Der ursprüngliche Text wurde ergänzt mit dem Satz:
20170801Anmerkung zum Rechtsanwalt:

 

 

Ekkehard von Guenther        

eMail: evg@keinKindergeld.de

 

 

 

 

 

Untersuchung eines Unfalls

 

 

 

Hamburg, den 30.11.2016

 

Satz 1: Es ist eine dieser öden Selber-Schuld Geschichten.
Eine Frist wird überschritten und dann sind 16.700 Euro futsch.
Da wird man die Achseln zucken und sich abwenden.

Fertig.

 

Satz 2: Aber dann sage ich, es war ein Unfall. 
Ein Unfall ist ein soziales Ereignis. Es gibt mehr als einen Mitspieler.
Unfall heißt: Alle Beteiligten hatten eigentlich gewollt, daß er nicht passiert.
Es gibt einen gemeinsamen Willen, daß Menschen nicht  zu Schaden kommen.
Es gibt Vorschriften, um Unfälle zu verhüten. 
Und nach einem Unfall gibt es eine Untersuchung, wie der Unfall zustande gekommen ist.

 

Satz 3: Das Ergebnis dieser Untersuchung ist der Bescheid:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“  Zurück zu Satz 1. Fertig.

 

Satz 4: Ich werde weiterschreiben. Bitte bleiben Sie bei mir.

Irgendwann werde ich sagen: Es war kein Unfall.

 

Bitte lesen Sie diesen Text. Ich brauche mehrere Menschen, die sagen: Es war kein Unfall. Doch, das wird Arbeit.

 

Satz 5: Lassen wir die Geschichte am 3. März 2015 beginnen: Ein Beispiel für Unfallvermeidung.

 Ein Schreiben der Familienkasse.
„Über Ihren Antrag auf Kindergeld kann noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden werden weil noch die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich ist.

Bitte beantworten Sie dieses Schreiben möglichst bald.“

 

Unfallvermeidung heißt: Keine bestimmte Fristsetzung.  So macht Herr Klimpt das.

Es ist ein normales Behördenschreiben, das dem Vater überlässt, wie er bei drei von seinen 5 Kindern die Unterlagen organisiert und einreicht.

 

Die Achtung vor dem Menschen beginnt beim Respekt vor seiner Zeit.  Würde ist ein langsames Wort.

Es beschreibt die unantastbare Langsamkeit der Mächtigen – und die unantastbare Langsamkeit der Behinderten.

 

Das Schreiben vom 3. März 2015,  ist der letzte Brief aus der Familienkasse, in dem der Adressat geachtet wird.

 

Meine Antwort erfolgt am 22. Mai 2015.  (ca 80 Tage)

„beiliegend übersende ich Ihnen  einen Antrag auf Kindergeld nebst Schulbescheinigung für die nunmehr 18 jährige Tochter Doris, sowie Studienbescheinigungen für Bertha und Charlie.“  

 

Satz 6: Der Eingang erfolgt am 15. Juni 2015 (ca 24 Tage Postlaufzeit). Die Antwort der Behörde erfolgt am 17.Juni (Briefkopf). 

Sie kündigt jedoch keine Zahlung an,  sondern hat eine längere Liste von weiteren Forderungen von Nachweisen für zwei Kinder an verschiedenen Studienorten, die einzureichen sind. 

 

Zum Abschluß folgen zwei Sätze: Der erste ist dieser:

„Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis zum 01.07.2015.“

 

Das ist eine Fristsetzung. Die vollbezahlte Sachbearbeiterin am Schreibtisch beschlagnahmt meine unbezahlte Zeit.
Es bedeutet, dass ich meine Zeit nicht mehr einteilen kann.

Beispielsweise abwarten, bis die Kinder ihre Prüfungen hinter sich gebracht haben und in den Semesterferien nach Hause kommen.

Und bis die Tochter ihre Rückfragen an ihre früheren Arbeitgeber in Sachen Lohnbescheinigung gestellt hat. Und bis diese geantwortet haben.

 

Dieses Schreiben hat zufällig sein Versanddatum angemerkt: Das ist der 22. Juni 2015. Das ist 5 Tage nach dem Datum im Briefkopf.
Bei 2 Tagen Postlaufzeit, gesetzlich dürfte ich 3 Tage einrechnen, habe  ich vom 24. bis 29. Juni Zeit um die Sache mit zwei Kindern durchzubringen. Insgesamt wären das 5 Tage.

Da hat jemand meine erlaubte Reaktionszeit drastisch verkürzt.
Frist ist wie ein Fahrzeug, das auf einen zufährt.  Und eine kurze Frist ist  beschleunigtes Tempo. 
5 Tage für den Vorgang sind ein Tempo, das einen Unfall unausweichlich macht.
Da hat jemand Gas gegeben.

 

Unfallverhütungsvorschrift allgemein:  Die gegebene Frist muß „angemessen“ sein.

Unfallverhütungsvorschrift: Die Dienstanweisung sieht für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Frist von einem Monat vor.

 

Meine Bewertung:

Die gegebene Frist ist nicht angemessen.

Da pfeift eine Frau Strohof auf Unfallverhütung.

Das Mindeste  was zu sagen ist: Das ist sehr sehr fahrlässig. 

Der Unfall wird mit einem einzigen Satz der Frau Strohof unabwendbar.

Aber das Risiko und damit den Unfall selbst hat nicht die Beamtin Strohof, denn Beamtinnen kennen kein Risiko.

Es ist der Vater, dem ein Tempo aufgezwungen wird, das er nicht fahren kann.

 

Und die Behörde, deren Beamtin Frau Strohof ist, hat etwas zu gewinnen bei einem Unfall.

 

Vielleicht sollte der Vater darauf plädieren irgendwie behindert zu sein. 64 Jahre ist er mittlerweile, 5 Kinder, von denen 4 irgendwo studieren und einer noch zur Schule geht und die Wohnung teilt. Und eine Frau, die nicht mehr da ist.

Und dass 16.700 Euro aufgelaufen sind, das ist kein Pappenstiel.

 

Was ich sagen könnte wäre, daß es mit mir ganz anders ist.

Bei mir ist es ganz anders,  als mit diesen allein erziehenden Tussimüttern, die völlig verplant sind, und bei der vielleicht nur ein paar Monate Kindergeld abgezogen werden.

Nein, ich habe keinen Respekt vor diesen Müttern.

Ich verachte sie.

Es ist das Einzige, was ich für sie tun kann.

 

Respekt haben heißt, dass sie die Verantwortung haben.

Und selber Schuld sind, für die „fehlende Mitwirkung“.

Und selber Schuld sind, wenn sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen gegen den falschen Bescheid.

 

Verachtung heißt, dass Mütter unfähig sind.

Dass es 1000 Gründe gibt, warum sie Fristen versäumen, Papiere nicht beibringen, sich nicht wehren bei falschem Bescheid.

Verachtung heißt festzustellen, dass Mütter Dinger sind, mit denen Behörde machen kann was Behörde will.

Verachtung heißt dann den Kopf zu drehen, in die andere Richtung zu schauen, in die Behörde hinein zu sehen und Täterinnen und Täter Täter zu  nennen, die machen was sie machen wollen.

Verachtung macht die Willkür sichtbar.

 

Ich werde mir so eine Tussimutter ans Bein binden.
Und ich werde sie jeden Schritt, den die Behörde in diesem Jahr an mir ausgeübt hat, mitzerren.
Das, was diese „Familien“kasse  mit mir gemacht hat, das macht „Familien“kasse, wo immer es möglich ist:
Mit den Schwächsten.

 

Was ich tatsächlich sage ist, dass es bei mir genauso ist.
Mütter sind Mütter, Väter sind Väter. Alleinerziehende sind Alleinerziehende, viele Kinder sind viele Kinder, und auch ein Kind allein kann sehr viel Kind sein.

 

Ich schulde Frau Strohof keine Entschuldigung für die Überschreitung einer 5 Tage Frist.  Und eine alleinerziehende Mutter schuldet auch keine Entschuldigung. Beide haben wir Recht auf eine schikanefreie proaktive Kindergeldzahlung.

Es sind nicht die BeamtInnen, die die Arbeit leisten. Es sind nicht die BeamtInnen, die irgendeine Ahnung von der Schwere des Lebens in Familie haben. Es ist nicht Beamtengeld, das die Familien vorgestreckt haben, um dessen Erstattung es hier geht. Es geht um einen Teil des Aufwandes, den Eltern eingebracht haben. Es geht um eine Rückzahlung.

 

Satz 7: Das Schreiben der Frau Strohof hat noch einen zweiten Satz:

„Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“

 

Dieser Satz ist falsch.
Die Festsetzung von 5 Tagen Bearbeitungsszeit ist kein „muss“ sondern eine willkürliche und freie Handlung der Frau Strohof. Ihre Drohung mit der Ablehnung des Geldes ist eine freie Handlung.  
Mit diesem „Muss“ hat Frau Strohhof nur sich selbst ermächtigt, die Ablehnung auszuführen.

 

Die Machtergreifung der Beamtin durch die 5 Tage Fristsetzung  ist eine Eigentumsübertragung von prekärer Familie auf die Angehörigen der Selbstbereicherungsschicht. Mehr muß die Beamtin nicht tun. Alles Weitere geht automatisch.

Keine Bank darf eingezahltes Geld der Kunden auf diese Weise veruntreuen.

 

Weiter: Das „Muss …ablehnen“  ist vorschriftswidrig. Das „muss“ war eine wahrheitswidrige Belehrung. Ich werde das im Folgenden erläutern.

 

Unfallverhütung (meiner Vorstellung nach):
Die Belehrung über das weitere Vorgehen der Bürokratie muß wahrheitsgemäß sein und darf keine rechtswidrige Handlung androhen.

 

Meine Bewertung:
Die absurde Fristsetzung wird verknüpft mit einer Muss-Drohung für den Fall des Übertretens:
Das ist nicht: „fehlende“ Unfallverhütung. Das ist bewußtes Hinlenken auf den Unfall.

Das Muster der unmöglich zu lösenden Aufgabe gibt es überall, wo Terror herrscht.

 

161205 Nachtrag: „muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“

Dieser Satz funktioniert nicht mir gegenüber als scheinbar Angeredeten.
Seine wahre Funktion ist die Kommunikation innerhalb der Behörde: 
Dieser Satz ist die Anweisung an jeden anderen BearbeiterIn, ihn ohne weitere Fragen unmittelbar auszuführen.
Der Vorgang wird automatisch, ohne daß Frau Strohof noch dabei ist.

 

Unfallverhütung:  Mit dem Muss-Satz wird verboten, dass der/die nachfolgende Bearbeiter/in die rechtmäßige Nachfrist stellt.
Führt den Unfall unvermeidbar herbei.

 

Unfallverhütungs Vorschrift: Die Dienstanweisung sieht für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Frist von einem Monat vor, welche nach ergebnislosem Ablauf einmalig mit einer erneuten Frist von einem Monat zu erinnern ist (0 2. 1O Abs. 3 DA-KG)

 

Nach dem Schreiben mit Versand vom 22.6.2015 hätte ich gemäß dieser Vorschrift  bis zum 22.7.2015 (ein Monat ) Zeit gehabt.
Bei ergebnislosen Ablauf wäre dann einmalig mit einer erneuten Frist von einem Monat zu erinnern gewesen.  
Diese Frist wäre dann erst am Montag, den 24. August abgelaufen.

 

Fakten:

Die 8- Tage Fristsetzung war ein Verstoß gegen die Dienstanweisung. Sie hätte mir einen Monat geben müssen.

Anstelle der „Muss“-Handlung muss ein Erinnerungsschreiben  plus 1 Monat Nachfrist gegeben werden.

Diese Handlungen haben nicht stattgefunden.

 

Die BeamtInnen konnten sich darauf verlassen, daß mir mein Recht auf Erinnerungsschreiben und Nachfrist nicht bekannt war.

Ich habe das erst nach mehr als einem Jahr Einspruch, Beschwerde, Briefe Schreiben aus der Stellungnahme des Fachvorgesetzten vom 7.9.2016 gelernt.
Weder mein eigener Rechtsanwalt noch die Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse haben diesen Umstand je erwähnt.

Und: Keine allein erziehende Tussimutter wird es überhaupt je erfahren.

 

Meine Bewertung: 
Die in der Dienstanweisung eingebaute Sicherung zur Unfallverhütung wurde abgeschaltet.

Das heißt: Der Unfall wurde von der Familienkasse bewußt herbeigeführt.
Es war kein Unfall.

 

Satz 8:

Die zwei Bescheide zur Ablehnung der Kindergeldansprüche von Bertha und Charlie sind am 16. Juli 2015 verfasst.

Rechtsbelehrung: Gegen so einen Bescheid kann man Einspruch erheben, innerhalb eines Monats.

 

Erinnern Sie sich an den 16. Juli 2015?  Das war in Hamburg der erste Ferientag der Sommerferien. 
Wäre durchaus möglich, dass Familie vielleicht  4 Wochen abwesend ist.
Danach käme ein Einspruch auch „zu spät“.

 

Der 16. Juli liegt 23 Tage nach dem 24. Juni, dem Zugang der  Fristsetzung, Versand war ja am 22. Juni gewesen.

Das heißt: Auch in der realen Ausführung der angedrohten Verweigerung war eine einfache Monatsfrist von der Fristsetzung bis zum Bescheid nicht eingehalten worden.

  

Die zwei Bescheide sind von „Hein“ unterschrieben. Geschlecht nicht erkennbar.
Sie bedeuten in der Summe  16.700 Euro verweigertes Kindergeld.

 

Frage: Bei wem liegt die Verantwortung für  die unterbliebene Erinnerung und Nachfrist?  Hat Hein das versäumt oder schon Frau Strohhof in der Wiedervorlage so angewiesen?

161205: Antwort: Es muß keine Einstellung in der Wiedervorlage geben. Die „Muß… ablehnen“ –Bestimmung ist hinreichend als Anweisung an weitere Bearbeitungen. Würde einen Schwerpunkt der Verantwortung bei Frau Strohof erkennen. Deren Name muß im entscheidenden Bescheid nicht einmal unterschreiben.

 

Zwischenbilanz:

In weniger als einem Monat ist aus einem vorhandenen Anspruch ein Nichts geworden. Der Bescheid ist rechtswidrig. –aber nicht nichtig, wie der Fachvorgesetzte schreibt. 

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Aber man muß ihn anfechten. Innerhalb eines Monats.
Mal sehen, wann „man“ das merkt. Und wann Tussimutter das merkt.

 

Zunächst merkt man das nicht.  Man hat das vierte Abitur gefeiert, man ist mit 4 von fünf Kindern Pizza essen gegangen, man hat mit 4 von fünfen Abiball gefeiert,  man war am 17.7 mit zweien und Freunden im Kino, hat die Minions in 3 D gesehen.

Alles im grünen Bereich. Abgesehen davon, dass einer Sorgen hat, was seine Auftragslage betrifft, was sein nicht mehr so weiter können betrifft, und sie für sich behält.

 

Man wird bis zum 30.7. eine Nachbarwohnung räumen müssen, die zu Zeiten der siebenköpfigen Familie hinzugemietet worden war.
Büro, Bücher und Kinderzimmer.

Die Ordner in Sachen Kindergeld verschwinden in einem Bücherportainer.

Man verunfallt ein wenig: Man stürzt beim Streichen und kann die Hand nicht mehr richtig gebrauchen.

 

Man wird einen Transporter mieten und eine 1200 Km Tour mit Möbeln zu dem Studienort des Sohnes und zu dem zukünftigen Studienort der Tochter unternehmen.

 

Am 27. Juli stecken drei junge Männer ein Haus in Brand.
In dem  Haus war „man“ mit zwei Geschwistern aufgewachsen. Das war im Bereich des 600 km entfernten Ingolstadt. 

Man wird sich darum zu kümmern haben.-

 

Am 20. August 15 endet die Einspruchsfrist zum Ablehnungsbescheid vom 16.07.2015.

Wie gesagt: In diesem Datum sind eine angemessene Fristsetzung vom 17. Juni aus und eine einmonatige Nachfrist  bis zum Ablehnungsbescheid einfach unterschlagen worden.

Rechtmäßig  mit Nachfrist wäre der Bescheid erst am 20.8 zustande gekommen.

Rechtmäßig wäre dessen Einspruchsfrist erst am 21.09.2015  abgelaufen.

 

Am 4.9.2015 reiche ich alle weiteren Studienbescheinigungen für Charlie ein.
Ich weise darauf hin, daß die Anzahl der Urlaubssemester ausdrücklich mit 0 angegeben ist.
Dass die Forderung zur Vorlage alter Studienbescheinigungen überflüssig ist.

 

Satz 9:

Mit Datum 1.10.2015 ergeht ein neuer Bescheid an mich:

 

Ich beginne mit dem positiven Teil:

 „lhrem Antrag auf Kindergeld vom 15.06.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird für das Kind Charlie von Guenther,  geboren  am 1994 ,  für  den   Monat   August 2015 in Höhe von 188,00 Euro·monatlich festgesetzt….“

Das ist seit dem Schulabschluss im Sommer 2013 die erste Anerkennung des Kindergeldanspruchs von Charlie. Zugleich wird die Zahlung auf August 2015 begrenzt.

Alle bis dahin aufgelaufenen Ansprüche hat die staatliche Selbstbereicherungsschicht für sich kassiert.

 

Ich setze fort mit dem negativen Teil:

„Die Kindergeldfestsetzung wurde mit Bescheid vom _ 16.07.2015_abgelehnt.  Nunmehr beantragen Sie erneut Kindergeld außerhalb der Einspruchsfrist. Die Festsetzung kann rückwirkend längstens bis zu dem Monat erfolgen, der auf den Monat der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2001 VI R 164/98).“                                                            ·

 

In diesem Satz passiert Einiges:

Ich hatte eigentlich nur Nachweise eingereicht, wie die ganze Zeit auch, nachdem ich sie erhalten hatte.

Die Einreichung versteht SachbearbeiterIn Schaffenberger angeblich als „erneuten“ Kindergeldantrag. Der dann rückwirkend bis auf den dem Juli nachfolgenden Monat August genehmigt werden kann.

 

In diesem Text ist etwas Zweites passiert.
Die Information dazu erhalte ich erst fast ein Jahr später am 4.7. 2016.
Sie befindet sich im Bescheid der Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse zu meinem Einspruch vom 17.10.2015.

 

„Ich“ habe nämlich am 15.09.2015 Einspruch gegen die Ablehnung der Kindergeldanträge Bertha, Charlie vom 16.07.2015 gestellt.
Dieser Einspruch hat im Bescheid vom 4.7.2016 ein eigenes Aktenzeichen bekommen und ist dort erörtert und abgelehnt worden.

 

Aber daß dieser Einspruch stattfand, das ist eine Information, die ich nicht wußte. Ich hatte – wie gesagt – nur weitere Unterlagen eingereicht.

 

Schaffenberger hat also einen „Einspruch“  bearbeitet, ohne dass mir dieser Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.

Schaffenberger hat diesen „Einspruch“ verworfen.

Dazu wird ein Grund angeführt: Fristversäumnis. Fristversäumnis gilt, wenn es von mir verschuldet ist, wenn da kein „Hindernis“ war, das mich am fristgemäßen Handeln gehindert hat. 

In dem Bescheid vom 4.7. 2016 wird nun festgestellt, dass die Frist versäumt worden ist. Lassen wir diese Feststellung einmal stehen.

Es wird weiterhin festgestellt: „Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.

Diese Feststellung der untersuchenden Frau Baufeld ist ihrerseits ohne Grund.
Denn ich bin in diesem Vorgang, der ohne mein Wissen stattgefunden hat, gar nicht gefragt worden, ob es Gründe für das Fristversäumnis gegeben hat.

Unfallverhütung:
„Warum in aller Welt kommen Sie erst jetzt damit?“
Diese Frage hätte zur Rettung der Familie genügt. Ich hätte erklären können.
Diese Frage wurde nicht gestellt.

 

Unfallverhütungs Vorschrift:

„Die Familienkassen haben alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzu klären.

Der Gewährung rechtlichen Gehörs kommt besondere Bedeutung zu.“

 

Schaffenberger hat seinen/ihren Untersuchungsauftrag zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen pflichtwidrig nicht ausgeführt.
Die Behörde hat mir rechtliches Gehör verweigert, indem sie mir den Verfahrensakt  „Einspruch“,  der gerade stattfand, verschwiegen hat.

 

9 Monate später hat die jetzige Vertreterin der Beklagten Baufeld, damals als „unparteische Untersucherin“ der Rechtsbehelfsstelle, diesen Vorgang untersucht, die zitierte Feststellung:  Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.“ verfasst und die fehlende Anhörung unterschlagen.

 

Was sie mit mir gemacht haben, das machen sie mit Tussimutter tausendfach.
Ich habe 13 Monate gebraucht um das zu merken.
Tussimutter hat überhaupt keine Chance.

 

Unfallverhütung: Die pflichtgemäße Untersuchung von Hinderungsgründen hat auch hier nicht stattgefunden.

Der „Unfall“ wurde nicht vermieden sondern im dritten Monat fortgesetzt. Er wird entschlossen zur maximalen Schadensentwicklung fortgeführt. 

Das Verhalten der Strohof, Hein, Schaffenberger, Baufeld ist in seiner Mechanik des Hasses kohärent. Jede wäre frei gewesen an ihrem Platz anders zu handeln.

Es war kein Unfall.

 

161207 Nachtrag:Und noch eines: Verfristung des Einspruchs.

Mit dem stillen Entscheid zum nicht angehörten „Einspruch“ vom 15. September 2015 habe ich auch keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Damit ist verbunden, dass meine Einspruchsfrist ein Jahr beträgt.

„Der Einspruch wurde erst nach Fristablauf erhoben . Gern. § 355 Abs. 1 AO ist der Einspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes  einzulegen, sofern dieser gern. § 356 AO mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen war, andernfalls gilt eine einjährige Ein spruchsfrist.“ (aus dem Bescheid der Rechtsbehelfsstelle an den Rechtsanwalt)

Der Verwaltungsakt wurde mir mit dem zitierten Bescheid am 4.7. 2016 erst bekannt gegeben. Das heißt: Meine sämtliche Einsprüche dazu sind innerhalb der einjährigen Einspruchsfrist fristgemäß eingegangen und rechtswidrig für verfristet erklärt worden.

 

Satz 10: Nach dem Bescheid vom 1. Oktober 15

Und jetzt erst, nach dem 1. Oktober 2015, versteht der betroffene Vater ansatzweise, was Sache ist. 
Dass er einem Bescheid hinterherlaufen muß, der am 16. Juli 2015 erstellt worden ist.


Zunächst muß er ausrechnen, um wieviel Geld es eigentlich geht:
Er hat eine Datenbank, mit der er die Zahlungen über die Jahre hinweg aufstellen kann.
Die „Familien“ Kasse bietet keine Möglichkeit zur zusammenfassenden Überprüfung.

Es gibt keine Summen, nicht monatlich über mehrere Kinder, nicht über mehrere Jahre.

Es gibt nur das Karussell der Ordnungszahlen. (Eltern von mehreren Kindern wissen, wovon ich spreche) Das macht es unmöglich, für ein Kind einfach die Monate zusammenzuzählen.
Eine Tussimutter hat keine Chance auf eine Übersicht.
Eine Tussimutter kann nicht ausrechnen um welchen Betrag es geht.
.

Der Vater kommt auf den Betrag von 10.057.- Euro. Der Betrag ist noch zu niedrig, er hat übersehen, dass bereits seit Dezember 2010 Geld für Bertha zurückgehalten wird. Er hatte gedacht, das Geld wäre damals direkt an Anna gegangen. Bei 5 Kindern kann so etwas passieren. Bei 4 Kindern zu Haus und einer schwerkranken Frau kann das passieren. Bei einem inneren Zusammenbruch nach dem Tod der Frau und dem Aufrechterhalten der bröckelnden Fassade über die folgende Zeit hinweg, kann das passieren.

Und die Tussimutter? Sie lebt in ihrem konkreten Schicksal. Ich kenne sie nicht. Aber es passiert ihr auch.

 

Der Vater schreibt einen Brief. Es ist sein erster selbstverfasster Einspruch.
Er versucht einfach zu erklären, daß Dinge passiert sind, und dass er selbst langsam geworden ist.
Rückwirkend und juristisch betrachtet beschreibt er eine Liste von „Hindernissen“.  Er vertraut in die Mitmenschlichkeit  der Bearbeiterinnen und denkt einfach, dass diese Erklärungen hinreichen, um seine Ansprüche nunmehr anzuerkennen.

Auf die Idee, dass da bereits eine Serie von rechtswidrigen Aktionen der Familienkasse gegen ihn abgelaufen ist, um ihm das Geld abzujagen, kommt er nicht ansatzweise.

Er hat damals keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des bisherigen Verhaltens der „Familien“Kasse.

 

Er weiß vom 1. Oktober aus, dass er einen Monat Frist hat für seinen Einspruch. Er weiß, dass er das Geld so bald wie möglich braucht. Er schreibt so schnell, so kurz wie möglich.

Er verfasst am 17.10.2015 und versendet am Montag, 19.10.2015 per Einschreiben.
Er erfährt am 28. April 2016 (!) von der „Familien“Kasse, dass das Schreiben am 18.11.2015 (!) eingegangen ist.

Dazwischen: NICHTS.
„Familien“kasse ist frei von aller Frist. Ihr gehört die Zeit.

 

 

Unfallverhütung:
Die beamteten BesitzerInnen der Zeit vernichten nicht nur durch Fristsetzung.
Ihnen gehört auch die Fristüberschreitung. Denn sie schreiben den Eingangsvermerk.

Da ist ein kleiner aber massiver Eingriff vorgenommen worden, um die Behauptung der Verfristung aufzustellen.


Weiter: Nach dem angeblichen Eingang 18.11.15 wurde der Einspruch weiterhin erstickt.
Der wartende Vater wurde mit seiner Familie den einsetzenden Wirkungen des Geldentzuges überlassen.
Diese Wirkungen hat er der „Familien“kasse bereits am 1.12.15 in seiner Beschwerde zur Untätigkeit geschildert.

Nach der im Sommer gegen den Vater gesetzten 8-Tage Frist hat „Familien“Kasse für sich nunmehr alle Zeit der Welt.
Es geht um Familie vernichten durch Nichtstun.

Das ist kein Unfall.

 

Und: Ich weiß, was sie mit den Tussimüttern machen.

 

Erst ein Schreiben eines Rechtsanwalts hat eine Antwort am 28.4.16 hervorgerufen.

Und erst mein Schreiben an den Senat hat eine qualifizierte Befassung vom Leiter der Familienkasse Bombor aus veranlasst.

Weiteres in diesem Zusammenhang: Siehe Klagebegründung beim Finanzgericht.

 

Mit dem Bescheiden vom 28. Oktober 2015 kommt die Sache zum Abschluss. Es sind 2 Bescheide, mit denen aufgeräumt wird, unterzeicnet wieder von Herrn Klimpt vom 3. März. 

„Ich“ habe auch am 1.10.2015 Anträge gestellt, denen „entsprochen“ wird.

Von da aus wird noch einmal Berthas letzte Zahlung vom August 15 (Sie ist nun 25 Jahre alt) beschieden und damit eine Überweisung für 4 Kinder.  Emils Ordnungszahl hat sich geändert.  (Das Ordnungszahlensystem ist Teil der nebulösen Undurchsichtigkeit der Kindergeldkasse. Das erste Kind bekommt die Zahl 1, den kleinsten Kindergeldanspruch. Diese Zahl muß aber geändert werden, wenn bei 5 Kindern nach 25 Jahren das Älteste seinen Anspruch verliert, denn dann entfällt der teuerste Anspruch, also ist es dann Nr 5. Die eingehenden Bescheide enthalten also regelmäßig Sätze wie: „Die Ordnungszahl für Kind X wurde geändert.“ Die dagegen durchsichtige Dokumentation meiner Ansprüche war nur über Summenbildung über die berechtigten Kinder und Jahresabrechnung der Ansprüche gegen chaotische Zahlungseingänge möglich gewesen.)

 

Im  zweiten Bescheid wird dann die laufende Zahlung für  3 Kinder festgelegt.
Eine Nachzahlung von 764 Euro wird angekündigt. Stimmt nicht, stattdessen erfolgt am 3. November ein Eingang von 995.- Euro.

 

Von da an erfolgen die Zahlungen mit monatlich 570.- Euro regulär.

 

Unfallverhütung: Transparenz ist eine Aufgabe der Unfallverhütung.
Die Bescheide sollten eine einfache und übergreifende Überprüfung der Zahlungseingänge gegen Ansprüche ermöglichen.
Das ist nicht der Fall.
Man vergleiche meine Dokumentation gegen  die der Familienkasse als Anlage zum Bescheid an mich. Die enthält zudem falsche Werte und falsche Aussagen.

 

 

Der letzte Abschnitt dieses Textes befasst sich mit der Untersuchung der Vorgänge durch die Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse.

Es geht nicht mehr um das Verhalten der unmittelbaren Sachbearbeiterinnen, sondern darum, wie die Rechtsbehelfsstelle dieses Verhalten  bewertet.

Ich hatte Einspruch erhoben, durch Einreichung weiterer Unterlagen im September 15, und selbst mit Bewußtsein und explizit mit Schreiben vom 17.10.15.


Die Rechtsbehelfsabteilung der Familienkasse untersucht erstens die Behandlung des ersten (stillen) Einspruchs durch Schaffenberger.
Nein. Sie untersucht meinen „stillen“ Einspruch neu, sozusagen unabhängig von Schaffenberger, als Einspruch gegen den Bescheid vom 16.7.15 (Verweigerung). 
Das Verhalten des/der Schaffenberger als Behandlng meines Einspruchs wird nicht untersucht.
Zweitens untersucht sie meinen Einspruch vom 17.10.15 überhaupt zum ersten Mal. Als Einspruch gegen den Bescheid Schaffenberger, „Verweigerung der Korrektur des Bescheides vom 16.7.15“.

Dabei werden sowohl Vorschriften und  „auch“ Sachverhalte, die zu meinen Gunsten wirken, unvoreingenommen ermittelt, dargestellt und berücksichtigt.

Theoretisch.

 

Verlauf der Beschwerdebehandlung:
Die Behauptung der Behörde, die Beschwerde sei erst am 18.11.15 eingegangen, wird von mir bestritten. Siehe weiter oben und im Text der Klagebegründung.

Behördenseitig nicht zu bestreiten ist der darauf folgende Erstickungstod der Beschwerde.
Nicht bestreitbar ist, daß erst die Hinzuziehung des Rechtsanwalts, von mir aus gesehen, um den 10. März 2016 herum, mit „Eingang“  am 30. März zu einer Antwort am 28. April 16 geführt hat. Eine Nullantwort, eine reine Empfangsbestätigung, eine Ankündigung, daß die Behandlung „dauern“ wird, und daß die Sache nur über meinen Rechtsanwalt laufen soll.

 

Unfallanalyse:
Es gibt ein Verhalten der Behörde nach dem Eingang meines Einspruchs.
Dieses Verhalten gilt nicht der Beantwortung des Einspruchs.

 

Das Verhalten der Behörde ist frei von jedem Vorwand nicht mehr sachgerecht, sondern gegen die Menschen gerichtet, die auf das Geld angewiesen sind und warten.

 

Zu den bisherigen: „Es war kein Unfall“- Einzelereignissen, die sich in eine Serie von Rechtsverstößen einreihen, gehört ab jetzt die massive Rechtsbeugung in der Behandlung der Beschwerde.

Da ist die alles niederschlagende Behauptung eines verfristeten Eingangsdatums, vom 28. April 2016 aus.

Da ist der Erstickungstod der Beschwerde durch Schweigen, bis ich die Befassung erzwungen habe.
Das ist Verhungern machen gegen Familie.

Die Beschwerdebehandlung durch Nichtstun fügt sich nahtlos in die durchgegehende Feindseligkeit der beschwerten Beschlüsse ein.
Sie setzt die Tathandlungen fort.

Es war kein Unfall.

Und: Tussimutti hat keine Chance.

 

Anhörung durch die Rechtsbehelfsstelle (20. Mai 2016):

Es gab vor der Entscheidung zu meiner Beschwerde eine Anhörung. Diese war an den Rechtsanwalt gerichtet, sie galt ausschließlich dem angeblich verfristeten Eingang meines Einspruchs vom 17.10.15.

 

Und sie weist darauf hin, dass der Einspruch  vom „18.11.2015“ auch in der Sache „keinen Erfolg haben dürfte“.  „Denn die am 18.09.2015 eingereichten Unterlagen könnten zwar als Einspruch gegen die Ablehnungsbescheide gewertet werden. Dieser wäre jedoch ebenfalls verfristet.“

 

Die Anhörung ist von Frau Ratajczyk verfasst. Sie wird ihrer Aussage nach über den Einspruch entscheiden.

 

Unfallanalyse der Anhörung:  
Meine Beschwerde richtete sich gegen den Bescheid vom 1. Oktober 2015. Dort war in einem Einspruchsverfahren, das ohne mein Wissen und ohne meine Mitwirkung durchgeführt worden ist, festgestellt worden, dass meine am 18.9. eingegangenen Unterlagen außerhalb der Einspruchsfrist zu den Ablehnungsbescheiden vom 16. Juli 15 eingegangen sind. Bei der Feststellung der Verfristung war ich nicht nach Hindernissen gefragt worden.

Diese damals Nicht-Angehörten Hinderungsgründe werden auch jetzt nicht Gegenstand der Anhörung. 

Der Umstand, dass für die Verfristung des am 18.9.15 eingegangenen „Einspruchs“ Hindernisse hätten vorliegen können, die immerhin mit der Erörterung des „verfristeten“ Einspruchs vom 17.10.15 der Untersuchenden inzwischen teilweise bekannt waren, wird unterschlagen.

Die Handlung des/der Schaffenberger/in, mit der im Einspruch meine Anhörung zur Frage der Hindernissen unterlassen wurde, wird ausgeblendet.

 

Die Beschwerde wurde am 17.10.2015 verfaßt, am 19.10.15 per Einschreiben zur Post gegeben. Die Familienkasse behauptet, am 28. April 2016,  einen Eingang zum 18.11.2015.
Eine Untersuchung möglicher Gründe für den Unterschied zwischen Verfassungs­datum 17.10.15 und „Eingangsdatum 18.11.15“ wurde nicht vorgenommen. Die objektiv gebotene Frage nach dem behördeninternen Umgang mit der Zeit wurde nicht gestellt.  

 

Die Entscheiderin Ratajczyk bereitet einen Bescheid vor, der ebenfalls nur nachteilige Aspekte aufführen wird. Das fast ein Jahr dauernde Zerstörungswerk soll fortgesetzt werden.

 

Der Bescheid vom 4. Juli 2016

Vorab, noch einmal: Es geht um eine Antwort der Rechtsbehelfsstelle auf meinen Einspruch.
Die Rechtsbehelfsstelle hat die Pflicht meine Beschwerde unvoreingenommen zu untersuchen. Selbstverständlich müssen alle Umstände, die für mich und zu meinen Gunsten sprechen, erkannt und berücksichtigt werden.

Gegenstand sind die Vorgänge, die zum Bescheid vom 16. Juli 15 geführt haben, und die Vorgänge, mit denen eine frühzeitige Korrektur verhindert worden ist.

 

Wenn jetzt im Folgenden noch einmal die einzelnen Rechtswidrigkeiten aufgeführt werden, dann geht es um das Verhalten der Rechtsbehelfsstelle.

 

Es gibt zwei Bescheide, einer geht an den Rechtsanwalt, einer an  mich, weil ich an den Senat geschrieben hatte.
Der Bescheid an den Rechtsanwalt ist von Frau Baufeld verfasst.

Der persönliche Bescheid ist aus dem Büro Grombkowski und unterzeichnet von Herrn Bombor als Leiter der Familienkasse.

 

In Sachen Bertha:

… Mit Schreiben vom 16.11.2010 wurden Sie erneut aufgefordert, weitere Ausbildungsnach weise für Bertha zu erbringen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht gefolgt. Die Kindergeld zahlung endete daher mit dem Monat November 2010.

In dieser Zeit  war meine Frau, seit 2009, bereits schwer erkrankt. Einen Eindruck von der Situation kann der Text „Schöffensache“ an das Amtsgericht St. Georg geben.

http://www.keinkindergeld.de/160912webAw_Schoeffenbeschluss.htm.

 

 

Am 15.06.2015 reichten Sie die Studienbescheinigung für Bertha für den Zeitraum von März 2015 bis August 2015 ein.

Die Familienkasse forderte Sie mit Schreiben vom 17.06.2015 auf, einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld zu stellen und die notwendigen Nachweise beizufügen.

Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.  Der formlos gestellte Antrag vom 15.06 .2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auf die Rechtsfolgen wurden Sie in diesem Bescheid ausdrücklich hingewiesen.

 

zu meinen Gunsten:

Nicht untersucht wurde die Länge der Liste von teils überflüssigen – nicht -  „notwendigen“  Nachweisforderungen.

 

In Sachen Charlie:

… Über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab August 2013 wurden Sie mit Bescheid vom 13.06 .2013 informiert. Nachweise ab diesem Zeitpunkt wurden von Ihnen leider nicht eingereicht.

Die Behauptung ist falsch.
Im November 2013 war die erste Studienbescheinigung  mitsamt Fragebogen nachgewiesenermaßen eingereicht worden.

Der Untersuchungsauftrag zur Festellung objektiver Sachverhalte wurde nicht ausgeführt. Das Verhalten der untersuchenden Frau Baumann deckt damit die Unterschlagung des Vorgangs durch die Familienkasse.

Die Anerkennung der Semesterbescheinigung als Nachweis des lückenlosen Studiums wird konstant und noch in der 1. Stellungnahme der Beklagten vor dem Finanzgericht verweigert. Ich habe bereits im September 2015 darauf hingewiesen, dass diese Studienbescheinigung die Anzahl der Urlaubssemester explizit  mit 0 ausweist. Jede aktuelle Bescheinigung ist hinreichend. Nachweisforderungen für die Vorsemester sind überflüssig.
Darüber hinaus: Zu einem systematischen und grundlosen Mißtrauen gegen einen alleinerziehenden Vater von 5 Kindern hat die Kasse kein Recht.
Vielmehr habe ich ein Recht auf die Respektierung meiner begrenzten Ressourcen.

 

Diese Ressourcen wurden allein mit dem Schreiben vom 17.6.2015 und der 8-Tage-Fristsetzung zweifach beansprucht: für die Angelegenheit Bertha und in Sachen Charlie.

 

Auch das hätte die Untersuchung zutage bringen müssen.

 

 

Für beide Kinder Bertha und Charlie gilt:

Der formlose Antrag vom 15.06.2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auch in diesem Bescheid wurden Sie ausdrücklich auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

 

Nicht untersucht wurde die unmöglich einzuhaltende sadistische Fristsetzung vom 22. Juni bis den 1. Juli.

Nicht untersucht wurde die vorhergehende (das meint das Wort „Auch“) rechtswidrige Androhung der Versagung des Kindergeldes als „Muss“-Bestimmung und die damit verbundene Selbstermächtigung der Bearbeiterin Strohof.

Nicht untersucht wurde die Unterschlagung der vor einem Ablehnungsbescheid gebotenen Erinnerung verbunden mit einer einmonatigen Nachfrist.

 

Nicht untersucht wurde der Vorgang zum Bescheid vom 1. Oktober 2015. In diesem war ein Einspruch von „mir“ ohne mein Wissen bearbeitet und ohne mir Gehör zu geben wegen Verfristung verworfen worden.

Die dringend gebotene Untersuchung bezüglich möglicher  Hindernisse zum Einspruch war von Schaffenberger unterlassen worden.
Da über diesen Vorgang keine Belehrung erfolgt ist, sllte die Einspruchsfrist diesbezüglich ein Jahr betragen.

 

Nicht untersucht wurde der Vorgang meines Einspruchs vom 17.10 2015. Wie schon bei der Anhörung von Frau Ratajczyk angekündigt, wird die Frage nach den behördeninternen Verzögerungszeiten von insgesamt (Köpcke, Ratajcyk, Grombkowski, Baufeld, Bombor) 5 Personen nicht thematisiert.

 

Nicht untersucht wird das absolute Schweigen der Behörde nach dem „18.11.15“.

Die „ausdrückliche“ Entschuldigung des Leiters gilt auschließlich der Bearbeitungsdauer im Zusammenhang mit dem Rechtsanwalt.

Tatsache ist, dass der Einspruch unterdrückt worden war.

Tatsache ist, dass eine aktive Bearbeitung erst eingesetzt hat, als ich den Senat der Stadt Hamburg davon in Kenntnis setzte.

 

Nicht untersucht wurde der Vorgang meiner Aufsichtsbeschwerde vom 1.12. 2015.

Der  in demselben Schweigen unterging.

Es geht nicht um „Entschuldigung“ es geht um eine Struktur, um eine behördliche Normalität.

Tussimutter hat keine Chance.

 

Der unterzeichnende Leiter der Familienkasse Guntram Bombor hat mit seinem Beschwerdebescheid vom 4.7.2016 fortgesetzt und zusammenhängend gegen seinen objektiven Untersuchungsauftrag verstoßen.

Die Serie von Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang  der Ablehnungsbescheide wird von ihm gedeckt, die Tat damit nahtlos fortgesetzt.

 

Das Ergebnis im Beschwerdebescheid  vom 4.7.2016 lautet:

„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“

 

Aus der Begründung des Bescheides vom 4.7. 2016, die an den Rechtsanwalt.ging:

 

 „Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn ·eine Verfahrensfrist schuldlos ·, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“

 

Sämtliche Risiken der Beweiserbringung, beispielsweise über dritte Personen, die gibt es in Familien standardmäßig, hat der Gesetzgeber hier auf  die Angehörigen der Institution Familie verlagert. Er/Sie kann stolz darauf sein, auch das letzte Schlupfloch dieser gemeingefährlichen Organisation gestopft zu haben. 

 

Das ist bürokratiezentriertes Recht.

Dieser Gesetzestext wird von der skrupellosen Juristin Baufeld denn auch völlig richtig als ihre Lizenz zum Abschießen verstanden. 
Sie schreibt:

„Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden. Der Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form und Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Einspruchsführer diese Frist einhalten können.“

 

Zum einen wäre auch bei einer möglichen Anerkennung der Gründe der Antrag nicht unmittelbar nach Wegfall des Hindernisses (Zugang der Kündigung wegen Eigenbedarfs und Brand des Eltern hauses im Juli 2015) gestellt worden. Nach § 110 Abs. 2 AO ist der Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Zum anderen sind die dort angeführten Gründe für eine Wiedereinsetzung unzureichend. Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer nicht hand lungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.“

 

Auf welche „eigenen“ Angaben sich Frau Baufeld bezieht, weiß ich nicht.

 

Es ging nicht um „Zugang“ der Kündigung, sondern um das Räumen der Wohnung, um einen Umzug, in dem auch das Büro mit Kindergeldakten in Kartons verräumt worden ist.

„Danach mußten in Kartons verpackte anstehende Behördenvorgänge wiedergefunden und zusammengestellt werden.“  (mein Schreiben vom 17.10.2015)

Die Juristin Baufeld hatte keine Lust gehabt, diesen Satz zu lesen.

 

„Im Juli des Jahres wurde unser Elternhaus durch Brandstiftung zerstört. Bei den geschilderten Umständen wird die Vertretung der Erbengemeinschaft gegenüber Versicherung und Brandstiftern bei mir liegen.“ (ebenfalls 17.10.2015)

Die furchtbare Juristin Baufeld hatte keine Lust gehabt, in diesem Satz einen Sachverhalt zu Gunsten des Einspruchführenden  zu erkennen.

 

Es ist nicht Aleppo, ich weiß.

Muß es denn Aleppo sein, damit Baufeld einen Notstand anerkennt?

Welche Standards hat ein Baufeld an menschliches Unglück? Was für Stories will sie hören?
Ich kapiers nicht. Das Verhalten ist jenseits des Menschen.

Ich breche hier ab.

 

Unfallverhütung:

Frau Baufeld ist ein freier Mensch. Sie hätte beide angeführten Sätze anders interpretieren können als sie es getan hat. Es wäre zu dem Zeitpunkt (4. Juli 2016) schlimm genug gewesen, aber es hätte Einiges gerettet. Frau Baufeld hat stattdessen einen Shredder aus Paragraphen angeworfen, um mich zu zerlegen. Gibt es denn keine Paragraphen, unter denen sie anders zu erkennen gehabt hätte?

Es war kein Unfall.

 

Tussimutter:

Keine Chance. Und man stelle sich vor, Tussimutter käme aus den sogenannten bildungsfernen Schichten. Das heißt, sie hätte noch weniger Worte, als ich in meinem Brief hatte: Diese BeamtInnen werden ihr keinen einzigen Schritt entgegengehen.

Oder sie macht den Fehler und tefoniert. Dann wird sie von dort aus abgebügelt.

Keine Chance für Tussimutter.   . 

 

Unfallverhütung:

Es könnte ja Zufall gewesen sein. Fünf  Mal Rechtsbeugung durch mangelnden Sachverstand. Die BearbeiterInnen können vielleicht nicht anders, als bei allen Entscheidungen  das Recht irgendwie krumm zu legen. 
Aber dann müsste diese Beugung des Rechts in beide Richtungen nachzuweisen sein: Auch Beugung zu Gunsten des Menschen.
Und Zufall ist ähnlich wie Freiheit: Er ist unabhängig vom Vorher.
Wenn die Entscheidungen zufällig wären, dann sollte mindestens eine Verbiegung dabei zu meinen Gunsten gewesen sein.
Und die gibt es nicht.

Es war kein Zufall.
Die Kette der Entscheidungshandlungen war koordiniert.
Die Bearbeiterinnen  waren nicht unabhängig voneinander.

Es war kein Unfall. -

 

Gegen den Bescheid habe ich Klage erhoben beim Finanzgericht. Das Verfahren ist unterbrochen, weil vom Richter ein Güteverfahren vorgeschlagen wurde. Mit einem regulären Termini darf ich frühestens in 10 Monaten rechnen. Das kann ich mir nicht leisten. Ich muß einer möglichen früheren Zahlung den Vorrang einräumen.

 

Die Verfahrensdauer ist Teil der Familienvernichtung durch Familienkasse. Die Behörde Familienkasse darf die Langsamkeit der Behörde Finanzgericht einplanen.

 

Abgesehen von ihrer Zustimmung zum „Güte“ termin hat die Familienkasse bis heute über 13 Monate hinweg keinen einzigen Ansatz zur friedlichen Behebung  der Sache gemacht.

 

Ein Schutz der Familie gemäß Artikel 6 GG findet nicht statt.

 

Rechtsgleichheit und die Rolle des Rechtsanwalts

 

Zur Rolle des Rechtsanwalts.

Als Erstes wird man gefragt, ob man einen Rechtsbeistand hat.

 

Mein Rechtsanwalt war sehr lieb. Er hat mir bis heute keine Rechnung geschickt. Bitte überlegen Sie aber auch, wieviel Aufwand sich ein Rechtsanwalt leisten kann, der lieb ist und keine Rechnung schickt. Besonders, wenn im  Bescheid der Familienkasse festgestellt wird, daß die Kosten für die Aufwendungen nicht übenommen werden und: „Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten wird verneint.“

Dabei war das Beschwerdeverfahren überhaupt erst in Gang gekommen, nachdem der Anwalt im März 16 geschrieben hat.

Der Rechtsanwalt ist notwendig. Denn er ist der Türöffner zum Verfahren, auch bei dem einfachsten Einspruch.

 

Sobald das Verfahren läuft,  ist jedoch Gefahr gegeben.
Die andere Seite will mit dem Rechtsanwalt verhandeln und nicht mit mir.
Aber ich lerne erst im Verfahren, an welchen Stellen es überhaupt auf Einzelheiten ankommt.
Ich habe den mir unbekannten Rechtsanwalt über eine Telefonnummer kontaktiert, und dann vielleicht drei Gespräche  und  einige Mails ausgetauscht. Ab und zu bekam ich von ihm ein Poststück aus der Behörde  weitergeleitet.

Sein Einblick in die Sachlage erfolgt durch mich.

Was seinen Rat anbetrifft:
Die Liste der Handlungsoptionen scheint sehr kurz, die Aussichten auf Erfolg sind schwächlich.
Mit einer Verfahrensdauer von einem halben Jahr ist zu rechnen.

 

Die Einzelheiten sind in meinem Kopf. Mein Kopf ist ein Dschungel.  Damit da eine „Sache“ daraus wird, muß ich sie jeden Tag kneten. Dann fallen mir Sachverhalte ein, Papiere, Tagebuch, Kalender, Mietverträge vom Autoverleih. Dann entstehen neue Aspekte. Dann kann ich unabhängig von meiner Erinnerung begründen.

Dann kann ein Anwalt erst aufsetzen.

Der Anwalt weist bei der Anhörung zur Beschwerde noch einmal auf das Datum der Beschwerde in meiner Version hin: 17.10.2015, fügt in der bisher bekannten Liste der Hinderungsgründe meine bisher nicht erwähnte Sturzverletzung beim Renovieren Juli/August hinzu – das war es.
Beides wird im Bescheid der Rechtsbehelfsstelle nicht berücksichtigt werden.


20170801Anmerkung zum Rechtsanwalt: Dieser hat in der langen Liste der Rechtsbrüche keinen einzigen ausfindig gemacht, noch angeführt.
Und der Rat, den er mir gegeben hat, er kommt mir rückwirkend nur noch wie eine Falle vor, in die ich aus Ehrlichkeit nicht hineingetreten bin.


Der Instanzenweg über die Rechtsbehelfsstelle und  mit juristischen Mitteln durch den Rechtsanwalt führt  im Ergebnis zum Bescheid  vom 4.7.2016.

Man kann dagegen Klage erheben. Beim Finanzgericht. Das habe ich getan. Selbst.

 

Der Erfolg im Verfahren entstand jeweils dort, wo ich die Instanzen verlassen habe.

Ich habe relativ früh versucht,  Öffentlichkeit herzustellen.
Ich habe gelernt, wie stumm die angeblich auf Neuigkeiten erpichte Presse reagieren kann.

Ich habe im Mai 2016 an den Senat geschrieben BASFI  heißt das, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Sie ist nicht zuständig. Aber:

Von dort aus wurde das Schreiben auf den Schreibtisch des Leiters der Familien kasse gelegt.
Auf diesem Weg habe ich nach 6 Monaten Nichts eine priorisierte Befassung erreicht.

 

Am 11.7.16 schreibe ich an die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie ist nicht zuständig. Aber:
Von dort aus wird das Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.
Und dieses Mal gibt es Qualität.

Das Verfahren wird nachvollziehbar, weil jeder Vorgang von einer Statusmeldung begleitet wird. Ich weiß daher, daß die Familienkasse für ihre Antwort auf die Frage des Fachvorgesetzten noch einmal 42 Tage benötigt. Obwohl mit dem Bescheid vom 4.7. 2016 ja eigentlich alle Aspekte behandelt sein sollten.

Die Antwort ist Qualität. Die angeführten Paragraphen und Vorschriften sind produktiv, ich lerne hier, daß die Familienkasse bei ablehnenden Bescheid eine einmonatige Nachfrist zu gewähren hat. Und eine gestellte Frist angemessen zu sein hat. Und Vieles mehr.

Und ich lerne zuletzt, dass der Fachvorgesetzte trotz der festgestellten Rechtswidrigkeiten nichts ändern kann. 

„Rechtswidrig aber nicht nichtig“ schreibt er.

 

Auf dieser Basis mache ich dann bis hin zum aktuellen Text jetzt im Dezember einige Neuentdeckungen:
Neben der angesprochenen Unterschlagung der Nachfrist:
Die unangemessen kurze 8- Tagefrist vom 17. Juni 15 durch Strohof und die unterschlagene Anhörung von Schaffenberger am 1. Oktober 15. Die Muss Ablehnen-Bestimmung als interne Behördenanweisung zur Unterdrückung der Nachfrist.

 

Das ist der Stand dieses Textes.

Das Verfahren liegt beim Finanzgericht, zur Zeit ist es unterbrochen, weil ein Güteverfahren angesetzt ist. Termin 14. Dezember. Für Juristen sieht das zeitnah aus. Aus meiner Sicht ist jeder Tag eine unendliche Entfernung. Nah ist nur der Zusammenbruch.

 

Justiz ist die Fortsetzung der Familienbekämpfung durch Nichtstun.

Und die TussiMutter? Keine Chance.

 

Eine Chance für die Tussimutter. Eine Chance für mich.

Behördenseitige Rechtsbrüche sind nicht zufällig, sie müssen als organisiertes Standardverhalten gegen nicht organisierte Menschen angesehen werden. 

Eine schlichte Auszahlung der Ansprüche liegt nicht im Interesse des Staates der Familienkasse.

 

Die Herstellung des ganz normalen Vertrauens auf reguläre Auszahlung auch an Familie in prekären Lagen muß politisch neu geleistet werden. Wenn Menschen selbst zu einer positiven Demografie beitragen, dann darf das nicht mit einem staatlichen Hindernisrennen bis zum schließlichen Ruin bestraft werden.

 

Welche Chancen gibt es für die Tussimutter und mich?

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

Chance 1: Aufrüstung. Aufrüsten der Tussimutter mit Bereitstellung von hochqualifizierten und engagierten Rechtsanwalten, die für einen geringen Streitwert volle Leistung erbringen.

Unwahrscheinlich. Kostet auch ihre Ressourcen, zeitlich, kräftemäßig, emotionell, für Kämpfe ums Geld, das allein in diesen Kämpfen weggeschmolzen ist.

 

Chance 2: Abrüstung.
Abrüsten des gegen die Familie aufgestellten Verweigerungsapparates.

Bürokratie kann  gegen Familie

-      Fristen willkürlich setzen:  8 Tage sind sadistisch. 

-      vorgeschriebene Fristen rechtswidrig unterschlagen, (Nachfrist)

-      damit  die zugelassene Zeit für den Einspruch manipulieren

-      kann den Posteingang in der Behörde (Postlaufzeit) auf nicht  nachvollziehbare Weise  bestimmen.

-      kann ihre Antwortzeit, in beliebigen Maß zu Lasten der Wartenden strecken.
Keine der Antworten erfolgt innerhalb  der Strohof-frist von 8 Tagen.
Kaum eine Antwort innerhalb von 30 Tagen, häufiger sind über 40 Tage Antwortzeit.
Standard ist die Monate währende Erstickung bis zur Befassung unter Zwang.

 

Fristen dienen ausschließlich der Beamtenwillkür, sind im Privatbesitz der Behörde und werden beliebig mißbraucht.

 

Fristsetzung macht die Beamtenwillkür unabhängig vom Anspruch durch die objektiv erbrachte Familienleistung. 

 

Ergebnis: Chance 2 ist die einzige Chance:

Sie besteht in der Abschaffung  der Fristsetzung gegen Familie.

Geld gegen Nachweis. Punkt.

Für eine willkürfreie Bearbeitung meiner Ansprüche. Basta.

 

Rechtsgleichheit für Menschen besteht in einfachen Verhältnissen. 

Sie besteht im Respekt vor ihrer Zeit. 
Sie besteht in der Reduzierung von Verwaltung..
Sie ist vorsätzlich familienfreundlich.

Sie besteht in einer zeitnahen, qualifizierten und famiienfreundlichen Antwort bei Einspruch.

Zur Zeit wird nichts davon geleistet.

 

Das komplette Verfahren ab dem 1. Oktober 2015 hätte ersatzlos entfallen können: Einspruch („verfristet“) , Aufsichtsbeschwerde,  Rechtsanwalt wegen Untätigkeit, Zerstörung der familiären Wirtschaft, Schreiben an Senat und Ministerium, Entwicklung eines rechtswidrigen Bescheides, Klage vor Finanzgericht, Warten, Mediation statt Verhandlung,.
Es ist ein Jahr sinnlose BeamtInnenaktion: Die verdienen ihr Geld durch Schaden stiften gegen Schwache.  

 

Familie muß auf ihre in Jahren angesammelten Ansprüche vertrauen können.

Auch und exakt dann, wenn ihre Mitglieder selbst Lebenskrisen durchlaufen.

 

Und Tussimutter?
Die würde das für selbstverständlich halten.

Wäre das nicht schön?

 

 

Mit  freundlichen Grüßen

Ekkehard von Guenther