspruch entscheiden.
Unfallanalyse
der Anhörung:
Meine Beschwerde richtete sich gegen den Bescheid vom 1. Oktober 2015. Dort war
in einem Einspruchsverfahren, das ohne mein Wissen und ohne meine Mitwirkung
durchgeführt worden ist, festgestellt worden, dass meine am 18.9. eingegangenen
Unterlagen außerhalb der Einspruchsfrist zu den Ablehnungsbescheiden vom 16.
Juli 15 eingegangen sind. Bei der Feststellung der Verfristung war ich nicht
nach Hindernissen gefragt worden.
Diese damals Nicht-Angehörten
Hinderungsgründe werden auch jetzt nicht Gegenstand der Anhörung.
Der Umstand, dass für die Verfristung des am
18.9.15 eingegangenen „Einspruchs“ Hindernisse hätten vorliegen können, die
immerhin mit der Erörterung des „verfristeten“ Einspruchs vom 17.10.15 der
Untersuchenden inzwischen teilweise bekannt waren, wird unterschlagen.
Die Handlung des/der Schaffenberger/in, mit
der im Einspruch meine Anhörung zur Frage der Hindernissen unterlassen wurde,
wird ausgeblendet.
Die Beschwerde wurde am 17.10.2015 verfaßt,
am 19.10.15 per Einschreiben zur Post gegeben. Die Familienkasse behauptet, am
28. April 2016, einen Eingang zum
18.11.2015.
Eine Untersuchung möglicher Gründe für den Unterschied zwischen Verfassungsdatum
17.10.15 und „Eingangsdatum 18.11.15“ wurde nicht vorgenommen. Die objektiv
gebotene Frage nach dem behördeninternen Umgang mit der Zeit wurde nicht
gestellt.
Die Entscheiderin Ratajczyk bereitet einen
Bescheid vor, der ebenfalls nur nachteilige Aspekte aufführen wird. Das fast
ein Jahr dauernde Zerstörungswerk soll fortgesetzt werden.
Der
Bescheid vom 4. Juli 2016
Vorab, noch einmal: Es geht um eine Antwort
der Rechtsbehelfsstelle auf meinen Einspruch.
Die Rechtsbehelfsstelle hat die Pflicht meine Beschwerde unvoreingenommen zu
untersuchen. Selbstverständlich müssen alle Umstände, die für mich und zu
meinen Gunsten sprechen, erkannt und berücksichtigt werden.
Gegenstand sind die Vorgänge, die zum
Bescheid vom 16. Juli 15 geführt haben, und die Vorgänge, mit denen eine
frühzeitige Korrektur verhindert worden ist.
Wenn jetzt im Folgenden noch einmal die
einzelnen Rechtswidrigkeiten aufgeführt werden, dann geht es um das Verhalten
der Rechtsbehelfsstelle.
Es gibt zwei Bescheide, einer geht an den
Rechtsanwalt, einer an mich, weil ich an
den Senat geschrieben hatte.
Der Bescheid an den Rechtsanwalt ist von Frau Baufeld verfasst.
Der persönliche Bescheid ist aus dem Büro Grombkowski
und unterzeichnet von Herrn Bombor als Leiter der Familienkasse.
In
Sachen Bertha:
…
Mit Schreiben vom 16.11.2010 wurden Sie erneut aufgefordert, weitere
Ausbildungsnach weise für Bertha zu erbringen. Dieser Aufforderung sind Sie
nicht gefolgt. Die Kindergeld zahlung endete daher mit dem Monat November 2010.
In dieser Zeit war meine Frau, seit 2009, bereits schwer
erkrankt. Einen Eindruck von der Situation kann der Text „Schöffensache“ an das
Amtsgericht St. Georg geben.
http://www.keinkindergeld.de/160912webAw_Schoeffenbeschluss.htm.
Am
15.06.2015 reichten Sie die Studienbescheinigung für Bertha für den Zeitraum
von März 2015 bis August 2015 ein.
…
Die Familienkasse forderte Sie mit Schreiben
vom 17.06.2015 auf, einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld zu stellen und
die notwendigen Nachweise beizufügen.
Dieser Aufforderung sind Sie nicht
nachgekommen. Der formlos gestellte Antrag
vom 15.06 .2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung
abgelehnt. Auf die Rechtsfolgen wurden Sie in diesem Bescheid ausdrücklich
hingewiesen.
zu meinen Gunsten:
Nicht untersucht wurde die Länge der Liste von teils überflüssigen –
nicht - „notwendigen“ Nachweisforderungen.
In
Sachen Charlie:
…
Über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab August 2013 wurden Sie mit
Bescheid vom 13.06 .2013 informiert. Nachweise ab diesem Zeitpunkt wurden von
Ihnen leider nicht eingereicht.
Die Behauptung ist falsch.
Im November 2013 war die erste Studienbescheinigung mitsamt Fragebogen nachgewiesenermaßen
eingereicht worden.
Der Untersuchungsauftrag zur Festellung objektiver
Sachverhalte wurde nicht ausgeführt. Das Verhalten der untersuchenden Frau
Baumann deckt damit die Unterschlagung des Vorgangs durch die Familienkasse.
Die Anerkennung der Semesterbescheinigung
als Nachweis des lückenlosen Studiums wird konstant und noch in der 1.
Stellungnahme der Beklagten vor dem Finanzgericht verweigert. Ich habe bereits
im September 2015 darauf hingewiesen, dass diese Studienbescheinigung die
Anzahl der Urlaubssemester explizit mit
0 ausweist. Jede aktuelle Bescheinigung ist hinreichend. Nachweisforderungen
für die Vorsemester sind überflüssig.
Darüber hinaus: Zu einem systematischen und grundlosen Mißtrauen gegen einen
alleinerziehenden Vater von 5 Kindern hat die Kasse kein Recht.
Vielmehr habe ich ein Recht auf die Respektierung meiner begrenzten Ressourcen.
Diese Ressourcen wurden allein mit dem
Schreiben vom 17.6.2015 und der 8-Tage-Fristsetzung zweifach beansprucht: für
die Angelegenheit Bertha und in Sachen Charlie.
Auch das hätte die Untersuchung zutage
bringen müssen.
Für beide Kinder Bertha und Charlie gilt:
Der formlose Antrag vom 15.06.2015 wurde mit
Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auch in diesem
Bescheid wurden Sie ausdrücklich auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Nicht untersucht wurde die unmöglich einzuhaltende
sadistische Fristsetzung vom 22. Juni bis den 1. Juli.
Nicht untersucht wurde die vorhergehende (das meint das Wort
„Auch“) rechtswidrige Androhung der Versagung des Kindergeldes als
„Muss“-Bestimmung und die damit verbundene Selbstermächtigung der Bearbeiterin
Strohof.
Nicht untersucht wurde die Unterschlagung der vor einem
Ablehnungsbescheid gebotenen Erinnerung verbunden mit einer einmonatigen
Nachfrist.
Nicht untersucht wurde der Vorgang zum Bescheid vom 1.
Oktober 2015. In diesem war ein Einspruch von „mir“ ohne mein Wissen bearbeitet
und ohne mir Gehör zu geben wegen Verfristung verworfen worden.
Die dringend gebotene Untersuchung bezüglich möglicher Hindernisse zum Einspruch war von
Schaffenberger unterlassen worden.
Da über diesen Vorgang keine Belehrung erfolgt ist, sllte die Einspruchsfrist
diesbezüglich ein Jahr betragen.
Nicht untersucht wurde der Vorgang meines Einspruchs vom
17.10 2015. Wie schon bei der Anhörung von Frau Ratajczyk angekündigt, wird die
Frage nach den behördeninternen Verzögerungszeiten von insgesamt (Köpcke,
Ratajcyk, Grombkowski, Baufeld, Bombor) 5 Personen nicht thematisiert.
Nicht untersucht wird das absolute Schweigen der Behörde nach
dem „18.11.15“.
Die „ausdrückliche“ Entschuldigung des Leiters gilt auschließlich der
Bearbeitungsdauer im Zusammenhang mit dem Rechtsanwalt.
Tatsache ist, dass der Einspruch unterdrückt worden war.
Tatsache ist, dass eine aktive Bearbeitung erst eingesetzt hat, als ich
den Senat der Stadt Hamburg davon in Kenntnis setzte.
Nicht untersucht wurde der Vorgang meiner Aufsichtsbeschwerde
vom 1.12. 2015.
Der in demselben Schweigen
unterging.
Es geht nicht um „Entschuldigung“ es geht um eine Struktur, um eine
behördliche Normalität.
Tussimutter hat keine Chance.
Der unterzeichnende Leiter der Familienkasse Guntram Bombor hat mit
seinem Beschwerdebescheid vom 4.7.2016 fortgesetzt und zusammenhängend gegen
seinen objektiven Untersuchungsauftrag verstoßen.
Die Serie von Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang der Ablehnungsbescheide wird von ihm gedeckt,
die Tat damit nahtlos fortgesetzt.
Das Ergebnis im Beschwerdebescheid vom 4.7.2016 lautet:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist
ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“
Aus der Begründung des Bescheides vom 4.7.
2016, die an den Rechtsanwalt.ging:
„Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn ·eine
Verfahrensfrist schuldlos ·, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute
Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann
nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen
Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten
Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten
dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“
Sämtliche Risiken der Beweiserbringung,
beispielsweise über dritte Personen, die gibt es in Familien standardmäßig, hat
der Gesetzgeber hier auf die Angehörigen
der Institution Familie verlagert. Er/Sie kann stolz darauf sein, auch das
letzte Schlupfloch dieser gemeingefährlichen Organisation gestopft zu
haben.
Das ist bürokratiezentriertes Recht.
Dieser Gesetzestext wird von der skrupellosen Juristin Baufeld denn auch
völlig richtig als ihre Lizenz zum Abschießen verstanden.
Sie schreibt:
„Es
liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden. Der
Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form und
Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der
Einspruchsführer diese Frist einhalten können.“
Zum
einen wäre auch bei einer möglichen Anerkennung der Gründe der Antrag nicht
unmittelbar nach Wegfall des Hindernisses (Zugang der Kündigung wegen
Eigenbedarfs und Brand des Eltern hauses im Juli 2015) gestellt worden. Nach §
110 Abs. 2 AO ist der Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des
Hindernisses zu stellen. Zum anderen sind die dort angeführten Gründe für eine
Wiedereinsetzung unzureichend. Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer
nicht hand lungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.“
Auf welche „eigenen“ Angaben sich Frau
Baufeld bezieht, weiß ich nicht.
Es ging nicht um „Zugang“ der Kündigung, sondern
um das Räumen der Wohnung, um einen Umzug, in dem auch das Büro mit
Kindergeldakten in Kartons verräumt worden ist.
„Danach
mußten in Kartons verpackte anstehende Behördenvorgänge wiedergefunden und
zusammengestellt werden.“ (mein Schreiben vom 17.10.2015)
Die Juristin Baufeld hatte keine Lust
gehabt, diesen Satz zu lesen.
„Im
Juli des Jahres wurde unser Elternhaus durch Brandstiftung zerstört. Bei den
geschilderten Umständen wird die Vertretung der Erbengemeinschaft gegenüber
Versicherung und Brandstiftern bei mir liegen.“ (ebenfalls 17.10.2015)
Die furchtbare Juristin Baufeld hatte keine
Lust gehabt, in diesem Satz einen Sachverhalt zu Gunsten des
Einspruchführenden zu erkennen.
Es ist nicht Aleppo, ich weiß.
Muß es denn Aleppo sein, damit Baufeld einen
Notstand anerkennt?
Welche Standards hat ein Baufeld an
menschliches Unglück? Was für Stories will sie hören?
Ich kapiers nicht. Das Verhalten ist jenseits des Menschen.
Ich breche hier ab.
Unfallverhütung:
Frau Baufeld ist ein freier Mensch. Sie
hätte beide angeführten Sätze anders interpretieren können als sie es getan
hat. Es wäre zu dem Zeitpunkt (4. Juli 2016) schlimm genug gewesen, aber es
hätte Einiges gerettet. Frau Baufeld hat stattdessen einen Shredder aus
Paragraphen angeworfen, um mich zu zerlegen. Gibt es denn keine Paragraphen,
unter denen sie anders zu erkennen gehabt hätte?
Es war kein Unfall.
Tussimutter:
Keine Chance. Und man stelle sich vor,
Tussimutter käme aus den sogenannten bildungsfernen Schichten. Das heißt, sie
hätte noch weniger Worte, als ich in meinem Brief hatte: Diese BeamtInnen
werden ihr keinen einzigen Schritt entgegengehen.
Oder sie macht den Fehler und tefoniert.
Dann wird sie von dort aus abgebügelt.
Keine Chance für Tussimutter. .
Unfallverhütung:
Es könnte ja Zufall gewesen sein. Fünf Mal Rechtsbeugung durch mangelnden Sachverstand.
Die BearbeiterInnen können vielleicht nicht anders, als bei allen
Entscheidungen das Recht irgendwie krumm
zu legen.
Aber dann müsste diese Beugung des Rechts in beide Richtungen nachzuweisen
sein: Auch Beugung zu Gunsten des Menschen.
Und Zufall ist ähnlich wie Freiheit: Er ist unabhängig vom Vorher.
Wenn die Entscheidungen zufällig wären, dann sollte mindestens eine Verbiegung
dabei zu meinen Gunsten gewesen sein.
Und die gibt es nicht.
Es war kein Zufall.
Die Kette der Entscheidungshandlungen war koordiniert.
Die Bearbeiterinnen waren nicht
unabhängig voneinander.
Es war kein Unfall. -
Gegen den Bescheid habe ich Klage erhoben
beim Finanzgericht. Das Verfahren ist unterbrochen, weil vom Richter ein
Güteverfahren vorgeschlagen wurde. Mit einem regulären Termini darf ich
frühestens in 10 Monaten rechnen. Das kann ich mir nicht leisten. Ich muß einer
möglichen früheren Zahlung den Vorrang einräumen.
Die Verfahrensdauer ist Teil der Familienvernichtung
durch Familienkasse. Die Behörde Familienkasse darf die Langsamkeit der Behörde
Finanzgericht einplanen.
Abgesehen von ihrer Zustimmung zum „Güte“
termin hat die Familienkasse bis heute über 13 Monate hinweg keinen einzigen Ansatz
zur friedlichen Behebung der Sache
gemacht.
Ein Schutz der Familie gemäß Artikel 6 GG
findet nicht statt.
Rechtsgleichheit
und die Rolle des Rechtsanwalts
Zur Rolle des Rechtsanwalts.
Als Erstes wird man gefragt, ob man einen
Rechtsbeistand hat.
Mein Rechtsanwalt war sehr lieb. Er hat mir
bis heute keine Rechnung geschickt. Bitte überlegen Sie aber auch, wieviel
Aufwand sich ein Rechtsanwalt leisten kann, der lieb ist und keine Rechnung
schickt. Besonders, wenn im Bescheid der
Familienkasse festgestellt wird, daß die Kosten für die Aufwendungen nicht
übenommen werden und: „Die Notwendigkeit
der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten wird verneint.“
Dabei war das Beschwerdeverfahren überhaupt
erst in Gang gekommen, nachdem der Anwalt im März 16 geschrieben hat.
Der Rechtsanwalt ist notwendig. Denn er ist
der Türöffner zum Verfahren, auch bei dem einfachsten Einspruch.
Sobald das Verfahren läuft, ist jedoch Gefahr gegeben.
Die andere Seite will mit dem Rechtsanwalt verhandeln und nicht mit mir.
Aber ich lerne erst im Verfahren, an welchen Stellen es überhaupt auf
Einzelheiten ankommt.
Ich habe den mir unbekannten Rechtsanwalt über eine Telefonnummer kontaktiert,
und dann vielleicht drei Gespräche
und einige Mails ausgetauscht. Ab
und zu bekam ich von ihm ein Poststück aus der Behörde weitergeleitet.
Sein Einblick in die Sachlage erfolgt durch
mich.
Was seinen Rat anbetrifft:
Die Liste der Handlungsoptionen scheint sehr kurz, die Aussichten auf Erfolg
sind schwächlich.
Mit einer Verfahrensdauer von einem halben Jahr ist zu rechnen.
Die Einzelheiten sind in meinem Kopf. Mein
Kopf ist ein Dschungel. Damit da eine
„Sache“ daraus wird, muß ich sie jeden Tag kneten. Dann fallen mir Sachverhalte
ein, Papiere, Tagebuch, Kalender, Mietverträge vom Autoverleih. Dann entstehen
neue Aspekte. Dann kann ich unabhängig von meiner Erinnerung begründen.
Dann kann ein Anwalt erst aufsetzen.
Der Anwalt weist bei der Anhörung zur
Beschwerde noch einmal auf das Datum der Beschwerde in meiner Version hin:
17.10.2015, fügt in der bisher bekannten Liste der Hinderungsgründe meine
bisher nicht erwähnte Sturzverletzung beim Renovieren Juli/August hinzu – das
war es.
Beides wird im Bescheid der Rechtsbehelfsstelle nicht berücksichtigt werden.
20170801Anmerkung zum Rechtsanwalt: Dieser hat in der langen Liste der
Rechtsbrüche keinen einzigen ausfindig gemacht, noch angeführt.
Und der Rat, den er mir gegeben hat, er kommt mir rückwirkend nur noch wie eine
Falle vor, in die ich aus Ehrlichkeit nicht hineingetreten bin.
Der Instanzenweg über die Rechtsbehelfsstelle und mit juristischen Mitteln durch den
Rechtsanwalt führt im Ergebnis zum
Bescheid vom 4.7.2016.
Man kann dagegen Klage erheben. Beim
Finanzgericht. Das habe ich getan. Selbst.
Der Erfolg im Verfahren entstand jeweils dort,
wo ich die Instanzen verlassen habe.
Ich habe relativ früh versucht, Öffentlichkeit herzustellen.
Ich habe gelernt, wie stumm die angeblich auf Neuigkeiten erpichte Presse
reagieren kann.
Ich habe im Mai 2016 an den Senat
geschrieben BASFI heißt das, Behörde für
Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Sie ist nicht zuständig. Aber:
Von dort aus wurde das Schreiben auf den
Schreibtisch des Leiters der Familien kasse gelegt.
Auf diesem Weg habe ich nach 6 Monaten Nichts eine priorisierte Befassung
erreicht.
Am 11.7.16 schreibe ich an die Ministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Sie ist nicht zuständig. Aber:
Von dort aus wird das Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern
weitergeleitet.
Und dieses Mal gibt es Qualität.
Das Verfahren wird nachvollziehbar, weil
jeder Vorgang von einer Statusmeldung begleitet wird. Ich weiß daher, daß die
Familienkasse für ihre Antwort auf die Frage des Fachvorgesetzten noch einmal
42 Tage benötigt. Obwohl mit dem Bescheid vom 4.7. 2016 ja eigentlich alle
Aspekte behandelt sein sollten.
Die Antwort ist Qualität. Die angeführten
Paragraphen und Vorschriften sind produktiv, ich lerne hier, daß die
Familienkasse bei ablehnenden Bescheid eine einmonatige Nachfrist zu gewähren
hat. Und eine gestellte Frist angemessen zu sein hat. Und Vieles mehr.
Und ich lerne zuletzt, dass der
Fachvorgesetzte trotz der festgestellten Rechtswidrigkeiten nichts ändern
kann.
„Rechtswidrig aber nicht nichtig“ schreibt
er.
Auf dieser Basis mache ich dann bis hin zum
aktuellen Text jetzt im Dezember einige Neuentdeckungen:
Neben der angesprochenen Unterschlagung der Nachfrist:
Die unangemessen kurze 8- Tagefrist vom 17. Juni 15 durch Strohof und die
unterschlagene Anhörung von Schaffenberger am 1. Oktober 15. Die Muss
Ablehnen-Bestimmung als interne Behördenanweisung zur Unterdrückung der
Nachfrist.
Das ist der Stand dieses Textes.
Das Verfahren liegt beim Finanzgericht, zur
Zeit ist es unterbrochen, weil ein Güteverfahren angesetzt ist. Termin 14.
Dezember. Für Juristen sieht das zeitnah aus. Aus meiner Sicht ist jeder Tag
eine unendliche Entfernung. Nah ist nur der Zusammenbruch.
Justiz ist die Fortsetzung der
Familienbekämpfung durch Nichtstun.
Und die TussiMutter? Keine Chance.
Eine
Chance für die Tussimutter. Eine Chance für mich.
Behördenseitige Rechtsbrüche sind nicht zufällig,
sie müssen als organisiertes Standardverhalten gegen nicht organisierte
Menschen angesehen werden.
Eine schlichte Auszahlung der Ansprüche
liegt nicht im Interesse des Staates der Familienkasse.
Die Herstellung des ganz normalen Vertrauens
auf reguläre Auszahlung auch an Familie in prekären Lagen muß politisch neu
geleistet werden. Wenn Menschen selbst zu einer positiven Demografie beitragen,
dann darf das nicht mit einem staatlichen Hindernisrennen bis zum schließlichen
Ruin bestraft werden.
Welche Chancen gibt es für die Tussimutter
und mich?
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Chance 1: Aufrüstung. Aufrüsten der
Tussimutter mit Bereitstellung von hochqualifizierten und engagierten
Rechtsanwalten, die für einen geringen Streitwert volle Leistung erbringen.
Unwahrscheinlich. Kostet auch ihre
Ressourcen, zeitlich, kräftemäßig, emotionell, für Kämpfe ums Geld, das allein
in diesen Kämpfen weggeschmolzen ist.
Chance 2: Abrüstung.
Abrüsten des gegen die Familie aufgestellten Verweigerungsapparates.
Bürokratie kann gegen Familie
-
Fristen
willkürlich setzen: 8 Tage sind
sadistisch.
-
vorgeschriebene
Fristen rechtswidrig unterschlagen, (Nachfrist)
-
damit die zugelassene Zeit für den Einspruch
manipulieren
-
kann
den Posteingang in der Behörde (Postlaufzeit) auf nicht nachvollziehbare Weise bestimmen.
-
kann
ihre Antwortzeit, in beliebigen Maß zu Lasten der Wartenden strecken.
Keine der Antworten erfolgt innerhalb
der Strohof-frist von 8 Tagen.
Kaum eine Antwort innerhalb von 30 Tagen, häufiger sind über 40 Tage
Antwortzeit.
Standard ist die Monate währende Erstickung bis zur Befassung unter Zwang.
Fristen dienen ausschließlich der
Beamtenwillkür, sind im Privatbesitz der Behörde und werden beliebig mißbraucht.
Fristsetzung macht die Beamtenwillkür
unabhängig vom Anspruch durch die objektiv erbrachte Familienleistung.
Ergebnis: Chance 2 ist die einzige Chance:
Sie besteht in der Abschaffung der Fristsetzung gegen Familie.
Geld gegen Nachweis. Punkt.
Für eine willkürfreie Bearbeitung meiner
Ansprüche. Basta.
Rechtsgleichheit für Menschen besteht in
einfachen Verhältnissen.
Sie besteht im Respekt vor ihrer Zeit.
Sie besteht in der Reduzierung von Verwaltung..
Sie ist vorsätzlich familienfreundlich.
Sie besteht in einer zeitnahen,
qualifizierten und famiienfreundlichen Antwort bei Einspruch.
Zur Zeit wird nichts davon geleistet.
Das komplette Verfahren ab dem 1. Oktober
2015 hätte ersatzlos entfallen können: Einspruch („verfristet“) , Aufsichtsbeschwerde, Rechtsanwalt wegen Untätigkeit, Zerstörung
der familiären Wirtschaft, Schreiben an Senat und Ministerium, Entwicklung
eines rechtswidrigen Bescheides, Klage vor Finanzgericht, Warten, Mediation
statt Verhandlung,.
Es ist ein Jahr sinnlose BeamtInnenaktion: Die verdienen ihr Geld durch Schaden
stiften gegen Schwache.
Familie muß auf ihre in Jahren angesammelten
Ansprüche vertrauen können.
Auch und exakt dann, wenn ihre Mitglieder
selbst Lebenskrisen durchlaufen.
Und Tussimutter?
Die würde das für selbstverständlich halten.
Wäre das nicht schön?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard von
Guenther