Deutsche Rentenversicherung Bund - 10704 Berlin
Herrn
Ekkehard von Guenther
22000 Hamburg
Datum: .0 6. 01. 2017
Sehr geehrter Herr von Guenther,
wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides abgeschlossen .
Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund abgegeben. Die Entscheidung der Widerspruchsstelle bitten wir abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
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Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst
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Deutsche Rentenversicherung Bund · 10704 Berlin
Herrn
Ekkehard von Guenther Heidberg 36
22301 Hamburg
Datum: 9. Februar 2017
WIDERSPRUCHSBESCHEID
Sehr geehrter Herr von Guenther,
„
die von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)
bestimmte Widerspruchsstelle hat Ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 geprüft und beschlossen:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Die Ihnen durch das Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen werden nicht erstattet.
Sie haben Ihren am 31.10.2016 erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2016 nicht weiter begründet.
Die zur Einkommensüberprüfung erforderlichen Nachweise (Steuerbescheid des Vorjahres oder eine Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich des im letzten Kalenderjahr erzielten Arbeitseinkommens) wurden von Ihnen nicht eingereicht. Die eigene Erklärung zur Höhe der Einkünfte im Jahr 2015 reicht als Nachweis zur Feststellung des anzurechnenden Arbeitseinkommens nicht aus.
Eine Überprüfung war daher nur nach der bekannten Sachlage möglich. Hiernach ist der Bescheid nicht zu beanstanden.
Ihr Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben.
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Versicherungsnummer, Kennzeichen, Maßnahmenummer xxxxx SG
Die Kostengrundentscheidung beruht auf § 63 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X). Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Klage erheben beim
Sozialgericht Hamburg Dammtorstr. 7, 20354 Hamburg
Sie können sich aber auch an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes wenden und Ihre Klage schriftlich aufnehmen lassen.
Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens gibt die Zentrale Widerspruchsstelle Ihren Vorgang an die Fachabteilung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Michalski Selle Saerberg
Vertreter der Versicherten
Vertreter der Arbeitgeber
Vertreter des Direktoriums
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