20170426:
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Familienkasse
Nord
Bundesagentur fOr Arbeit, Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
•123FK123456
Ekkehard von Guenther
22000 Hamburg
Ihr Zeichen : Ihre Nachricht:
Mein Zeichen : F19 - KG-Nr. 123FK123456
Kundennummer: 123F123456
(Bei jeder Antwort bitte angeben)
Servicetelefon : 0800 4 5555 30 *
Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr
Zahlungstermine : 0800 4 5555 33 *
Mo-So 0.00 - 24.00 Uhr
(* Anrufe sind für Sie kostenfrei.)
Telefax: E-Mail: Datum:
040 2855 3980
Familienkasse-Nord. F19@arbeitsagentur .de
28. Deze-mber 20-16
Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
Sehr geehrter Herr von Guenther,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht
folgende Entscheidung:
Kindergeld wird für das Kind Bertha von Guenther, geboren
am 21.08.1990, für
den Zeit raum von Oktober 2012 bis einschließlich Juli 2015 in Höhe von 184,00 Euro bzw. 188,00 Euro monatlich festgesetzt.
Nachzahlung:
Für
den Zeitraum von Oktober 2012 bis einschließlich Juli 2015 erfolgt in Kürze eine Nachzahlung des Kindergeldes in Höhe von 6788,00 Euro.
Bitte beachten Sie die beigefügten Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
unterschrift
Frau Jerratsch
Anlagen
70-20
Postanschrift Familienkasse Nord 20069 Hamburg
Besucheradresse
Kurt-Schumacher-Allee
16
Bankverbindung Öffnungszelten
BA-Service-Haus ·Mo. - Fr.:
Bundesbank 08:00 - 12:00 Uhr
BIC: MARKDEF1760 Do.:
IBAN: DE50760000000076001617 16:00
- 18:00 Uhr
Hamburg Internet: www.familienkasse.de
Erläuterungen und Hinweise
zum Bescheid vom 28.12.2016 Mitwirkungspflichten
Wer
Kindergeld erhält ist verpflichtet, alle für die Festsetzung des Kindergeldes erheblichen Ände rungen umgehend
mitzuteilen (§ 68 EStG).
Diese können sich auch auf Kinder beziehen,
für die zwar kein Kindergeld bezogen wird, deren Berücksichtigung als Zählkind aber zu einem höheren Anspruch führt. Ein Verstoß gegen
diese Pflicht kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder
Straftat erfüllen. Näheres
zur Mitteilungspflicht ist im Merkblatt Kindergeld aufgeführt.
Kinderfreibetrag
Ist für das Kind/die Kinder
für den betreffenden Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag abge zogen worden, ist die Nachzahlung bzw. Erstattung des Kindergeldes durch Abgabe einer
berich- tigten Anlage "Kind" unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen. '
Elektronische
Aktenführung
Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten
Sie, dass von Ihnen ein gereichte Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz-
ten Aufbewahrungszeit vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen wieder
benötigen '-..../ teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.
Information und Kontakt
Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt Kindergeld oder im Internet
unter www.familienkasse.de. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Familienkasse auch unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung.
Hinweis zur Höhe des Kindergeldes
Im Dezember 2016 wurde mit dem Gesetz zur Anhebung
des Grundfreibetrags, des Kinderfreibe trags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen.
D.as Kindergeld
beträgt demnach monatlich:
Kinder |
2015 |
|
ab 2016 |
ab 2017 |
ab 2018 |
|
1. Kind |
jeweils 188 € |
jeweils 190 € |
jeweils 192 € |
jeweils 194 € |
||
2. Kind |
||||||
3. Kind |
194
€ |
196 € |
198 € |
200
€ |
||
4. und weitere Kinder |
jeweils 219 € |
jeweils 221 € |
jeweils 223 € |
jeweils 225 € |
Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
*123FK12345
Ekkehard von Guenther
22000 Hamburg
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F19 - KG-Nr. 123FK12345
Kundennummer: 123FK12345
(Bei jeder Antwort bitte angeben)
Servicetelefon: 0800 4 5555 30 *
Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr
- Zahlungstermine: 0800
4 5555 33 *
Mo-So 0.00 - 24.00 Uhr
(* Anrufe sind für Sie kostenfrei.)
Telefax : 040 2855 3980
E-Mail: Familienkasse-Nord .F19@arbeitsagentur .de
_ Datum: _· --=28· DezmJ:> 2016 _
Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
Sehr geehrter
Herr von Guenther,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht folgende Entscheidung:
1.: Kindergeld wird für das Kind Charlie
von Guenther, geboren
am 28.06.1994, für den Zeit raum von August 2013 bis einschließlich Juli 2015 in Höhe von 184,00 Euro bzw. 188,00 Euro monatlich festgesetzt.
Nachzahlung:
Für den Zeitraum von August 2013 bis einschließlich Juli 2015 erfolgt in Kürze eine Nachzahlung des Kindergeldes in Höhe von 5188,00 Euro.
Bitte beachten Sie die beigefügten Erläuterungen und Hinweise
zum Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Anlagen
70-20
Poatanachrtft Familienkasse Nord
20069 Hamburg
Beaucheradreaae
Kurt-Schumacher-Allee
16
Bankverbindung Öffnungszelten
BA-Service-Haus Mo. - Fr.:
Bundesbank 08:00 -12:00 Uhr
BIC: MARKOEF1760 Do.:
IBAN: DE50760000000076001617 16:00 - 18:00 Uhr
- 2 -
Hamburg Internet: www.familienkasse .de
Erläuterungen und Hinweise zum Bescheid vom 28.12.2016 Mitwirkungspflichten
Wer Kindergeld erhält ist verpflichtet, alle für die Festsetzung des Kindergeldes erheblichen Ände
rungen umgehend
mitzuteilen (§ 68 EStG). Diese können sich auch auf Kinder beziehen, für die zwar kein Kindergeld bezogen wird, deren Berücksichtigung als Zählkind aber zu einem höheren Anspruch führt.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht
kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfüllen.
Näheres zur Mitteilungspflicht ist im Merkblatt Kindergeld aufgeführt.
Kinderfreibetrag
Ist für das Kind/die Kinder für den betreffenden Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag abge zogen worden, ist die Nachzahlung bzw. Erstattung des Kindergeldes durch Abgabe einer berich tigten Anlage "Kind" unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen.
Elektronische Aktenführung
Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen ein gereichte
Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz- ten Aufbewahrungszeit vernichtet werden. Sollten
Sie Ihre Original-Unterlagen wieder benötigen teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.
Information und Kontakt
Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt Kindergeld
oder im Internet
unter www.familienkasse.de. Bei
weiteren Fragen steht Ihnen die Familienkasse auch unter der oben genannten
Rufnummer zur Verfügung.
Hinweis zur Höhe des Kindergeldes
Im Dezember 2016 wurde mit dem Gesetz zur Anhebung
des Grundfreibetrags, des Kinderfreibe trags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen.
Das
Kindergeld beträgt demnach
monatlich:
Kinder |
2015 |
ab 2016 |
ab 2017 |
ab 2018 |
1. Kind |
jeweils 188 € |
jeweils 190 € |
jeweils 192 € |
jeweils 194 € |
2. Kind |
||||
3. Kind |
194 € |
196
€ |
198
€ |
200 € |
4. und weitere Kinder |
jeweils 219 € |
jeweils 221 € |
jeweils 223 € |
jeweils 225 € |