Version 170703

 

 

Gliederungspunkte:

Mediation:

Der Vorschlag

Die Sitzung

Die Abwicklung: Der Fehlbetrag, Der Einspruch, Der Fachvorgesetzte, Die Restzahlung.

 

Justiz und Bürokratie

Der Vorsatz

 

Das Wirkliche und das Mögliche, kleine Einführung in das logische Denken.

Das wirkliche Risiko und das Etwaige

Etwaig

Wirklich

 

Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit:globale Allgemeinheit und lokale Induktion

 

Unterschichten justiz

 

 

 

Mediation

Lesevoraussetzung:

Der Text Unfalluntersuchung beschreibt die Serie der Handlungen von Menschen gegen Menschen bis schließlich zur Mediationssitzung.

 

Kurz:

Vor aller Mediation ist erst einmal Verfahren, ein Jahr lang zunehmend verzweifelter Kampf um 16.700 Euro.

Am 4. Juli 16  war meine Beschwerde auf einen Kindergeldbescheid vom 16. Juli 2015 abschlägig beschieden worden. In jenem Bescheid  war ein Kindergeldanspruch, der für zwei meiner 5 Kinder über mehrere Jahre hinweg aufgelaufen war, waren 16.700 Euro einfach einbehalten worden.

 

Meine Beschwerde vom 17. Oktober 2015 war bis zum 28. April 2016 gar nicht erst zur Kenntnis genommen worden.

Die Details, mit denen ich eine Antwort erzwungen habe, stehen im Text Unfalluntersuchung.

Im Zentrum des  Bescheides steht der Satz:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“.

 

Ich erhebe Klage beim Finanzgericht Hamburg am 4. August 16, die Begründung liefere ich am 4. September nach.

 

Der Vorschlag

Mit der Bestätigung der Klage durch das Gericht erhalte ich die Information, daß es mehr als 10 Monate dauern kann, bis es zur Verhandlung kommt.

 

Am 14. Oktober 2016 macht mir der Vorsitzende Richter Tiemann einen Vorschlag:

 

„ ...

Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf das gerichtliche Güteverfahren hinzuweisen. ...

Das Güteverfahren scheint mir in Ihrem Rechtsstreit ein besonders geeignetes Angebot zu sein.

...

Die Durchführung eines Güteverfahrens verursacht keine weiteren Gerichtskosten.

Die Güterichter des Finanzgerichts sind in der Lage, ein Güteverfahren sehr kurzfristig aufzunehmen. Eine Verzögerung Ihres Rechtsstreits ist nicht zu besorgen. Wegen des Vorrangs einer ganzen Reihe älterer Verfahren in meinem Dezernat kann mit einer Verhandlung Ihres Verfahrens erst im nächsten Jahr gerechnet werden.

... "

 

Es ist ein Angebot, das ich nicht ablehnen kann.

Seit der Versagung des Kindergeldes vom  Juli 2015 sind 14 Monate vergangen.

Die Behörde hat Zeit. Das Gericht hat Zeit. Ich habe diese Zeit nicht.

 

Dennoch habe ich Fragen an den Vorsitzenden:

 

1.         Wenn die „Familien“kasse die Kompetenz zur außergerichtlichen Einigung hat, bedeutet das doch auch, dass sie jederzeit von ihrer Tat hätte ablassen können.

 

Ich fordere die „Familien“kasse auf, von ihrem 365 Tage Aushungerungskrieg sofort Abstand zu nehmen und diesen unerträglichen Zustand umgehend durch Zahlung des ausstehenden Geldbetrages von 16.700.- Euro zu beenden.

 

2.         Ich bin mir in diesem mittlerweile einjährigen Kampf um mein Kindergeld klar geworden, daß ich es hier mit einem Standardverhalten der Kindergeldkasse zu tun habe. Es betrifft nicht mich allein. Es werden sehr viele Familien, Väter, Mütter geschädigt. Über 400 Verfahren im Jahr (so lese ich mein Aktenzeichen) sind die Spitze des Eisberges. Die meisten Eltern werden sich  nicht über ein Jahr hinweg bis hin zur Klageerhebung wehren können. 

Aus diesem Grund kann das Ergebnis des Verfahrens nicht mehr allein in meiner  privaten Zufriedenstellung bestehen. Ich werde das Verfahren nicht mit dem Wissen verlassen, dass diese Firma bei der nächsten Mutter, dem nächsten Vater weitermachen, wo sie bei  mir aufgehört haben.

 

Frage: Inwiefern können als Ergebnis einer Mediation dringend notwendige Verhaltensänderungen der Familienkasse allgemein festgeschrieben werden?

 

...

 

4.         Die Verhandlung zur Mediation ist nicht öffentlich. Das kann ich im Kontext der konkreten Verhandlung akzeptieren.

Bei dem Verhalten der „Familienkasse“ handelt es sich andererseits um ein Vorgehen einer Organisation gegen Einzelpersonen, die, verbunden mit ihren Schützlingen, in besonderer Weise allein sind und damit ausgeliefert. Das durchgängig gezeigte familienfeindliche Verhalten setzt diese Isolation voraus. Der einzige mögliche Schutz ist Öffentlichkeit.

Ich werde nicht zulassen, dass die „Nichtöffentlichkeit“ der Verhandlung zum Kontext des jede Familie erstickenden behördlichen Dunkelraumes wird.

Das Niemandsland von „rechtswidrig aber nicht unwirksam“ ist rechtsfreier Operationsraum der Bürokratie und muß geschlossen werden.

 

Frage: Kann Mediation im Ergebnis dazu beitragen, dass die Behörde transparent wird? Dass sie im Bewußtsein der primären Asymmetrie zwischen staatlicher Organisation und Familie sich selbst auf eine Weise kontrolliert, dass eine Fehlerklärung gemeinsam mit dem Betroffenen und  eine Fehlerkorrektur in zumutbarer Zeit erfolgt?

 

Die Sitzung

 

Die richterliche Antwort auf meine Fragen ist insofern unbedeutend, als etwas Anderes als eine schnelle Lösung für mich nicht mehr in Frage kommt. Ich stimme dem Schiedsgericht zu.

Nach 4 Wochen erhalte ich Termin: 14.12.2016. 10:00 Uhr im Finanzgericht Hamburg.

 

Zur Sitzung erscheint die juristische Vertreterin der beklagten Familienkasse, Frau Baufeld. Diese hat bereits im Mai 2016 meine Beschwerde bearbeitet und den Verwerfungsbescheid vom 4. Juli 16 als Unterzeichnende verantwortet.

Es erscheint der gegen den Bescheid klagende Ekkehard von Guenther.

Richterin im Verfahren ist Frau Wirth-Vonbrunn.

Das Protokoll übernimmt die Richterin. Nach Zustimmung durch die Beteiligten spricht sie den geleisteten Schritt im Verfahren ins Diktiergerät.

 

Meine eigene Erfahrung in Gerichtsverfahren besteht darin, daß ich in den 90 ger Jahren über 4 Jahre  lang als Schöffe an Sitzungen des Amtsgerichts teilgenommen habe.

 

Im Abschluss der Rechtsbelehrung habe ich gesagt, dass ich für das, was ich in der Sitzung sagen werde, einstehe und daß ich für mich keine Verschwiegenheit in Anspruch nehmen werde.

Die juristische Vertreterin der Beklagten hat das nicht gesagt.

 

Meine Loyalität:

Meine Verschwiegenheit ist nicht meine Privatsache. Sie setzt mich in die Komplizenschaft zu einer Behörde, die mit mir eine Ausnahme machen wird, und mit anderen wehrlosen Müttern oder Vätern ungestört fortfahren will.

 

Meine Loyalität gehört den Familien.

Ich werde Dinge offenlegen.

Erwarten Sie dennoch keine Sensationen.
Das obszönste Stück Rede, das ich anführen werde, besteht aus zwei Wörtern: „Nö, wieso?“.

 

Smalltalk:

Vorstellung der Güterichterin, Belehrung über den Ablauf der Sitzung, Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Die Güterichterin ist die dienstälteste Mediatorin am Finanzgericht. Sie wird mit Jahreswechsel in den Ruhestand treten. Sie freut sich schon, dass sie anschließend ehrenamtlich tätig sein wird. An der ÖRa, das ist die öffentliche Rechtsauskunft, wo man kostenlose Rechtsberatung erhalten kann.

 

Die Güteverhandlung wird als ein Gespräch zwischen Kläger und Beklagter vorgestellt, die sich darin auf eine Lösung verständigen.
Diese Vorstellung ist etwas irreführend. Rein quantitativ habe ich mit keiner Person weniger gesprochen als mit der Beklagten.

Als ich in deren Vortrag hinein eine Rückfrage habe, werde ich unterbrochen.

„Ich dachte, wir sollten miteinander sprechen.“ „Wenn Sie so kommen, dann kann ich diese Sitzung sehr schnell beenden.“

 

Realiter können Sie sich die Güteverhandlung als einen sehr langen Vortrag der Güterichterin vorstellen, der ab und zu unterbrochen wird, um von den Beteiligten genau umrissene Antworten abzuholen.

 

Ziemlich früh im richterlichen Vortrag erfolgt eine Beschreibung des Posteingangs in der Familienkasse. Es ist nämlich strittig, wieso ein Schreiben, das ich am 19. Oktober 2015 zur Post gegeben habe, nach dem Antwortschreiben der Familienkasse vom 28. April 2016 (!) erst am 18. November 15 „eingegangen“ sein soll.  

Ich habe diese richterliche Erklärung erst mit Verzögerung registriert, einfach, weil ich sie nicht erwartet hatte.

Genauer: Ich hatte erwartet, daß die Beklagte selbst zu dieser Differenz Stellung nimmt.

Stattdessen gibt die Richterin ein Statement. Darin hat sie sich eine mir gegenüber nie geäußerte Stellungnahme der Beklagten offenbar fraglos zu eigen gemacht.
„Vor Gericht haben Sie nie eine Chance (mit Ihrer Position)“, sagt sie.

 

Das scheint mir aus der Rolle der Moderatorin zu fallen und jeder Absicht, dass die Beteiligten im konkreten Gespräch miteinander etwas klären, entgegen zu stehen.

Und die Frage, warum dann nach dem wann-auch-immer Eingangstermin, es dann November. Dezember, Januar, Februar, März bis zum 28. April dauert, - diese Frage kommt schlichtweg nicht vor in der gesamten Verhandlung. 

 

Aber zunächst werde ich aufgefordert meine ganz persönliche – das juristische kommt später – Situation zu schildern.

 

Danach die freundliche Frage: Wie geht es Ihrer Schwester jetzt? Irgendwas werde ich gesagt haben, dass es ihr besser geht, dass sie den Umständen entsprechend  sich erholt.   

 

Hätte Text: Ich hätte etwas anderes sagen können: Dass ich sie zum letzten Mal vor einem Jahr gesehen habe. Dass ich sie nicht mehr mit dem Auto in einer 2 ½ Stundenfahrt  erreichen kann, wenn etwas ansteht, sei es in Notfall, oder einfach, um sich zu sehen. Denn das Auto wurde im März stillgelegt. Denn die Versicherung ist nicht bezahlt worden. Denn ohne Geld geht das nicht.

Hätte: Geschenkt.

 

Ansonsten:  Fragen – ratlose Nachfragen – wie kann es nur sein, dass da Fristen versäumt wurden?

 

Im Hinblick auf die Sache, auf das Verhalten der Behörde, konnte ich immerhin einwenden, dass da eine 8-Tage Frist gestellt worden war, über Dokumente, die von Dritten und Vierten eingeholt werden mussten.

 

Andererseits traf dieser Sachverhalt auf konkretes Desinteresse. Eine Klärung der Unregelmäßigkeiten im Behördenverhalten könnte deren Vertreterin ja ungehalten machen. Und dann ade, 16.700 Euro.

 

Ich muß mir über meine eigene Rolle in der Sitzung klar werden. Als Kläger im regulären Gerichtsverfahren geht es darum, der Beklagten Verantwortung und Fehler im Verhalten mir gegenüber und den betroffenen Kindern nachzuweisen.

Mit der Anberaumung des Güteverfahrens ist das Drohpotential aufgebraucht.  In dieser Sitzung bin ich einfach Bittsteller und die andere Seite überlegt, ob sie diese 16.700 Euro in einer freien Willensänderung gewähren will. Oder ob sie mit einem Scheitern der Sitzung wieder die gerichtliche Prüfung ihres Verhaltens riskieren will.

 

Insofern gelten die intensiven Nachforschungen der Mediatorin nur meinem potentiellen Fehlverhalten. Auch eine dreimalige Erklärung löst das Verwundern nicht auf.  Es muss irgendwie an etwas Persönlichem in mir liegen. Ein verwitwet-mit-5-Kindern-sein Szenario, mit Unfall in Geschwisterfamilie, mit Brandstifung im Elternhaus, mit eigenem Unfall bei Wohnungsräumung scheint nicht hinreichend zu sein.

 

Bei dem Versuch eine Situation zu schildern, in der alles über einen hereinbricht, erhalte ich Lebenshilfe: „Haben Sie es schon mal mit einer ToDo- Liste versucht?“.

 

Und noch ein Satz: „Vielleicht sollten Sie mehr delegieren.“ 

Meine hätte Antwort: „Rechnungen, Mahnbescheide, Inkassoforderungen, Gerichtsvollzieher, Stromabschalter, Gasabschalter sind nicht delegierbar. Sie gehen direkt an mich. Sie haben von da aus unmittelbare Auswirkung auf das schulpflichtige Kind in meinem Haushalt, sie haben mittelbare Auswirkung auf die studierenden Kinder außerhalb, sofern ich ihnen mein Leid mitteile. Ich muß lernen mich abzuschirmen. Die Schläge für mich zu behalten. Das heißt: stumm zu werden, auch innerhalb der Familie.“ – Soweit die nicht gegebene Hätte-Antwort.

 

Doch, einen Teil Stapel dieser Papiere habe ich ihnen einfach hochgehalten. Begrenztes Interesse. Ich denke, die wissen gar nicht, was unbezahlbare Rechnungen sind.

  

Dazwischen die Aufforderung an die Behördenvertreterin ihre Situation zu schildern.

Da geht es bestimmt nicht um ihre „persönliche“ Situation.

„Wir zahlen das Geld ja gerne aus, “ sagt sie, „aber …“ sagt sie. Und zuckt mit den Schultern.

 

„ … Natürlich haben wir uns Gedanken gemacht …“  sagt sie.

Welche Gedanken, verrät sie nicht.

Hätte: Eine Nachfrage meinerseits, an welcher Stelle diese Gedanken irgendeine Spur hinterlassen haben, hätte aller Wahrscheinlichkeit nach den konsensualen Rahmen dieser Sitzung gesprengt und ist unterblieben.

Hätte Text: Wenn ICH mir Gedanken mache, dann ändert das Dinge. Die Gedanken einer Beamtin von Familienkasse ändern gar nichts. Sie sind nicht dokumentierbar und hinterlassen keinerlei Spuren.

Was versteht diese Frau unter Denken?  Das einzige Dokument ihres Denkens ist der Bescheid: Durchgängig feindlich.

 

Eine Rückfrage an sie wird durch die Moderatorin unterbunden. Es gehe um den zusammenhängenden Vortrag der Beklagten, auch ich habe ja „zusammenhängend“ sprechen dürfen. Im Militärjargon würde ich sagen, die Güterichterin funktioniert wie ein Abfangjäger, der verhindert, daß die andere Seite unter Beschuß gerät.

 

Phase 2:

Die Suche nach der Lösung.

Bei der Konstruktion der Lösung geht es um zwei Probleme:

 

Zum ersten muß in dieser Serie von (unangemessenen) Fristen und Fristversäumnissen doch etwas Fristgemäßes aufgefunden werden. So dass ein Einspruch von mir doch irgendwie in der Zeit erfolgt ist.

 

Wenn Sie selbst fündig werden wollen: Im Text „Unfalluntersuchung“ ist die Stelle zu finden. Ich habe den Text am Morgen vor der Verhandlung ins Netz gestellt. Einfach, um den Sachverhalt vor aller Verschwiegenheitspflicht  darzulegen.

 

In der Verkettung von vorschriftswidrig gestellten Kurzfristen, vorschriftswidrig nicht gegebenen Nachfristen  kommt es zu einem Punkt, wo ein SachbearbeiterIn mit – pflichtgemäß - gutem Willen gegenüber der  Familie die Dinge hätte retten können.

 

Spoiler1:

Insofern frage ich, ob denn nicht SachbearbeiterIn S. in dieser Situation nicht eine einfache und alles befreiende Nachfrage hätte stellen können.

„Nö, wieso“ hat die Frau Beamtin Baufeld gesagt.

 

Sie spricht für alle ihre risikofrei vollversorgten und lebenslang alimentierten Kolleginnen und Kollegen. Gegen diejenigen, die als inzwischen verstorbene Frau, gegen denjenigen, der mit seiner Vaterschaft von 5 Kindern persönlich eminentes existentielles Risko mit großem gesellschaftlichen Nutzen auf sich genommen haben.

 

„Nö wieso?“  Was diese Antwort zu einer Obszönität macht, ist das „wieso“ plus Fragezeichen.

Der kleinste Aufwand im Sinne des Artikel 6 GG zum Schutz – zum „besonderen“ –Schutz von Familie wird zurückgewiesen, als ob es für BeamtInnen eine Zumutung wäre.

 

Dasselbe als Negativfeststellung, dann ist es kein Spoiler gegen die Verschwiegenheit:  
Auch von der persönlich anwesenden Vertreterin der Beklagten wurde in der Sitzung nicht der geringste Anhalt für eine behördenseitige, das Wort „Anstrengung“ wäre sowieso übertrieben, für eine geringste behördenseitige Regung zur Rettung von 16.700,- für die betroffene Familie gegeben.

Da ist Nichts.

 

Die BeamtInnen dieser Milgram-Behörde wissen gar nicht, was obszön ist. Sie schlagen zu. Sie sind es gewohnt.      

 

Die Mediatorin führt zwei vier-Augengespräche. 

Sie erläutert mir ihre Vorstellung von einer juristisch möglichen Lösung: Die andere Seite muß dafür „an die Grenze des Machbaren“ gehen. „Ich hoffe, ich kann sie dazu bewegen“, und: „Ich sage Ihnen ganz klar: Vor Gericht hätten Sie keine Chance gehabt.“ 

Ich gebe meine Einwilligung.

 

 

Der zweite Problemkreis betrifft die Gründe, die die Beklagte als Hindernisse für vorhergehende Fristversäumnisse anerkennen könnte.

 

Zur Findung schreibt die Mediatorin eine Liste von 5 Hinderungsgründen auf eine Moderatorentafel.  Sie fragt die Beklagte, ob sie in den Punkten der Liste Gründe sieht, die sie anerkennen kann.

Die Vertreterin der Beklagten wählt zwei davon aus.

 

Als die Richterin die gewählten Gründe ins Protokoll diktiert, protestiert die Beklagte, zur unschuldigen Verwunderung der Richterin, sie hätte es gerne ohne Gründe.

Ich kann der Verwirrung auf die Sprünge helfen: Es sind genau jene Gründe, die die Beklagte im Beschwerdebescheid vom 4. Juli 2016 nicht hatte anerkennen wollen.

Der Beschluss nennt dennoch die Gründe. Sie können und dürfen sie nachlesen.

 

Damit sind die Voraussetzungen für die Beilegung des Verfahrens gegeben.

Die Beklagte wird die Gelder über den strittigen Zeitraum bezahlen. Ich werde meine Klage vor dem Finanzgericht zurücknehmen.

Daß mit diesem Moment Gerichtskosten für meine Klage anfallen in Höhe von 690.- Euro, weiß ich nicht.

 

Wirksam ist die Vereinbarung sofort, in dem Moment, als die Richterin die Sätze der Vereinbarung unter der Zustimmung der Beteiligten ins Diktiergerät gesprochen hat.

Ich hatte irgendwo gelesen, dass ich, weil nicht Jurist, eine Nacht zum Überschlafen habe. Aber das gilt nicht mehr. Jetzt oder gar nicht, hat die Richterin gesagt. 

 

 

Wann darf ich mit der Zahlung rechnen, frage ich; mit einem Monat muß ich rechnen, sagt Frau Baufeld.

Und frohe Weihnachten, wünscht die Richterin, ich sage, das wird nichts mehr damit.

 

Und ich habe noch eine Frage:

Was wird mit der allein erziehenden Mutter, der das passiert, was mir passiert ist?

Da wird die Mediatorin ganz fröhlich: „Die kommt ganz einfach zu mir in die Öra, dann wird ihr geholfen.

 

Nein denke ich. Nein. Nein. Nein.

Diese Tortur darf keiner Mutter und keinem Vater zugemutet werden. 

Das heißt: Ich muß weiterschreiben.

 

 

Abwicklung:

 

Am 16. Dezember konnte ich zusehen, wie mein Auto abgeschleppt wurde. Es war der 18. Geburtstag des jüngsten Sohnes. Eine seiner Schwestern war vorbeigekommen, hatte selbst gebackene Petit Four dabei. Ekkehard, sagte sie, ich glaube, dein Auto wird abgeschleppt. Da kann ich nichts tun, habe ich gesagt.

 

Tatsächlich erfolgt der Bescheid der „Familien“kasse am 28. Dezember, ein Geldbetrag geht am 3.1. 2017 ein.

Im Nachrechnen kann ich die genannten Beträge nicht nachvollziehen.

 

Irgendwann Januar kam jemand und forderte Schlüssel und Papiere, weil er das Auto ersteigert hätte. „Da haben Sie selber schuld“, sagt die Frau vom Bezirksamt, und Sie werden noch dazu zahlen, denn nach der Versteigerung des abgeschleppten und aufbewahrten Fahrzeugs sind noch Kosten übrig geblieben.

 

Meine Reklamation an die „Familien“kasse erfolgt am 16. Januar, am 3. Februar schließlich kommt Nachzahlung von 4.730,- . Damit endlich war die Vereinbarung „über den strittigen Zeitraum zu zahlen“ erfüllt.

 

Es waren noch einmal 6 Monate Leben gewesen, vom Beschwerdebescheid am 4. Juli 2016 bis zur ersten Zahlung am 3. 1. 2017, die mir die BeamtInnen entzogen haben und noch 1 Monat Leben und noch eine Reklamation mehr bis zur vollständigen Einlösung der Vereinbarung am 2.2.2017. 

 

In diesem Zeitraum ist mein Haushalt irreparabel zusammengebrochen.

 

 

 

Justiz und Bürokratie

 

„Anders als von Ihnen angenommen, gehe ich  in Deutschland von einer funktionierenden Gewaltenteilung aus. Die rechtsprechende Gewalt ist im Art 92 Grundgesetz verankert und nach meiner Auffassung können wir von einer weitestgehend unabhängigen Rechtsprechung ausgehen . …

Die weitere Prüfung Ihres Kindergeldanspruches wird  das  Finanzgericht  Hamburg vornehmen, welches unabhängig und objektiv den Sachverhalt erneut prüfen wird.“

(Aus dem Gutachten des Fachvorgesetzten Klenart am 7. September 2016.)

 

 

Im Rückblick erweist sich die Justiz nicht als unabhängig. Sie agiert als verlängerter Arm der Bürokratie.

Justiz macht das nicht durch unabhängige Rechtsprechung.

Sie macht es durch Unterlassen von Rechtsprechung.

 

Das Verfahren hat einen einzigen zentralen relevanten Parameter, das ist die Zeit.

Zunächst in Fristsetzungen gegen Familie, dann in der Verweigerung: über Wochen, dann Monate, dann übers Jahr hinweg: In dieser Zeit zerbröseln 16.700 Euro Familienexistenz im Kampf um ebendiese.

Ab einer bestimmten Zeitpunkt wird die Bilanz negativ, die endliche Zahlung kann den Kampf um das Geld nicht mehr rechtfertigen.

 

Das Gericht setzt den Parameter Zeit als Druckmittel ein. Entweder Verhandlung irgendwann im nächsten Jahr oder Geld kurzfristig.

Das Gericht verwendet den Parameter Zeit in nahtloser Verlängerung der Interessen der Familienkasse. Damit es zum öffentlichen Verfahren nicht kommt.

 

Das Risiko der Familienzerstörungs -Behörde geht damit gegen Null.

 

Mit ihrem  Bescheid zur Beschwerde am 4. Julli 2016 hatte die Behörde ja intern eine „unabhängige“ Untersuchung des  Vorgangs durchgeführt und sämtliche Umstände, die zu meinen Gunsten sprachen, zurückgewiesen.

 

 

„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“

 

Das Risiko dieser Feststellung geht gegen Null.

 

Denn die nächste denkbare Eskalationsstufe ist die Klage gegen den Bescheid vor dem Finanzgericht.

Das Finanzgericht wird ein Jahr benötigen, um Termin zu machen.

Das ist der Behörde wohlbekannt.

Daß ich mit meiner Familie mir keine Verzögerungen leisten kann, habe ich mehr als einmal mitgeteilt.

Daß damit, falls ich dann noch irgendwie handlungsfähig existiere, ein Güteverfahren ansteht, das ist aus Behördensicht vorhersehbar. Daß sie dann zahlen werden, ebenfalls.

 

Die Güteverhandlung war bereits im Zeitpunkt des Bescheides eingepreist.

Es ging nur noch darum ein zusätzliches halbes Jahr Menschen Schinden herauszuholen.

Das war Vorsatz.

 

 

 

 

Zwei Aspekte ergeben sich:

Der erste: Da ist der blanke Sadismus, mit der diese Folter fortgesetzt wird. Es geht längst nicht mehr um den Betrag an sich, es geht um das weitere Verzögern der Zahlung noch einmal 6 Monate, 180 Tage Tag für Tag.

Dafür will ich Schmerzensgeld und Schadenersatz.

 

Der zweite Aspekt aus Sicht der Behörde ist die Bewahrung ihrer Makellosigkeit.

„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“, heißt es im Bescheid vom 4 .Juli 2016.

Wenn sie dort Fehler eingeräumt hätte, dann hätte das möglicherweise Rechtsfolgen für ihr weiteres Handeln gehabt.

Mit der Güteverhandlung ist gar nichts passiert. Die Behörde für Familienhass macht weiter.

Die Dunkelräume werden nicht angetastet.

Justiz wäre sicherlich unabhängig. Wenn es sie denn gäbe. Ich glaube der Fachvorgesetzte Klenart hat etwas naive Vorstellungen.

 

Ein Verfahren unter einem verantwortlichen Richter hätte eine Reihe von Rechtsbrüchen der Behörde zu thematisieren gehabt.

Es wäre Behördenverhalten gegen das Schutzversprechen des Artikel 6 GG zu vergleichen gewesen.

Blanke Rechtsbrüche: kurze Fristsetzungen, Unterschlagung von zu gewährenden Nachfristen.

Es wäre abzuwägen das Risiko, das Eltern persönlich auf sich nehmen, indem sie Kinder ins Leben bringen, gegen die Risikoscheu mit der verantwortungsloses Beamtentum bloße Möglichkeit ausdenken, bei vorgelegten Studienbescheinigungen, es könnte in den vergangenen Semestern ein Urlaubssemester dazwischen geschummelt gewesen sein.

 

BeamtIn muß sich nur Möglichkeit ausdenken. Dann wird sie ganz wirklich und existenzvernichtend 16.700.- Euro entziehen. Das ist Tyrannenmacht.

Richter mit Verantwortung hätte Stellung nehmen können, in wieweit die pure ausgedachte Möglichkeit zur Grundlage wirklicher Zerstörung gemacht werden darf.

 

 

Risiko

 

In Hamburg, dürfen Behinderte als Kleinwüchsige oder Ältere auf Rollstuhl angewiesene Menschen, die das Risiko auf sich nehmen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen, dürfen diese nicht im Bus befördert werden, weil der gesunde Teil der Gesellschaft am selbst verantworteten Risiko der Menschen in ihrem Gefährt umzustürzen, nicht teilhaben will.

 

Die Teilhabe am normalen gesellschaftlichenLeben wird durch eine Möglichkeitserwägung – ohne statistische Basis – untersagt. Mit derartigen Gründen könnte man auch den Autoverkehr generell verbieten.

Das Wort „Möglichkeit“ ist die Behindertendiskriminierung auf Technokratenebene.

 

Behinderte haben das gleiche Recht in ihrem Alltag Risiken einzugehen, die aus der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entstehen. Sie haben das Recht damit auch für andere, Gesunde, ein Risiko zubilden, so wie jeder Autofahrer das Risiko eines Unfalls im Alltag eingeht und auch für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Der normale Mensch wägt Möglichkeit gegen Wahrscheinlichkeit und entscheidet sich für das „Risiko“.

 

Es ist umstandslose Pflicht einer solidarischen Gesellschaft das selbstverständlich zu ermöglichen.
Nicht in Hamburg.

 

Risiko

Ich habe mal mit einer Frau gesprochen. Ihr gesagt, daß ich möglicher weise keine Kinder zeugen kann. Es hatte da einen Unfall gegeben, im Sportunterricht. Ein Anlauf, ein Kasten, der nicht richtig gegriffen wurde, eine Hilfestellung, die nicht richtig zufasste. Irgendwas zwischen den Beinen, was da etwas kaputt war. Es tat nicht weh. Aber es fühlte sich anders an.

Ich habe da eine Frau kennengelernt: Es war ihr egal. Weniger als ein Satz egal.

 

Irgendwann im Studium erkrankte mein Bruder. Es zeichnete sich ab, dass diese Krankheit Auswirkungen auf  mein Leben und das Leben meiner jetzigen und zukünftigen Angehörigen haben wird.

Ich habe da eine Frau kennen gelernt. Es war ihr egal.

 

Risiko

Kind 1, Kind 2, Kind 3, Kind 4, Kind 5. Zu hause, in der gemieteten Wohnung  sein mit jeder Geburt.

29 sein bei Kind 1, 40 sein bei Kind 5, als Vater jeweils 6 Jahre älter.

Drei Monate später Krebs diagnostiziert bekommen, operiert werden, Chemotherapie

 

Risiko

Die Wohnung kaufen, in der wir leben. Zur Sicherung, daß die Kinder sich im Innenhof  frei aufhalten dürfen. Daß  ein Gärtlein möglich ist. Daß wir einen Sandkasten aufstellen.

 

Risiko

100 Prozent Finanzierung der Deutschen Bank. Beim Verhandeln Anmeldung der Frau, dass sie in einem Jahr ein Betrag zur 30% Abdeckung erwartet. Nach Eintreffen des Geldes die Weigerung der Bank das Geld zur Minderung der Belastung einzuzahlen.

 

Risiko

Krankheit vom Bruder: Differenzen mit den Eltern über den Umgang mit dieser Krankheit.

Unfallpflege der Schwägerin nach Reitunfall.

Erkrankung der Schwiegermutter an Als. Regelmäßige Reisen zu ihrer Pflege.

 

Risiko

Ausbildung zur QiGong Lehrerin. Regelmäßige Seminarwochenenden. Beginnende Tätigkeit.

 

Risiko

Selbstständigkeit. Im Bereich Erwachsenenbildung, Programmierprojekte, Schulungen geben in Programmiersprachen, ein Lehrwerk schreiben. Merken, daß man langsam ist.

 

Risiko

Die Krankheit kehrt zurück.

 

Risiko

Nach der Zinsbindung Lebensversicherung verkaufen und Wohnung neu belasten, um die Krankheit zum Sterben zu finanzieren. Wissen, daß man das nicht mehr aufholen wird.

 

Risiko

Nach dem Sterben selber tot sein.

 

Chance

Programmierauftrag mit Möglichkeit auf mehr.

 

Risiko

Schwerer Unfall der Schwester, mit dem betreuten Bruder im Haus. Unterbrechung im Projekt.

 

Risiko

Nach dem Projekt wissen, daß man sein Leben nicht in der Hand hat, daß nach einem Schlag der nächste wartet. Es wird schwer sich wieder in die Autragsaquise hineinzustellen.

 

Risiko

Das gemeinsam geerbte Elternhaus wird von drei jungen erwachsenen Marihuanakonsumenten angezündet und brennt bis auf die Grundmauern ab.

 

Risiko

Die Maschine Deutschland entzieht einer Restfamilie 16.700 Euro Kindergeld.

 

 

 

 

Das  Wirkliche und das Mögliche, kleine Einführung in das logische Denken:

 

„Auf die für den Kläger sinnlos erscheinende Anforderungen von lückenlosen Semesterbe­ scheinigungen, gibt die Beklagte zu bedenken, dass damit etwaige Unterbrechungen des Studiums wie z.B. Urlaubssemester nicht erkennbar sind.“

Dieser Satz ist 16.700 Euro wert, für Herrn Schäuble und seine BeamtInnen.

 

Möglich ist nämlich Alles, insbesondere das „Etwaige“.

Beamtin braucht sich das nur ausdenken.

Die einfache Ausführung einer Vorstellung – das ist eine virtuelle Handlung ausschließlich im Kopf der BeamtIn – genügt, um Wirklichkeit aufzulösen, um behördlich zu handeln, als sei die Wirklichkeit nicht gegeben.

 

Nach der Enteignung der Elternzeit in der Fristsetzung der Behörde,

nach der Entrechtung  des elterlichen Anspruchs durch familienfeindliche Dienstvorschriften
erfolgt hier die Entwirklichung der familiären Leistung von Eltern und Kindern.

 

Wirklich wäre hingegen (Man beachte den Irrealis zur einzig angemessenen Darstellung des Wirklichen, denn das einzige Wirkliche, das in meine Realität hineinwirkt, ist das „Etwaige“ der Beamtin. Das Mögliche hat die totalitäre Herrschaft über das Wirkliche übernommen):

 

Nicht zuletzt im Eingedenken an ihre verstorbene Mutter sind die 5 jungen Erwachsenen willig und bestrebt ihr Studium so belastungsarm wie möglich durchzuführen.
Dennoch muß auch Raum gegeben sein, für Zweifel, für Neuorientierung, für Entscheidung. So hat Kind 1 nach drei Semestern Jura sich für Medizin entschieden, dafür einen Ortswechsel und Verlassen des Freundeskreises in Kauf genommen. Kind 1 wird in diesem Sommer seine letzten Prüfungen ablegen. Das muß möglich sein.

 

Urlaubssemester kamen dabei nicht vor.

 

Kein Mensch und keines der 5 Kinder studiert, damit der Vater Kindergeld zugewiesen erhält.  Kein Vater wird Kindern Urlaubssemester vorschlagen, um den Kindergeldbezug zu verlängern. Vielmehr sind sie im Bewußtsein ihrer knappen Ressourcen bestrebt ihr Studium so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen.

 

In den über 100 aufgelaufenen Kindergeldjahren und auch über ihre Kindergeldgrenze von 25 Jahren hinweg hat die Älteste mittlerweile das zweite Staatsexamen Medizin absolviert, hat die Zweite ihren Bachelor in Modedesign absolviert, ist der Dritte mit 22 Jahren in der Endphase seines Ingenieursstudiums. Befindet sich die Vierte mit 20 Jahren im 4. Semester. Und auch hier gibt es  Zweifel an der Studienwahl, die wachsen können.

Als Vater war ich nicht besonders präsent im letzten Jahr.

 

 

Wirklich ist:

Bei der jeweiligen Kindergeldzahlung handelt es sich um eine Teilerstattung des Lebensaufwandes.

Der weitaus überwiegende Teil ist selbst geleistet. Anders als Familienkasse vermeint, ist Studium mit Kosten verbunden und nicht durch Kindergeld finanziert.

Ein Interesse am möglichst zügigen Studienabschluss darf unterstellt werden.

 

Die Entscheidungen in diesen Angelegenheiten liegen bei Menschen, die sich ihrerseits mit 18 Jahren für eine absolut risikofreie Existenzform als Beamte entschieden haben, die  dann spätestens mit 65 in die absolut risikofreie Existenz mit Altersversorgung übergeht. 

 

Es sind diese risikofreien Existenzen, die auf der Basis purer „Möglichkeiten“ vernichten, dort wo Leben wirklich ist, das heißt mit Anstrengung, mit Risiko, mit Zweifel, mit Entscheidung, mit Bereitschaft zu Änderungen verbunden ist.

 

 

Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit: Globale Allgemeinheit und lokale Induktion.

 

Eltern als Kindergeldbetrüger. Die Logik der Möglichkeit

Das pure Ausdenken von Rechtsverstößen wie „etwaige“ „Urlaubssemester“ ohne Meldung durch den Vater,  durch die Beamtin ist nicht einmal ein Anfangsverdacht.

Keine Strafverfolgung dürfte auf der Basis tätig werden. Verdachtlose Kontrolle ist im allgemeinen verboten.

 

Bei ca 750.000 Kindergeldzahlungen im Bereich der „Familien“kasse Nord werden statistisch Erschleichungen stattfinden.

Gerade Beamtenpaare haben dort Gestaltungsmöglichkeiten. Denn es gibt für diese eine zweite Familienkasse, so dass der Partner unabhängig vom anderen ebenfalls Kindergeld beantragen kann. Laut Bildzeitung wird da in ca 3000 Fällen ermittelt, oder, Stichwort: Die Augen der Krähen, nicht ermittelt.

 

Unberechtigte Zahlungen sind theoretisch möglich, und finden wahrscheinlich statt. In welchem Umfang ist unklar.

 

Dennoch hat niemand- kein Beamter und auch kein Journalist - das Recht einen begründungslosen Generalverdacht auszusprechen.

 

Weil ich frei bin.

Freiheit verbietet die Verdächtigung eines Beliebigen aufgrund des Vergehens eines oder mehrerer anderer Beliebigen.

 

Generalverdacht ist Verdächtigung aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit.

 

Wenn verschiedene  „Beliebige“ zusammengefasst werden, weil sie unter den Oberbegriff „Eltern“ fallen, dann ist das eine Diskriminierung.

 

Logisch gesehen: X hat wirklich betrogen. X ist ein Elter. Y ist auch ein Elter.

Was folgern Sie daraus?

Vielleicht, dass Y auch betrügt? Dazu haben Sie logisch nicht das Recht.

Vielleicht, dass Eltern betrügen können? Nicht einmal dazu.

Wenn Sie jemanden haben, der  betrügt und Elter ist, dürfen Sie folgern, dass es Eltern gibt, die betrügen. Das ist die logische Möglichkeit.

 

Sie dürfen nicht einmal folgern, dass es allen Eltern möglich ist zu betrügen.

Beispielsweise hat ein Beamtenpaar mehr Möglichkeiten, als ein Alleinerziehender.

Dass ein Betrüger Elter ist, erlaubt nicht die Folgerung, dass es allen Eltern möglich ist Betrüger zu sein.

 

 

Freiheit heißt, dass Menschen unabhängig voneinander handeln. Es ist mein Freiheitsrecht, daß meine Unabhängigkeit geachtet wird. Das begründet eine Unschuldsvermutung.

Beamtin darf die nicht grundlos unterlaufen, indem sie über „Etwaiges“ spekuliert.

 

Das ist Verhalten einer Justiz, die lieber 10 Unschuldige auf den elektrischen Stuhl setzt, als einen schuldigen Dieb davon kommen zu lassen.

 

Beamtin hat nicht das Recht auf grundlos ausgedachte Möglichkeit hin Wirkliche Existenz zu vernichten.

 

 

 

Die Familienkasse als Betrügerin gegen Familien. Die Logik der Wirklichkeit.

Welches Recht habe ich zur Annahme, daß die Behörde nicht nur möglicherweise, sondern gewohnheitsmäßig Familien um ihr pünktliches Kindergeld betrügt?

 

Die Möglichkeit ist gegeben, denn es gibt eine Wirklichkeit, in der das 18 Monate hinweg durchgeführt worden ist. Es gibt den wirklichen Einzelfall.

 

Damit weiß ich: Es wird  Familien geben, die auf einmal, von einem Tag zum anderen, alleinerziehende Mütter oder Väter, Ältere Eltern, Kranke Eltern, die im Sinne des nahtlosen Vollzugs von Vorschriften „auffällig“ werden.

Das weiß ich gewiß, weil ich selber Elter bin.  

Das ist eine Verallgemeinerung indem ich von mir in meiner Situation schließe, dass es Andere in der gleichen Situation gibt. Diese Sorte Verallgemeinerung nennt man Induktion. Ich schließe von meinem Einzelfall auf eine Vielheit.

 

Diese Schlussfolgerung ist legitim.

Nicht allein, weil ich meine, dass andere Menschen Ähnliches machen wie ich.

Das tue ich ansatzweise mit meinem gelebten familiären Mitwissen, das mich zum Mitmenschen macht.

 

Die eigentliche Legitimität der Schlussfolgerung ergibt sich daraus, dass ich weiß, was mit den Menschenin dieser Lage gemacht wird. 

 

Denn die „Auffälligkeit“ wird von der Behörde produziert. Sie wartet darauf.

Die Fristüberschreitung entsteht durch Frist-Setzung.

Fristüberschreitung entsteht weiter durch Unterschlagung von Nachfrist.

Rechtskraft entsteht durch Unterbleiben von Gegenwehr, ebenfalls fristgemäßer.

 

Für alle drei Fälle verbürge ich mich. Sie sind wirklich durchgeführt worden.

 

Welches Recht habe ich jetzt diese Behandlung anderen Eltern vorauszusagen?

 

Eltern sind verschieden und haben das Recht als Verschieden anerkannt zu werden. Das ist Freiheit.

 

Behörde ist kohärent. 4 verschiedene SachbearbeitInnen in 3 Monaten am Anfang, 11 BearbeiterInnen nach 18 Monaten: Und sie tun alle dasselbe.

 

Das von Anfang an destruktive Verfahren wird von Station zu Station fortgesetzt.

Es gibt über 18 Monate hinweg keinen innerbehördlichen Versuch zur Selbstkorrektur.

 

Der rechtliche Ausgang des Verfahrens nach der Mediation ist auf dem Stand des Bescheides vom 4. Juli 2015:

„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“

 

Die Behörde bestätigt meine Voraussage selbst.

Die Behörde hat die Absicht nach diesem Vorgang genau so weiter zu handeln wie bisher.

 

Die Voraussage an meine Miteltern ist, dass sie je älter, je mehr Kinder, je einzelner: Dass sie für die Behörde „auffällig“ werden.

Das ist keine logische Möglichkeit, es ist wirkliche Möglichkeit: Es ist wahrscheinlich.

Sie können Faktoren zusammenrechnen, das erhöht die Wahrscheinlichkeit bis ins Gewisse.

 

Die Voraussage, daß die Behörde in ihrem Anworten grundsätzlich und nur destruktiv vorgeht, ist das schlichte Fortschreiben aus kontinuierlicher Wirklichkeit.

 

Eine Unterstellung von Freiheit im Behördlichen Handeln ist moralisch notwendig. Freiheit ist logisch möglich. Freiheit ist durch 18 Monate Wirklichkeit widerlegt.

Dennoch muß Behörde kontrafaktisch an Freiheit gemessen werden.

 

Weder das nicht ausgeübte Ermessen der BearbeiterInnen noch die in den Dienstvorschriften gegebenen Festlegungen in Feindschaft zu Familie lösen das Schutzversprechen des Grundgesetzes ein.

 

Die Fortsetzung dieses Handelns ist konkret wahrscheinlich.

Sie stellt eine reale Gefährdung für alle Menschen dar, die Familie leben.

 

Die Schlussfolgerung von „Etwaigen“ Urlaubssemestern zu wirklichen Unterstellungen ist nicht legitim.  

 

Die Schlussfolgerung von wirklicher Verweigerung von Kindergeld hingegen auf die wahrscheinliche Verweigerung gegenüber anderen Famiien ist legitim. Sie ist unvermeidbar.

 

Und das heißt: Handeln der Öffentlichkeit ist geboten.

 

Soviel zur Logik von Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit.

 

 

Der Vorsitzende Richter des Finanzgerichts

Ein verantwortungsvoller Richter hätte die Frage nach der Risikogerechtigkeit stellen können:

Alles Risiko steht gegen die Eltern und Null Risiko, das heißt Verantwortung zugunsten der Schutzbedürftigen nimmt die Behörde und deren lebenslänglich versorgtes Personal auf sich.  

 

Ein Richter mit Verantwortung hätte in einem öffentlichen Verfahren Rechtsverstöße zur Sprache gebracht. Ein Richter hätte in diese Dunkelräume der Behörde hinein geleuchtet. Er hätte dem Apparat Grenzen durch den Menschen gesetzt.
Das Verfahren hätte unmittelbar anderen Familien gleiches Leiden erspart.

 

Der verantwortliche Richter schlägt die Güteverhandlung vor.

 

Was dort passiert, ist außer aller Verantwortung.
Der Kläger ist damit außer Öffentlichkeit, er ist vollständig isoliert, wie ein Goldfisch im Glas.
Die Isolation ist nicht nur die Situation des Klägers in seiner Person, sie ist Ziel des Verfahrens: DerVorgang insgesamt wird aus dem Öffentlichen genommen.

 

Die Isolation ist die Isolation aller anderen Eltern, denen durch einfache Bescheide ihr Recht vorenthalten wird, die es nicht merken, und die nicht kämpfen können.

Wenn der Kläger bei der Stange bleibt, wenn er nach mehr als einem Jahr immer noch kämpft, dann wird Behörde das Geld rausrücken.
Der Kläger wird Geld bekommen, aber kein Recht.

Die Integrität der Behörde ist nicht ansatzweise in Frage gestellt.

Der  Vorfall hat für deren Rechtsverhalten noch weniger Folgen, als wenn sie im Beschwerdebescheid Fehler eingeräumt hätten.

Sie haben die Lizenz zum Weitermachen.

 

Der verantwortliche Richter Tiemann ist nicht unabhängig.

Er ist der verlängerte Arm der Bürokratie.

 

Das ist keine Verschwörungstheorie. Ich unterstelle  keine Absprachen.

Zahnräder brauchen keine Absprachen.
Es genügt völlig, wenn sie sich nur um sich selbst drehen.

 

Er überlässt den Kläger dem „Wohlwollen“ seiner Betrüger.

 

Und dann geht es schnell: Die Güterichterin bringt eine Formulierung zuwege, unter der die Wende im Zahlungsverhalten der Behörde als Anerkennung von Gründen bemäntelt werden kann. Dass diese Gründe bereits vor einem Jahr vorgetragen worden sind, bleibt unberührt.


Mediation ist Unterschichtenjustiz.

 

Unterschichtenjustiz sorgt dafür, daß das Verfahren keine Allgemeinheit hat.

 

 

 

Im Ergebnis hat der Kläger die Fehler begangen, bleibt die Beklagte ohne Fehl.

 

Es gibt keine Entschuldigung, es gibt keine Übernahme von Verantwortung für eine Kette von Rechtsbrüchen, für das durchgängig familienhassende Verhalten, für die Außerkraftsetzung des Artikels 6 des Grundgesetzes:Schutz von Ehe und Familie, von Mutter und Kind.

 

Die „Familien“-kasse hat weiterhin die Lizenz Eltern in den Rücken zu springen:
Sie hat die Lizenz unmögliche Fristen zu stellen.

Sie hat die Lizenz gebotene Nachfristen zu unterschlagen.

Sie hat die Lizenz, entsprechende Information zu unterschlagen.

Ihre Rechtsabteilung hat die Lizenz, Einspruch im Eingangsdatum zu fälschen, zu verschleudern und ein halbes Jahr nicht zu beantworten.

Sie steht selbst außer aller Frist. Sie vernichtet den Wartenden durch Nichtstun.

Ihre Rechtsabteilung hat die Lizenz, den Einspruch duchgängig mit Schredderparagraphen gegen Eltern zu zerlegen und kein einziges Argument zugunsten der Familien zu berücksichtigen.

 

Sie hat die Lizenz, diese Menschen in ihrer Selbstachtung zu entwürdigen und in ihrer wirtschaftlichen Existenz zu zerstören.

 

Ich habe nicht gewonnen.