Ekkehard von Guenther 22301 Hamburg |
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Ekkehard von Guenther, , 22301 Hamburg
Amtsgericht
Hamburg- St. Georg
Nachlassgericht
123 VI 12345
Postfach
20002 Hamburg
Betrifft 123 VI 12345
Hamburg, den 28.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Stellungnahme zur Erbausschlagung
meines Sohnes n.n.:
Meine Frau verstarb am 18. Juni 2011 an
Brustkrebs. Diese Krankheit war zum 1. Mal in 1999 kurz nach der Geburt von n.n. diagnostiziert
und operiert worden. Danach galt meine Frau als geheilt, bis die Krankheit im
Jahre 2009 zurückkam.
Ihr Nachlass besteht im Wesentlichen im Besitz unserer 68 qm großen
Eigentumswohnung, die wir im Jahr 2000 gemeinsam erworben haben und die von der
7 köpfigen Familie bewohnt wurde. Als es eng wurde,
wurde eine Nachbarwohnung von 34 qm im Jahre 2001 angemietet. Das
Mietverhältnis wurde 2015 aufgelöst.
Als die Zinsbindung der ersten Finanzierung
im Jahr 2010 ausgelaufen war, erfolgte die zweite Finanzierung. Meine Frau war
zu diesem Zeitpunkt bereits erkrankt. Aus Lebensversicherungen zur Deckung der
ersten Finanzierung waren Mittel geblieben, die zur Minderung der Neuverschuldung
verwendet wurden. Zum Teil wurde da auch ein Betrag abgezweigt, um das Leben
mit der Krankheit zu finanzieren. Ebenfalls in die Finanzierung der Krankheit
ging ein Grundstücksverkauf aus der Erbengemeinschaft von mir, meiner Schwester und meinem
Bruder.
Meine Frau
hinterlässt einige Bilder , die sie im Kunststudium in
den 80ger und 90 ger Jahren gemalt hat. Sie hatte
wenig Schmuck, insbesondere, weil ihre Schmuckkassette in den frühen 2000 er
Jahren aus der Wohnung gestohlen worden war.
Insofern bestand ihr Nachlass im gemeinsamen Anteil an der Wohnung und an der
Hypothek zur Finanzierung.
Bei ihrem Tod
nach 2 jähriger Krankheit habe ich über die
Erbsituation wenig nachgedacht. Einerseits stand ich in meinem Schmerz,
zugleich war ich ausgebrannt, betäubt und empfindungslos. Meinen ersten Auftrag
führte ich dann wieder Mitte September 2011 aus. Ich arbeitete selbstständig als Entwickler und als Dozent für
Programmiersprachen.
Über das Erbe habe ich zu dem Zeitpunkt nicht nachgedacht.
Die Wohnung war solide und deckte den Wert der Hypothek, die Zinsdienste,
Versicherungen usw wurden geleistet. Es war eng, aber
spezifisch kein Unheil zu erwarten. Die älteste Tochter war im Medizinstudium,
die 4 Jüngeren auf dem Weg zum Abitur.
Ich war zuversichtlich mich zu erholen und wieder ein stabiles Einkommen zu
erzielen. Insofern war es meine Hoffnung gewesen, den Kindern in Bezug auf die
Wohnung geordnete Verhältnisse zu hinterlassen.
Das Unheil
erfolgte zunächst als Unfall meiner Schwester. Sie lebt auf dem Land. Der
Unfall erfolgte, als sie mit meinem Bruder zusammen zwei Pferde von einer
Koppel zu einer anderen führte. Sie hat
keine eigene Erinnerung an den Unfall. Sie wurde auf der Straße liegend mit
einer schweren Kopfverletzung
aufgefunden, die eine unmittelbare Operation erforderlich machte. Sie betreut
meinen ohne sie hilflosen Bruder.
Für mich hieß es ein Programmierprojekt über Nacht zu unterbrechen, und drei
Monate ihren Haushalt zu führen, unseren Bruder zu seinen Therapien zu bringen,
sie im 60 km entfernten Hessisch Oldendorf in der Rehabilitation zu
besuchen.
Danach brachte ich das Projekt zu Ende,hatte
aber die Zuversicht verloren, die Dinge aus eigener Kraft wieder auf die Reihe
zu bringen.
Im Juli 2015
erfolgte der Brand unseres geerbten Hauses in Ingolstadt, Ursache
Brandstiftung. 3 Täter festgestellt.
Im September 2015 hat dann die Familienkasse die Auszahlung eines Betrags von
16.700 Euro Kindergeld verweigert. Mein Einspruch plus
Dienstaufsichtsbeschwerde wurden ein halbes Jahr lang nicht zur Kenntnis
genommen. Ich habe einen
Rechtsanwalt hinzugezogen.
Ich habe an den Senat der Stadt Hamburg geschrieben. Dann wurde aus der
Rechtsabteilung negativ beschieden. Ich habe an die Bundesministerin für
Familie, Frauen usw geschrieben. Ich habe geklagt. Auf meine Klage am Finanzgericht hin wurde
eine Güteverhandlung angesetzt, bei der ich den strittigen Betrag zugesprochen
bekam.
Es war der
sadistische Spaß der Familienkasse unter grober Mißachtung
des Artikels 6 („besonderer Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche
Gemeinschaft“) des Grundgesetzes mich, allein, mit 5 Kindern, 18 Monate lang, so
lange es irgend ging, um mein Geld kämpfen zu lassen. Das hat mich aus meinem
sozialen und Geschäftsleben geworfen.
Das Auto beispielsweise war nicht mehr versichert, es wurde abgeschleppt, und
versteigert, über den Differenzbetrag bekam ich eine Rechnung.
Anschließend wurde mir die Witwerrente verweigert, weil ich meine
Nicht-Einnahmen nicht belegen konnte. Auch dort wurde irgendwann bezahlt,
zunächst 3.600.- , aufgrund einer Falschberechnung,
die dann auf Gerichtsbeschluss hin überprüft und im Bereich von weiteren 2.000
Euro nachgezahlt worden sind.
Tut mir leid, aber in der Zeit bin ich zusammengebrochen.
Und in dieser Zeit ist die Finanzierung der Wohnung zusammengebrochen. Ich habe
meine Raten nicht mehr gezahlt.DieSchwierigkeiten
nahmen kaskadenartig zu.
Von der Verweigerung der Familienkasse sind damit Vater und 5 Kinder nicht nur
in den 18 Monaten des konkreten Geldentzuges, sondern auch in ihrer Erwartung
auf ein intaktes Erbe betroffen.
Zu den Aussagen meines Sohnes n.n. von Guenther:
Ich habe nicht gewußt, dass es für ihn
eine Option hätte gewesen sein können, das Erbe seiner Mutter auszuschlagen. Es
war so eng mit meiner wirtschaftlichen Entscheidung zur Umschuldung verknüpft
gewesen, dass ich es nicht als „ihren“ eigenständigen Nachlass wahrgenommen
habe. Ich habe auch nicht als verwitweter Ehemann daran gedacht ihr Erbe
auszuschlagen. Es war ihre Unterschrift als Ehefrau. Aber es war meine Aufgabe
den Schuldendienst zu leisten.
Insofern habe
ich mich mit den diesbezüglichen Geschäftsregeln zum Ausschlagen eines Erbes
auch nicht befasst.
Ich habe seiner Ausage nichts Besseres
entgegenzustellen.
Soweit ich es übersehe, wird ihm aus dem Ausschlagen des Erbes kein Nachteil
erwachsen.
Mit freundlichen Grüßen