Anlage zu S 34 R
258/17 , Begründung
Mein Widerspruch zum
Bescheid vom 19. Oktober 2016
31.10.2016: Mein Widerspruch zum Bescheid vom 19. Oktober
2016,
17. Mai 2017: Die Numerierung der Absätze hinzugefügt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
(1) in der Sache meines Einkommens 2015 habe ich meinen Steuerberater gebeten
mir die gewünschte Auskunft zu erstellen. Er hat mir nicht geantwortet und er
hat das Recht dazu. Er hat auch Grund dazu. Dasselbe Recht und denselben Grund
wie etliche andere Dienstleister und Versorger, die einer nach dem anderen
ausfallen.
(2) Ich habe Ihnen geschrieben, dass ich in 2015 keine nennenswerten Einnahmen
hatte. = einige hundert Euro.
(3) Ich habe Ihnen geschrieben, dass ich seit 2015 um Kindergeld in Höhe von
16.700.- Euro betrogen werde.
(4) Immerhin ist die Sache nunmehr am Finanzgericht anhängig und wird
möglicherweise kurzfristig im Rahmen einer Mediation zu einem Abschluss
gebracht.
(5) Nichts desto trotz werde ich der Vorbereitung auf diesen Termin meine volle
Arbeitsenergie verwenden. Die hundert Mahnungen und Inkassobescheide,
Hypothekenkündigungen und Pfändungsankündigungen müssen warten. 16.700.- Euro
Kindergeld gegen einen Vater von 5 Kindern entziehen, das ist Sache.
(6) Das sind Ihre Kollegen im Geiste, Herr/Frau Heinemann oder Witter oder wer
sonst auch immer.
Vollalimentiertes Beamtentum, das seine Kontrollorgien abfeiert, in dem
besonders großes Gewicht beizumessenden Interesse der Versichertengemeinschaft,
gegenüber meinen geringfügigen Interesse und demjenigen meines Sohnes, Nahrung
aufzunehmen und zu wohnen.
(7) Ich weiß hiermit, wie Sie mit allen anderen Menschen umgehen, die sich da
nicht wehren können = fehlende Mitwirkung.
Ich werde darauf zurückkommen.
Für hier und heute fordere ich Sie auf - umgehend - meine ausstehende Rente
anzuweisen.
Hochachtungsvoll
Ekkehard von Guenther
2.5.2017:
Erläuterungen zu meinem Widerspruch gegen den Bescheid
Zu (1): Ich habe bei meinem Steuerberater seit mehreren Jahren einen
Rechnungsbetrag von 1500.- bis 2000.- offen stehen.
Ich kann mir nicht leisten, seine Dienste weiterhin in Anspruch zu nehmen. Dazu benötige ich berufliches Einkommen. Nach zwei Jahren Auseinandersetzung mit Erstickungsbürokratie erscheint das weiter denn je.
Ich habe im gleichen Absatz darauf hingewiesen, dass ich einen Stapel unbearbeiteter Rechnungen liegen habe, die ich nicht begleichen kann.
Absatz (2): Ich verstehe auch nicht, wieso bei dem bißchen Tagelöhnerei in den letzten Jahren ein Steuerberater nötig ist. Die Bezeichnung „selbstständig“ ist nicht besonders zutreffend.
Absatz (3):
Ich habe im ersten Halbjahr 2015 einen Einbruch in meiner Auftragslage gehabt.
Einen relativ gering bezahlten Auftrag, der dennoch langwierig war. Aufgrund
von familiären Belastungen hatte ich eine persönlichen Einbruch in meinen
beruflichen Aktivitäten. Ich hoffte zu der Zeit noch, diese Schwäche durch das
ausstehende Kindergeld kompensieren zu können.
Im Juli 2015 wurde mir die Auszahlung von 16.700.- Euro Kindergeld verweigert. Ich habe das erst nach dem
September realisiert, als ich noch Unterlagen eingreicht habe, selbige
anerkannt und zugleich die aufgelaufenen Ansprüche wegen Verfristung verweigert
wurden.
Meine Reaktion war darauf gerichtet, dieses Mißverständnis, wie ich meinte, so schnell wie möglich aufzuklären. Dabei lernte ich, dass es kein Mißverständnis war, sondern volle Absicht der „Familien“Kasse. Ich habe 18 Monate gebraucht, um das Geld zu bekommen. In der Zeit blieb vieles unbeantwortet. Ich war nicht nur intellektuell in Anspruch genommen. Die aufgewiesene Feindschaft der Behörde gegen Familie bis hin zur Existenzvernichtung hat mich in meinem grundsätzlichen Vertrauen in andere Menschen gestört.
Rückwirkend kann man sicherlich darüber streiten, ob nicht
ein sofortiger Verzicht auf Recht und sofortiges Abschreiben des Betrages,
verbunden mit sofortigen „aktiv in den Beruf gehen“ vernünftiger gewesen wäre.
Ich wäre auf die unmittelbare Auszahlung des Betrages jedoch angewiesen
gewesen.
Denn im Sommer 2015 war ein gemeinsames Erbe von mir, meiner Schwester, die ihrerseits meinen behinderten Bruder betreut, unser Elternhaus im 600 km entfernten Ingolstadt durch Brandstiftung zerstört worden.
Vor der neuerlichen beruflichen Auftragsaquise hätte die
Auseinandersetzung mit der Brandversicherung gestanden. Ich bin meinerseits
ohne Rechtsschutz, war bisher auch ohne ausgekommen. Ich war jetzt jedoch ohne
das Geld nicht in der Lage, diese Sache einem Anwalt zu übergeben.
Das Verfahren mit der Versicherung ist bis heute liegengeblieben. Ich habe
schwere Schläge erlitten und habe nur einen Kopf, mit dem ich schrittweise mich
wieder herstelle. Erst Familienkasse. Jetzt Rente. Dann Beruf. Dann Brandversicherung:
Bis Juli muß das geklärt sein.
Auch alle weiteren Rechtstreitigkeiten mit der Familienkasse und jetzt mit der
Rentenversicherung musste und muß ich selber austragen.
Absatz (4): Auf dieses alle Kräfte beanspruchende Verfahren am Finanzgericht habe ich Herrn Witter, vor ihm auch Frau Gallmeister hingewiesen.
Absatz (5):
Die Verweigerung des derartigen Betrages war ein Angriff auf die
wirtschaftliche Integration eines alleinerziehenden, verwitweten Vaters von 5
Kindern.
In der IT kennt man so etwas als Denial of Service Angriff. Der Begriff
bedeutet einen Server dermaßen mit gleichzeitigen Anfragen zu überhäufen, dass
er nicht mehr antwortet. In der IT ist ein derartiger Angriff auf ein
Unternehmen kriminell.
Eine „Familien“kasse gegen einen Vater von 5 Kindern einen derartigen Angriff
starten, einer Familie jede Möglichkeit zur Antwort nehmen, Rechnungen zu
bezahlen, Versicherungen, Zinsen - Behörde steht über Artikel 6 GG!
Das Bisherige in einem Satz:
Witter / Heinemann hatten vor ihrem Bescheid vom 19. Oktober 2016 die
Information, dass ich um 16.700 Euro kämpfe.
Im Widerspruchsbescheid vom 9. Februar 2016 wurden die im Widerspruch gegebenen
Informationen (1) bis (5) nicht
berücksichtigt.
Vielmehr wurde behauptet: „Sie haben Ihren am 31.10.2016 erhobenen Widerspruch
nicht weiter begründet.“
Absatz (6): „Kollegen im Geiste“ . Es sind zwei verschiedene
Behörden, die getrennt von einander handeln. Den Ruin, den die eine betrieben
hat, kann die andere ignorieren.
Jede handelt, als wären es „nur“ ihre
Schläge allein, die Wirkung verursachen. Familienkasse kennt keinen Artikel 6 GG, und
die Rentenkasse auch nicht. Beamte sind schlechthin verantwortungslos.
Es ist meine Person allein und es sind die von mir abhängigen Kinder, in denen das Trommelfeuer zusammengeführt
wird und seine Wirkung entfaltet.
Herr Witter/Heinemann wissen, welchem Interesse das größere Gewicht beizumessen
ist. Die Verantwortung für die falsche Entscheidung wird auf die schwache Seite
abgewälzt. Eine Sorge, eine Verantwortung, einen Willen, den vorhandenen Anspruch
aktiv auszuzahlen, gibt es nicht.