Ekkehard von Guenther Heidberg 36 22301 Hamburg |
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01578 - 30 55 778 eMail:
Ekkehard@vonGuenther.de |
Ekkehard von Guenther, Heidberg 36, 22301
Hamburg
Sozialgericht
Hamburg
Dammtorstr.
7
20354 Hamburg
Betrifft S 34 R 258/17, Begründung
Hamburg, den 19.05.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestätige dankend Ihr Schreiben vom
16.3.17.
Ebenso danke ich für Ihr
Erinnerungsschreiben vom 3.5.17 mit der weiteren einmonatigen Fristsetzung. Es
würde diese gerichtliche Arbeit für Sie nicht geben, wenn mir im Sommer 2015
ebenfalls Fristen gegeben worden wären und nicht unter dem Vorwand einer
Verfristung 16.700 Euro von der „Familien“ kasse entzogen worden wären.
In Beantwortung Ihrer Fragen vom 16.3.2017:
Mein Geburtsdatum ist der 14.9.1952.
Meine Kontaktdaten sind im Kopf dieses
Schreibens aufgeführt.
Hiermit
übersende ich Ihnen:
-
Die
Begründung meiner Klage
-
Eine
kurze Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017.
-
Den
Rentenbescheid vom 19. Oktober 2016
-
Den Bescheid auf meinen Widerspruch vom 9.
Februar 2017
-
Meinen
per Mail eingereichten Widerspruch vom 31. Oktober 2016.
mit Erläuterungen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Begründung meiner Klage:
Persönliches
Klagebegründung
Der Bescheid vom
16.10.2016
Teil 1: Die Mitwirkung
Teil 2: Das Interesse der Versichertengemeinschaft
Teil 3: Drei Gründe zur Weiterzahlung
Teil 4: Das Ermessen
Zusammenfassung
Eine kurze Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017.
Persönliches:
Ich
muß etwas ausholen, die Situation ist etwas deformiert. Dass ich im Herbst 2016
außer Lage war, die von der Rentenversicherung geforderten Nachweise
vorzulegen, ist nicht von selbst passiert.
Tätigkeit:
selbstständig im Bereich IT. EDV Lehrer, Verfasser von Fachliteratur, Beratung,
Softwareentwicklung.
Die
Aufträge reichen vom 19 bändigen Lehrwerk für den Fernunterricht, über
Lehrgänge von einem Tag bis zu mehreren Wochen Dauer. Schulungsanfragen sind
oft kurzfristig terminiert, oftmals als Ersatz für einen ausgefallenen Dozenten
kommen oft sehr kurzfristig, berücksichtigen
spezifische Wünsche von Kundenseite, so dass eine intensive Vorbereitung in
kurzer Zeit geleistet werden muß.
Ich
bin 64 Jahre alt, Heirat 1988, 1999 Operation meiner Frau, 2009 kam die
Krankheit zurück, es gab zwei Operationen, Chemotherapien, meine Frau starb im
Juni 2011.
Wir
haben 5 Kinder, zwischen 18 und 28 Jahren alt. Die Älteste wird im Sommer die
letzten mündlichen Prüfungen ihres Medizinstudiums ablegen, die zweite hat
einen ersten Abschluss in Modedesign, der Dritte befindet sich in der
Schlussphase seines Ingenieursstudiums Fahrzeugtechnik, die vierte hat das Fach
Bauingenieur belegt, der Fünfte steht gerade im Abitur.
Ich
habe eine Schwester, die mit meinem Bruder auf dem Land in Niederschsen, 200 km
entfernt lebt. Mein Bruder ist während
seines Studiums erkrankt, und wird von ihr betreut.
Meine Schwester erlitt in Dezember 2013 einen
lebensbedrohlichen Unfall mit einer schweren Schädelverletzung. Das machte es
nötig, dass ich einen laufenden Programmierauftrag über Nacht unterbrach und
mich für die drei Monate ihrer stationären Rehabilitation um ihren Haushalt und
meinen Bruder kümmerte.
Danach fiel es mir schwer, in gewohntem Maß Aufträge zu bekommen. Meine
Zuversicht mich mittelfristig wieder beruflich aufzubauen, war durch diesen
Unfall schwer erschüttert worden.
Ich war nach dem Tod meiner Frau gerade dabei gewesen, meine persönliche berufliche
Kontinuität und Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen.
Im
Sommer 2015 wurde unser gemeinsames Erbe, unser Elternhaus in Ingolstadt durch
Brandstiftung zerstört.
In
diesem Sommer 2015 hat die Familienkasse Nord Ansprüche, die für zwei der
Kinder seit Dezember 2010 aufgelaufen waren, abschlägig beschieden. In der
Summe ging es um den Betrag von 16.700,- Euro.
Die
Auseinandersetzung um diesen Betrag nahm dann alle meine Kräfte in Anspruch.
Ich dachte, zunächst, in aller Ahnungslosigkeit, der Vorgang könnte einfach und
schnell von Mensch zu Mensch in wenigen Wochen spätestens bis zum Jahresende zu
klären sein.
Meine per Einschreiben versandten Schreiben an die Familienkasse vom 19.10.2015
und 1.12. 2015 blieben jedoch ohne Antwort. Erst die Hinzuziehung eines
Rechtsanwalts im März 2016 führte zu einer Eingangsbestätigung am 28. April
2016, für den 18.11.2015 (!), verbunden mit der Ankündigung, dass der
Vorgang längere Zeit benötigen werde.
Inzwischen habe ich versucht Presse zu interessieren, ohne Erfolg, und an den
Senat der Stadt Hamburg geschrieben. Diese Eingabe hatte allerdings den Erfolg,
dass der Vorgang auf dem Tisch des Verantwortlichen Bombor kam und von dort aus
mir eine zeitnahe Bescheidung verprochen wurde.
Der Bescheid erfolgte am 4.7.2016:
Sein
Kernsatz bestätigt das bisherige Handeln der Familienkasse:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse
Nord nicht erkennbar.“
Dagegen habe ich am 4.8.2016 Klage beim Finanzgericht Hamburg eingelegt.
Inzwischen
hatte ich an das Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geschrieben, dieses Schreiben wurde dann an die zuständige Fachaufsicht im
BundesZentralamt Steuern weitergeleitet.
Die
dortige Bearbeitung führte zur allerersten Erfahrung einer unparteiischen,
zeitnahen und transparenten Bearbeitung des Vorgangs.
Die
Essenz seiner Antwort war: „… sind die Ablehnungsbescheide der Familienkasse
vom 16.07.2015 zwar rechtswidrig, allerdings wirken sie aber dennoch, da sie
nicht nichtig (unwirksam) sind“.
Der
Verfasser verweist dann auf das anhängige Verfahren: „Die weitere Prüfung Ihres
Kindergeldanspruches wird das Finanzgericht
Hamburg vornehmen, welches unabhängig und objektiv den Sachverhalt
erneut prüfen wird.“
Anstelle
des „unabhängigen und objektiven“ Verfahrens kam es zu einer Güteverhandlung am
14.12.2016. In deren Ergebnis wurde mir der Betrag über die strittigen
Zeiträume zugesprochen.
Auszahlung erfolgte am 3. Januar 2017, die Nachrechnung ergab eine Differenz
über mehrere tausend Euro gegen meine Erwartung, Reklamation am 16.1.2017, am
2.2.2017 erfolgte dann die Nachzahlung über 4.730,- Euro. 18 Monate nach dem
abschlägigen Bescheid vom 15.7.2015. Das ist jenseits des Erträglichen.
Ich
habe mich mit den von der Familienkasse angewendeten Techniken vertraut
gemacht. Ich bin der Meinung, dass diese standardmäßig angewendet werden, um
Familien in ähnlichen prekären Lagen zum sicheren Absturz zu bringen. Ich sehe
mich in der Pflicht, dafür Öffentlichkeit herzustellen. Und ich möchte Ersatz
für Schaden und Schmerzen.
In
der Vorbereitungszeit auf die Verhandlung am Finanzgericht fielen dann die
Anfragen der Rentenkasse.
Ich
hatte nichts zu bieten: Ich hatte in 2015 im Frühjahr einen kleineren, aber
langwierigen Auftrag bearbeitet, und bin nach dem Sommer nicht mehr zu einer
beruflichen Tätigkeit gekommen.
Und
ich habe nur einen Kopf. Der gehörte seit Oktober 2015 dem Verfahren,
schließlich der Vorbereitung auf die Verhandlung zum 14.12.2016.
Weiterhin
erfolgte ein Wechsel der zuständigen Person: Statt Frau Gallmeister, mit der
ich seit der Rentenentstehung durch den Tod meiner Frau in Kontakt war,
forderte ein Herr Witter Nachweise.
Aus
der ihm verfügbaren Historie meiner Einkommensbescheide von 2011 bis 2014 sind
keine Reichtümer zu erkennen.
Aus den Merkmalen: 64 Jahre alt, 5 Kinder, verwitwet, alleinerziehend sind ebenfalls
keine plötzlichen Veränderungen für das Jahr 2015 zu vermuten. Insbesondere
keine positiven.
Es gibt eine auf der Hand liegende Folgerung: Dass das Leben noch schwieriger
geworden ist. Diese Folgerung wollte der Sachbearbeiter Witter nicht ziehen.
Klagebegründung
Zur
Begründung der Klage gebe ich den Bescheid vom 19. Oktober 2016 in seiner Begründung
abschnittsweise wieder und kommentiere die jeweilige Passage aus meiner Sicht
(evg).
Der Text ist lückenlos, jedoch nicht bis zu den Schlußpassagen wiedergegeben.
20170509: Das zitierte
Dokument wurde als pdf eingescannt und anschließend mit Texterkennung in ein
Word Format gelesen. Ein paar offensichtliche Erkennungsprobleme behoben.
Entfernt wurde das nicht erkannte Logo der Rentenversicherung.
Zu den im Text
angesprochenen Witter/Heinemann: Unterzeichnende?r ist Heinemann, als
Ansprechpartner genannt ist Witter.
Deutsche Rentenversicherung Bund ? 10704 Berlin
Herrn
Ekkehard von Guenther
22000 Hamburg
Datum: 19. Oktober 2016
BESCHEID
Sehr geehrter Herr von Guenther,
Ihre Rente wegen Todes wird nach
§ 66 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 1) mit Wirkung ab 01.11.2016
in voller Höhe versagt.
Teil 1: Die Mitwirkung
Nach § 20 'des Zehnten Buches des
Sozialgesetzbuches (SGB X) hat der Rentenversicherungsträger den Sachverhalt zu
ermitteln, der zum weiteren Rentenzahlanspruch führen kann. Hierbei hat der
Rentenberechtigte in verschiedener Form mitzuwirken (§§ 60 bis 62 und 65 SGB
1). Kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Frist nach, kann
der Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen die Rente ganz oder
teilweise versagen, soweit die Voraussetzungen für ihre Zahlung nicht mehr nachgewiesen sind.
evg: Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Das verweist auf eine Ermessensentscheidung. Sachbearbeiter Witter/Heinemann könnten auch anders entscheiden.
Sie haben trotz unseres
Schreibens vom 15.09.2016 und der Erinnerungen
vom 30.09.2016 sowie 04.10.2016
.das –von Ihnen im Kalenderjahr 2015 erzielte Arbeitseinkommen nicht
nachgewiesen. Damit sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB 1 nicht
nachgekommen. Aus diesem Grunde konnte nicht festgestellt werden, ob ab
01.07.2016 noch ein zahlbarer Rentenanspruch besteht.
evg: Ich habe mitgewirkt.
Ich habe im Sommer 2016 mitgeteilt, dass ich einen „Horrortrip“ in Sachen
16.700,- Eur Kindergeld durchlaufe. (Ich nehme diesen Begriff hier in Anspruch,
ohne ihn je durch irgendeine eigene Drogenerfahrung gefüllt zu haben. Er
kennzeichnet den Übergang aus einer prekären, aber noch halbwegs geordneten
Realität in einen Zustand des einer gespenstischen Willkürhaftigkeit ausgesetzt
seins.)
Ich habe ebenfalls mitgeteilt,
dass ich im Warten zunächst und dann im Kampf um dieses Geld so gut wie keine
Einnahmen hatte.
In dieser Korrespondenz hatte ich auch auf meine Dokumentation auf
www.keinKindergeld.de hingewiesen. Bei deren Besuch kann auch der punktuell Lesende
einen Eindruck vom Umfang dieses Angriffs der „Familien“kasse auf Familie gewinnen.
Ich habe ebenfalls mitgeteilt,
dass ich mich in der Vorbereitung auf die entscheidende Verhandlung um dieses
Geld befinde, die meine Kräfte vollständig in Anspruch nimmt.
Im Rahmen meiner verfügbaren Kräfte ist das Mitwirkung.
Ich verwahre mich dagegen, daß aus dem fehlenden Standardprodukt von Mitwirkung, dem gewünschten Nachweis in Ihrem Sinne, auf die „fehlende Mitwirkung“ und mit der der in diesem Wort liegenden Implikation auf meine Schuldhaftigkeit geschlossen wird, mit entsprechender umstandsloser Sanktionierung durch Entzug realen Lebensunterhaltes.
Herr Witter/Heinemann hat von den ihm vorliegenden Informationen – keine – berücksichtigt.
Teil 2: Das Interesse der
Versichertengemeinschaft
Die Entscheidung, ob die Rente
ganz oder teilweise zu versagen ist, hat der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu
treffen. Dabei sind Gründe, die "für" und "gegen" eine
Versagung der Rente sprechen , gegenüber zu ·stellen. "Für" eine
Versagung der Rente spricht nach unserer Auffassung das Interesse der Versichertengemeinschaft, nur dann eine Rente zu zahlen, wenn auch
tatsächlich die Voraussetzungen für die weitere Zahlung der Rente nachgewiesen
sind. "Gegen" eine Versagung der Rente spricht nach unserer
Auffassung Ihr Interesse an der Weiterzahlung der Rente. Unter Abwägung der Gründe,
die."für" und die "gegen" eine Versagung der Rente sprechen, kommen wir zu dem Ergebnis,
dass die Gründe, die "für" eine Versagung der Rente
sprechen, so weit überwiegen, dass eine Versagung
der Rente in vollem Umfang als gerechtfertigt erscheint.
evg: Das Wort „für“ leitet im Allgemeinen eine positive Handlung gegen einen anderen Menschen ein. Hier dreht es den negativen Begriff Versagung zu einer positiven Handlung. Das macht den wirklichen Menschen mit seinem Anspruch auf Leben zum negativen Auszugrenzenden.
Es geht darum Gründe zu finden, diesen Anspruch zu negieren. Der Wille selbst ist negativ gegen den Menschen.
Der neuerliche Beweis, dass Alles beim Alten
geblieben ist, wird mir auferlegt.
Herr Witter/Heinemann formuliert ein Interesse der Versicherten„gemeinschaft“, nur dann eine Rente zu zahlen, wenn auch tatsächlich „die Voraussetzungen für eine weitere Zahlung der Rente nachgewiesen sind“.
Es sollte stattdessen der - Wille-, der konkrete, aktive Wille der Versicherten „gemeinschaft“ sein, die Rente auszuzahlen, wenn der Anspruch auf die Rente objektiv gegeben ist.
Rente ist nicht einfach Geld. Sie
ist Rendite einer Lebensleistung, oder das, was der Staat davon übrig lässt.
Das Investitionsvolumen einer Familie für 5 Kinder bis zum
Schulabschluss mit Abitur beträgt ca 600.000.- Eur.
Das Ertragsvolumen von 5 Kindern
bei 40 Jahren Berufsleben mit -niedrig angesetzten- 40.000,- Einkommen p.A.
beträgt 8.000.000.- Eur.
Ich lasse einmal die Gesamtkalkulation beiseite, ich bin kein
Volkswirtschaftler, aber ich betrachte den von den Kindern erbrachten Anteil
für die Altersversorgung. Mit 20% gerechnet erwirtschaften die 5 Kinder 1,6
Mill für die Altersversorgung in die Versichertengemeinschaft hinein.
Die zusätzliche Versorgung der Beamtengemeinschaft per Steuerzahlung ist nicht eingerechnet.
Der meiner erkrankten 53 jährigen Frau mit Frühverrentung zugesprochene Rentenanspruch betrug ca 584.- Eur monatlich.
Ich nehme diese Zahl, nehme an, meine Frau sei 65 Jahre alt und lege einmal 15 normale, gesunde Lebensjahre dazu, bis sie einen freundlichen Alterstod, sagen wir mit 80 hätte.
584 Rente* 12 Monate ergibt
7.000,- Eur pro Jahr. Über 15 Jahre summieren sich dann insgesamt 105.000 Euro Altersversorgung.
Das ist ca 1/5 der getätigten materialen Investitionsleistung für 5 Kinder – ohne
die Zeit der mütterlichen Gegenwart einzurechnen.
Das sind ca 6% von dem Betrag, den unsere 5 Kinder für die Altersversorgung bereitstellen. 40 Jahre „normale“ kinderlose angestellte Berufstätigkeit führen zu einem Rentenanspruch von ca 100% der Einzahlungen.
Die elterliche Investition in 5 Kinder wird, im Mix mit vorgängiger Beruflichkeit, mit 23% verrentet. Die Differenz kassieren Kinderlose und Beamte.
Um den Ertrag elterlicher Investition von Zeit und Materie, um diesen persönlich geleisteten Beitrag zum Reichtum einer Nation, um diesen Ertrag werden Eltern sowieso und grundsätzlich übervorteilt.
Je mehr Kinder, desto größer der Beitrag zum allgemeinen Wohlstand, desto
ruinierter die Eltern. Die Gesellschaft bestraft Familie. Das wissen
Witter/Heinemann. Da machen sie mit.
Meine persönlich erwirtschafteten
Rentenansprüche liegen zur Zeit bei ca 160.- Eur. Sie sind in den Zeiten, als
ich selbstständig tätig war, nicht gewachsen, für zusätzliche Einzahlungen in
eine Altersversicherung reichte der finanzielle Rahmen nicht.
In den vergangenen18 Monaten, in denen „Familien“kasse nur meine Zerstörung
betrieb, habe ich ebenfalls keine Einnahmen erwirtschaften können. Nach
Abwicklung aller Vorgänge stehe ich mit 65 Jahren auf Null.
In derselben Zeit haben Kinderlose ihre Versorgungsansprüche hochgeschrieben,
einzulösen durch diejenigen Menschen, die wir Eltern in die Wirtschaft gestellt
haben.
Das ist aktives „Mit“wirken der vollalimentierten Bürokratie gegen Menschen.
Meine Frau ist in 2011 nach längerer Krankheit
mit 55 Jahren verstorben. Auch das ist im Interesse der Versicherten
„gemeinschaft“.
Dass auch noch der schäbigste Rentenbezug nicht im Interesse der versicherten
„Gemeinschaft“ ist, kann ich rational rekonstruieren.
Wer das Geld behält, hat mehr.
Ein Verständnis für diese Denke habe ich nicht.
Ich existiere. Das ist nicht Ihr Interesse. Und Sie haben die Macht diese
Existenz zu bekämpfen.
Dieses begründet sich wie folgt:
Aus unserer Sicht ist dem Interesse der
Versichertengemeinschaft gegenüber Ihrem Interesse ein besonders großes Gewicht
beizumessen.
Herr Witter/Heinemann kennen mein Interesse an der Weiterzahlung. Woher eigentlich?
Mein
Interesse „an der Weiterzahlung“ ist die blanke Existenz. Nach wie vor sind
unsere Kinder noch auf dem prekären Weg durchs Studium und ins berufliche
Leben. Der jüngste Sohn ist mit mir im Haushalt und befindet sich im Abitur.
Eine reibungslose Versorgung wäre im Interesse seiner Leistungsfähigkeit
gewesen.
Ein ereignisloses, „langweiliges“, aber positives Leben des Vaters im Beruf
hätte auch im Interesse der außer Haus studierenden Kinder gelegen.
In
den 18 Monaten Auseinandersetzung um Kindergeld ist mir mein Konto mehr als
einmal gepfändet worden. Ist mir der Aufbruch meiner Wohnung angedroht worden,
falls ich beim nächsten Besuch des Vollstreckungsbeamten nicht zu Haus sein
sollte. Ist mir Strom abgestellt worden. Ist mir Gas abgestellt worden. Ist mir
das Auto entzogen worden. Erst stillgelegt, wegen nicht bezahlter Versicherung,
dann abgeschleppt, dann versteigert. Dann Rechnung, weil der Erlös die „Kosten“
nicht gedeckt habe.
Und
sonst zig Rechnungen, Mahnungen, Inkassobescheide, angedrohte
Gerichtsverfahren - Grenzerfahrungen,
was unter diesen Umständen auch meine psychische Verarbeitungsfähigkeit betrifft.
Nicht mehr wissen was tun. Jeden Tag neu. Grenzerfahrungen unter denen ich alles
ausblende und nur und nur um dieses Geld kämpfe, Gedanken fasse um „das Recht“,
das ich schließlich preisgeben muß, um im Eintausch von Recht das Geld zu
bekommen. Gedanken um das Recht der anderen Mütter und Väter, die mit denselben
Techniken betrogen werden, und deren Recht ich mit meiner Kapitulation nicht
bessern konnte. Mit der Zahlung einen Teil der Schulden abgedeckt. Und jetzt
wieder vor der Zahlungsunfähigkeit.
Mein
Interesse? Das kennen Witter/Heinemann von der Selbstbedienungsgesellschaft. „Unbeachtlich“,
das ist es.
Ich könnte frei von einer alles erstickenden Bürokratie
meine konkreten Aufgaben angehen, die sind häßlich genug. Auseinandersetzung
mit der Brandversicherung, zusehen, wie ich mit meiner konkreten
Zahlungsunfähigkeit umgehe . Falls ich aus dieser Schutthalde herauskomme: Als 65 jähriger „attraktiver“ alter Mann
berufliche Aufträge aquirieren.
Es ist ja meine Lebenszeit, die sie verheizen, nicht die der vollbezahlten
Beamten.
Leider verzichten Witter/Heinemann in der
Floskel „aus unserer Sicht“ darauf, überhaupt
einen Grund anzugeben, warum dem Interesse einer Millionen
„Gemeinschaft“ am Ruin einer Familie „ein besonders großes Gewicht“ beizumessen
sei. Mich würde es schon interessieren, wenn Sie mir erklären, warum Eltern der
Dreck der Nation sind.
Auch eine sich eventuell durch die Versagung
der Rente ergebende finanzielle Härte wäre unbeachtlich, da Sie auf die
Möglichkeit der Versagung der Rente hingewiesen wurden und dennoch nicht
mitgewirkt haben.
So einfach ist das. Das Wort
„eventuell“ ist ein wenig mutlos, würde ich sagen. Die finanzielle Härte ist
nicht „eventuell“. Sie ist garantiert. Das nennen Sie „unbeachtlich“.
Interesse gegen Existenz abzuwägen verstößt gegen GG1. Es gibt da ein Verbot der Relativierung von Würde. Und ob Sie es glauben oder nicht: Essen und Wohnen gehört zur Würde dazu.
Teil 3: Drei Gründe
zur Weiterzahlung
Somit sind keine Gründe ersichtlich, die
Rente künftig weiterzuzahlen.
Erster Grund: Die Rente wird seit dem Tod
meiner Frau in 2011 gezahlt.
Das heißt: Ein Kontinuum von Nachweisen, zusammen mit denen der 5 Kinder, ist
bis 2015 gegeben gewesen.
Die bisherige Anerkennung ist ein objektiver Sachverhalt, der unabhängig für
sich besteht, und damit ein einfaches Argument für die Weiterzahlung darstellt.
Dieser Grund verfällt nicht.
Zweiter Grund: Dass mit familiären
Belastungen irgendwann ein Grenzpunkt erreicht werden wird, dass irgendwann ein
Zusammenbruch erfolgt, der eine völlige Neuorientierung und Wiederherstellung
physischer und psychischer Gesundheit erfordert, sollte auch Beamten in einer
obergrenzenlosen Nation vorstellbar sein.
„Fehlende Mitwirkung“ kann viele Ursachen
haben. Ich hatte einige davon im eMailverkehr aufgeführt.
Auch hier übrigens das Spielchen mit dem
Negativen: Das Wort Weiterzahlen wird über die fehlende Mitwirkung implizit mit
heimlich geänderten Verhältnissen verknüpft. Das heißt: Die gebotene Unschuldsvermutung
wird unterlaufen, indem ich aufs Neue beweispflichtig gemacht werde.
Dritter Grund: Es könnte ja eine Änderung
meiner Einnahmen auftreten, dergestalt, dass auf einmal Reichtümer darzulegen
sind, die den Rentenanspruch aufheben oder auch nur schmälern.
Dafür gibt es eine Wahrscheinlichkeit. Die
dürfte bei Null liegen.
Herr Witter wird eine Statistik vorlegen
können, wieviele alleinerziehende 5-Kinder-Väter über 60 urplötzlich Gewinne
einfahren, die sie aus ihren Rentenansprüchen herausheben.
Und die sie verschweigen, das gehört ja auch
zu diesem Modell der negierten Unschuldsvermutung.
Die Rentenversicherung kann mich gern eines
Besseren belehren.
Bis dahin nehme ich an, dass Witter/Heinemann keinen realen Grund haben, eine
Grundlosigkeit der Rentenzahlung anzunehmen. Die Rente ist mein Recht. Die
andere Seite möge konkrete Gründe vorbringen, womit sie sie bestreiten will.
Das Argument mit der Wahrscheinlichkeit mag dem Beamten Witter in seiner
risikolosen Existenz abwegig erscheinen.
Tatsächlich ist Risiko, d.h. eine erhöhte
Wahrscheinlichkeit zum Scheitern, an Krankheit, an Unfall, an wirtschaftlichen
Fehleinschätzungen, bereits mit meinem „selbstständigen“ Dasein in nicht
angestellten Berufsverhältnissen gegeben. Dieses Risiko kann ich allein mir
persönlich zuordnen.
Zu diesem persönlichen Risiko habe ich mit
meinem Dasein als Ehemann, als Vater von 5 Kindern, als Angehöriger von Bruder
und Schwester die Risiken meiner Angehörigen zu den meinen aufaddiert. Ebenso
hat das meine Frau, auch als Kind ihrer Eltern getan. In unserem Handeln war
die ständige Sorge für andere enthalten. Das ist Verantwortung.
Es war eine systemische Überforderung, wie sich in der realen Inanspruchnahme
erwies. Es gibt Grenzen. Irgendwann war ich im Kern meiner Leistungsfähigkeit beschädigt.
Es ist dieses gesteigerte Risiko durch Sorge,
das Familie zu einer prekären Institution macht. Bei einem Anteil von 25% armer
Familien in der Gesellschaft sollte das Faktum anerkannt sein, dass kinderreiche
Familie – sehr wahrscheinlich - arm macht.
Dieses Risiko zur Armut trägt Familie täglich
am Leibe, dennoch ist es nicht den sorgenden Müttern und Vätern zu zu
privatisieren.
Da ist kein Platz für „selber schuld“
Zuweisungen, mit denen sich die „Gemeinschaft“, - bis wohin wollen Sie das Wort
eigentlich noch pervertieren? - von
aller Verantwortung schadlos halten will.
Eine Versicherten „Gemeinschaft“ hat sich
genau an diesem Risiko zu beteiligen. Dazu gehört, daß die Entscheidung nicht
allein und nur von der „fehlenden“ Mitwirkung abhängig gemacht wird.
Das „größere Interesse der Gemeinschaft“ an
einer Nichtzahlung ist Witters/Heinemanns Hohn auf diejenigen, die in
besonderem Maße – durch Kinder „Reichtum“ dazu beitragen, dass diese
Gemeinschaft überhaupt existiert und die nächsten Jahre bis in deren Altersversorgung
hinein existieren wird.
Das Scheitern, das massive Scheitern, das
unheilbare Risiko, das ich nicht mehr abfangen konnte, als ich keine Reserven
mehr hatte: Das war etwas Anderes. In dem Moment, wo ich auf Menschen
angewiesen gewesen wäre. Das letzte und tödliche Risiko ist das deutsche
Beamtentum. Abgerichtet auf Menschen.
Die in Familie gegründete persönliche
Gemeinschaft von Menschen hat keinen Boden in der Gesellschaft.
Teil
4: Das Ermessen
Die Entscheidung, ob die Rente ganz oder teilweise zu versagen ist, hat
der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen.
…
Der Rentenversicherungsträger übt deshalb sein pflichtgemäßes Ermessen
in der Weise aus, dass er die Rente ab 01.11.2016 in voller Höh nicht mehr
zahlt.
Und damit sind wir bei dem pflichtgemäßen
Ermessen des Herrn Witter/Heinemann. Sowohl die „Pflicht“ als auch das
„Ermessen“ enthalten in der Essenz die Freiheit.
Signatur des freien Handelns ist die
Anerkennung der Komplexität menschlicher Existenz ihrer Materialität nach. Anzuerkennen
ist die Vieldimensionalität der familiären Sorge.
Daraus folgt die Pflicht zur Erwägung weiterer Aspekte, die über die
„fehlende Mitwirkung“ als einzigen Totschlagargument hinausgehen.
Die
Vertreter der Rentenversicherung Witter/Heinemann haben jedoch ihr
Ermessen auf die Abwägung von Interessen
der Versichertengemeinschaft gegen mich gerichtet.
Sie
haben mich damit aus der Versichertengemeinschaft externalisiert.
Sie
haben diesen Konflikt dann, ohne Angabe eines Grundes, durch eine einfache
Höherwertung des Interesses der „Gemeinschaft“
gegen mich in meiner Einzelheit und als Familienvater entschieden.
Sie
haben diesen Konflikt im Interesse der kinderlosen Beitragszahler „ermessen“,
gegen das Interesse derjenigen, die mit ihren Kindern überhaupt erst das
staatliche Rentenversprechen einlösbar
machen.
Es
läge im wahren Interesse der Versichertengemeinschaft genau diese Sorte
Menschen zu pflegen, ihnen mit Dankbarkeit und Achtung zu begegnen. Statt dessen bieten Sie bürokratische
Kontrolle bis zur Agonie. Anschließend
exekutieren Sie Familie ins Elend hinein, als abschreckendes Beispiel, damit ja
kein junges Paar auf die Idee kommt noch Kinder und vielleicht sogar mehr als
eins in die Welt zu setzen.
Wie
deckt sich diese aktive Feindschaft gegen Eltern mit dem „Interesse der
Versichertengemeinschaft“???
Haben
Sie jemals über Generationenverantwortung nachgedacht?
Das
würde eine Achtung vor der elterlichen Generationenleistung bedeuten. Meine
Menschenwürde betrifft nicht allein meine unmittelbare aktuelle Gegenwart.
Selbst die isolierteste Gegenwart ist nicht denkbar ohne Historizität, ohne
meine Eltern und deren Sorge. Mit zunehmendem Alter besteht meine Würde im Anspruch
auf Anerkennung meiner Geschichtlichkeit. Diese ist Gedächtnisgemeinschaft mit
den Menschen meiner Generation. Sie ist in der Familie gegründete
Gedächtnisgemeinschaft mit Menschen der nächsten Generation.
Diese
Anerkennung wird durch die Reduktion der betrachteten Zeit auf eine bloße
Aktualität jederzeit zur Disposition gestellt.
Das Gedächtnis wird mit Vorsatz verweigert. Alzheimer ist Tagesbefehl.
Eine
„Versicherten“ gemeinschaft konstituiert sich aus dem Risiko ihrer Mitglieder:
In der Summe besteht sie aus den erfolgreich absolvierten Risiken.
Zu
dieser Summe aller Risiken gehört der einzelne Mensch in seiner
Verletzlichkeit, möglicherweise in der Nacktheit eines fehlenden Nachweises.
Es
geht nicht an, dass sich die Gemeinschaft dieses Risikos entledigen will, gegen
mich. Denn das Risiko aus dem ich sein ist essentiell: Es ist vom Wesen her
genau jenes Risiko, das die Gemeinschaft konstituiert und das sie zu sichern
hat.
Dieses
Risiko können Witter/Heinemann nicht einfach nach „Ermessen“ auf Null
reduzieren. (weil das einfacher zu verwalten ist) um es mir vollständig und
existenzbedrohend aufzuladen.
Das
„pflichtgemäße Ermessen“ gilt nicht dem Interesse einer quantitativen Mehrheit („Wir“)
gegen eine in dieser Identifikation bereits als äußerlich wahrgenommene externe
Einzelheit („Sie“) mit abhängigen Personen (Kinder gar nicht erst erwähnt).
Vielmehr
richtet sich das – pflichtgemäße - Ermessen zuallererst auf den objektiv
gegebenen Anspruch. Danach gilt es der Frage, ob in der aktuell aufgetretenen
Nachweislücke zum Einkommen in 2015 irgendein Grund für die Annahme einer
Änderung der Verhältnisse gegenüber den seit 2011 vorliegenden Gegebenheiten
gegeben ist.
Das
ist der Rahmen für das pflichtgemäßen Ermessen von Witter und Heinemann. Diese
Erwägung ist anzustellen gegenüber einem 64 jährigen alleinstehenden, weil nach
langer Krankheit der Frau verwitweten, verschlissenen Vater von 5 Kindern,
Bruder einer Frau, die ihrerseits unseren kranken Bruder betreut, und
verunfallt meiner konkreten Hilfe bedurfte,bei einer Brandstiftung, und bei
einer Familienkasse, die die
Überforderung zum Anlass nimmt 16.700 Euro einzustecken –
In
diesem Rahmen haben Witter/Heinemann zu begründen, warum ihr Ermessen feindlich
ausfällt, feindlich und nur feindlich.
Ungeachtet
meiner persönlich kaum vorhandenen Rentenansprüche habe ich beim Entstehen der
Ansprüche meiner Frau mitgewirkt, als Familienvater wirtschaftend. Außerhalb
dieser Beziehung habe ich keine Privatwirtschaft geführt. Die meiner Frau zuzurechnenden Ansprüche
repräsentieren damit auch meinen Beitrag zur familiären Wirtschaft.
Aus
diesem Grund beanspruche ich auch in dieser Erörterung um meine Witwerrente die
Anwendung des Artikels 6 GG, Schutz von Ehe und Familie. Ebenfalls unter diesen
Schutz wäre das Interesse meiner in ihrer Ausbildung befindlichen Kinder
gefallen, dass ihr Vater nicht –allein durch bürokratische Zerstörungsarbeit in
die wirtschaftliche Funktionsunfähigkeit getrieben wird.
Witter/Heinemann hätten in ihrem Ermessen parteilich zu sein, im Sinne des
schützenden Artikels 6.
Die Zahlungseinstellung Ihrer Witwenrente
erfolgt mit Ablauf des Monats Oktober 2016. Die Rentenzahlungen ab dem Monat
November 2016 werden vorerst einbehalten.
…
Zum Begriff
„Vorerst“: Zeit ist Geld. Geld zwischen Nahrung, Strom und Gas, Wasser und
Versicherung, Zins zahlungen oder Obdachlosigkeit.
Der Ruin, den mir Familienkasse bereitet hat, ist dadurch, dass sie nach 18
Monaten schließlich gezahlt hat, nicht mehr zu ändern gewesen.
Der aktuelle
Entzug von 400 Euro Witwerrente über bisher 7 Monate summiert 2.800,- Eur ist
nicht „vorerst“. Er ist real.
Zusammenfassung:
1. Allein mit der Fokussierung ihrer Abwägung
auf „das Interesse der Versichertengemeinschaft“ haben Witter/Heinemann
ihr Ermessen nicht „pflichtgemäß“ ausgeübt.
Darüber hinaus verstoßen sie im Resultat ihrer Abwägung bewußt gegen die
Anerkennung meiner elementaren Interessen, in dem sie die Folgen ihrer Handlung
als „unbeachtlich“ einstufen.
Sie spielen das Interesse der kinderlosen Inhaber von Ansprüchen an meinem Ruin und baldigen Ableben gegen das
„unbeachtliche“ Interesse derjenigen
aus, die wirkliche Menschen beigetragen haben.
Tatsächlich verstoßen sie mit dem zerstörerischen Resultat ihrer Abwägung gegen
das Interesse der Versichertengemeinschaft. Dieses besteht darin, Vertrauen zu
schaffen in Jahrzehnte hinein, und dadurch auch fehlbare Menschen zu ermutigen,
durch eigene Kinder zu dem Bestand beizutragen. Ihr Rentenbetrug am Vater ist
der wahre Verrat an der Zukunft der Versichertengemeinschaft.
2. Damit wurden
von ihnen drei Gründe zur Weiterzahlung außer Acht gelassen
- Die bisher anerkannte Objektivität
der Ansprüche.
- Die Tatsache,
dass konkrete massive Probleme meine Fähigkeiten zur „Mitwirkung“
einschränkten.
- Die Tatsache,
dass eine Annahme einer plötzlichen positiven Änderung meiner Verhältnisse
nicht einmal einen Anschein von Wahrscheinlichkeit hat.
Ihre Verweigerung erfolgte gegen besseres Wissen.
3. Das
„pflichtgemäße“ Ermessen muß die persönlichen Umstände des 64-jährigen
alleinerziehenden Vaters berücksichtigen. Die Biographie ist bekannt.
Es muß die existentiellen Risiken, die Frau und Mann mit dem Aufstellen der
nächsten Generation auf sich nehmen, anerkennen. Denn allein daraus und nicht
aus dem Hochschreiben von Rentenansprüchen in einem kinderlosen Arbeitsleben
besteht die Versichertengemeinschaft. Und wenn es 5 Kinder sind, dann addiert
sich das erstens quantitativ, und zweiten qualitativ, indem mit Alleinsein, Alter, weiteren Schicksalschlägen
die Fähigkeit zu Antworten abnimmt.
Die
Rentenversicherung hat dieses Risiko zu
teilen und nicht abzuwälzen. Ich trage genug.
Wenn Bürokratie
vermeint, in die restlos aufgebrauchten Ressourcen hinein, noch weiter Zeit um
Zeit und Kräfte für immer weitere
Nachweise für die Widerlegung von „etwaigen Urlaubssemestern im Studium“ (so
die Familienkasse vor dem Finanzgericht) abfordern zu müssen, dann ist da eine
Seite, die die Arbeit tut und eine Seite, die den Menschen dabei in den Rücken
springt. Das ist dann kein Verbrechen, wie die körperliche Mitwirkung eines
Mannes beim Abstieg einer Frau auf der Treppe in der Berliner U-Bahn, zu sehen im
Fahndungsvideo, sondern ordentlich bezahlte deutsche Bürokratiearbeit in
absoluter Dunkelheit.
Wenn diese „Familien“-Behörde
dann noch im Besitz aller Unterlagen das Geld mit Zähnen und Klauen gegen Vater
und 5 Kinder trotzdem verteidigt 18 Monate lang, bis sie es ohne rechtliche
Klärung, ohne ein Wort der Entschuldigung, geschweige denn Ersatz und
Schmerzensgeld, einem vor die Füße wirft, aber so, dass im Nachrechnen doch wieder
4700,- Eur fehlen und nachgefordert werden müssen, dann ist das der Ort von
Familie in Deutschland 2015, 2016, 2017.
Wenn dann die Rentenversicherung mit Herrn Witter/Heinemann und deren freien,
pflichtgemäßen
Ermessen weitermachen, wo ihre Kollegen der Familienkasse aufgehört haben, beim
Abziehen von Familie, dann ist das Deutschland 2016/2017.
Antrag:
Das Gericht
möge die Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 19. Oktober 2015 feststellen.
Antrag:
Das Gericht
möge im Hinblick auf den wahrscheinlichen Ausgang des Verfahrens die sofortige
Auszahlung der ausstehenden Rente
anordnen.
Eine kurze
Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017
Meine erste Antwort vom 31.10.2016 darauf ist in
diesem Dokument an erster Stelle abgedruckt.
Ich habe zugegebenermaßen unter großer Erregung geschrieben, ich habe versucht,
unter den Bedingungen meiner täglichen Zahlungsunfähigkeit und im Horizont der
eigentlichen Verhandlungsvorbereitung am
Finanzgericht, ein paar Sachverhalte unvollständig zusammenzukratzen. Das habe
ich auch getan.
Sie haben Ihren am 31.10.2016 erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 nicht weiter begründet.
Die zur Einkommensüberprüfung
erforderlichen
Nachweise
(Steuerbescheid des Vorjahres
oder eine Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich des im letzten
Kalenderjahr erzielten Arbeitseinkommens) wurden von Ihnen nicht eingereicht. Die eigene Erklärung zur Höhe der Einkünfte im Jahr 2015 reicht als Nachweis zur Feststellung des anzurechnenden Arbeitseinkommens nicht
aus.
Eine Überprüfung war daher nur nach der bekannten Sachlage
möglich. Hiernach ist der Bescheid nicht zu beanstanden.
Nach diesem Bescheid zum Widerspruch vom 9. Februar 2017 hätte ich meinen Widerspruch vom 31.10.2016 „nicht weiter begründet“.
Der minimalisierende Rekurs auf die „bekannte Sachlage“ verweigert weiterhin genau die Anerkennung der realen Sache.
Er unterläuft zudem die Ebene des „pflichtgemäßen Ermessens“, die im ursprünglichen Bescheid vom 19. Oktober 2016 immerhin noch erwähnt worden ist.
- nicht anerkannt wurden meine Hinweise auf meine aktuell finanzielle Situation
- nicht anerkannt wurde die Aussage zur 16.700 Euro Klagevorbereitung.
- nicht berücksichtigt wurde der Umstand, dass es bei der Rentengewährung nicht um die Prüfung eines Erstantrags ging, sondern es um einen Entscheid zur Fortsetzung der bis dato über 5 Jahre geleisteten unproblematischen Zahlungen.
- Gegen alle Bewilligungsumstände und gegen alle Kontinuität wurde allein auf die Nachweislücke hin gegen mich entschieden.
Eine qualitative Auseinandersetzung mit dem Bescheid vom 19. Oktober 2016 hat nicht stattgefunden.
Damit erübrigt sich eine weitere Diskussion des Bescheides zum Widerspruch.
Antrag:
Ich beantrage die Wiederherstellung meiner Rente.
Ekkehard von Guenther