Version
170703
Gliederungspunkte:
Mediation:
Der
Vorschlag
Die
Sitzung
Die
Abwicklung: Der
Fehlbetrag, Der Einspruch, Der Fachvorgesetzte, Die Restzahlung.
Justiz
und Bürokratie
Der
Vorsatz
Das Wirkliche und das
Mögliche, kleine Einführung in das logische Denken.
Das wirkliche Risiko
und das Etwaige
Etwaig
Wirklich
Möglichkeit und
Wahrscheinlichkeit:globale Allgemeinheit und lokale Induktion
Unterschichten justiz
Mediation
Lesevoraussetzung:
Der Text
Unfalluntersuchung beschreibt die Serie der Handlungen von Menschen gegen
Menschen bis schließlich zur Mediationssitzung.
Kurz:
Vor
aller Mediation ist erst einmal Verfahren, ein Jahr lang zunehmend
verzweifelter Kampf um 16.700 Euro.
Am
4. Juli 16 war meine Beschwerde auf
einen Kindergeldbescheid vom 16. Juli 2015 abschlägig beschieden worden. In
jenem Bescheid war ein
Kindergeldanspruch, der für zwei meiner 5 Kinder über mehrere Jahre hinweg
aufgelaufen war, waren 16.700 Euro einfach einbehalten worden.
Meine
Beschwerde vom 17. Oktober 2015 war bis zum 28. April 2016 gar nicht erst zur
Kenntnis genommen worden.
Die
Details, mit denen ich eine Antwort erzwungen habe, stehen im Text
Unfalluntersuchung.
Im
Zentrum des Bescheides steht der Satz:
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage
ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar“.
Ich
erhebe Klage beim Finanzgericht Hamburg am 4. August 16, die Begründung liefere
ich am 4. September nach.
Der Vorschlag
Mit
der Bestätigung der Klage durch das Gericht erhalte ich die Information, daß es
mehr als 10 Monate dauern kann, bis es zur Verhandlung kommt.
Am
14. Oktober 2016 macht mir der Vorsitzende Richter Tiemann einen Vorschlag:
„
...
Zugleich
möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf das gerichtliche Güteverfahren hinzuweisen.
...
Das
Güteverfahren scheint mir in Ihrem Rechtsstreit ein besonders geeignetes
Angebot zu sein.
...
Die
Durchführung eines Güteverfahrens verursacht keine weiteren Gerichtskosten.
Die
Güterichter des Finanzgerichts sind in der Lage, ein Güteverfahren sehr
kurzfristig aufzunehmen. Eine Verzögerung Ihres Rechtsstreits ist nicht zu
besorgen. Wegen des Vorrangs einer ganzen Reihe älterer Verfahren in meinem
Dezernat kann mit einer Verhandlung Ihres Verfahrens erst im nächsten Jahr
gerechnet werden.
...
"
Es
ist ein Angebot, das ich nicht ablehnen kann.
Seit
der Versagung des Kindergeldes vom Juli
2015 sind 14 Monate vergangen.
Die
Behörde hat Zeit. Das Gericht hat Zeit. Ich habe diese Zeit nicht.
Dennoch
habe ich Fragen an den Vorsitzenden:
1. Wenn die „Familien“kasse die Kompetenz
zur außergerichtlichen Einigung hat, bedeutet das doch auch, dass sie jederzeit
von ihrer Tat hätte ablassen können.
Ich
fordere die „Familien“kasse auf, von ihrem 365 Tage Aushungerungskrieg sofort
Abstand zu nehmen und diesen unerträglichen Zustand umgehend durch Zahlung des
ausstehenden Geldbetrages von 16.700.- Euro zu beenden.
…
2. Ich bin mir in diesem mittlerweile
einjährigen Kampf um mein Kindergeld klar geworden, daß ich es hier mit einem
Standardverhalten der Kindergeldkasse zu tun habe. Es betrifft nicht mich
allein. Es werden sehr viele Familien, Väter, Mütter geschädigt. Über 400
Verfahren im Jahr (so lese ich mein Aktenzeichen) sind die Spitze des
Eisberges. Die meisten Eltern werden sich
nicht über ein Jahr hinweg bis hin zur Klageerhebung wehren können.
Aus
diesem Grund kann das Ergebnis des Verfahrens nicht mehr allein in meiner privaten Zufriedenstellung bestehen. Ich
werde das Verfahren nicht mit dem Wissen verlassen, dass diese Firma bei der
nächsten Mutter, dem nächsten Vater weitermachen, wo sie bei mir aufgehört haben.
Frage:
Inwiefern können als Ergebnis einer Mediation dringend notwendige
Verhaltensänderungen der Familienkasse allgemein festgeschrieben werden?
...
4. Die Verhandlung zur Mediation ist nicht
öffentlich. Das kann ich im Kontext der konkreten Verhandlung akzeptieren.
Bei
dem Verhalten der „Familienkasse“ handelt es sich andererseits um ein Vorgehen
einer Organisation gegen Einzelpersonen, die, verbunden mit ihren Schützlingen,
in besonderer Weise allein sind und damit ausgeliefert. Das durchgängig
gezeigte familienfeindliche Verhalten setzt diese Isolation voraus. Der einzige
mögliche Schutz ist Öffentlichkeit.
Ich
werde nicht zulassen, dass die „Nichtöffentlichkeit“ der Verhandlung zum
Kontext des jede Familie erstickenden behördlichen Dunkelraumes wird.
Das
Niemandsland von „rechtswidrig aber nicht unwirksam“ ist rechtsfreier
Operationsraum der Bürokratie und muß geschlossen werden.
Frage:
Kann Mediation im Ergebnis dazu beitragen, dass die Behörde transparent wird?
Dass sie im Bewußtsein der primären Asymmetrie zwischen staatlicher
Organisation und Familie sich selbst auf eine Weise kontrolliert, dass eine
Fehlerklärung gemeinsam mit dem Betroffenen und
eine Fehlerkorrektur in zumutbarer Zeit erfolgt?
Die Sitzung
Die
richterliche Antwort auf meine Fragen ist insofern unbedeutend, als etwas Anderes
als eine schnelle Lösung für mich nicht mehr in Frage kommt. Ich stimme dem
Schiedsgericht zu.
Nach
4 Wochen erhalte ich Termin: 14.12.2016. 10:00 Uhr im Finanzgericht Hamburg.
Zur
Sitzung erscheint die juristische Vertreterin der beklagten Familienkasse, Frau
Baufeld. Diese hat bereits im Mai 2016 meine Beschwerde bearbeitet und den
Verwerfungsbescheid vom 4. Juli 16 als Unterzeichnende verantwortet.
Es
erscheint der gegen den Bescheid klagende Ekkehard von Guenther.
Richterin
im Verfahren ist Frau Wirth-Vonbrunn.
Das
Protokoll übernimmt die Richterin. Nach Zustimmung durch die Beteiligten
spricht sie den geleisteten Schritt im Verfahren ins Diktiergerät.
Meine
eigene Erfahrung in Gerichtsverfahren besteht darin, daß ich in den 90 ger
Jahren über 4 Jahre lang als Schöffe an
Sitzungen des Amtsgerichts teilgenommen habe.
Im
Abschluss der Rechtsbelehrung habe ich gesagt, dass ich für das, was ich in der
Sitzung sagen werde, einstehe und daß ich für mich keine Verschwiegenheit in
Anspruch nehmen werde.
Die
juristische Vertreterin der Beklagten hat das nicht gesagt.
Meine
Loyalität:
Meine
Verschwiegenheit ist nicht meine Privatsache. Sie setzt mich in die
Komplizenschaft zu einer Behörde, die mit mir eine Ausnahme machen wird, und
mit anderen wehrlosen Müttern oder Vätern ungestört fortfahren will.
Meine
Loyalität gehört den Familien.
Ich
werde Dinge offenlegen.
Erwarten
Sie dennoch keine Sensationen.
Das obszönste Stück Rede, das ich anführen werde, besteht aus zwei Wörtern: „Nö,
wieso?“.
Smalltalk:
Vorstellung
der Güterichterin, Belehrung über den Ablauf der Sitzung, Rechte und Pflichten
der Beteiligten.
Die
Güterichterin ist die dienstälteste Mediatorin am Finanzgericht. Sie wird mit
Jahreswechsel in den Ruhestand treten. Sie freut sich schon, dass sie
anschließend ehrenamtlich tätig sein wird. An der ÖRa, das ist die öffentliche
Rechtsauskunft, wo man kostenlose Rechtsberatung erhalten kann.
Die
Güteverhandlung wird als ein Gespräch zwischen Kläger und Beklagter vorgestellt,
die sich darin auf eine Lösung verständigen.
Diese Vorstellung ist etwas irreführend. Rein quantitativ habe ich mit keiner
Person weniger gesprochen als mit der Beklagten.
Als
ich in deren Vortrag hinein eine Rückfrage habe, werde ich unterbrochen.
„Ich
dachte, wir sollten miteinander sprechen.“ „Wenn Sie so kommen, dann kann ich
diese Sitzung sehr schnell beenden.“
Realiter
können Sie sich die Güteverhandlung als einen sehr langen Vortrag der
Güterichterin vorstellen, der ab und zu unterbrochen wird, um von den
Beteiligten genau umrissene Antworten abzuholen.
Ziemlich
früh im richterlichen Vortrag erfolgt eine Beschreibung des Posteingangs in der
Familienkasse. Es ist nämlich strittig, wieso ein Schreiben, das ich am 19.
Oktober 2015 zur Post gegeben habe, nach dem Antwortschreiben der Familienkasse
vom 28. April 2016 (!) erst am 18. November 15 „eingegangen“ sein soll.
Ich
habe diese richterliche Erklärung erst mit Verzögerung registriert, einfach,
weil ich sie nicht erwartet hatte.
Genauer:
Ich hatte erwartet, daß die Beklagte selbst zu dieser Differenz Stellung nimmt.
Stattdessen
gibt die Richterin ein Statement. Darin hat sie sich eine mir gegenüber nie
geäußerte Stellungnahme der Beklagten offenbar fraglos zu eigen gemacht.
„Vor Gericht haben Sie nie eine Chance (mit Ihrer Position)“, sagt sie.
Das
scheint mir aus der Rolle der Moderatorin zu fallen und jeder Absicht, dass die
Beteiligten im konkreten Gespräch miteinander etwas klären, entgegen zu stehen.
Und
die Frage, warum dann nach dem wann-auch-immer Eingangstermin, es dann
November. Dezember, Januar, Februar, März bis zum 28. April dauert, - diese
Frage kommt schlichtweg nicht vor in der gesamten Verhandlung.
Aber
zunächst werde ich aufgefordert meine ganz persönliche – das juristische kommt
später – Situation zu schildern.
Danach
die freundliche Frage: Wie geht es Ihrer Schwester jetzt? Irgendwas werde ich
gesagt haben, dass es ihr besser geht, dass sie den Umständen entsprechend sich erholt.
Hätte
Text: Ich hätte etwas anderes sagen können: Dass ich sie zum letzten Mal vor
einem Jahr gesehen habe. Dass ich sie nicht mehr mit dem Auto in einer 2 ½
Stundenfahrt erreichen kann, wenn etwas
ansteht, sei es in Notfall, oder einfach, um sich zu sehen. Denn das Auto wurde
im März stillgelegt. Denn die Versicherung ist nicht bezahlt worden. Denn ohne
Geld geht das nicht.
Hätte:
Geschenkt.
Ansonsten: Fragen – ratlose Nachfragen – wie kann es nur
sein, dass da Fristen versäumt wurden?
Im
Hinblick auf die Sache, auf das Verhalten der Behörde, konnte ich immerhin einwenden,
dass da eine 8-Tage Frist gestellt worden war, über Dokumente, die von Dritten
und Vierten eingeholt werden mussten.
Andererseits
traf dieser Sachverhalt auf konkretes Desinteresse. Eine Klärung der
Unregelmäßigkeiten im Behördenverhalten könnte deren Vertreterin ja ungehalten
machen. Und dann ade, 16.700 Euro.
Ich
muß mir über meine eigene Rolle in der Sitzung klar werden. Als Kläger im regulären
Gerichtsverfahren geht es darum, der Beklagten Verantwortung und Fehler im
Verhalten mir gegenüber und den betroffenen Kindern nachzuweisen.
Mit
der Anberaumung des Güteverfahrens ist das Drohpotential aufgebraucht. In dieser Sitzung bin ich einfach Bittsteller
und die andere Seite überlegt, ob sie diese 16.700 Euro in einer freien Willensänderung
gewähren will. Oder ob sie mit einem Scheitern der Sitzung wieder die
gerichtliche Prüfung ihres Verhaltens riskieren will.
Insofern
gelten die intensiven Nachforschungen der Mediatorin nur meinem potentiellen Fehlverhalten.
Auch eine dreimalige Erklärung löst das Verwundern nicht auf. Es muss irgendwie an etwas Persönlichem in mir
liegen. Ein verwitwet-mit-5-Kindern-sein Szenario, mit Unfall in
Geschwisterfamilie, mit Brandstifung im Elternhaus, mit eigenem Unfall bei
Wohnungsräumung scheint nicht hinreichend zu sein.
Bei
dem Versuch eine Situation zu schildern, in der alles über einen hereinbricht,
erhalte ich Lebenshilfe: „Haben Sie es schon mal mit einer ToDo- Liste
versucht?“.
Und
noch ein Satz: „Vielleicht sollten Sie mehr delegieren.“
Meine
hätte Antwort: „Rechnungen, Mahnbescheide, Inkassoforderungen,
Gerichtsvollzieher, Stromabschalter, Gasabschalter sind nicht delegierbar. Sie
gehen direkt an mich. Sie haben von da aus unmittelbare Auswirkung auf das
schulpflichtige Kind in meinem Haushalt, sie haben mittelbare Auswirkung auf
die studierenden Kinder außerhalb, sofern ich ihnen mein Leid mitteile. Ich muß
lernen mich abzuschirmen. Die Schläge für mich zu behalten. Das heißt: stumm zu
werden, auch innerhalb der Familie.“ – Soweit die nicht gegebene Hätte-Antwort.
Doch,
einen Teil Stapel dieser Papiere habe ich ihnen einfach hochgehalten.
Begrenztes Interesse. Ich denke, die wissen gar nicht, was unbezahlbare
Rechnungen sind.
Dazwischen
die Aufforderung an die Behördenvertreterin ihre Situation zu schildern.
Da
geht es bestimmt nicht um ihre „persönliche“ Situation.
„Wir
zahlen das Geld ja gerne aus, “ sagt sie, „aber …“ sagt sie. Und zuckt mit den
Schultern.
„
… Natürlich haben wir uns Gedanken gemacht …“
sagt sie.
Welche
Gedanken, verrät sie nicht.
Hätte:
Eine Nachfrage meinerseits, an welcher Stelle diese Gedanken irgendeine Spur
hinterlassen haben, hätte aller Wahrscheinlichkeit nach den konsensualen Rahmen
dieser Sitzung gesprengt und ist unterblieben.
Hätte
Text: Wenn ICH mir Gedanken mache, dann ändert das Dinge. Die Gedanken einer
Beamtin von Familienkasse ändern gar nichts. Sie sind nicht dokumentierbar und
hinterlassen keinerlei Spuren.
Was
versteht diese Frau unter Denken? Das
einzige Dokument ihres Denkens ist der Bescheid: Durchgängig feindlich.
Eine
Rückfrage an sie wird durch die Moderatorin unterbunden. Es gehe um den
zusammenhängenden Vortrag der Beklagten, auch ich habe ja „zusammenhängend“
sprechen dürfen. Im Militärjargon würde ich sagen, die Güterichterin
funktioniert wie ein Abfangjäger, der verhindert, daß die andere Seite unter
Beschuß gerät.
Phase 2:
Die
Suche nach der Lösung.
Bei
der Konstruktion der Lösung geht es um zwei Probleme:
Zum
ersten muß in dieser Serie von (unangemessenen) Fristen und Fristversäumnissen
doch etwas Fristgemäßes aufgefunden werden. So dass ein Einspruch von mir doch
irgendwie in der Zeit erfolgt ist.
Wenn
Sie selbst fündig werden wollen: Im Text „Unfalluntersuchung“ ist die Stelle zu
finden. Ich habe den Text am Morgen vor der Verhandlung ins Netz gestellt.
Einfach, um den Sachverhalt vor aller Verschwiegenheitspflicht darzulegen.
In
der Verkettung von vorschriftswidrig gestellten Kurzfristen, vorschriftswidrig
nicht gegebenen Nachfristen kommt es zu
einem Punkt, wo ein SachbearbeiterIn mit – pflichtgemäß - gutem Willen gegenüber
der Familie die Dinge hätte retten
können.
Spoiler1:
Insofern
frage ich, ob denn nicht SachbearbeiterIn S. in dieser Situation nicht eine
einfache und alles befreiende Nachfrage hätte stellen können.
„Nö,
wieso“ hat die Frau Beamtin Baufeld gesagt.
Sie
spricht für alle ihre risikofrei vollversorgten und lebenslang alimentierten
Kolleginnen und Kollegen. Gegen diejenigen, die als inzwischen verstorbene
Frau, gegen denjenigen, der mit seiner Vaterschaft von 5 Kindern persönlich eminentes
existentielles Risko mit großem gesellschaftlichen Nutzen auf sich genommen haben.
„Nö
wieso?“ Was diese Antwort zu einer
Obszönität macht, ist das „wieso“ plus Fragezeichen.
Der
kleinste Aufwand im Sinne des Artikel 6 GG zum Schutz – zum „besonderen“
–Schutz von Familie wird zurückgewiesen, als ob es für BeamtInnen eine Zumutung
wäre.
Dasselbe
als Negativfeststellung, dann ist es kein Spoiler gegen die Verschwiegenheit:
Auch von der persönlich anwesenden Vertreterin der Beklagten wurde in der
Sitzung nicht der geringste Anhalt für eine behördenseitige, das Wort
„Anstrengung“ wäre sowieso übertrieben, für eine geringste behördenseitige
Regung zur Rettung von 16.700,- für die betroffene Familie gegeben.
Da
ist Nichts.
Die
BeamtInnen dieser Milgram-Behörde wissen gar nicht, was obszön ist. Sie
schlagen zu. Sie sind es gewohnt.
Die
Mediatorin führt zwei vier-Augengespräche.
Sie
erläutert mir ihre Vorstellung von einer juristisch möglichen Lösung: Die
andere Seite muß dafür „an die Grenze des Machbaren“ gehen. „Ich hoffe, ich
kann sie dazu bewegen“, und: „Ich sage Ihnen ganz klar: Vor Gericht hätten Sie
keine Chance gehabt.“
Ich
gebe meine Einwilligung.
Der
zweite Problemkreis betrifft die Gründe, die die Beklagte als Hindernisse für
vorhergehende Fristversäumnisse anerkennen könnte.
Zur
Findung schreibt die Mediatorin eine Liste von 5 Hinderungsgründen auf eine
Moderatorentafel. Sie fragt die
Beklagte, ob sie in den Punkten der Liste Gründe sieht, die sie anerkennen
kann.
Die
Vertreterin der Beklagten wählt zwei davon aus.
Als
die Richterin die gewählten Gründe ins Protokoll diktiert, protestiert die
Beklagte, zur unschuldigen Verwunderung der Richterin, sie hätte es gerne ohne
Gründe.
Ich
kann der Verwirrung auf die Sprünge helfen: Es sind genau jene Gründe, die die
Beklagte im Beschwerdebescheid vom 4. Juli 2016 nicht hatte anerkennen wollen.
Der
Beschluss nennt dennoch die Gründe. Sie können und dürfen sie nachlesen.
Damit
sind die Voraussetzungen für die Beilegung des Verfahrens gegeben.
Die
Beklagte wird die Gelder über den strittigen Zeitraum bezahlen. Ich werde meine
Klage vor dem Finanzgericht zurücknehmen.
Daß
mit diesem Moment Gerichtskosten für meine Klage anfallen in Höhe von 690.-
Euro, weiß ich nicht.
Wirksam
ist die Vereinbarung sofort, in dem Moment, als die Richterin die Sätze der
Vereinbarung unter der Zustimmung der Beteiligten ins Diktiergerät gesprochen
hat.
Ich
hatte irgendwo gelesen, dass ich, weil nicht Jurist, eine Nacht zum
Überschlafen habe. Aber das gilt nicht mehr. Jetzt oder gar nicht, hat die
Richterin gesagt.
Wann
darf ich mit der Zahlung rechnen, frage ich; mit einem Monat muß ich rechnen,
sagt Frau Baufeld.
Und
frohe Weihnachten, wünscht die Richterin, ich sage, das wird nichts mehr damit.
Und
ich habe noch eine Frage:
Was
wird mit der allein erziehenden Mutter, der das passiert, was mir passiert ist?
Da
wird die Mediatorin ganz fröhlich: „Die kommt ganz einfach zu mir in die Öra,
dann wird ihr geholfen.
Nein
denke ich. Nein. Nein. Nein.
Diese
Tortur darf keiner Mutter und keinem Vater zugemutet werden.
Das
heißt: Ich muß weiterschreiben.
Abwicklung:
Am
16. Dezember konnte ich zusehen, wie mein Auto abgeschleppt wurde. Es war der
18. Geburtstag des jüngsten Sohnes. Eine seiner Schwestern war vorbeigekommen,
hatte selbst gebackene Petit Four dabei. Ekkehard, sagte sie, ich glaube, dein
Auto wird abgeschleppt. Da kann ich nichts tun, habe ich gesagt.
Tatsächlich
erfolgt der Bescheid der „Familien“kasse am 28. Dezember, ein Geldbetrag geht
am 3.1. 2017 ein.
Im
Nachrechnen kann ich die genannten Beträge nicht nachvollziehen.
Irgendwann
Januar kam jemand und forderte Schlüssel und Papiere, weil er das Auto
ersteigert hätte. „Da haben Sie selber schuld“, sagt die Frau vom Bezirksamt,
und Sie werden noch dazu zahlen, denn nach der Versteigerung des abgeschleppten
und aufbewahrten Fahrzeugs sind noch Kosten übrig geblieben.
Meine
Reklamation an die „Familien“kasse erfolgt am 16. Januar, am 3. Februar
schließlich kommt Nachzahlung von 4.730,- . Damit endlich war die Vereinbarung
„über den strittigen Zeitraum zu zahlen“ erfüllt.
Es
waren noch einmal 6 Monate Leben gewesen, vom Beschwerdebescheid am 4. Juli
2016 bis zur ersten Zahlung am 3. 1. 2017, die mir die BeamtInnen entzogen
haben und noch 1 Monat Leben und noch eine Reklamation mehr bis zur
vollständigen Einlösung der Vereinbarung am 2.2.2017.
In
diesem Zeitraum ist mein Haushalt irreparabel zusammengebrochen.
Justiz und Bürokratie
„Anders
als von Ihnen angenommen, gehe ich in
Deutschland von einer funktionierenden Gewaltenteilung aus. Die rechtsprechende
Gewalt ist im Art 92 Grundgesetz verankert und nach meiner Auffassung können
wir von einer weitestgehend unabhängigen Rechtsprechung ausgehen . …
Die
weitere Prüfung Ihres Kindergeldanspruches wird
das Finanzgericht Hamburg vornehmen, welches unabhängig und
objektiv den Sachverhalt erneut prüfen wird.“
(Aus
dem Gutachten des Fachvorgesetzten Klenart am 7. September 2016.)
Im
Rückblick erweist sich die Justiz nicht als unabhängig. Sie agiert als
verlängerter Arm der Bürokratie.
Justiz
macht das nicht durch unabhängige Rechtsprechung.
Sie
macht es durch Unterlassen von Rechtsprechung.
Das
Verfahren hat einen einzigen zentralen relevanten Parameter, das ist die Zeit.
Zunächst
in Fristsetzungen gegen Familie, dann in der Verweigerung: über Wochen, dann
Monate, dann übers Jahr hinweg: In dieser Zeit zerbröseln 16.700 Euro Familienexistenz
im Kampf um ebendiese.
Ab
einer bestimmten Zeitpunkt wird die Bilanz negativ, die endliche Zahlung kann
den Kampf um das Geld nicht mehr rechtfertigen.
Das
Gericht setzt den Parameter Zeit als Druckmittel ein. Entweder Verhandlung
irgendwann im nächsten Jahr oder Geld kurzfristig.
Das
Gericht verwendet den Parameter Zeit in nahtloser Verlängerung der Interessen
der Familienkasse. Damit es zum öffentlichen Verfahren nicht kommt.
Das
Risiko der Familienzerstörungs -Behörde geht damit gegen Null.
Mit
ihrem Bescheid zur Beschwerde am 4.
Julli 2016 hatte die Behörde ja intern eine „unabhängige“ Untersuchung des Vorgangs durchgeführt und sämtliche Umstände,
die zu meinen Gunsten sprachen, zurückgewiesen.
„Aufgrund
dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht
erkennbar“
Das
Risiko dieser Feststellung geht gegen Null.
Denn
die nächste denkbare Eskalationsstufe ist die Klage gegen den Bescheid vor dem
Finanzgericht.
Das
Finanzgericht wird ein Jahr benötigen, um Termin zu machen.
Das
ist der Behörde wohlbekannt.
Daß
ich mit meiner Familie mir keine Verzögerungen leisten kann, habe ich mehr als
einmal mitgeteilt.
Daß
damit, falls ich dann noch irgendwie handlungsfähig existiere, ein
Güteverfahren ansteht, das ist aus Behördensicht vorhersehbar. Daß sie dann
zahlen werden, ebenfalls.
Die
Güteverhandlung war bereits im Zeitpunkt des Bescheides eingepreist.
Es
ging nur noch darum ein zusätzliches halbes Jahr Menschen Schinden
herauszuholen.
Das
war Vorsatz.
Zwei
Aspekte ergeben sich:
Der
erste: Da ist der blanke Sadismus, mit der diese Folter fortgesetzt wird. Es
geht längst nicht mehr um den Betrag an sich, es geht um das weitere Verzögern
der Zahlung noch einmal 6 Monate, 180 Tage Tag für Tag.
Dafür
will ich Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Der
zweite Aspekt aus Sicht der Behörde ist die Bewahrung ihrer Makellosigkeit.
„Aufgrund
dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht
erkennbar“, heißt es im Bescheid vom 4 .Juli 2016.
Wenn
sie dort Fehler eingeräumt hätte, dann hätte das möglicherweise Rechtsfolgen
für ihr weiteres Handeln gehabt.
Mit
der Güteverhandlung ist gar nichts passiert. Die Behörde für Familienhass macht
weiter.
Die
Dunkelräume werden nicht angetastet.
Justiz
wäre sicherlich unabhängig. Wenn es sie denn gäbe. Ich glaube der
Fachvorgesetzte Klenart hat etwas naive Vorstellungen.
Ein
Verfahren unter einem verantwortlichen Richter hätte eine Reihe von
Rechtsbrüchen der Behörde zu thematisieren gehabt.
Es
wäre Behördenverhalten gegen das Schutzversprechen des Artikel 6 GG zu
vergleichen gewesen.
Blanke
Rechtsbrüche: kurze Fristsetzungen, Unterschlagung von zu gewährenden
Nachfristen.
Es
wäre abzuwägen das Risiko, das Eltern persönlich auf sich nehmen, indem sie
Kinder ins Leben bringen, gegen die Risikoscheu mit der verantwortungsloses
Beamtentum bloße Möglichkeit ausdenken, bei vorgelegten Studienbescheinigungen,
es könnte in den vergangenen Semestern ein Urlaubssemester dazwischen geschummelt
gewesen sein.
BeamtIn
muß sich nur Möglichkeit ausdenken. Dann wird sie ganz wirklich und
existenzvernichtend 16.700.- Euro entziehen. Das ist Tyrannenmacht.
Richter
mit Verantwortung hätte Stellung nehmen können, in wieweit die pure ausgedachte
Möglichkeit zur Grundlage wirklicher Zerstörung gemacht werden darf.
Risiko
In
Hamburg, dürfen Behinderte als Kleinwüchsige oder Ältere auf Rollstuhl
angewiesene Menschen, die das Risiko auf sich nehmen und am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen wollen, dürfen diese nicht im Bus befördert werden, weil der
gesunde Teil der Gesellschaft am selbst verantworteten Risiko der Menschen in
ihrem Gefährt umzustürzen, nicht teilhaben will.
Die
Teilhabe am normalen gesellschaftlichenLeben wird durch eine
Möglichkeitserwägung – ohne statistische Basis – untersagt. Mit derartigen
Gründen könnte man auch den Autoverkehr generell verbieten.
Das
Wort „Möglichkeit“ ist die Behindertendiskriminierung auf Technokratenebene.
Behinderte
haben das gleiche Recht in ihrem Alltag Risiken einzugehen, die aus der
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entstehen. Sie haben das Recht damit auch
für andere, Gesunde, ein Risiko zubilden, so wie jeder Autofahrer das Risiko
eines Unfalls im Alltag eingeht und auch für andere Verkehrsteilnehmer
darstellt. Der normale Mensch wägt Möglichkeit gegen Wahrscheinlichkeit und
entscheidet sich für das „Risiko“.
Es
ist umstandslose Pflicht einer solidarischen Gesellschaft das
selbstverständlich zu ermöglichen.
Nicht in Hamburg.
Risiko
Ich
habe mal mit einer Frau gesprochen. Ihr gesagt, daß ich möglicher weise keine
Kinder zeugen kann. Es hatte da einen Unfall gegeben, im Sportunterricht. Ein
Anlauf, ein Kasten, der nicht richtig gegriffen wurde, eine Hilfestellung, die nicht
richtig zufasste. Irgendwas zwischen den Beinen, was da etwas kaputt war. Es
tat nicht weh. Aber es fühlte sich anders an.
Ich
habe da eine Frau kennengelernt: Es war ihr egal. Weniger als ein Satz egal.
Irgendwann
im Studium erkrankte mein Bruder. Es zeichnete sich ab, dass diese Krankheit
Auswirkungen auf mein Leben und das Leben
meiner jetzigen und zukünftigen Angehörigen haben wird.
Ich
habe da eine Frau kennen gelernt. Es war ihr egal.
Risiko
Kind
1, Kind 2, Kind 3, Kind 4, Kind 5. Zu hause, in der gemieteten Wohnung sein mit jeder Geburt.
29
sein bei Kind 1, 40 sein bei Kind 5, als Vater jeweils 6 Jahre älter.
Drei
Monate später Krebs diagnostiziert bekommen, operiert werden, Chemotherapie
Risiko
Die
Wohnung kaufen, in der wir leben. Zur Sicherung, daß die Kinder sich im
Innenhof frei aufhalten dürfen. Daß ein Gärtlein möglich ist. Daß wir einen
Sandkasten aufstellen.
Risiko
100
Prozent Finanzierung der Deutschen Bank. Beim Verhandeln Anmeldung der Frau,
dass sie in einem Jahr ein Betrag zur 30% Abdeckung erwartet. Nach Eintreffen
des Geldes die Weigerung der Bank das Geld zur Minderung der Belastung
einzuzahlen.
Risiko
Krankheit
vom Bruder: Differenzen mit den Eltern über den Umgang mit dieser Krankheit.
Unfallpflege
der Schwägerin nach Reitunfall.
Erkrankung
der Schwiegermutter an Als. Regelmäßige Reisen zu ihrer Pflege.
Risiko
Ausbildung
zur QiGong Lehrerin. Regelmäßige Seminarwochenenden. Beginnende Tätigkeit.
Risiko
Selbstständigkeit.
Im Bereich Erwachsenenbildung, Programmierprojekte, Schulungen geben in
Programmiersprachen, ein Lehrwerk schreiben. Merken, daß man langsam ist.
Risiko
Die
Krankheit kehrt zurück.
Risiko
Nach
der Zinsbindung Lebensversicherung verkaufen und Wohnung neu belasten, um die
Krankheit zum Sterben zu finanzieren. Wissen, daß man das nicht mehr aufholen
wird.
Risiko
Nach
dem Sterben selber tot sein.
Chance
Programmierauftrag
mit Möglichkeit auf mehr.
Risiko
Schwerer
Unfall der Schwester, mit dem betreuten Bruder im Haus. Unterbrechung im
Projekt.
Risiko
Nach
dem Projekt wissen, daß man sein Leben nicht in der Hand hat, daß nach einem
Schlag der nächste wartet. Es wird schwer sich wieder in die Autragsaquise
hineinzustellen.
Risiko
Das
gemeinsam geerbte Elternhaus wird von drei jungen erwachsenen
Marihuanakonsumenten angezündet und brennt bis auf die Grundmauern ab.
Risiko
Die
Maschine Deutschland entzieht einer Restfamilie 16.700 Euro Kindergeld.
Das Wirkliche und das Mögliche, kleine Einführung
in das logische Denken:
„Auf
die für den Kläger sinnlos erscheinende Anforderungen von lückenlosen
Semesterbe scheinigungen, gibt die Beklagte zu bedenken, dass damit etwaige
Unterbrechungen des Studiums wie z.B. Urlaubssemester nicht erkennbar sind.“
Dieser
Satz ist 16.700 Euro wert, für Herrn Schäuble und seine BeamtInnen.
Möglich
ist nämlich Alles, insbesondere das „Etwaige“.
Beamtin
braucht sich das nur ausdenken.
Die
einfache Ausführung einer Vorstellung – das ist eine virtuelle Handlung
ausschließlich im Kopf der BeamtIn – genügt, um Wirklichkeit aufzulösen, um
behördlich zu handeln, als sei die Wirklichkeit nicht gegeben.
Nach
der Enteignung der Elternzeit in der Fristsetzung der Behörde,
nach
der Entrechtung des elterlichen
Anspruchs durch familienfeindliche Dienstvorschriften
erfolgt hier die Entwirklichung der familiären Leistung von Eltern und Kindern.
Wirklich
wäre hingegen (Man beachte den Irrealis zur einzig angemessenen Darstellung des
Wirklichen, denn das einzige Wirkliche, das in meine Realität hineinwirkt, ist
das „Etwaige“ der Beamtin. Das Mögliche hat die totalitäre Herrschaft über das
Wirkliche übernommen):
Nicht
zuletzt im Eingedenken an ihre verstorbene Mutter sind die 5 jungen Erwachsenen
willig und bestrebt ihr Studium so belastungsarm wie möglich durchzuführen.
Dennoch muß auch Raum gegeben sein, für Zweifel, für Neuorientierung, für
Entscheidung. So hat Kind 1 nach drei Semestern Jura sich für Medizin
entschieden, dafür einen Ortswechsel und Verlassen des Freundeskreises in Kauf
genommen. Kind 1 wird in diesem Sommer seine letzten Prüfungen ablegen. Das muß
möglich sein.
Urlaubssemester
kamen dabei nicht vor.
Kein
Mensch und keines der 5 Kinder studiert, damit der Vater Kindergeld zugewiesen
erhält. Kein Vater wird Kindern
Urlaubssemester vorschlagen, um den Kindergeldbezug zu verlängern. Vielmehr
sind sie im Bewußtsein ihrer knappen Ressourcen bestrebt ihr Studium so schnell
wie möglich zum Abschluss zu bringen.
In
den über 100 aufgelaufenen Kindergeldjahren und auch über ihre Kindergeldgrenze
von 25 Jahren hinweg hat die Älteste mittlerweile das zweite Staatsexamen
Medizin absolviert, hat die Zweite ihren Bachelor in Modedesign absolviert, ist
der Dritte mit 22 Jahren in der Endphase seines Ingenieursstudiums. Befindet
sich die Vierte mit 20 Jahren im 4. Semester. Und auch hier gibt es Zweifel an der Studienwahl, die wachsen
können.
Als
Vater war ich nicht besonders präsent im letzten Jahr.
Wirklich ist:
Bei
der jeweiligen Kindergeldzahlung handelt es sich um eine Teilerstattung des
Lebensaufwandes.
Der
weitaus überwiegende Teil ist selbst geleistet. Anders als Familienkasse
vermeint, ist Studium mit Kosten verbunden und nicht durch Kindergeld
finanziert.
Ein
Interesse am möglichst zügigen Studienabschluss darf unterstellt werden.
Die
Entscheidungen in diesen Angelegenheiten liegen bei Menschen, die sich
ihrerseits mit 18 Jahren für eine absolut risikofreie Existenzform als Beamte
entschieden haben, die dann spätestens
mit 65 in die absolut risikofreie Existenz mit Altersversorgung übergeht.
Es
sind diese risikofreien Existenzen, die auf der Basis purer „Möglichkeiten“
vernichten, dort wo Leben wirklich ist, das heißt mit Anstrengung, mit Risiko,
mit Zweifel, mit Entscheidung, mit Bereitschaft zu Änderungen verbunden ist.
Möglichkeit und
Wahrscheinlichkeit: Globale Allgemeinheit und lokale Induktion.
Eltern als
Kindergeldbetrüger. Die Logik der Möglichkeit
Das
pure Ausdenken von Rechtsverstößen wie „etwaige“ „Urlaubssemester“ ohne Meldung
durch den Vater, durch die Beamtin ist
nicht einmal ein Anfangsverdacht.
Keine
Strafverfolgung dürfte auf der Basis tätig werden. Verdachtlose Kontrolle ist
im allgemeinen verboten.
Bei
ca 750.000 Kindergeldzahlungen im Bereich der „Familien“kasse Nord werden
statistisch Erschleichungen stattfinden.
Gerade
Beamtenpaare haben dort Gestaltungsmöglichkeiten. Denn es gibt für diese eine
zweite Familienkasse, so dass der Partner unabhängig vom anderen ebenfalls
Kindergeld beantragen kann. Laut Bildzeitung wird da in ca 3000 Fällen ermittelt,
oder, Stichwort: Die Augen der Krähen, nicht ermittelt.
Unberechtigte
Zahlungen sind theoretisch möglich, und finden wahrscheinlich statt. In welchem
Umfang ist unklar.
Dennoch
hat niemand- kein Beamter und auch kein Journalist - das Recht einen begründungslosen
Generalverdacht auszusprechen.
Weil
ich frei bin.
Freiheit
verbietet die Verdächtigung eines Beliebigen aufgrund des Vergehens eines oder
mehrerer anderer Beliebigen.
Generalverdacht
ist Verdächtigung aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit.
Wenn
verschiedene „Beliebige“ zusammengefasst
werden, weil sie unter den Oberbegriff „Eltern“ fallen, dann ist das eine
Diskriminierung.
Logisch
gesehen: X hat wirklich betrogen. X ist ein Elter. Y ist auch ein Elter.
Was
folgern Sie daraus?
Vielleicht,
dass Y auch betrügt? Dazu haben Sie logisch nicht das Recht.
Vielleicht,
dass Eltern betrügen können? Nicht einmal dazu.
Wenn
Sie jemanden haben, der betrügt und
Elter ist, dürfen Sie folgern, dass es Eltern gibt, die betrügen. Das ist die
logische Möglichkeit.
Sie
dürfen nicht einmal folgern, dass es allen Eltern möglich ist zu betrügen.
Beispielsweise
hat ein Beamtenpaar mehr Möglichkeiten, als ein Alleinerziehender.
Dass
ein Betrüger Elter ist, erlaubt nicht die Folgerung, dass es allen Eltern
möglich ist Betrüger zu sein.
Freiheit
heißt, dass Menschen unabhängig voneinander handeln. Es ist mein
Freiheitsrecht, daß meine Unabhängigkeit geachtet wird. Das begründet eine
Unschuldsvermutung.
Beamtin
darf die nicht grundlos unterlaufen, indem sie über „Etwaiges“ spekuliert.
Das
ist Verhalten einer Justiz, die lieber 10 Unschuldige auf den elektrischen
Stuhl setzt, als einen schuldigen Dieb davon kommen zu lassen.
Beamtin
hat nicht das Recht auf grundlos ausgedachte Möglichkeit hin Wirkliche Existenz
zu vernichten.
Die Familienkasse als
Betrügerin gegen Familien. Die Logik der Wirklichkeit.
Welches
Recht habe ich zur Annahme, daß die Behörde nicht nur möglicherweise, sondern
gewohnheitsmäßig Familien um ihr pünktliches Kindergeld betrügt?
Die
Möglichkeit ist gegeben, denn es gibt eine Wirklichkeit, in der das 18 Monate
hinweg durchgeführt worden ist. Es gibt den wirklichen Einzelfall.
Damit
weiß ich: Es wird Familien geben, die auf
einmal, von einem Tag zum anderen, alleinerziehende Mütter oder Väter, Ältere
Eltern, Kranke Eltern, die im Sinne des nahtlosen Vollzugs von Vorschriften
„auffällig“ werden.
Das
weiß ich gewiß, weil ich selber Elter bin.
Das
ist eine Verallgemeinerung indem ich von mir in meiner Situation schließe, dass
es Andere in der gleichen Situation gibt. Diese Sorte Verallgemeinerung nennt
man Induktion. Ich schließe von meinem Einzelfall auf eine Vielheit.
Diese
Schlussfolgerung ist legitim.
Nicht
allein, weil ich meine, dass andere Menschen Ähnliches machen wie ich.
Das
tue ich ansatzweise mit meinem gelebten familiären Mitwissen, das mich zum Mitmenschen
macht.
Die
eigentliche Legitimität der Schlussfolgerung ergibt sich daraus, dass ich weiß,
was mit den Menschenin dieser Lage gemacht wird.
Denn
die „Auffälligkeit“ wird von der Behörde produziert. Sie wartet darauf.
Die
Fristüberschreitung entsteht durch Frist-Setzung.
Fristüberschreitung
entsteht weiter durch Unterschlagung von Nachfrist.
Rechtskraft
entsteht durch Unterbleiben von Gegenwehr, ebenfalls fristgemäßer.
Für
alle drei Fälle verbürge ich mich. Sie sind wirklich durchgeführt worden.
Welches
Recht habe ich jetzt diese Behandlung anderen Eltern vorauszusagen?
Eltern
sind verschieden und haben das Recht als Verschieden anerkannt zu werden. Das
ist Freiheit.
Behörde
ist kohärent. 4 verschiedene SachbearbeitInnen in 3 Monaten am Anfang, 11
BearbeiterInnen nach 18 Monaten: Und sie tun alle dasselbe.
Das
von Anfang an destruktive Verfahren wird von Station zu Station fortgesetzt.
Es
gibt über 18 Monate hinweg keinen innerbehördlichen Versuch zur
Selbstkorrektur.
Der
rechtliche Ausgang des Verfahrens nach der Mediation ist auf dem Stand des
Bescheides vom 4. Juli 2015:
„Aufgrund dieser
Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht
erkennbar“
Die
Behörde bestätigt meine Voraussage selbst.
Die
Behörde hat die Absicht nach diesem Vorgang genau so weiter zu handeln wie
bisher.
Die
Voraussage an meine Miteltern ist, dass sie je älter, je mehr Kinder, je
einzelner: Dass sie für die Behörde „auffällig“ werden.
Das
ist keine logische Möglichkeit, es ist wirkliche Möglichkeit: Es ist
wahrscheinlich.
Sie
können Faktoren zusammenrechnen, das erhöht die Wahrscheinlichkeit bis ins Gewisse.
Die
Voraussage, daß die Behörde in ihrem Anworten grundsätzlich und nur destruktiv
vorgeht, ist das schlichte Fortschreiben aus kontinuierlicher Wirklichkeit.
Eine
Unterstellung von Freiheit im Behördlichen Handeln ist moralisch notwendig.
Freiheit ist logisch möglich. Freiheit ist durch 18 Monate Wirklichkeit
widerlegt.
Dennoch
muß Behörde kontrafaktisch an Freiheit gemessen werden.
Weder
das nicht ausgeübte Ermessen der BearbeiterInnen noch die in den Dienstvorschriften
gegebenen Festlegungen in Feindschaft zu Familie lösen das Schutzversprechen
des Grundgesetzes ein.
Die
Fortsetzung dieses Handelns ist konkret wahrscheinlich.
Sie
stellt eine reale Gefährdung für alle Menschen dar, die Familie leben.
Die
Schlussfolgerung von „Etwaigen“ Urlaubssemestern zu wirklichen Unterstellungen
ist nicht legitim.
Die
Schlussfolgerung von wirklicher Verweigerung von Kindergeld hingegen auf die
wahrscheinliche Verweigerung gegenüber anderen Famiien ist legitim. Sie ist
unvermeidbar.
Und
das heißt: Handeln der Öffentlichkeit ist geboten.
Soviel
zur Logik von Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit.
Der Vorsitzende
Richter des Finanzgerichts
Ein
verantwortungsvoller Richter hätte die Frage nach der Risikogerechtigkeit
stellen können:
Alles
Risiko steht gegen die Eltern und Null Risiko, das heißt Verantwortung
zugunsten der Schutzbedürftigen nimmt die Behörde und deren lebenslänglich
versorgtes Personal auf sich.
Ein
Richter mit Verantwortung hätte in einem öffentlichen Verfahren Rechtsverstöße
zur Sprache gebracht. Ein Richter hätte in diese Dunkelräume der Behörde hinein
geleuchtet. Er hätte dem Apparat Grenzen durch den Menschen gesetzt.
Das Verfahren hätte unmittelbar anderen Familien gleiches Leiden erspart.
Der
verantwortliche Richter schlägt die Güteverhandlung vor.
Was
dort passiert, ist außer aller Verantwortung.
Der Kläger ist damit außer Öffentlichkeit, er ist vollständig isoliert, wie ein
Goldfisch im Glas.
Die Isolation ist nicht nur die Situation des Klägers in seiner Person, sie ist
Ziel des Verfahrens: DerVorgang insgesamt wird aus dem Öffentlichen genommen.
Die
Isolation ist die Isolation aller anderen Eltern, denen durch einfache
Bescheide ihr Recht vorenthalten wird, die es nicht merken, und die nicht
kämpfen können.
Wenn
der Kläger bei der Stange bleibt, wenn er nach mehr als einem Jahr immer noch
kämpft, dann wird Behörde das Geld rausrücken.
Der Kläger wird Geld bekommen, aber kein Recht.
Die
Integrität der Behörde ist nicht ansatzweise in Frage gestellt.
Der Vorfall hat für deren Rechtsverhalten noch weniger
Folgen, als wenn sie im Beschwerdebescheid Fehler eingeräumt hätten.
Sie
haben die Lizenz zum Weitermachen.
Der
verantwortliche Richter Tiemann ist nicht unabhängig.
Er
ist der verlängerte Arm der Bürokratie.
Das
ist keine Verschwörungstheorie. Ich unterstelle
keine Absprachen.
Zahnräder
brauchen keine Absprachen.
Es genügt völlig, wenn sie sich nur um sich selbst drehen.
Er
überlässt den Kläger dem „Wohlwollen“ seiner Betrüger.
Und
dann geht es schnell: Die Güterichterin bringt eine Formulierung zuwege, unter
der die Wende im Zahlungsverhalten der Behörde als Anerkennung von Gründen
bemäntelt werden kann. Dass diese Gründe bereits vor einem Jahr vorgetragen
worden sind, bleibt unberührt.
Mediation ist Unterschichtenjustiz.
Unterschichtenjustiz
sorgt dafür, daß das Verfahren keine Allgemeinheit hat.
Im
Ergebnis hat der Kläger die Fehler begangen, bleibt die Beklagte ohne Fehl.
Es
gibt keine Entschuldigung, es gibt keine Übernahme von Verantwortung für eine
Kette von Rechtsbrüchen, für das durchgängig familienhassende Verhalten, für
die Außerkraftsetzung des Artikels 6 des Grundgesetzes:Schutz von Ehe und
Familie, von Mutter und Kind.
Die
„Familien“-kasse hat weiterhin die Lizenz Eltern in den Rücken zu springen:
Sie hat die Lizenz unmögliche Fristen zu stellen.
Sie
hat die Lizenz gebotene Nachfristen zu unterschlagen.
Sie
hat die Lizenz, entsprechende Information zu unterschlagen.
Ihre
Rechtsabteilung hat die Lizenz, Einspruch im Eingangsdatum zu fälschen, zu
verschleudern und ein halbes Jahr nicht zu beantworten.
Sie
steht selbst außer aller Frist. Sie vernichtet den Wartenden durch Nichtstun.
Ihre
Rechtsabteilung hat die Lizenz, den Einspruch duchgängig mit Schredderparagraphen
gegen Eltern zu zerlegen und kein einziges Argument zugunsten der Familien zu
berücksichtigen.
Sie
hat die Lizenz, diese Menschen in ihrer Selbstachtung zu entwürdigen und in
ihrer wirtschaftlichen Existenz zu zerstören.
Ich
habe nicht gewonnen.