Deutsche Rentenversicherung Bund - 10704 Berlin

 

Herrn

Ekkehard von Guenther

22000 Hamburg

 

Datum: .0 6. 01. 2017

 

Ihr Widerspruch vom 31.10.2016

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides abgeschlossen .

 

Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegeben. Die Entscheidung der Widerspruchsstelle bitten wir abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst

 

Hirschberger Straße 4

10317 Berlin

Postanschrift : 10704 Berlin Telefon 030 865-0

Telefax 030 865-27240

Servicetelefon 0800 100048070 www .deutsche-rentenversicherung­ bund.de

drv@drv-bund .de

 

Auskunft erteilt:

Andreas Scholz

Telefon 030 865-66498

Telefax 030 865-64848

- -- drv@drv-ound.de --

 

Sprechzeiten:

Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 15

 

 

Zentrale Widerspruchsstelle

 

Deutsche Rentenversicherung Bund · 10704 Berlin

 

Herrn

Ekkehard von Guenther Heidberg 36

22301 Hamburg

 

Datum: 9. Februar 2017

 

WIDERSPRUCHSBESCHEID

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

die von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)

bestimmte Widerspruchsstelle hat Ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 geprüft und beschlossen:

 

Der Widerspruch wird zurückgewiesen.

 

Die Ihnen durch das Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen werden nicht erstattet.

 

Sie haben Ihren am 31.10.2016 erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 nicht weiter begründet.

 

Die zur Einkommensüberprüfung erforderlichen Nachweise (Steuerbescheid des Vorjahres oder eine Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich des im letzten Kalenderjahr erzielten Arbeitseinkommens) wurden von Ihnen nicht eingereicht. Die eigene Erklärung zur Höhe der Einkünfte im Jahr 2015 reicht als Nachweis zur Feststellung des anzurechnenden Arbeitseinkommens nicht aus.

 

Eine Überprüfung war daher nur nach der bekannten Sachlage möglich. Hiernach ist der Bescheid nicht zu beanstanden.

 

Ihr Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben.

 

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Wallenbergstraße 13

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Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr

Versicherungsnummer, Kennzeichen, Maßnahmenummer xxxxx SG

 

Die Kostengrundentscheidung beruht auf § 63 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X). Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war.

 

Ihr Recht

 

Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Klage erheben beim

 

Sozialgericht Hamburg Dammtorstr. 7, 20354 Hamburg

 

Sie können sich aber auch an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes wenden und Ihre Klage schriftlich aufnehmen lassen.

 

Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens gibt die Zentrale Widerspruchsstelle Ihren Vorgang an die Fachabteilung zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michalski Selle Saerberg

 

Vertreter der Versicherten

Vertreter der Arbeitgeber

Vertreter des Direktoriums

 

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