Ekkehard von Guenther        

 

22301 Hamburg

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Ekkehard von Guenther,    , 22301 Hamburg

 

Amtsgericht Hamburg- St. Georg

Nachlassgericht 123 VI 12345

 

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20002 Hamburg

 

 

 

 

Betrifft 123 VI 12345

 

 

 

 

Hamburg, den 28.05.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Stellungnahme zur Erbausschlagung meines Sohnes n.n.:

 

Meine Frau verstarb am 18. Juni 2011 an Brustkrebs. Diese Krankheit war zum 1. Mal in 1999 kurz nach der Geburt von n.n.  diagnostiziert und operiert worden. Danach galt meine Frau als geheilt, bis die Krankheit im Jahre 2009 zurückkam.
Ihr Nachlass besteht im Wesentlichen im Besitz unserer 68 qm großen Eigentumswohnung, die wir im Jahr 2000 gemeinsam erworben haben und die von der 7 köpfigen Familie bewohnt wurde. Als es eng wurde, wurde eine Nachbarwohnung von 34 qm im Jahre 2001 angemietet. Das Mietverhältnis wurde 2015 aufgelöst. 

Als die Zinsbindung der ersten Finanzierung im Jahr 2010 ausgelaufen war, erfolgte die zweite Finanzierung. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt bereits erkrankt. Aus Lebensversicherungen zur Deckung der ersten Finanzierung waren Mittel geblieben,  die zur Minderung der Neuverschuldung verwendet wurden. Zum Teil wurde da auch ein Betrag abgezweigt, um das Leben mit der Krankheit zu finanzieren. Ebenfalls in die Finanzierung der Krankheit ging ein Grundstücksverkauf aus der Erbengemeinschaft  von mir, meiner Schwester und meinem Bruder.                                           

Meine Frau hinterlässt einige Bilder , die sie im Kunststudium in den 80ger und 90 ger Jahren gemalt hat. Sie hatte wenig Schmuck, insbesondere, weil ihre Schmuckkassette in den frühen 2000 er Jahren aus der Wohnung gestohlen worden war.
Insofern bestand ihr Nachlass im gemeinsamen Anteil an der Wohnung und an der Hypothek zur Finanzierung.  

 

Bei ihrem Tod nach 2 jähriger Krankheit habe ich über die Erbsituation wenig nachgedacht. Einerseits stand ich in meinem Schmerz, zugleich war ich ausgebrannt, betäubt und empfindungslos. Meinen ersten Auftrag führte ich dann wieder Mitte September 2011 aus.  Ich arbeitete selbstständig  als Entwickler und als Dozent für Programmiersprachen.
Über das Erbe habe ich zu dem Zeitpunkt nicht nachgedacht.
Die Wohnung war solide und deckte den Wert der Hypothek, die Zinsdienste, Versicherungen usw wurden geleistet. Es war eng, aber spezifisch kein Unheil zu erwarten. Die älteste Tochter war im Medizinstudium, die 4 Jüngeren auf dem Weg zum Abitur.
Ich war zuversichtlich mich zu erholen und wieder ein stabiles Einkommen zu erzielen. Insofern war es meine Hoffnung gewesen, den Kindern in Bezug auf die Wohnung geordnete Verhältnisse zu hinterlassen.

Das Unheil erfolgte zunächst als Unfall meiner Schwester. Sie lebt auf dem Land. Der Unfall erfolgte, als sie mit meinem Bruder zusammen zwei Pferde von einer Koppel zu einer anderen führte.  Sie hat keine eigene Erinnerung an den Unfall. Sie wurde auf der Straße liegend  mit einer  schweren Kopfverletzung aufgefunden, die eine unmittelbare Operation erforderlich machte. Sie betreut meinen ohne sie hilflosen Bruder.
Für mich hieß es ein Programmierprojekt über Nacht zu unterbrechen, und drei Monate ihren Haushalt zu führen, unseren Bruder zu seinen Therapien zu bringen, sie im 60 km entfernten Hessisch Oldendorf in der Rehabilitation zu besuchen. 
Danach brachte ich das Projekt zu Ende,hatte aber die Zuversicht verloren, die Dinge aus eigener Kraft wieder auf die Reihe zu bringen.

Im Juli 2015 erfolgte der Brand unseres geerbten Hauses in Ingolstadt, Ursache Brandstiftung. 3 Täter festgestellt.
Im September 2015 hat dann die Familienkasse die Auszahlung eines Betrags von 16.700 Euro Kindergeld verweigert. Mein Einspruch plus Dienstaufsichtsbeschwerde wurden ein halbes Jahr lang nicht zur Kenntnis genommen. Ich habe einen  Rechtsanwalt hinzugezogen.  Ich habe an den Senat der Stadt Hamburg geschrieben. Dann wurde aus der Rechtsabteilung negativ beschieden. Ich habe an die Bundesministerin für Familie, Frauen usw geschrieben. Ich habe geklagt.  Auf meine Klage am Finanzgericht hin wurde eine Güteverhandlung angesetzt, bei der ich den strittigen Betrag zugesprochen bekam.

Es war der sadistische Spaß der Familienkasse unter grober Mißachtung des Artikels 6 („besonderer Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Gemeinschaft“) des Grundgesetzes mich, allein,  mit 5 Kindern, 18 Monate lang, so lange es irgend ging, um mein Geld kämpfen zu lassen. Das hat mich aus meinem sozialen und Geschäftsleben geworfen.
Das Auto beispielsweise war nicht mehr versichert, es wurde abgeschleppt, und versteigert, über den Differenzbetrag bekam ich eine Rechnung.


Anschließend wurde mir die Witwerrente verweigert, weil ich meine Nicht-Einnahmen nicht belegen konnte. Auch dort wurde irgendwann bezahlt, zunächst 3.600.- , aufgrund einer Falschberechnung, die dann auf Gerichtsbeschluss hin überprüft und im Bereich von weiteren 2.000 Euro nachgezahlt worden sind.


Tut mir leid, aber in der Zeit bin ich zusammengebrochen.
Und in dieser Zeit ist die Finanzierung der Wohnung zusammengebrochen. Ich habe meine Raten nicht mehr gezahlt.DieSchwierigkeiten nahmen kaskadenartig zu.


Von der Verweigerung der Familienkasse sind damit Vater und 5 Kinder nicht nur in den 18 Monaten des konkreten Geldentzuges, sondern auch in ihrer Erwartung auf ein intaktes Erbe betroffen.

Zu den Aussagen meines Sohnes n.n. von Guenther:
Ich habe nicht gewußt,  dass es für ihn eine Option hätte gewesen sein können, das Erbe seiner Mutter auszuschlagen. Es war so eng mit meiner wirtschaftlichen Entscheidung zur Umschuldung verknüpft gewesen, dass ich es nicht als „ihren“ eigenständigen Nachlass wahrgenommen habe. Ich habe auch nicht als verwitweter Ehemann daran gedacht ihr Erbe auszuschlagen. Es war ihre Unterschrift als Ehefrau. Aber es war meine Aufgabe den Schuldendienst zu leisten. 

Insofern habe ich mich mit den diesbezüglichen Geschäftsregeln zum Ausschlagen eines Erbes auch nicht befasst.

Ich habe seiner Ausage nichts Besseres entgegenzustellen.
Soweit ich es übersehe, wird ihm aus dem Ausschlagen des Erbes kein Nachteil erwachsen.

 

Mit  freundlichen Grüßen