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Familienkasse

                                      Nord

 

 

 


 

Bundesagentur fOr Arbeit, Familienkasse Nord, 20069 Hamburg

 

 

 

 

 

123FK123456

Ekkehard von Guenther  

 

22000 Hamburg


 

Ihr Zeichen : Ihre Nachricht:

Mein Zeichen :  F19 - KG-Nr. 123FK123456

Kundennummer: 123F123456

(Bei jeder Antwort bitte angeben)

Servicetelefon :      0800 4 5555 30 *

Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

Zahlungstermine :  0800 4 5555 33 *

Mo-So 0.00 - 24.00 Uhr

(* Anrufe sind für Sie kostenfrei.)


 


Telefax: E-Mail: Datum:


040 2855 3980

Familienkasse-Nord. F19@arbeitsagentur .de

28. Deze-mber 20-16


 

 

 

Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

 

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht folgende Entscheidung:

 

 Kindergeld wird für das Kind Bertha von Guenther, geboren am 21.08.1990, für den Zeit­ raum von Oktober 2012 bis einschließlich Juli 2015 in Höhe von 184,00 Euro bzw. 188,00 Euro monatlich festgesetzt.

 

Nachzahlung:

Für den Zeitraum von Oktober 2012 bis einschließlich Juli 2015 erfolgt in Kürze eine Nachzahlung des Kindergeldes in Höhe von 6788,00 Euro.

 

Bitte beachten Sie die beigefügten Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

 

 

unterschrift

Frau   Jerratsch

 

 

Anlagen

 

 


70-20

 

 

Postanschrift Familienkasse Nord 20069 Hamburg

 

 

Besucheradresse

Kurt-Schumacher-Allee 16


 

 

Bankverbindung                                        Öffnungszelten

BA-Service-Haus                                      ·Mo. - Fr.:

Bundesbank                                               08:00 - 12:00 Uhr

BIC: MARKDEF1760                                Do.:

IBAN: DE50760000000076001617     16:00 - 18:00 Uhr


- 2 -


Hamburg                                                   Internet: www.familienkasse.de


- 2 -

 

Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid vom 28.12.2016 Mitwirkungspflichten

Wer Kindergeld erhält ist verpflichtet, alle für die Festsetzung des Kindergeldes erheblichen Ände­ rungen umgehend mitzuteilen 68 EStG). Diese können sich auch auf Kinder beziehen, für die zwar kein Kindergeld bezogen wird, deren Berücksichtigung als Zählkind aber zu einem höheren Anspruch führt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfüllen. Näheres zur Mitteilungspflicht ist im Merkblatt Kindergeld aufgeführt.

 

Kinderfreibetrag

Ist für das Kind/die Kinder für den betreffenden Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag abge­ zogen worden, ist die Nachzahlung bzw. Erstattung des Kindergeldes durch Abgabe einer berich- tigten Anlage "Kind" unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen.                    '

 

Elektronische  Aktenführung

Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen ein­ gereichte Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz-

ten Aufbewahrungszeit  vernichtet werden.  Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen  wieder  benötigen '-..../ teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.

 

Information und Kontakt

Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt Kindergeld oder im Internet unter www.familienkasse.de. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Familienkasse auch unter der oben genannten  Rufnummer zur Verfügung.

 

Hinweis zur Höhe des Kindergeldes

Im Dezember 2016 wurde mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibe­ trags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen.

 

D.as Kindergeld beträgt demnach monatlich:

 

Kinder

2015

 

ab 2016

ab 2017

ab 2018

 

1. Kind

 

jeweils 188

 

jeweils  190

 

jeweils 192

 

jeweils  194

 

2. Kind

3. Kind

194

196

198

200

4. und weitere Kinder

jeweils 219

jeweils 221

jeweils 223

jeweils 225


 Familienkasse

                                      Nord

 

 

 

 


 

Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Nord, 20069 Hamburg

 

 

 

 

 

*123FK12345

Ekkehard von Guenther  

 

22000 Hamburg


 

Ihr Zeichen: Ihre Nachricht:

Mein Zeichen:  F19 - KG-Nr. 123FK12345

Kundennummer:   123FK12345

(Bei jeder Antwort bitte angeben)

Servicetelefon:           0800 4 5555 30 *

Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

-  Zahlungstermine:   0800 4 5555 33 *

Mo-So 0.00 - 24.00 Uhr

(* Anrufe sind für Sie kostenfrei.)

 

Telefax :             040 2855 3980

E-Mail:                Familienkasse-Nord .F19@arbeitsagentur .de

_ Datum: _· --=28· DezmJ:> 2016 _


 

 

 

Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

 

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht folgende Entscheidung:

 

1.: Kindergeld wird für das Kind Charlie von Guenther, geboren am 28.06.1994, für den Zeit­ raum von August 2013 bis einschließlich Juli 2015 in Höhe von 184,00 Euro bzw. 188,00 Euro monatlich festgesetzt.

 

Nachzahlung:

Für den Zeitraum von August 2013 bis einschließlich Juli 2015 erfolgt in Kürze eine Nachzahlung des Kindergeldes in Höhe von 5188,00 Euro.

 

Bitte beachten Sie die beigefügten Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 


70-20

 

 

Poatanachrtft Familienkasse Nord 20069 Hamburg

 

 

Beaucheradreaae

Kurt-Schumacher-Allee 16


 

 

Bankverbindung                                        Öffnungszelten

BA-Service-Haus                                       Mo. - Fr.:

Bundesbank                                               08:00 -12:00 Uhr

BIC: MARKOEF1760                                 Do.:

IBAN: DE50760000000076001617     16:00 - 18:00 Uhr


- 2 -


Hamburg                                                  Internet: www.familienkasse .de


- 2 -

 

Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid vom 28.12.2016 Mitwirkungspflichten

Wer Kindergeld erhält ist verpflichtet, alle für die Festsetzung des Kindergeldes erheblichen Ände­

rungen umgehend mitzuteilen 68 EStG). Diese können sich auch auf Kinder beziehen, für die zwar kein Kindergeld bezogen wird, deren Berücksichtigung als Zählkind aber zu einem höheren Anspruch führt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfüllen. Näheres zur Mitteilungspflicht ist im Merkblatt Kindergeld aufgeführt.

 

Kinderfreibetrag

Ist für das Kind/die Kinder für den betreffenden Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag abge­ zogen worden, ist die Nachzahlung bzw. Erstattung des Kindergeldes durch Abgabe einer berich­ tigten Anlage "Kind" unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen.

 

Elektronische Aktenführung

Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen ein­ gereichte Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz- ten Aufbewahrungszeit vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen wieder benötigen teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.

 

Information und Kontakt

Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt  Kindergeld oder im Internet unter www.familienkasse.de. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Familienkasse auch unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung.

 

Hinweis zur Höhe des Kindergeldes

Im Dezember 2016 wurde mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibe­ trags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen.

 

Das Kindergeld beträgt demnach monatlich:

 

Kinder

2015

ab 2016

ab 2017

ab 2018

1. Kind

 

jeweils 188

 

jeweils 190

 

jeweils 192

 

jeweils 194

 

2. Kind

3. Kind

194

196

198

200

4. und weitere Kinder

jeweils 219

jeweils 221

jeweils 223

jeweils 225