Ekkehard von Guenther        

Heidberg 36

22301 Hamburg

 

Mobil: 01578 - 30 55 778

eMail: Ekkehard@vonGuenther.de

 

 

 

 

Ekkehard von Guenther, Heidberg 36, 22301 Hamburg

 

Sozialgericht Hamburg

 

 

Dammtorstr. 7

20354 Hamburg

 

 

 

 

Betrifft S 34 R 258/17, Begründung

 

 

 

 

Hamburg, den 19.05.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestätige dankend Ihr Schreiben vom 16.3.17.

Ebenso danke ich für Ihr Erinnerungsschreiben vom 3.5.17 mit der weiteren einmonatigen Fristsetzung. Es würde diese gerichtliche Arbeit für Sie nicht geben, wenn mir im Sommer 2015 ebenfalls Fristen gegeben worden wären und nicht unter dem Vorwand einer Verfristung 16.700 Euro von der „Familien“ kasse entzogen worden wären.

In Beantwortung Ihrer Fragen vom 16.3.2017: Mein Geburtsdatum ist der 14.9.1952.

Meine Kontaktdaten sind im Kopf dieses Schreibens aufgeführt.

 

Hiermit übersende ich Ihnen:

-       Die Begründung meiner Klage

-       Eine kurze Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017.

 

-       Den Rentenbescheid vom 19. Oktober 2016

-       Den  Bescheid auf meinen Widerspruch vom 9. Februar 2017

-       Meinen per Mail eingereichten Widerspruch vom 31. Oktober 2016.
mit Erläuterungen.

 

 

Mit  freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Die Begründung meiner Klage:

 

Persönliches

Klagebegründung

 

Der Bescheid vom 16.10.2016

Teil 1: Die Mitwirkung
Teil 2: Das Interesse der Versichertengemeinschaft
Teil 3: Drei Gründe zur Weiterzahlung
Teil 4: Das Ermessen

Zusammenfassung

 

Eine kurze Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017.

 

 

Persönliches:

Ich muß etwas ausholen, die Situation ist etwas deformiert. Dass ich im Herbst 2016 außer Lage war, die von der Rentenversicherung geforderten Nachweise vorzulegen, ist nicht von selbst passiert.

 

Tätigkeit: selbstständig im Bereich IT. EDV Lehrer, Verfasser von Fachliteratur, Beratung, Softwareentwicklung.

Die Aufträge reichen vom 19 bändigen Lehrwerk für den Fernunterricht, über Lehrgänge von einem Tag bis zu mehreren Wochen Dauer. Schulungsanfragen sind oft kurzfristig terminiert, oftmals als Ersatz für einen ausgefallenen Dozenten  kommen oft sehr kurzfristig, berücksichtigen spezifische Wünsche von Kundenseite, so dass eine intensive Vorbereitung in kurzer Zeit geleistet werden muß.

 

 

Ich bin 64 Jahre alt, Heirat 1988, 1999 Operation meiner Frau, 2009 kam die Krankheit zurück, es gab zwei Operationen, Chemotherapien, meine Frau starb im Juni 2011.

Wir haben 5 Kinder, zwischen 18 und 28 Jahren alt. Die Älteste wird im Sommer die letzten mündlichen Prüfungen ihres Medizinstudiums ablegen, die zweite hat einen ersten Abschluss in Modedesign, der Dritte befindet sich in der Schlussphase seines Ingenieursstudiums Fahrzeugtechnik, die vierte hat das Fach Bauingenieur belegt, der Fünfte steht gerade im Abitur.

 

Ich habe eine Schwester, die mit meinem Bruder auf dem Land in Niederschsen, 200 km entfernt  lebt. Mein Bruder ist während seines Studiums erkrankt, und wird von ihr betreut.

Meine  Schwester erlitt in Dezember 2013 einen lebensbedrohlichen Unfall mit einer schweren Schädelverletzung. Das machte es nötig, dass ich einen laufenden Programmierauftrag über Nacht unterbrach und mich für die drei Monate ihrer stationären Rehabilitation um ihren Haushalt und meinen Bruder kümmerte.
Danach fiel es mir schwer, in gewohntem Maß Aufträge zu bekommen. Meine Zuversicht mich mittelfristig wieder beruflich aufzubauen, war durch diesen Unfall schwer erschüttert worden.
Ich war nach dem Tod meiner Frau gerade dabei gewesen, meine persönliche berufliche Kontinuität und Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen.

Im Sommer 2015 wurde unser gemeinsames Erbe, unser Elternhaus in Ingolstadt durch Brandstiftung zerstört.

 

In diesem Sommer 2015 hat die Familienkasse Nord Ansprüche, die für zwei der Kinder seit Dezember 2010 aufgelaufen waren, abschlägig beschieden. In der Summe ging es um den Betrag von 16.700,- Euro.

 

Die Auseinandersetzung um diesen Betrag nahm dann alle meine Kräfte in Anspruch. Ich dachte, zunächst, in aller Ahnungslosigkeit, der Vorgang könnte einfach und schnell von Mensch zu Mensch in wenigen Wochen spätestens bis zum Jahresende zu klären sein.
Meine per Einschreiben versandten Schreiben an die Familienkasse vom 19.10.2015 und 1.12. 2015 blieben jedoch ohne Antwort. Erst die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im März 2016 führte zu einer Eingangsbestätigung  am 28. April  2016, für den 18.11.2015 (!), verbunden mit der Ankündigung, dass der Vorgang längere Zeit benötigen werde.

Inzwischen habe ich versucht Presse zu interessieren, ohne Erfolg, und an den Senat der Stadt Hamburg geschrieben. Diese Eingabe hatte allerdings den Erfolg, dass der Vorgang auf dem Tisch des Verantwortlichen Bombor kam und von dort aus mir eine zeitnahe Bescheidung verprochen wurde.


Der Bescheid erfolgte am 4.7.2016:

Sein Kernsatz bestätigt das bisherige Handeln der Familienkasse:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“ 
Dagegen habe ich am 4.8.2016 Klage beim Finanzgericht Hamburg eingelegt.

 

Inzwischen hatte ich an das Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschrieben, dieses Schreiben wurde dann an die zuständige Fachaufsicht im BundesZentralamt Steuern weitergeleitet.

Die dortige Bearbeitung führte zur allerersten Erfahrung einer unparteiischen, zeitnahen und transparenten Bearbeitung des Vorgangs. 

 

Die Essenz seiner Antwort war: „… sind die Ablehnungsbescheide der Familienkasse vom 16.07.2015 zwar rechtswidrig, allerdings wirken sie aber dennoch, da sie nicht nichtig (unwirksam) sind“.

Der Verfasser verweist dann auf das anhängige Verfahren: „Die weitere Prüfung Ihres Kindergeldanspruches wird  das  Finanzgericht  Hamburg vornehmen, welches unabhängig und objektiv den Sachverhalt erneut prüfen wird.“

 

Anstelle des „unabhängigen und objektiven“ Verfahrens kam es zu einer Güteverhandlung am 14.12.2016. In deren Ergebnis wurde mir der Betrag über die strittigen Zeiträume zugesprochen. 
Auszahlung erfolgte am 3. Januar 2017, die Nachrechnung ergab eine Differenz über mehrere tausend Euro gegen meine Erwartung, Reklamation am 16.1.2017, am 2.2.2017 erfolgte dann die Nachzahlung über 4.730,- Euro. 18 Monate nach dem abschlägigen Bescheid vom 15.7.2015. Das ist jenseits des Erträglichen.

 

Ich habe mich mit den von der Familienkasse angewendeten Techniken vertraut gemacht. Ich bin der Meinung, dass diese standardmäßig angewendet werden, um Familien in ähnlichen prekären Lagen zum sicheren Absturz zu bringen. Ich sehe mich in der Pflicht, dafür Öffentlichkeit herzustellen. Und ich möchte Ersatz für Schaden und Schmerzen.

 

In der Vorbereitungszeit auf die Verhandlung am Finanzgericht fielen dann die Anfragen der Rentenkasse.

Ich hatte nichts zu bieten: Ich hatte in 2015 im Frühjahr einen kleineren, aber langwierigen Auftrag bearbeitet, und bin nach dem Sommer nicht mehr zu einer beruflichen Tätigkeit gekommen.

Und ich habe nur einen Kopf. Der gehörte seit Oktober 2015 dem Verfahren, schließlich der Vorbereitung auf die Verhandlung zum 14.12.2016.

 

Weiterhin erfolgte ein Wechsel der zuständigen Person: Statt Frau Gallmeister, mit der ich seit der Rentenentstehung durch den Tod meiner Frau in Kontakt war, forderte ein Herr Witter Nachweise.  

 

Aus der ihm verfügbaren Historie meiner Einkommensbescheide von 2011 bis 2014 sind keine Reichtümer zu erkennen.
Aus den Merkmalen: 64 Jahre alt, 5 Kinder,  verwitwet, alleinerziehend sind ebenfalls keine plötzlichen Veränderungen für das Jahr 2015 zu vermuten. Insbesondere keine positiven.
Es gibt eine auf der Hand liegende Folgerung: Dass das Leben noch schwieriger geworden ist. Diese Folgerung wollte der Sachbearbeiter Witter nicht ziehen.

 

 

 

Klagebegründung


Zur Begründung der Klage gebe ich den Bescheid vom 19. Oktober 2016 in seiner Begründung abschnittsweise wieder und kommentiere die jeweilige Passage aus meiner Sicht (evg).
Der Text ist lückenlos, jedoch nicht bis zu den Schlußpassagen wiedergegeben.

 

20170509: Das zitierte Dokument wurde als pdf eingescannt und anschließend mit Texterkennung in ein Word Format gelesen. Ein paar offensichtliche Erkennungsprobleme behoben. Entfernt wurde das nicht erkannte Logo der Rentenversicherung.

 

Zu den im Text angesprochenen Witter/Heinemann: Unterzeichnende?r ist Heinemann, als Ansprechpartner genannt ist Witter.

 

 

Deutsche Rentenversicherung Bund ? 10704 Berlin

 

 

 

 

 

 

Herrn

Ekkehard von Guenther  

22000 Hamburg

 

 

 

 

Datum:  19. Oktober 2016

 

BESCHEID

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

Ihre Rente wegen Todes wird nach § 66 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 1) mit Wirkung ab 01.11.2016 in voller Höhe versagt.

 

Teil 1: Die Mitwirkung

Nach § 20 'des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) hat der Rentenversicherungsträger den Sachverhalt zu ermitteln, der zum weiteren Rentenzahlanspruch führen kann. Hierbei hat der Rentenberechtigte in verschiedener Form mitzuwirken (§§ 60 bis 62 und 65 SGB 1). Kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Frist nach, kann der Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen die Rente ganz oder teilweise versagen, soweit die Voraussetzungen für ihre Zahlung nicht  mehr nachgewiesen sind.

 

evg: Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Das verweist auf eine Ermessensentscheidung. Sachbearbeiter Witter/Heinemann könnten auch anders entscheiden.

 

Sie haben trotz unseres Schreibens vom 15.09.2016 und der Erinnerungen

vom 30.09.2016 sowie 04.10.2016 .das –von Ihnen im Kalenderjahr 2015 erzielte Arbeitseinkommen nicht nachgewiesen. Damit sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB 1 nicht nachgekommen. Aus diesem Grunde konnte nicht festgestellt werden, ob ab 01.07.2016 noch ein zahlbarer Rentenanspruch besteht.

 

evg: Ich habe mitgewirkt.


Ich habe im Sommer 2016 mitgeteilt, dass ich einen „Horrortrip“ in Sachen 16.700,- Eur Kindergeld durchlaufe. (Ich nehme diesen Begriff hier in Anspruch, ohne ihn je durch irgendeine eigene Drogenerfahrung gefüllt zu haben. Er kennzeichnet den Übergang aus einer prekären, aber noch halbwegs geordneten Realität in einen Zustand des einer gespenstischen Willkürhaftigkeit ausgesetzt seins.)

Ich habe ebenfalls mitgeteilt, dass ich im Warten zunächst und dann im Kampf um dieses Geld so gut wie keine Einnahmen hatte.
In dieser Korrespondenz hatte ich auch auf meine Dokumentation auf www.keinKindergeld.de hingewiesen. Bei deren Besuch kann auch der punktuell Lesende einen Eindruck vom Umfang dieses Angriffs der „Familien“kasse auf Familie gewinnen.

Ich habe ebenfalls mitgeteilt, dass ich mich in der Vorbereitung auf die entscheidende Verhandlung um dieses Geld befinde, die meine Kräfte vollständig in Anspruch nimmt.

Im Rahmen meiner verfügbaren Kräfte ist das Mitwirkung.

 

Ich verwahre mich dagegen, daß aus dem fehlenden Standardprodukt von Mitwirkung, dem gewünschten Nachweis in Ihrem Sinne, auf die „fehlende Mitwirkung“ und mit der der in diesem Wort liegenden Implikation auf meine Schuldhaftigkeit geschlossen wird, mit entsprechender umstandsloser Sanktionierung durch Entzug realen Lebensunterhaltes.

 

Herr Witter/Heinemann hat von den ihm vorliegenden Informationen – keine – berücksichtigt.

 

Teil 2: Das Interesse der Versichertengemeinschaft

Die Entscheidung, ob die Rente ganz oder teilweise zu versagen ist, hat der Rentenversicherungsträger  im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei sind Gründe, die "für" und "gegen" eine Versagung der Rente sprechen , gegenüber zu ·stellen. "Für" eine Versagung der Rente spricht nach unserer Auffassung das Interesse der Versichertengemeinschaft,  nur dann eine Rente zu zahlen, wenn auch tatsächlich die Voraussetzungen für die weitere Zahlung der Rente nachgewiesen sind. "Gegen" eine Versagung der Rente spricht nach unserer Auffassung Ihr Interesse an der Weiterzahlung der Rente. Unter Abwägung der Gründe, die."für" und die "gegen" eine Versagung der Rente sprechen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Gründe, die "für" eine Versagung der Rente sprechen, so weit überwiegen, dass eine Versagung der Rente in vollem Umfang als gerechtfertigt erscheint.

 

evg: Das Wort „für“ leitet im Allgemeinen eine positive Handlung gegen einen anderen Menschen ein. Hier dreht es den negativen Begriff Versagung zu einer positiven Handlung. Das macht den wirklichen Menschen mit seinem Anspruch auf Leben zum negativen Auszugrenzenden.

Es geht darum Gründe zu finden, diesen Anspruch zu negieren. Der Wille selbst ist negativ gegen den Menschen.

Der neuerliche Beweis, dass Alles beim Alten geblieben ist, wird mir auferlegt.

 

Herr Witter/Heinemann formuliert ein Interesse der Versicherten„gemeinschaft“,  nur dann eine Rente zu zahlen, wenn auch tatsächlich „die Voraussetzungen für eine weitere Zahlung der Rente nachgewiesen sind“.

 

Es  sollte stattdessen  der - Wille-, der konkrete, aktive Wille der Versicherten „gemeinschaft“ sein, die Rente auszuzahlen, wenn der Anspruch auf die Rente objektiv gegeben ist.

 

Rente ist nicht einfach Geld. Sie ist Rendite einer Lebensleistung, oder das, was der Staat davon übrig lässt.
Das Investitionsvolumen einer Familie für 5 Kinder bis zum Schulabschluss mit Abitur beträgt ca 600.000.- Eur.

Das Ertragsvolumen von 5 Kindern bei 40 Jahren Berufsleben mit -niedrig angesetzten- 40.000,- Einkommen p.A. beträgt 8.000.000.- Eur.
Ich lasse einmal die Gesamtkalkulation beiseite, ich bin kein Volkswirtschaftler, aber ich betrachte den von den Kindern erbrachten Anteil für die Altersversorgung. Mit 20% gerechnet erwirtschaften die 5 Kinder 1,6 Mill für die Altersversorgung in die Versichertengemeinschaft hinein.

Die zusätzliche Versorgung der Beamtengemeinschaft per Steuerzahlung ist nicht eingerechnet.

 

Der meiner erkrankten 53 jährigen Frau mit Frühverrentung zugesprochene Rentenanspruch betrug ca 584.- Eur monatlich.

Ich nehme diese Zahl, nehme an, meine Frau sei 65 Jahre alt und lege einmal 15 normale, gesunde Lebensjahre dazu, bis sie einen freundlichen Alterstod, sagen wir mit 80 hätte.

584 Rente* 12 Monate ergibt 7.000,- Eur pro Jahr. Über 15 Jahre summieren sich dann insgesamt  105.000 Euro Altersversorgung.
Das ist ca 1/5 der getätigten materialen Investitionsleistung für 5 Kinder – ohne die Zeit der mütterlichen Gegenwart einzurechnen.

 

Das sind ca 6% von dem Betrag, den unsere 5 Kinder für die Altersversorgung bereitstellen.  40 Jahre „normale“ kinderlose angestellte Berufstätigkeit führen zu einem Rentenanspruch von ca 100% der Einzahlungen.

Die elterliche Investition in 5 Kinder wird, im Mix mit vorgängiger Beruflichkeit, mit 23% verrentet. Die Differenz kassieren Kinderlose und Beamte.

 

Um den Ertrag elterlicher Investition von Zeit und Materie, um diesen persönlich geleisteten Beitrag zum Reichtum einer Nation, um diesen Ertrag werden Eltern sowieso und grundsätzlich übervorteilt.

 
Je mehr Kinder, desto größer der Beitrag zum allgemeinen Wohlstand, desto ruinierter die Eltern. Die Gesellschaft bestraft Familie. Das wissen Witter/Heinemann. Da machen sie mit.

Meine persönlich erwirtschafteten Rentenansprüche liegen zur Zeit bei ca 160.- Eur. Sie sind in den Zeiten, als ich selbstständig tätig war, nicht gewachsen, für zusätzliche Einzahlungen in eine Altersversicherung reichte der finanzielle Rahmen nicht.
In den vergangenen18 Monaten, in denen „Familien“kasse nur meine Zerstörung betrieb, habe ich ebenfalls keine Einnahmen erwirtschaften können. Nach Abwicklung aller Vorgänge stehe ich mit 65 Jahren auf Null.
In derselben Zeit haben Kinderlose ihre Versorgungsansprüche hochgeschrieben, einzulösen durch diejenigen Menschen, die wir Eltern in die Wirtschaft gestellt haben.


Das ist aktives „Mit“wirken der vollalimentierten Bürokratie gegen Menschen.

 

Meine Frau ist in 2011 nach längerer Krankheit mit 55 Jahren verstorben. Auch das ist im Interesse der Versicherten „gemeinschaft“.
Dass auch noch der schäbigste Rentenbezug nicht im Interesse der versicherten „Gemeinschaft“ ist, kann ich rational rekonstruieren.
Wer das Geld behält, hat mehr.
Ein Verständnis für diese Denke habe ich nicht.
Ich existiere. Das ist nicht Ihr Interesse. Und Sie haben die Macht diese Existenz zu bekämpfen.


Dieses begründet sich wie folgt:

Aus unserer Sicht ist dem Interesse der Versichertengemeinschaft gegenüber Ihrem Interesse ein besonders großes Gewicht beizumessen.

Herr Witter/Heinemann kennen mein Interesse an der Weiterzahlung. Woher eigentlich?

Mein Interesse „an der Weiterzahlung“ ist die blanke Existenz. Nach wie vor sind unsere Kinder noch auf dem prekären Weg durchs Studium und ins berufliche Leben. Der jüngste Sohn ist mit mir im Haushalt und befindet sich im Abitur.
Eine reibungslose Versorgung wäre im Interesse seiner Leistungsfähigkeit gewesen.
Ein ereignisloses, „langweiliges“, aber positives Leben des Vaters im Beruf hätte auch im Interesse der außer Haus studierenden Kinder gelegen. 

In den 18 Monaten Auseinandersetzung um Kindergeld ist mir mein Konto mehr als einmal gepfändet worden. Ist mir der Aufbruch meiner Wohnung angedroht worden, falls ich beim nächsten Besuch des Vollstreckungsbeamten nicht zu Haus sein sollte. Ist mir Strom abgestellt worden. Ist mir Gas abgestellt worden. Ist mir das Auto entzogen worden. Erst stillgelegt, wegen nicht bezahlter Versicherung, dann abgeschleppt, dann versteigert. Dann Rechnung, weil der Erlös die „Kosten“ nicht gedeckt habe.

Und sonst zig Rechnungen, Mahnungen, Inkassobescheide, angedrohte Gerichtsverfahren   - Grenzerfahrungen, was unter diesen Umständen auch meine psychische Verarbeitungsfähigkeit betrifft. Nicht mehr wissen was tun. Jeden Tag neu. Grenzerfahrungen unter denen ich alles ausblende und nur und nur um dieses Geld kämpfe, Gedanken fasse um „das Recht“, das ich schließlich preisgeben muß, um im Eintausch von Recht das Geld zu bekommen. Gedanken um das Recht der anderen Mütter und Väter, die mit denselben Techniken betrogen werden, und deren Recht ich mit meiner Kapitulation nicht bessern konnte. Mit der Zahlung einen Teil der Schulden abgedeckt. Und jetzt wieder vor der Zahlungsunfähigkeit.

 

Mein Interesse? Das kennen Witter/Heinemann von der Selbstbedienungsgesellschaft. „Unbeachtlich“, das ist es.


Ich könnte frei von einer alles erstickenden Bürokratie meine konkreten Aufgaben angehen, die sind häßlich genug. Auseinandersetzung mit der Brandversicherung, zusehen, wie ich mit meiner konkreten Zahlungsunfähigkeit umgehe . Falls ich aus dieser Schutthalde herauskomme:  Als 65 jähriger „attraktiver“ alter Mann berufliche Aufträge aquirieren.
Es ist ja meine Lebenszeit, die sie verheizen, nicht die der vollbezahlten Beamten.

 

Leider verzichten Witter/Heinemann in der Floskel „aus unserer Sicht“ darauf, überhaupt  einen Grund anzugeben, warum dem Interesse einer Millionen „Gemeinschaft“ am Ruin einer Familie „ein besonders großes Gewicht“ beizumessen sei. Mich würde es schon interessieren, wenn Sie mir erklären, warum Eltern der Dreck der Nation sind. 

 

 

Auch eine sich eventuell durch die Versagung der Rente ergebende finanzielle Härte wäre unbeachtlich, da Sie auf die Möglichkeit der Versagung der Rente hingewiesen wurden und dennoch nicht mitgewirkt haben.

So einfach ist das. Das Wort „eventuell“ ist ein wenig mutlos, würde ich sagen. Die finanzielle Härte ist nicht „eventuell“. Sie ist garantiert. Das nennen Sie „unbeachtlich“.

Interesse gegen Existenz abzuwägen verstößt gegen GG1. Es gibt da ein Verbot der Relativierung von Würde. Und ob Sie es glauben oder nicht: Essen und Wohnen gehört zur Würde dazu.

 

Teil 3: Drei Gründe zur Weiterzahlung

Somit sind keine Gründe ersichtlich, die Rente künftig weiterzuzahlen.

Erster Grund: Die Rente wird seit dem Tod meiner Frau in 2011 gezahlt.
Das heißt: Ein Kontinuum von Nachweisen, zusammen mit denen der 5 Kinder, ist bis 2015 gegeben gewesen.

Die bisherige Anerkennung ist ein objektiver Sachverhalt, der unabhängig für sich besteht, und damit ein einfaches Argument für die Weiterzahlung darstellt. Dieser  Grund  verfällt nicht.

 

Zweiter Grund: Dass mit familiären Belastungen irgendwann ein Grenzpunkt erreicht werden wird, dass irgendwann ein Zusammenbruch erfolgt, der eine völlige Neuorientierung und Wiederherstellung physischer und psychischer Gesundheit erfordert, sollte auch Beamten in einer obergrenzenlosen Nation vorstellbar sein.

 

„Fehlende Mitwirkung“ kann viele Ursachen haben. Ich hatte einige davon im eMailverkehr aufgeführt. 

Auch hier übrigens das Spielchen mit dem Negativen: Das Wort Weiterzahlen wird über die fehlende Mitwirkung implizit mit heimlich geänderten Verhältnissen verknüpft. Das heißt: Die gebotene Unschuldsvermutung wird unterlaufen, indem ich aufs Neue beweispflichtig gemacht werde.

 

Dritter Grund: Es könnte ja eine Änderung meiner Einnahmen auftreten, dergestalt, dass auf einmal Reichtümer darzulegen sind, die den Rentenanspruch aufheben oder auch nur schmälern.

Dafür gibt es eine Wahrscheinlichkeit. Die dürfte bei Null liegen.

 

Herr Witter wird eine Statistik vorlegen können, wieviele alleinerziehende 5-Kinder-Väter über 60 urplötzlich Gewinne einfahren, die sie aus ihren Rentenansprüchen herausheben.

Und die sie verschweigen, das gehört ja auch zu diesem Modell der negierten Unschuldsvermutung.

 

Die Rentenversicherung kann mich gern eines Besseren belehren.
Bis dahin nehme ich an, dass Witter/Heinemann keinen realen Grund haben, eine Grundlosigkeit der Rentenzahlung anzunehmen. Die Rente ist mein Recht. Die andere Seite möge konkrete Gründe vorbringen, womit sie sie bestreiten will.


Das Argument mit der Wahrscheinlichkeit mag dem Beamten Witter in seiner risikolosen Existenz abwegig erscheinen.

Tatsächlich ist Risiko, d.h. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit zum Scheitern, an Krankheit, an Unfall, an wirtschaftlichen Fehleinschätzungen, bereits mit meinem „selbstständigen“ Dasein in nicht angestellten Berufsverhältnissen gegeben. Dieses Risiko kann ich allein mir persönlich zuordnen.
 

Zu diesem persönlichen Risiko habe ich mit meinem Dasein als Ehemann, als Vater von 5 Kindern, als Angehöriger von Bruder und Schwester die Risiken meiner Angehörigen zu den meinen aufaddiert. Ebenso hat das meine Frau, auch als Kind ihrer Eltern getan. In unserem Handeln war die ständige Sorge für andere enthalten. Das ist Verantwortung.
Es war eine systemische Überforderung, wie sich in der realen Inanspruchnahme erwies. Es gibt Grenzen. Irgendwann war ich im Kern meiner Leistungsfähigkeit beschädigt.

Es ist dieses gesteigerte Risiko durch Sorge, das Familie zu einer prekären Institution macht. Bei einem Anteil von 25% armer Familien in der Gesellschaft sollte das Faktum anerkannt sein, dass kinderreiche Familie – sehr wahrscheinlich - arm macht.

 

Dieses Risiko zur Armut trägt Familie täglich am Leibe, dennoch ist es nicht den sorgenden Müttern und Vätern zu zu privatisieren.

Da ist kein Platz für „selber schuld“ Zuweisungen, mit denen sich die „Gemeinschaft“, - bis wohin wollen Sie das Wort eigentlich noch pervertieren? -  von aller Verantwortung schadlos halten will.

 

Eine Versicherten „Gemeinschaft“ hat sich genau an diesem Risiko zu beteiligen. Dazu gehört, daß die Entscheidung nicht allein und nur von der „fehlenden“ Mitwirkung abhängig gemacht wird.

Das „größere Interesse der Gemeinschaft“ an einer Nichtzahlung ist Witters/Heinemanns Hohn auf diejenigen, die in besonderem Maße – durch Kinder „Reichtum“ dazu beitragen, dass diese Gemeinschaft überhaupt existiert und die nächsten Jahre bis in deren Altersversorgung hinein existieren wird.

 

Das Scheitern, das massive Scheitern, das unheilbare Risiko, das ich nicht mehr abfangen konnte, als ich keine Reserven mehr hatte: Das war etwas Anderes. In dem Moment, wo ich auf Menschen angewiesen gewesen wäre. Das letzte und tödliche Risiko ist das deutsche Beamtentum. Abgerichtet auf Menschen.

 

Die in Familie gegründete persönliche Gemeinschaft von Menschen hat keinen Boden in der Gesellschaft.

 

Teil 4: Das Ermessen

Die Entscheidung, ob die Rente ganz oder teilweise zu versagen ist, hat der Rentenversicherungsträger  im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu treffen.

Der Rentenversicherungsträger übt deshalb sein pflichtgemäßes Ermessen in der Weise aus, dass er die Rente ab 01.11.2016 in voller Höh nicht mehr zahlt.

Und damit sind wir bei dem pflichtgemäßen Ermessen des Herrn Witter/Heinemann. Sowohl die „Pflicht“ als auch das „Ermessen“ enthalten in der Essenz die Freiheit.

 

Signatur des freien Handelns ist die Anerkennung der Komplexität menschlicher Existenz ihrer Materialität nach. Anzuerkennen ist die Vieldimensionalität der familiären Sorge.

Daraus folgt die Pflicht zur  Erwägung weiterer Aspekte, die über die „fehlende Mitwirkung“ als einzigen Totschlagargument hinausgehen.

 

Die Vertreter der Rentenversicherung Witter/Heinemann haben jedoch ihr Ermessen  auf die Abwägung von Interessen der Versichertengemeinschaft gegen mich gerichtet.

Sie haben mich damit aus der Versichertengemeinschaft externalisiert.

 

Sie haben diesen Konflikt dann, ohne Angabe eines Grundes, durch eine einfache Höherwertung des Interesses der „Gemeinschaft“  gegen mich in meiner Einzelheit und als Familienvater entschieden.

Sie haben diesen Konflikt im Interesse der kinderlosen Beitragszahler „ermessen“, gegen das Interesse derjenigen, die mit ihren Kindern überhaupt erst das staatliche   Rentenversprechen einlösbar machen.

 

Es läge im wahren Interesse der Versichertengemeinschaft genau diese Sorte Menschen zu pflegen, ihnen mit Dankbarkeit und Achtung zu begegnen.  Statt dessen bieten Sie bürokratische Kontrolle bis zur Agonie.  Anschließend exekutieren Sie Familie ins Elend hinein, als abschreckendes Beispiel, damit ja kein junges Paar auf die Idee kommt noch Kinder und vielleicht sogar mehr als eins in die Welt zu setzen.

Wie deckt sich diese aktive Feindschaft gegen Eltern mit dem „Interesse der Versichertengemeinschaft“???  

Haben Sie jemals über Generationenverantwortung nachgedacht?

Das würde eine Achtung vor der elterlichen Generationenleistung bedeuten. Meine Menschenwürde betrifft nicht allein meine unmittelbare aktuelle Gegenwart. Selbst die isolierteste Gegenwart ist nicht denkbar ohne Historizität, ohne meine Eltern und deren Sorge. Mit zunehmendem Alter besteht meine Würde im Anspruch auf Anerkennung meiner Geschichtlichkeit. Diese ist Gedächtnisgemeinschaft mit den Menschen meiner Generation. Sie ist in der Familie gegründete Gedächtnisgemeinschaft mit Menschen der nächsten Generation.   

Diese Anerkennung wird durch die Reduktion der betrachteten Zeit auf eine bloße Aktualität jederzeit zur Disposition gestellt.
Das Gedächtnis wird mit Vorsatz verweigert. Alzheimer ist Tagesbefehl. 

 

 

Eine „Versicherten“ gemeinschaft konstituiert sich aus dem Risiko ihrer Mitglieder: In der Summe besteht sie aus den erfolgreich absolvierten Risiken.

Zu dieser Summe aller Risiken gehört der einzelne Mensch in seiner Verletzlichkeit, möglicherweise in der Nacktheit eines fehlenden Nachweises.

 

Es geht nicht an, dass sich die Gemeinschaft dieses Risikos entledigen will, gegen mich. Denn das Risiko aus dem ich sein ist essentiell: Es ist vom Wesen her genau jenes Risiko, das die Gemeinschaft konstituiert und das sie zu sichern hat.

Dieses Risiko können Witter/Heinemann nicht einfach nach „Ermessen“ auf Null reduzieren. (weil das einfacher zu verwalten ist) um es mir vollständig und existenzbedrohend aufzuladen.

 

Das „pflichtgemäße Ermessen“ gilt nicht dem Interesse einer quantitativen Mehrheit („Wir“) gegen eine in dieser Identifikation bereits als äußerlich wahrgenommene externe Einzelheit („Sie“) mit abhängigen Personen (Kinder gar nicht erst erwähnt).

 

Vielmehr richtet sich das – pflichtgemäße - Ermessen zuallererst auf den objektiv gegebenen Anspruch. Danach gilt es der Frage, ob in der aktuell aufgetretenen Nachweislücke zum Einkommen in 2015 irgendein Grund für die Annahme einer Änderung der Verhältnisse gegenüber den seit 2011 vorliegenden Gegebenheiten gegeben ist.

 

Das ist der Rahmen für das pflichtgemäßen Ermessen von Witter und Heinemann. Diese Erwägung ist anzustellen gegenüber einem 64 jährigen alleinstehenden, weil nach langer Krankheit der Frau verwitweten, verschlissenen Vater von 5 Kindern, Bruder einer Frau, die ihrerseits unseren kranken Bruder betreut, und verunfallt meiner konkreten Hilfe bedurfte,bei einer Brandstiftung, und bei einer Familienkasse,  die die Überforderung zum Anlass nimmt 16.700 Euro einzustecken –

 

In diesem Rahmen haben Witter/Heinemann zu begründen, warum ihr Ermessen feindlich ausfällt, feindlich und nur feindlich.

 

Ungeachtet meiner persönlich kaum vorhandenen Rentenansprüche habe ich beim Entstehen der Ansprüche meiner Frau mitgewirkt, als Familienvater wirtschaftend. Außerhalb dieser Beziehung habe ich keine Privatwirtschaft geführt.  Die meiner Frau zuzurechnenden Ansprüche repräsentieren damit auch meinen Beitrag zur familiären Wirtschaft. 

Aus diesem Grund beanspruche ich auch in dieser Erörterung um meine Witwerrente die Anwendung des Artikels 6 GG, Schutz von Ehe und Familie. Ebenfalls unter diesen Schutz wäre das Interesse meiner in ihrer Ausbildung befindlichen Kinder gefallen, dass ihr Vater nicht –allein durch bürokratische Zerstörungsarbeit in die wirtschaftliche Funktionsunfähigkeit getrieben wird. 


Witter/Heinemann hätten in ihrem Ermessen parteilich zu sein, im Sinne des schützenden Artikels 6.   

 

Die Zahlungseinstellung Ihrer Witwenrente erfolgt mit Ablauf des Monats Oktober 2016. Die Rentenzahlungen ab dem Monat November 2016 werden vorerst einbehalten.

Zum Begriff „Vorerst“: Zeit ist Geld. Geld zwischen Nahrung, Strom und Gas, Wasser und Versicherung, Zins zahlungen oder Obdachlosigkeit.
Der Ruin, den mir Familienkasse bereitet hat, ist dadurch, dass sie nach 18 Monaten schließlich gezahlt hat, nicht mehr zu ändern gewesen.

Der aktuelle Entzug von 400 Euro Witwerrente über bisher 7 Monate summiert 2.800,- Eur ist nicht „vorerst“. Er ist real.

 

Zusammenfassung:


1. Allein mit der Fokussierung ihrer Abwägung  auf „das Interesse der Versichertengemeinschaft“ haben Witter/Heinemann ihr Ermessen nicht „pflichtgemäß“ ausgeübt.
Darüber hinaus verstoßen sie im Resultat ihrer Abwägung bewußt gegen die Anerkennung meiner elementaren Interessen, in dem sie die Folgen ihrer Handlung als „unbeachtlich“ einstufen.
Sie spielen das Interesse der kinderlosen Inhaber von Ansprüchen  an meinem Ruin und baldigen Ableben gegen das „unbeachtliche“  Interesse derjenigen aus, die wirkliche Menschen beigetragen haben.
Tatsächlich verstoßen sie mit dem zerstörerischen Resultat ihrer Abwägung gegen das Interesse der Versichertengemeinschaft. Dieses besteht darin, Vertrauen zu schaffen in Jahrzehnte hinein, und dadurch auch fehlbare Menschen zu ermutigen, durch eigene Kinder zu dem Bestand beizutragen. Ihr Rentenbetrug am Vater ist der wahre Verrat an der Zukunft der Versichertengemeinschaft.

2. Damit wurden von ihnen drei Gründe zur Weiterzahlung außer Acht gelassen

            - Die bisher anerkannte Objektivität der Ansprüche.

- Die Tatsache, dass konkrete massive Probleme meine Fähigkeiten zur „Mitwirkung“ einschränkten.

- Die Tatsache, dass eine Annahme einer plötzlichen positiven Änderung meiner Verhältnisse nicht einmal einen Anschein von Wahrscheinlichkeit hat.

  

Ihre Verweigerung erfolgte gegen besseres Wissen.

 

3. Das „pflichtgemäße“ Ermessen muß die persönlichen Umstände des 64-jährigen alleinerziehenden Vaters berücksichtigen. Die Biographie ist bekannt.
Es muß die existentiellen Risiken, die Frau und Mann mit dem Aufstellen der nächsten Generation auf sich nehmen, anerkennen. Denn allein daraus und nicht aus dem Hochschreiben von Rentenansprüchen in einem kinderlosen Arbeitsleben besteht die Versichertengemeinschaft. Und wenn es 5 Kinder sind, dann addiert sich das erstens quantitativ, und zweiten qualitativ, indem mit  Alleinsein, Alter, weiteren Schicksalschlägen die Fähigkeit zu Antworten abnimmt.

Die Rentenversicherung hat dieses  Risiko zu teilen und nicht abzuwälzen. Ich trage genug.

 

Wenn Bürokratie vermeint, in die restlos aufgebrauchten Ressourcen hinein, noch weiter Zeit um Zeit und  Kräfte für immer weitere Nachweise für die Widerlegung von „etwaigen Urlaubssemestern im Studium“ (so die Familienkasse vor dem Finanzgericht) abfordern zu müssen, dann ist da eine Seite, die die Arbeit tut und eine Seite, die den Menschen dabei in den Rücken springt. Das ist dann kein Verbrechen, wie die körperliche Mitwirkung eines Mannes beim Abstieg einer Frau auf der Treppe in der Berliner U-Bahn, zu sehen im Fahndungsvideo, sondern ordentlich bezahlte deutsche Bürokratiearbeit in absoluter Dunkelheit.

Wenn diese „Familien“-Behörde dann noch im Besitz aller Unterlagen das Geld mit Zähnen und Klauen gegen Vater und 5 Kinder trotzdem verteidigt 18 Monate lang, bis sie es ohne rechtliche Klärung, ohne ein Wort der Entschuldigung, geschweige denn Ersatz und Schmerzensgeld, einem vor die Füße wirft, aber so, dass im Nachrechnen doch wieder 4700,- Eur fehlen und nachgefordert werden müssen, dann ist das der Ort von Familie in Deutschland 2015, 2016, 2017.
Wenn dann die Rentenversicherung mit Herrn Witter/Heinemann und deren freien,

pflichtgemäßen Ermessen weitermachen, wo ihre Kollegen der Familienkasse aufgehört haben, beim Abziehen von Familie, dann ist das Deutschland 2016/2017.

 

 

Antrag:

Das Gericht möge die Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 19. Oktober 2015 feststellen.

 

Antrag:

Das Gericht möge im Hinblick auf den wahrscheinlichen Ausgang des Verfahrens die sofortige Auszahlung der ausstehenden  Rente anordnen.

 

 

 

 

 

Eine kurze Antwort zum Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2017

 

Meine erste Antwort vom 31.10.2016 darauf ist in diesem Dokument an erster Stelle abgedruckt.
Ich habe zugegebenermaßen unter großer Erregung geschrieben, ich habe versucht, unter den Bedingungen meiner täglichen Zahlungsunfähigkeit und im Horizont der eigentlichen Verhandlungsvorbereitung  am Finanzgericht, ein paar Sachverhalte unvollständig zusammenzukratzen. Das habe ich auch getan.

 

Sie haben Ihren am 31.10.2016 erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 nicht weiter begründet.

 

Die zur Einkommensüberprüfung  erforderlichen  Nachweise (Steuerbescheid des Vorjahres oder eine Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich des im letzten Kalenderjahr erzielten Arbeitseinkommens) wurden von Ihnen nicht eingereicht. Die eigene Erklärung zur Höhe der Einkünfte im Jahr 2015 reicht als Nachweis zur Feststellung des anzurechnenden Arbeitseinkommens  nicht aus.

 

Eine Überprüfung war daher nur nach der bekannten Sachlage möglich. Hiernach ist der Bescheid nicht zu beanstanden.

 

Nach diesem Bescheid zum Widerspruch vom 9. Februar 2017 hätte ich meinen Widerspruch vom 31.10.2016  „nicht weiter begründet“.

 

Der minimalisierende  Rekurs auf die  „bekannte Sachlage“  verweigert weiterhin genau die Anerkennung der realen Sache.

Er unterläuft zudem die Ebene des „pflichtgemäßen Ermessens“, die im ursprünglichen Bescheid vom 19. Oktober 2016 immerhin noch erwähnt worden ist.

 

-       nicht anerkannt wurden meine Hinweise auf meine aktuell finanzielle Situation

-       nicht anerkannt wurde die Aussage zur 16.700 Euro Klagevorbereitung.

-       nicht berücksichtigt wurde der Umstand, dass es bei der Rentengewährung nicht um die Prüfung eines Erstantrags ging, sondern es um einen Entscheid zur  Fortsetzung der bis dato über 5 Jahre geleisteten unproblematischen Zahlungen.

-       Gegen alle Bewilligungsumstände und gegen alle Kontinuität wurde allein auf die Nachweislücke hin gegen mich entschieden.

 

Eine qualitative Auseinandersetzung mit dem Bescheid vom 19. Oktober 2016 hat nicht stattgefunden.

 

Damit erübrigt sich eine weitere Diskussion des Bescheides zum Widerspruch.

 

 

Antrag:
Ich beantrage die Wiederherstellung meiner Rente.

 


   

 

Ekkehard von Guenther