Die Abgabenordnung hat den Artikel 6 des Grundgesetzes abgeschaltet.

 

 

Die Vernunft muß mit ihren Prinzipien, … an die Abgabenordnung gehen, zwar um von ihr belehrt zu werden, aber nicht in der Qualität eines Schülers, der sich alles vorsagen läßt, was der Lehrer will, sondern eines bestallten Richters, der die Zeugen nötigt, auf die Fragen zu antworten, die er ihnen vorlegt. (Deutscher Denkerspruch)

 

 

 

Verfassungsbruch

von Ekkehard von Guenther

 

Zusammenfassung:

Das Grundgesetz gebietet mit Artikel 1.3 die Bindung aller Gesetze an die Grundrechte.

Die Abgabenordnung hat keine Bindung an den Artikel 6 des Grundgesetzes.

 

Diese Behauptung ist keine Interpretation.
Es handelt sich vielmehr um eine objektive Eigenschaft des Gesetzestextes.
Diese Eigenschaft ist für jeden Mann und jede Frau nachprüfbar.

Eine Nicht-Bindung eines beliebigen Gesetzes an den „Besonderen Schutz für Ehe und Familie“ des Artikels 6 muß noch nicht verwerflich sein.

Die Abgabenordnung agiert jedoch auch gegenüber Familie.

Es geht hier nicht um den Steuerzahler, der vielleicht auch Familie hat,
und der gemäß Abgabenordnung besteuert wird.

 

Es geht um die Familie, die Empfängerin von Kindergeld ist. Dessen Auszahlungsbedingungen werden über die Abgabenordnung gesetzt.  Diese Familie steht unter dem staatlichen Versprechen auf „besonderen“ Schutz.


Und deshalb, genau deshalb, steht die Abgabenordnung unter dem Gebot des Artikels 1.3 zur Bindung an den Artikel 6.

Und die Abgabenordnung unterschlägt dieses Gebot. 
Die Abgabenordnung ersetzt den „besonderen Schutz der Familie“ stillschweigend durch „schonungslose Gleichbehandlung“ als „Steuerpflichtige“.  
Die Abgabenordnung unterschlägt mir Vater von 5 Kindern, allein , meinen Schutzanspruch aus Grundrecht und aus Menschenrecht.
Damit begeht die Abgabenordnung Verfassungsbruch.

Diese „Gleich“behandlung nach Gesetzeslage des Abgabenordnung wird von den BeamtInnen der „vollziehenden Gewalt“ gegen Familie und gegen den Artikel 6 durchgeführt.
Jeder Beamte hat damit persönliche Verantwortung für das Vergehen.
Denn er und sie hat seinen/ihren Eid auf das Grundgesetz abgelegt.
Auf Artikel 6. Auf Artikel 1.3.

Die Bindungskette vom Grundgesetz ganz oben muß durch alle Instanzen der Gesetze und Vorschriften hindurch bruchlos bis zur unmittelbaren fleischlichen Existenz der einzelnen Menschen in Familie wirken.
Diese Bindungskette ist bereits in der Abgabenordnung, auf der höchsten gesetzlichen Ebene unmittelbar unter dem Grundgesetz, unheilbar gekappt worden.

Der Exekutivstaat hat keine Bindung an die Familie, keine Ahnung von der Realität, in der Familie die Generationenarbeit einer Nation leistet.
Er hat den Willen nicht dazu.
Der Staat schlägt zu.

Gliederung

1.       Erforderliche Kompetenzen, Vorbereitung,
Input: Artikel 6 und Artikel 1.3 des Grundgesetzes

2.       Ihre Recherche: Das Gesetz hat keine Bindung an Artikel 6

3.       Mein Input: Die vollziehende Gewalt verwendet das Gesetz ohne Bindung

4.       Gleichbehandlung: Mutterschaft als Steuerleistung: Kein Kind ist eine Steuer

5.       Mein Input: Familiäre Wirklichkeit im Staat ohne Bindung


 

 

Der Beweis.

 

Der Beweis ist einfach.
Jedermann, auch Hausfrau, Schüler der Mittelstufe, Jurist oder Journalist, vielleicht auch PolitikerIn, sollte ihn führen können.
Das Verstehen der Technik im Betrug ist nicht schwer. Es ist wirklich nur „Abschalten“.

Das Ganze zu kapieren, zu verstehen, dass Menschen, Politiker und Beamte zu derartigen Handeln fähig sind, gegen den verwundbarsten Teil der Gesellschaft, das fällt allerdings schwer. Das macht Schmerzen wie Kopf gegen die Wand, wie Blei in den Beinen, wie Tritt in den Magen.

Ihre Kompetenzen
:
Sie können lesen.
Einfaches Level.
Sie müssen nicht „juristisch“ können. Spiegel oder Brigitte oder Tageszeitung oder so reicht völlig.
Aber Sie müssen sich länger konzentrieren als Twitter. Vielleicht sollten PolitikerInnen sich besser doch nicht damit befassen.
Sie müssen nicht „juristisch“ können.
Ich bin selbst kein Jurist.
Man muß kein Jurist sein, um dem Gesetzestext sein Vergehen nachzuweisen.
Es geht ohne Fachleute und ohne Fachsprache.
Einfach in deutscher Sprache. Der Sprache des Volkes. Muttersprache. Meine Sprache.
Ist das nicht häßlich? Ist das nicht – schön?

Unvermeidbar ist Ihr eigener Kopf.
Dass Sie bereit sind, sich darauf zu verlassen wie auf Ihre Hände, wie auf Ihre Beine.
Der Mut, sich des eigenen Verstandes zu bedienen.
Wissen, dass Denken Angst macht. Es trotzdem tun.

Das ist Ihre erste Verantwortung.
Die zweite folgt danach, wenn Sie es verstanden haben. -

Vielleicht hab ich auch gelogen. Als Angehöriger der Gebärviehschicht.
Mit meiner simplen Gebärviehmentalität.
Vielleicht ist es unglaublich kompliziert, in Wirklichkeit. 
Vielleicht sollten es Frauen besser doch nicht lesen. Oder Politiker. Oder Spiegel Journalisten.
Liest sich unhöflich, ist aber kein Problem, nicht wirklich.
Die wissen das ja längst. Die Frauen. Die Politiker. Die Journalisten.
Die fassen das alle nicht an. Alle miteinander. Es ist wirklich nur eine Frage der Intelligenzhygiene.  Sauber bleiben.-


Weiter mit denen, für die Textarbeit Drecksarbeit ist. Selbstverständlich.

Sie können etwas Computer.

Sie können im Internet nach Wörtern suchen.
Zum Beispiel nach: Grundgesetz.  Und nach: Abgabenordnung.


Sie können auch in einem Text nach Wörtern suchen, mit der Tastenkombination Strg + f. Aber das wissen Sie ja.


Fertig.
Mehr Können tun Sie nicht brauchen.

 

 

Früher  habe ich gedacht, man braucht ein schreiendes Bündel Mensch, um eine Menschenrechtsverletzung nachzuweisen.
Ich habe auch geschrien. Schalltoter Raum gelernt.

 

Aber es geht ohne.
Absolut sauber.

Das Schreien können wir draußen lassen. Fürs Erste.
Es ist nur Technik der Gesetzesmaschine. Es ist sowas von einfach.
Sie brauchen nur den reinen Text des Gesetzes.

Fürs Erste.
Bis zum Abschnitt 5. Der hat dann die Überschrift Wirklichkeit.
Was es im Realen bedeutet, wenn Gesetzestext Familie um ihre Verfassung betrügt.

Vorbereitung:

Fake oder nicht Fake.
Damit Sie nicht sagen, ich lege Ihnen gefälschtes Papier vor, werden Sie sich diese Texte selbst verschaffen.

Sie suchen sich im Internet

-       das Grundgesetz und

-       die Abgabenordnung



 

Die Zutaten:

1.      Den ersten Text haben Sie bei Ihrer Hochzeit im Standesamt gehört.
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Da haben Sie sich gefreut.
Der Satz verspricht eine knallharte Bevorzugung von Leuten, die verheiratet sind und Kinder haben.

Das ist Grundgesetz, Artikel 6.1. Bitte suchen Sie nach: „Ehe und Familie“  und lesen Sie das nach. Der Satz steht wirklich da.

2.      Der zweite Text steht auch im Grundgesetz, aber weiter vorn, ganz weit vorn.
Sie suchen nach: Artikel 1. Das ist der mit der Würde.

Und schauen dann in den Abschnitt (3).
Da steht:
„(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Der besondere Schutz für Ehe und Familie ist ein Grundrecht.
Ich bin Vater. Meine fünf Kinder und ich sind Familie
Wir sechs Menschen in unserem Familie-Sein stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
In Gesetzgebung, in vollziehender Gewalt, in Rechtsprechung.


3.      Die Abgabenordnung ist kein Grundgesetz.
Die Abgabenordnung ist einfach nur „ein Gesetz“.
Sie steht unterhalb der Grund- und Menschenrechte.

Deshalb gilt: Abgabenordnung muß Familie schützen.
Abgabenordnung darf Familie nicht kaputt machen.

Wenn die Abgabenordnung etwas zum Schaden von Familie will,
dann muß das mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie zusammenpassen.
Das heißt: Binden.

Dieser „besondere Schutz“ muss zu sehen sein.
Den will ich sehen.

4.      Bitte öffnen Sie die Abgabenordnung.

Nur wenn Sie mir wirklich vertrauen, verwenden Sie diese Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/AO.pdf

Diese Quelle hat den Vorteil, dass sie ein zusammenhängendes Dokument ist und mit Seitenzahlen ausgestattet ist.

Angst.
Vor dem eigenen Verstand? Oder
Angst vor Text?

Gesetzestext?
Horror?
Keine Angst. Sie müssen das alles nicht lesen.

Wir sind hier die Richter.
Wir stellen die Fragen. Ganz kleine präzise Fragen.
Die Abgabenordnung wird antworten. Wir zwingen sie dazu.

Das Besondere

Wir suchen da etwas. Was Besonderes.

Aber wie finden wir den besonderen Schutz?
Und  wie sieht der überhaupt aus, so ein besonderer Schutz, in der Abgabenordnung?

Ich habe da ein Beispiel:
Suchen Sie einmal nach § 109.
Dazu betätigen Sie die Tasten Strg+ f.
Dann geht ein kleines Fenster auf, und Sie tippen dort § 109 ein.
Dann springt der Text darauf, „Verlängerung von Fristen“ steht da, ist nur eine Überschrift.
Sie gehen weiter, und dann nochmal weiter zur dritten Fundstelle.
Da steht dann der ganze Text zum § 109.

Gucken Sie einmal auf die graue Wörtersuppe.
Sehen Sie da irgend etwas, das besonders geschützt wird? Nein?
Dann gucken Sie noch mal. Im Geier-Suchmodus.

Ich seh das was. Im Abschnitt (2).

„Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr  abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des letzten Tages des Monats Februar der 31. Juli des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.“ …

So sieht besonderer Schutz aus:
Eine besondere Gruppe von Steuerpflichtigen wird genannt, an dieser Stelle ist es „Land- und Forstwirtschaft“ und diese Gruppe bekommt dann eine massive Verlängerung der Abgabefrist .
Das ist ein Beispiel für besonderen Schutz in der Abgabenordnung.

Mit dem obigen Beispiel haben wir jetzt eine Vorstellung, wonach wir suchen können.

Der erste Suchlauf:

Beginnen wir mit der Befragung:
Ich bin nicht Land- oder Forstwirt.


Ich bin Vater.
Bitte suchen Sie nach „Vater

Ich erhalte einen Treffer.  Die Suchfunktion funktioniert.

Da steht: „Finanzierung privater Konsumgüter“.
Hihi.
Also: 0 Treffer für Vater.
Die Abgabenordnung bietet keinen besonderen Schutz für Vater.

Übrigens: Das Grundgesetz kennt auch keinen Vater.
Aber einen Artikel 3 ( Männer und Frauen sind gleichberechtigt) schreiben sie.

Dann suchen Sie bitte: „Mutter
0 Treffer für Mutter.
Die Abgabenordnung bietet  keinen besonderen Schutz für Mutter.

Übrigens: Das Grundgesetz kennt die Mutter, genau ein Mal (Artikel 6.4).
Wenigstens „Schutz und Fürsorge“ für Mutter sollte dann doch durchschlagen über die Bindung nach 1.3.
Oder?  Liegt‘s vielleicht bloß daran, dass ich nicht Mutter sondern Vater bin, allein?

Die Liste

Wir setzen hier mit familienbezogenen Suchbegriffen fort.

Ich habe folgende Suchbegriffe überprüft:

Vater, Mutter, Eltern, Familie, alleinerziehend und Ehe.

Es gibt manchmal Fundstellen. Die stelle ich Ihnen im Folgenden vor.
Dann natürlich die Frage, ob die Fundstelle eine Bindung der Abgabenordnung an Artikel 6 bedeutet.
Das wäre dann eine Widerlegung meiner Behauptung: Die Abgabenordnung hat den Familienschutz nach Artikel 6 abgeschaltet.
Wir werden sehen. 

Damit‘s nicht zu lang wird:
Ich habe auch noch nach Kind gesucht, und das Ergebnis in den Anhang gestellt.


(

Anmerkung 1:

Spoiler: (Zu deutsch: Ich verrate hier das Ergebnis)

Ich habe dann die Suche nach weiteren Leerstellen eingestellt.

Anders gesagt:
Ich suche nicht mehr nach den besonderen Objekten des besonderen Schutzauftrags gemäß Artikel 6.
Es gibt sie nicht.
Die Abgabenordnung ist von Artikel 6 effektiv abgeschnitten.

Kontext: Grundrecht nr 19
Die Abgabenordnung wird damit erklärungspflichtig, ob und wie sie überhaupt zum Grundgesetz steht.

Befragen wir sie.

Der entsprechende Suchlauf ist ebenfalls im Anhang aufgeführt, das Ergebnis gebe ich gleich hier.

In der Verfassung wird die Serie der Grundrechte mit Artikel 19 abgeschlossen.
Dieser Artikel 19 bestimmt, dass eventuelle Einschränkungen der Grundrechte vom Gesetzgeber dokumentiert werden, an Ort und Stelle in den jeweiligen Gesetzen.
Das war für mich auch schon  eine logische Folge aus Artikel 1.3 gewesen.
Bindung ist Dokumentationspflicht.
Aber hier in der Liste der Grundrechte steht es zum Abschluss noch einmal ausdrücklich: 

Art 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(Hervorhebungen von mir)


Die Abgabenordnung ist gemäß 1.3 Grundgesetz auch an Artikel 19 gebunden.
Sie gehorcht dem auch, scheinbar offensichtlich.

Die Abgabenordnung nennt in einem der zutreffenden Paragraphen ausdrücklich die Grundrechte, die sie einschränkt, nämlich Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) in §146b.
Die typische Floskel heißt dort: „Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“


Mein wirkliches Recht ist also nicht einfach: Grundrecht, sondern: Grundrecht minus dokumentierte Einschränkung.

Die Abgabenordnung listet schließlich auch in § 413 in den Schlussvorschriften alle eingeschränkten Artikel des Grundgesetzes auf.
Das sind dann genau 3 Elemente: Artikel 2, Artikel 10 und Artikel 13.

(Übrigens: Meine Suche nach Artikel 2 als Gegenprobe führt nicht zu einer Fundstelle. Artikel 2 wird eingeschränkt, ohne zu sagen, wo in der Abgabenordnung das passiert.)
(Ebenso: Die Suche nach Artikel 10 als Gegenprobe führt nicht zu einer Fundstelle.)
 
Wesentlich ist:
In dieser Liste der eingeschränkten Grundrechte wird der Artikel 6 nicht genannt.

Der besondere Schutz für Familie ist also nach eigener Auskunft der Abgabenordnung verfassungsgemäß und uneingeschränkt wirksam.

Daran ist die Abgabenordnung  zu messen.

Ende Kontext Grundrecht nr 19
Ende der Anmerkung 1
)

 

Fortsetzung im Text:

Vater  und Mutter sind erledigt;
wir suchen weiter nach Wörtern mit Anspruch auf Familienschutz:


Dann suchen Sie bitte: „Eltern
4 Treffer. Alle Treffer in § 15, da geht es um die Definition, wer alles „Angehöriger“ ist. Zum Beispiel:
1. der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

(Fett von mir: Wieder ein Beispiel für eine im Text vorgenommene ausdrückliche Bindung an etwas Besonderes.)
Dann weitere Angehörige, Kurzliste 1-8: Verlobt, Ehegatte, Verwandte, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister, Geschwister der Eltern, häusliche Gemeinschaft wie Eltern und Kind, Pflegeeltern.)

Nur Definitionen.Präparierung der Objekte zum reibungslosen Zugriff.
Keine Aktionen.
Die Abgabenordnung bietet  keinen besonderen Schutz für Eltern.


Dann suchen Sie bitte: „Familie

(Ich muss etwas gestehen:
Ich habe inzwischen die Abgabenordnung als Word-Dokument gespeichert. Mit der Dateierweiterung .rtf. Es gibt Programme, die können das. Bei mir war‘s Adobe Acrobat Pro  
In Word bekomme ich dann mit der Suchfunktion über <Strg> + <f> sofort eine Übersicht über alle Treffer. Sie als schlichter Internetnutzer müssen da durch hopsen. Sorry.
Ende Geständnis)

Es gibt 12 Treffer für Familie

Hier ist die komplette Liste:

§6 Definitionen von „Behörden“, dann von „Finanzbehörden“, dort dann Nr. 6 Familienkassen
§ 19 „örtliches Finanzamt am Wohnsitz der“ Familie.

§ 52 Gemeinnützige Zwecke.
Familie wird hier besonders  genannt.
Nur um zu sagen, dass Familie nicht zu den gemeinnützigen Zwecken gehört.
Denn Familie  ist ein kleiner abgeschlossener Personenkreis.

 

Wieder eine „besondere“ Nennung.  Sie hat den Zweck Familie gegen die Allgemeinheit der Gemeinnützigen zu diskriminieren. 

(Dieser Staat hat die Demographie, die er verdient. 0,75 pro Generation.
Und der Staat führt sich auf, als gäb‘s zuviele Eltern mit zu vielen Kindern.)


Aber dann, mildtätige Zwecke unter § 52 Absatz (2), die Nummer 19:
Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie.
Das ist ein gemeinnütziger Zweck! (Zum Genießen. Gesetzgeber schreibt sich seine unvermeidbare Satire selbst) (190215 Man beachte die wunderbar falsche Wortkombination in der Floskel: „Förderung des Schutzes“.
Siehe auch:
Förderung oder Schutz. Da unterscheide ich diese zwei Wörter. Zwischen Verfassungsversprechen und politischen Ambitionen.

Das, was die Abgabenordnung wirklich schützt ist einzig: „Die Förderung“ )
(Die Liste umfasst 25 Punkte. Jeder beginnt mit „die Förderung“. Lesenswert.
Sie zeigt, dass der Gesetzgeber ein Musterknabe ist, der wirklich an Alles denkt.
Man darf sich fragen, ob es überhaupt noch Vereine gibt, die nicht gemeinnützig sind, abgesehen von Eltern, natürlich.)


§ 81 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
Familiengericht (zwei Mal) und: Verfahren in   Familiensachen

§93c Datenübermittlung durch Dritte
2. Der Datensatz muss folgende Angaben enthalten:
c) den Familiennamen

§ 139b Identifikationsnummer

(3) Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu  natürlichen Personen folgende Daten:
3. Familienname

(6) Zum Zwecke der erstmaligen Zuteilung der Identifikationsnummer …
1. Familienname

§ 288 Zuziehung von Zeugen „Vollstreckungshandlung“ ohne Gegenwart erwachsener Familienangehöriger

§386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten.
Familienkasse


Es gibt 12 Fundstellen für „Familie“. Allesamt belanglos.
Kein einziger Beleg für eine erfolgte Bindung an den Auftrag zum besonderen Schutz aus Artikel 6 GG.

Allenfalls diskutierbar ist aus der Liste dieser Satz:
„§ 52 Absatz (2) Nummer 19: Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie.“

Gesetzgeber zeigt an dieser Stelle, dass er um den grundgesetzlichen Auftrag zum Schutz „weiß“.

Er vollzieht diesen Auftrag, indem er hier denjenigen Steuerpflichtigen, die Ausgaben für einen Wohltätigkeitsverein „zum Schutz von Ehe und Familie“ geltend machen, erlaubt, diese Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

Er zeigt zugleich, daß der Auftrag zum Schutz der Familie nur äußerlich als Schutzgut in irgend einer Liste verstanden wird. 
Familienschutz besteht jedoch nicht in Geschenkpäckchen von dritter Hand.
Familienschutz hat im Alltag zu wirken.

Der Gesetzgeber schützt in § 52 Wohltätigkeitsvereine („Körperschaften“) zum Schutze von Ehe und Familie.
Den Vater, der 5 Kinder durchzubringen hat, den schützt Gesetzgeber ausdrücklich nicht, weil, der ist privat, siehe Diskussion weiter oben zur Fundstelle  § 52.


Gesetzgeber zeigt, mit geradezu pubertären Achselzucken, dass der grundgesetzliche Auftrag zum besonderen Schutz von Ehe und Familie ihn selbst als den Verfasser der Abgabenordnung überhaupt gar nicht angeht. 

Gesetzgeber weiß den Schutzauftrag, aber er praktiziert ihn nicht selbst.
Er leistet nichts als Gleichbehandlung. Er lässt Familie ins Unsichtbare verschwinden.


Ergebnis in Sachen Familie.
Es gibt ein paar Fundstellen für „Familie“.
Es gibt keine einzige Fundstelle, in der „Familie“ irgend einen Einfluss auf das Prozedere, das heißt das Verwaltungshandeln des Gesetzes hat.
Gesetzgeber zeigt, dass er den Auftrag zum besonderen Schutz der Familie vor dem Zuschlagen in seinem eigenen Gesetzestext nicht einmal ansatzweise umsetzen wollte.

Gesamtzahl aller relevanten Vorkommen von : „Vater“, „Mutter“, „Eltern“, „Familie“ ist 0. In Worten: Null. 
Die Abgabenordnung bietet keinen besonderen Schutz für Familie.

Dann suchen Sie bitte: alleinerziehend
Alleinerziehend ist hoch signifikant.

Es steht für Alles, was in Familie besondere Härte ist.
Es ist alles, was eine Versicherung als erhöhte Risikoklasse einstuft.
Es steht für Verlust eines Partners.

Es bedeutet prekäre Existenz im Wirtschaften.
Es bedeutet prekäre Existenz durch die Fülle der Aufgaben, die auf einen einzigen Menschen einstürzen und ihm die Kraft entziehen.


Es bedeutet eine massive Erhöhung des sado-bürokratischen Risikos.
Bedeutet auch Freiwildexistenz einer alleinerziehenden Mutter von 4 als Mieterin im Immobilienwesen. (Stephanie Schädel auf Change.org)

Es bedeutet prekäre Existenz für – beispielsweise 5 - Kinder, die von der Sorge und der Leistungskraft eines einzigen Menschen, mir, ihrem Vater, abhängen.

 

Besonderer Schutz für alleinerziehend  ist besonders angebracht. Wäre.

 

Suchen Sie.

1 Treffer: § 53 Mildtätige Zwecke, Definitionen.
Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen. … beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes.
(Bitte weiterlesen, Perversitäten sind zum Genießen da.)
(Heißt natürlich auch, dass die zu beglückende Alleinerziehende ihre Pleite dokumentarisch zu belegen hat. Ohne nackt Ausziehen geht gar nichts.)


0.

Die Abgabenordnung bietet  keinen besonderen Schutz für alleinerziehend.

Ein Gesetzgeber, der auf den besonderen Schutz für alleinerziehend scheißt,
der scheißt auf Grundgesetz sowohl als auf Menschen.


Die Abgabenordnung ist Gesetz von Fettschicht für Fettschicht zur gemeinsamen Plünderung von Nicht-Fettschicht.


Dann suchen Sie bitte: Ehe
Ich habe 331 Treffer. Super. Endlich mal Stoff.

Beispielsweise : Steuergeheimnis, Steuerhinterzieher, Berufsgeheimnisse, Absehen von der Steuerfestsetzung…. Alleinstehende, Alleinerziehende
Soviele Gedanken hat sich der Gesetzgeber um die Ehe gemacht.

Sie können den Wust abkürzen.
Schreiben Sie in das Suchfeld
ehe und geben Sie danach ein Leerzeichen ein. Sie erhalten
3 Treffer:
            § 15 Definitionen „Angehörige“
            § 52 Gemeinnützige Zwecke „Förderung“ usw
            § 262 „zustehe

Weitere Fundstellen erhalten Sie, indem Sie in das Suchfeld
zuerst das Leerzeichen eingeben und anschließend ehe  Sie erhalten
16 Treffer: Beispielsweise
            § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner
§ 15 Angehörige definieren: der Ehegatte oder Lebenspartner
§ 19 Festlegung des Wohnsitzes Ehegatten oder Lebenspartner
§ 52 Gemeinützige Zwecke
            .17. die Förderung der Fürsorge für  Strafgefangene und ehemalige        Strafgefangene
            .19 die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie

§122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
(7) Betreffen Verwaltungsakte
Ehegatten oder Lebenspartner oder
Ehegatten mit ihren Kindern, usw usw
§ 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststelllung
-na wer wohl -
(4) Wird eine wirtschaftliche Einheit
Ehegatten oder Lebenspartner oder
Ehegatten mit ihren Kindern, usw usw
zugerechnet und haben die Beteiligten keinen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellt, so gelten usw usw.
§ 263 Vollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner

§ 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögenssteuer
2. Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners,… dem anderen Ehegatten oder …

 

Es ist immer wieder spannend, Juristen bei der Intensivdenke zuzuschauen. Sie denken wirklich an Alles!
Zumindest dort, wo es um den lückenlosen Zugriff und das Stopfen des letzten Schlupflochs der „etwaigen“ Verbrechergemeinschaft geht.

Ergebnis: Die Abgabenordnung bietet  keinen besonderen Schutz für Ehe.


Drei Seiten Fundstellen für die Suchwörter: Vater, Mutter, Familie, Ehe und alleinerziehend.

Ergebnis:
0 Nachweise für auch nur eine einzige qualifizierte Ausführung des „besonderen Schutzes“ in der Abgabenordnung.
 

Die Abgabenordnung hat die ihr obliegende Bindung an Artikel 6 GG nicht durchgeführt.


Die Abgabenordnung hat den Artikel 1.3 GG nicht ausgeführt.


Das ist Verfassungsbruch.  Bereits am Artikel 1.



Das ist ein Bankrott der deutschen Gewaltenteilung.

Über Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung hinweg. 

Die hier durchgeführte Feststellung der nicht ausgeführten Bindung an Artikel 6 erfolgt ausschließlich auf der Textbasis der Abgabenordnung durch eine Zählung Familien-relevanter Vorkommen über 180 Seiten.
Sie ist vollständig und abgeschlossen.

Diese Feststellung ist somit keine Interpretation, sondern ein Sachverhalt, der im  technischen Verfahren erhoben ist.

Meine Behauptung ist ebenfalls nicht interpretierbar, sondern eindeutig richtig oder falsch.
Sie ist widerlegbar, wenn sie falsch ist.
Meine Belege für ihre Wahrheit habe ich vorgelegt.

Der Satz ist in der Welt.

Die andere Seite ist an der Reihe.
 

So geht Normenkontrolle.
Als primitivste Stichprobe.
Damit ist der Text auch ein Beweis, dass der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes eine Normenkontrolle gegen Artikel 6 nicht durchgeführt hat.

 

 

__________________________________________________________

 

 

Anmerkung 2:
Kontext Kindergeld


Mir ist bekannt, dass es Vergünstigungen für Familien gibt, beispielsweise Kindergeld.
Beispielsweise in Freibeträgen für Kinder der SteuerzahlerInnen.
Das gilt dann vielleicht als Beweis, dass der Staat die Familie besonders schützt.

 

Vergünstigungen haben aber mit der Abgabenordnung nicht zu tun. (190215: Schutz oder Förderung)

In der Abgabenordnung geht es um das allgemeine Verfahren, mit dem der Staat sich seinen Zugriff auf menschliche Ressourcen erlaubt und durchsetzt, und teilweise wieder „erstattet“.

Aus diesem Verfahren ist der „besondere Schutz für Familie“ des Grundgesetzes entfernt worden.
Da gilt nur die schonungslose Gleichbehandlung.

Referenzlevel dieser Gleichbehandlung sind allerdings nicht die „Gleichen“, die vielleicht alleinstehend, nur sich und Kind durchbringen wollen.
Referenzlevel dieser Gleichbehandlung ist der wirtschaftlich aktive Leistungsträger mit Steuerberater und Anwalt als institutionell anerkannter Gegenspieler des Finanzamts.
Zwei Parteien im professionellen Rüstungswettlauf.

Auf diesem Referenzlevel wird die Gleich-Behandlung der prekären Existenz: (Alleinerziehend, 5 Kinder, usw.) mit dem Leistungsträger im Geschäftsleben durchgesetzt.
Als ein Angriff des Staates auf Familie zum Entzug der letzten vorhandenen Bewegungsräume, als fortgesetzte Destabilisierung bis hin zur Zerstörung.

Für diese funktionelle Kumpanei zwischen
Leistungsträger und vollversorgten Beamtentum zur restlosen Ausplünderung prekärer familiärer Ressourcen  gibt es allerdings genauere Bezeichnungen als das Wort „Gleichbehandlung“.
Es ist ja nicht einmal das.

 

Hiervon muß die Rede sein.
Ende Kontext Kindergeld
Ende der Anmerkung 2

Ergebnis also:
Zerstörerische Familiendiskriminierung durch „Gleich“behandlung anstatt „besonderer Schutz“ durch das Grundgesetz.
Das ist Verfassungsbruch auf Gesetzesebene.

Das war und ist meine Behauptung.
Die steht seit März 2018 in der Welt. (Entdeckung der Familie Dankbarkeit)
Dieses Dokument Verfassungsbruch in seiner ersten Fassung seit dem September 2018.

Der Satz sollte endlich einmal besprochen werden.

 

Ein Beispiel: Datenschutz.

Wenn Sie es noch nicht verstanden haben, wo das Problem liegt, mit dem besonderen Schutz, dann lesen Sie einmal die Abgabenordnung unter der Perspektive Datenschutz.
Bei einigen meiner Suchvorgänge kam dieser Aspekt ganz zwanglos in die Umgebung der Fundstellen hinein.
Da haben Sie dann ein konkretes Beispiel, wie ein Auftrag aus dem Grundgesetz, hier das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, ins gesamte Gesetz der Abgabenordnung durchgängig eingeflochten ist und dadurch, sei es in Einschränkung oder in Bestätigung, konkret und nahtlos wirksam ist.
Das kann Gesetzgeber machen.
Dafür ist er da.


Eine derartige Textstruktur mit Bezug zum Artikel 6, irgendeinen Teilsatz, beispielsweise: „… das Recht der Familie auf besonderen Schutz wird insofern eingeschränkt“,  gibt es nicht.

 

 

Ein Schritt weiter: Die vollziehende Gewalt


Wir verlassen den Bereich der puren Textanalyse der Abgabenordnung.
Wir schauen uns an, was vollziehende Gewalt mit dem Text in der Hand gegen Menschen  macht.

Ein Wort an Alle, die für sich eine beschränkte Intelligenz reklamieren möchten, (Spiegel oder so) (Leser oder Redakteure) (siehe auch:
Volkswirt Sauga weiß es nicht):

Haben Sie meinen Herzlichen Dank fürs Mitmachen!
Das war eine tolle Wörterzählerei, die Sie da geschafft haben!
Über 180 Seiten lang bis 0 zählen, das kann nicht jeder.
Sie dürfen jetzt aufhören. 
Sie dürfen jetzt was Schönes tun.
Entspannen Sie sich.
Die leichte Sprache tut hier aufhören.


Alle anderen lesen weiter.


Ui, werden Sie sagen.
Ein echter Verfassungsbruch!
Also, nee sowas.
Und in China ist ein Sack Reis umgefallen.

Vielleicht ist es ja völlig egal, ob die Abgabenordnung  an den Artikel 6 gebunden ist oder nicht.

 

 

Ich sag was anderes:
Es gibt da eine Meute von Kettenhunden.  Die sind mit diesem Gesetz von jeder Kette entbunden.
Die laufen ohne Maulkorb.
Der Beamtenmob ist los.
Die Wärter machen eine Hetzjagd. Wer da ins Stolpern kommt, dem springen sie in den Rücken, dass er auf die Fresse fliegt und unter ihnen liegen bleibt.
Die fallen alles an, was ihnen vor die Zähne kommt.

Das heißt:
Familie Leben in einem Staat ohne Bindung.

 

Wir machen also die Gegenprobe.

Gibt es denn überhaupt einen Fall, in dem die ungebundene Abgabenordnung mit Familie in Kontakt kommt?


Doch, diesen Fall gibt es.

Ich injiziere jetzt einen weiteren Text.

Fake Kontrolle: Ich werde an dieser Stelle keinen Beleg liefern, daß der zitierte Text tatsächlich so geschrieben worden ist. Sie werden selbst entscheiden müssen, ob Sie es glauben oder nicht.


Wir sehen uns an, wie die vollziehende Gewalt das Gesetz Abgabenordnung verwendet.

Die vollziehende Gewalt schreibt:

„Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn eine Verfahrensfrist schuldlos, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.

 

Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden. Der Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form und Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Einspruchsführer diese Frist einhalten können.“

 

So geht eine glasklare Argumentation.
Eine Allgemeine Regel: Der Gesetzestext in Sachen Fristversäumnis.

Ein Befund:  „Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.“

Eine Schlussfolgerung (nicht mehr im Text abgedruckt): Die Ablehnung.

Perfekt. Ein Beweis, dass auch Frauen denken können.  

 

Da zeigt der Staat einem Steuerpflichtigen, was Sache ist.
Apropos: Woran denken Sie eigentlich bei dem Wort: „Steuerpflichtig“?

Abschweifung:

Eine Seite Abschweifung. Sorry. Ich bin so unkonzentriert.

Aber das Wort Steuerpflichtig interessiert mich.


Beginnen wir mit einem Intelligenztest:
Der geht so:
Untenstehend sehen Sie eine Reihe von Wörtern.
Frage: Welcher Begriff gehört nicht in die folgende Reihe?

Handwerker, Ladenbesitzer, Kassiererin, Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer, Verkäuferin, Gasthausbesitzer, Kellner, Mutter, Koch, Maurer, Kranführer, Lehrerin, Direktor, Ingenieur.

 

Unter normalen Menschen mit normaler Intelligenz hätten wir eine klare Antwort:
Wir sehen eine Serie von Personen, die alle mit ihrer Arbeit für sich Geld verdienen, zumindest verdienen wollen. Das sind sogenannte Erwerbstätige, die mit ihren Einnahmen steuerpflichtig werden und unter die Abgabenordnung fallen.
Die Abgabenordnung ist ein Gesetz für Steuerpflichtige und niemand sonst.

Und es gibt eine Ausnahme in der Reihe: Wir sehen eine einzige Person, deren Bezeichnung bedeutet, dass sie mit ihrer Tätigkeit kein Geld verdient, sondern selbstlos für andere Menschen handelt.
Familienwirtschaft ist negatives Wirtschaften.
Mutter produziert nicht Einkommen, sondern konsumiert Einkommen, konsumiert persönliche Zeit und persönliche Kraft.


Unter normalen Menschen werden wir für diese Person einen „besonderen Schutz“ bereithalten. Damit sie etwas „Gleichheit“ abbekommt.
Normale menschliche Intelligenz besteht darin, dass Mensch wesentliche Unterschiede erkennt und an-erkennt. 

Hat auch mit Sozialverhalten zu tun. Sogar mit Moral.

Der Gesetzgeber hat eine andere Intelligenz:
Die richtige Antwort heißt nämlich: „Reingelegt, kleiner  Scherz, hihi. Jeder einzelne Begriff gehört in diese Reihe.“  Da steht gar kein Begriff draußen.
Denn jeder und jede Person ist „Steuerpflichtiger“.
Und eine Frau, die ein Kind geboren hat und aufzieht, ist eben deswegen auch eine Steuerpflichtige und genau mit dem Kind leistet sie ja ihre Steuer, mit der Zeit, die sie ihrem Kind zuwendet, mit der Nahrung, die sie ihm gibt, mit allem Anderen.
Das alles ist einfach ihre staatspflichtige Steuerzahlung.
Die Familienkasse zahlt dann davon ein Stückchen als „Familienleistungsausgleich“ alias Kindergeld zurück.

Interessieren Sie sich für Perversionen?
Ich auch nicht. Ich verabscheue sie.

Einer der perversesten Sätze, die ich kenne, lautete so:
Die Frauen schenken dem Führer ein Kind.
Pervers heißt, daß etwas vollständig ins Falsche gewendet wird.

Ich sage noch einen perversen Satz:
Die Frau gebärt dem Finanzamt ein Kind.
Dieser Satz steht für Deutschland 2018.
Mein ganzer Abscheu gilt diesem Satz.

Kein Kind ist eine Steuer.
Keine Zuwendung der Mutter, keine Zuwendung des Vaters ist eine Steuer.

Innerfamiliäre Zuwendung ist eine freie Handlung, deren Endzweck im anderen Menschen liegt.
Sie begründet die Würde der Gebenden und die Würde der Empfangenden.
Dieser Würde der Sorge gilt das besondere Schutzversprechen des Artikels 6 Grundgesetz.

Aber der Gesetzgeber der Abgabenordnung führt an Stelle des besonderen Schutzes eine Gleichbehandlung durch.
Das ist eine primäre Ent-Würdigung der Mutter durch den Staat.


Das macht Staat ganz einfach und mit einem einzigen Wort: „Steuerpflichtig“.

Ende der Abschweifung.


 

Zurück zum zitierten Text. Die vollziehende Gewalt schreibt:

 

„Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn  eine Verfahrensfrist schuldlos, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.

 

Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden. Der Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form und Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Einspruchsführer diese Frist einhalten können.“

 

Die vollziehende Gewalt ist die Familienkasse.
Sie wendet die Abgabenordnung an, um einer Familie das Kindergeld zu entziehen.

 

Auch die vollziehende Gewalt steht unter dem Gebot des Artikels 1.3:
Auch das konkrete Handeln hat dem Auftrag zum „besonderen Schutz von Ehe und Familie“ zu gehorchen.
Jede einzelne Frau Beamtin und jeder einzelne beamtete Mann hat einen Eid auf die Verfassung gesprochen und hat hier die Verfassung in 1.3 und in Artikel 6 gebrochen.

Gegenfrage:
Was wäre denn passiert, wenn das grundgesetzliche Versprechen auf besonderen Schutz der Familie in Gesetz Abgabenordnung und in vollziehender Behörde wirksam gebunden gewesen wäre?

(
Wohlgemerkt:
Justiziabel ist zunächst noch nicht das: Was-möglicherweise-alles-hätte-anders entschieden werden können. Darüber kann man „streiten“. Wenn mans getan hätte.

Justiziabel ist die pure Begründungs-losigkeit, die Nicht-Existenz des Artikel 6 im bürokratischen Handeln.
Artikel 6 wird nicht „eingeschränkt“; er existiert überhaupt gar nicht.

Damit erfolgt eine Machtergreifung des Staates zur weiteren Belastung der Familie.
Die Abgabenordnung macht sich frei von Grundgesetz.
Das ist ein kalter Staatsstreich.
Alles wie immer. Bitte weitergehen, nicht stehenbleiben.

 

Justizabel ist vielleicht nicht, dass der Gesetz „geber“ (Legislative) die Normenkontrolle gegen das vom Gesetztäter (Regierungsexekutive) vorgelegte Gesetz nicht vorgenommen hat.

Gesetzgeber ist ja schließlich nur seinem Gewissen verantwortlich.
Das ist immerhin 10.000 Eur wert, pro Monat.

Justiziabel ist vielleicht auch nicht,  wie der Gesetztäter (Regierungsexekutive), als derjenige,  der das Gesetz verfasst und eingebracht hat,  den obzönen Sachverhalt unter den schläfrigen Augen des Parlaments unterschlagen hat.

In diesen Schichten des Hohen Hauses gibt es kein Verbrechen.
Aber es gibt Fehler.


)  

 

Abschweifung: Fake kontrolle.

Mir wird zu oft von Fake geredet.
Das ist ein Verhalten, um Verantwortung des Lesers, auch gegenüber der Wahrheit,  zu dementieren. Der Konsument der Information legt seine Verantwortung ab. Egal, ob er es „glaubt“, oder „nicht glaubt“.

Weil es Fake sein könnte, geht es nur noch um die unverbindliche Unterhaltung der Gelangweilten.
Wenn alles Fake ist, muß ich mich auf Wissen nicht verbindlich machen.

 

Unter dem Stichwort Fake-Kontrolle werde ich Sie als Leser oder Leserin in Ihre Verantwortung nötigen.
Nicht jede Aussage kann unmittelbar überprüft werden.
Es gehört zu meinem Verhalten in diesem Text, daß ich Ereignisse nicht belege, sondern nur nenne.

Wir unterhalten uns also über Gründe, mit denen ich Sie auf verschiedenen Ebenen nötige, diese Story anzuerkennen.

Wir unterhalten uns über verschiedene Grade der Plausibilität.


Fake Kontrolle: Weiter unten im Anschluss geht es dann um Aussagen von mir zu meinen persönlichen Umständen. Auch diese werde ich hier nicht weiter belegen. Die Entscheidung,  ob Sie die Wirklichkeit dieser Aussagen annehmen, treffen Sie.

 

Sie haben damit dann 3 Fake Kontrollen vorgenommen.

Auf der Ebene der Gesetzestexte.
Plausibilitätsstufe: Unbestreitbar.
Auch wenn ich ein Lügner wäre. Das Gesetz liegt vor. Sie können es im Buchhandel kaufen. Die Suchläufe können Sie an beliebigen Orten, auf beliebigen Computern durchführen.
Am bindungslos gegen Familienschutz sein der Abgabenordnung ändert sich nichts.

Auf der Ebene des Bescheids der Familienkasse. Die Anwendung des Gesetzes gegen Familie.
Plausibilitätsstufe: Bezweifeln Sie, dass solche Bescheide geschrieben werden?
Bezweifeln Sie, dass dieser Bescheid an mich ergangen ist? Wirklich?
Ich hab da ein interessantes Argument:
Ich habe mich mein Leben lang nicht für die Abgabenordnung interessiert. Für meine Steuererklärung war mein Steuerberater zuständig.
Der einzige Grund, warum ich es jetzt tu, ist dieser Bescheid, mit dem sie mir das Kindergeld verweigert haben. Von diesem Bescheid aus, mit dem zitierten §110 AO bin ich den Weg zur Abgabenordnung gegangen.
Plausibilität: Haben Sie eine bessere Erklärung, warum ich mich als Laie überhaupt mit der Abgabenordnung beschäftige?
Ich habe Respekt vor Profis.
Oder hatte ihn gehabt.


Dann schließlich Fake oder nicht Fake auf der Ebene der innerfamiliären Situation. Die Auskunft dazu gebe ich unten im Anschluß.
Plausibilitätsstufe:
Was wissen Sie selbst im Staat der gleichförmigen Lebensverhältnisse allüberall von Familie in all ihrer Verschiedenheit im täglichen Dasein quer übers Land?
Was wissen Sie von Toleranz? Jenseits von der: Alle Hautfarben sind erlaubt und alle Gender sind genehmigt Staats-Toleranz?
Was wissen Sie von Toleranz für diejenigen, die neben ihrem Leben nichts weiter wollen als das ihres Kindes durchzubringen?
Plausibilität: Haben die HumanitärmoralistInnen eine bessere Erklärung, warum ich mich auf das Grundgesetz und den Artikel 6 berufe?

Das sind die Ebenen der Wirklichkeit. Jede Ebene hat eine andere Allgemeinheit, in der sie wirkt. Von Gesetz über Behörde, die kohärent grundgesetzwidrig aber gesetzmäßig agiert, bis hinunter  zum sogenannten  Einzelfall. 
Es gibt einige hunderttausend Einzelfälle der Familienkasse Nord.
Wie vielen davon wurde Kindergeld verweigert? Wie viele haben gekämpft? Mußten kämpfen, bis die behördeninterne Bunkerjustiz sie überhaupt zur Kenntnis genommen hat?
Und wie viele haben weitergekämpft, nach dem Ablehungsbescheid der Bunkerjustiz?
Sie als LeserIn werden über Plausibilität nachdenken müssen.
Unabhängig von meinem „Einzelfall“. Da steckt was Allgemeines drin. Eine Dunkelziffer.

 

Justiz nämlich isoliert den Einzelfall von aller Gemeinsamkeit der gleich Behandelten.
Sie geht einen Schritt weiter.
Sie isoliert den Einzelfall von seinem Recht.
Sie nötigt den Einzelfall in die Unterschichten justiz.

Unterschichtenjustiz trägt den Namen Güteverhandlung oder Mediation.
Dort, in aller verschwiegenen Privatheit, wird die Auszahlung vereinbart.

 

Ich bin ziemlich einmalig. Ich bin ziemlich egoman. Aber ich habe einen sozialen Instinkt. Ich kann verallgemeinern.

Ich kann denken.
Ich denke: Was die mit mir gemacht haben, das haben die mit 1000 anderen Müttern, Vätern, Kindern gemacht.
Und ein paar von denen werden sich da durch gekämpft haben. Bis zum Gericht.
Und die sind schließlich ebenfalls in die Mediation genötigt worden, („Einen Gerichtstermin gibt’s in einem Jahr, ein Termin für eine Mediation kann zeitnah erfolgen“) und haben dann ebenfalls bestenfalls Geld statt Recht erhalten.

 

Und indem Mütter oder Väter dort ihr Einverständnis unterzeichneten, haben sie mich um mein Recht betrogen. Macht nichts, ich habs ja auch getan, als ich selber dran war, mit unterzeichnen.


Aber die Aufgabe der Judikative ist es, das Recht auszusprechen.
Der Rechtsspruch ist offensiv und zeigt dem Machtmißbrauch klare Kante.


Der Rechtsspruch tut ein Zweites: Er schreibt Recht weiter.
Er hebt die Isolation der Betrogenen auf. Er stellt einen Zusammhang her unter allen, die dieser Behandlung ausgesetzt waren.
Damit schreibt der Rechtsspruch das Recht weiter. Das Urteil wird zum gemeinsamen Anspruch und Besitz aller Betroffenen.

Ein einziger Rechtsspruch, und alle nachfolgenden „Einzel“fälle wären gerettet gewesen.
Die Familienkasse hätte nicht gewohnheitsmäßig weitermachen können, bis hin zu mir, und immer weiter nach mir.

Judikative hat sich verpisst.
Finanzgericht hat dieselbe Gleichgültigkeit gegen Familie, wie der Gesetzgeber der Abgabenordnung.
Familie vor der Judikative ist rechtlich obdachlos.

Der Artikel 6 ist tot.

 

Ich bin ziemlich egoman.
Aber es gibt einen Punkt, da setzt meine Solidarität ein.
Ich habe mir vorgenommen, dass die Bunkerbesatzung mit keiner Mutter und keinem Vater und  mit keinem Kind machen wird, was die mit mir gemacht haben.

 

Der Rest ist Denken.  -

Ende Abschweifung Fakekontrolle

 

Hier also die versprochene
Injektion


Von Wirklichkeit. Von Realität. Von Boden im Bodenlosen.
Etwas familiäre Wirklichkeit im Staat ohne Bindung


Es gibt da auf niedrigster Ebene schon mal ein paar Reizwörter. Indikatoren, würde der Fachmann sagen. Genug, um eine einfache Sortierung vorzunehmen:


1. Die Struktur der Familie

Es geht um 5 heranwachsende Kinder und deren Vater. Das ist eine Menge Mensch, die da von Entscheidungen betroffen ist.
Es geht um 16.700 Eur. Die sind über mehrere Jahre und mehrere Kinder aufgelaufen.
Es geht um eine mutterlose Familie.
Die Mutter ist nämlich nach 10 Jahren noch einmal erkrankt und dann nach zwei Jahren gestorben. 2011 war das.
Es geht damit dann auch um einen allein erziehenden und allein wirtschaftenden Vater.
Der inzwischen alt geworden ist. Langsam.

In einer Welt mit besonderen Familienschutz hätten wir damit mindestens zwei besondere Schutzwörter: Allein erziehend  und 5 Kinder.
(5 ist übrigens kein Grund, „ein“ Kind für „weniger“ zu halten, meiner Meinung nach.)
In einem Deutschland mit Familienschutz wäre es ein absolutes NO GO über diese Schutzwörter hinweg besondere Schikane auszuüben.
Es wäre ein absolutes NO GO dieser Familie die Existenz zu vernichten.
Der objektive und im Grundgesetz dokumentierte Wille der staatlichen Gemeinschaft zum besonderen Schutz ist darauf gerichtet, dem Alleinernährer einer Familie seine Wirtschaftsfähigkeit zu erhalten.

Die vollziehende Gewalt schreibt: „Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.“


Feststellung 1:
Familienkasse scheißt auf Familienschutz gemäß Artikel 6
in Sachen 5 Kinder und in Sachen allein erziehend.
Darüber hinaus betreibt sie mit andauerndem bösen Vorsatz die Schädigung bis in den Ruin.
Die gesetzliche Basis ihres grundgesetzwidrigen Handelns ist die Abgabenordnung mit § 110.

 

2. Die Ereignisse in der Familie
Ereignisse sind nicht einzeln. Sie sind die Treppe abwärts nach dem Stolpern.

Es gibt einen Tod, der immer „noch“ betrauert wird. Tod verändert.
Es gibt einen Unfall der Schwester, die ihrerseits unseren kranken Bruder betreut. Der Vater verlässt ein Programmierprojekt über Nacht. Er wird drei Monate lang den Haushalt der Schwester bis zu ihrer Rückkehr betreuen.

Drei Kinder werden zu Hause allein wirtschaften müssen. Sie entfernen die Regale, die die Mutter mit ihnen lasiert und aufgestellt hatte und stellen Ikeaweiße Schleiflackschränke auf. -
Nach der Rückkehr findet der Vater nicht mehr richtig Anschluss an seine Tätigkeit. Macht sein Projekt fertig. Aber hat kein Zutrauen mehr, das alles noch einmal in den Griff zu kriegen.

Das 4. Kind macht Abitur. Eine zugemietete Wohnung ist gekündigt, wird geräumt. Vater erleidet beim Streichen einen Unfall am Handgelenk. Vater fährt Umzüge und Sperrmüll. Ein Haus wird von Drogenkonsumenten per Brandstiftung zerstört. Das Elternhaus, in dem Vater, Schwester und Bruder  aufgewachsen sind. 600 km Entfernung, Ingolstadt. Die Geschwister besuchen die Brandstätte. Der Versicherungsvertreter wird von der Versicherung ausgetauscht. Vater reist noch einmal zur Begehung mit dem neuen Sachverständigen.
Vater schickt Bescheinigungen an Familienkasse.

Familienkasse anerkennt die Dokumente. Familienkasse verweigert zugleich die Auszahlung des in den Jahren aufgelaufenen Geldes.

In einer Welt mit besonderen Familienschutz hätten wir eine Serie von außerordentlichen Belastungen erkannt und  väterliche Leistungen anerkannt. In einer mit-menschlichen Welt hätte das genügt, um das Ganze durchzuwinken.
In der Welt des besonderen Schutzes wäre es absolutes NO GO einer schwer geprüften und leistenden Familie die Existenz zu entziehen.

Die vollziehende Gewalt schreibt: „Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.“

 


Feststellung 2:
Familienkasse scheißt auf Familienschutz gemäß Artikel 6
im Falle von besonderen Belastungen.

Die gesetzliche Basis ihres grundgesetzwidrigen Handelns ist die Abgabenordnung mit § 110.



Wenn
der Gesetzgeber das Schutzversprechen des Grundgesetzes
jemals hätte einlösen wollen,
dann
hätte Gesetzgeber in realen Handlungen konkret Denken müssen,
worin Schutz für Familie überhaupt besteht.

Der Gesetzgeber wollte nicht denken.
Gesetzgeber will nicht: Schützen.


Ich denke.

Weil ich Vater bin.
Es ist meine väterliche Sorge, die ich hiermit leiste.


In
EntdeckungderFamilieDankbarkeit erarbeite ich die Schutzgüter von Familie.

 


Hamburg 17.9.2018
Ekkehard von Guenther

Ekkehard von Guenther, Heidberg 36, 22301 Hamburg. evg@keinKindergeld.de


Ende des fortlaufenden Textes.
Geleistet ist eine Top-Down Analyse der Entrechtung von Familie.

Nach dem Kappen des Artikels 6 muß diese Staatlichkeit neu in Begriff gefasst werden.

Dem dient der folgende Anhang.


Es gibt Suchläufe (Kind, Grundrechte und Abgabenordnung, Natur) und Begriffsarbeit.

 

Zuletzt: 17.02.2019,

12.05.2019 neue Schrift, ein paar Formulierungen.
Baustellenkante, der Text wird von dieser Stelle aus noch überarbeitet werden.

 

 

 

 

Anhang:

Der Anhang enthält noch einen Suchlauf zum familienschutzrelevanten Begriff „Kind“.
Ich liefere ihn gleich hier ab:

 

Suchbegriff: Kind
Bitte fragen Sie nach Kind, es gibt
17 Übereinstimmungen
für Kind, hier nur auszugsweise aufgeführt:

S24: §15 Definitionen von Angehörige  (5*)

S43: §53 Mildtätige Zwecke : …Hilfebedürftigkeit nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes

S 49: § 68 Einzelne Zweckbetriebe …sind…
                  Kindergärten, Kinder-, heime…
S71: §102 Auskunftsverweigerungsrecht, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
S78: §122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
                  (7) betreffen Verwaltungsakte Ehegatten mit ihren Kindern,   so reicht gemeinsame Anschrift für Bekanntgabe.

S119 § 183 Empfangsbevollmächtigte

S179 Anlage 1 zu § 60 Mustersatzung für Vereine, Stiftungen Betriebe….
Zwecke:Unterhaltung eine Kindergartens…Kinder- heimes…

Ergebnis

Wenn überhaupt etwas Spezielles „für Kind“ zu nennen ist, dann sind es die Schutzvorrichtungen für die Zweckbetriebe der Kinderaufzucht und -Betreuung, und das Auskunftsverweigerungsrecht für Psychotherapeuten des Kindes.
In beiden Fällen sind es Einschränkungen zugunsten von bürokratieförmigen Institutionen außerhalb der Familie.

Es gibt keinen Kinderschutz vor Sippenhaftung von Staats wegen.
Durch Anwendung des Vertreterprinzips:
Der Vater „muss sich zurechnen lassen“, wenn Kind, wenn dann hinter dem Kind noch der Arbeitgeber des Kindes Unterlagen nicht „fristgemäß“ in der vom Staat genähten Zwangsjacke beibringen.
5 Kinder mit Vater haben es anschließend auszubaden, wenn Familienkasse dem Vater das Verbrechen der Verfristung dann tatsächlich „zurechnet“.

Keine einzige Fundstelle, = kein einziger Gedanke des Gesetzgebers.

   

 

Es gibt keinen besonderen Schutz für Kind.
Kind ist ein von Gleichbehandlungs-Bürokratie betroffener
Teil seiner Familie.

 

Ende der Recherche der familiensensiblen Begriffe

_____________________________________________________________




Anhang , Fortsetzung
:

 

Die weiteren Überlegungen gelten dem Begriff der  Bindung.

Bindung ist Kern der Familie.

Bindung ist auch ein Kernbegriff des Grundgesetzes. 

 

 

Bindung vermittelt in Artikel 1.3 zwischen den Grundrechten und „Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung“.

Bindung ist asymmetrisch.
Die Grundrechte (Subjekte) binden die einzelnen Gesetze (als Objekte). Nicht umgekehrt.

Die Bindung zwischen Mann und Frau ist asymmetrisch zwischen zwei Subjekten.  Asymmetrie bildet die Fläche, an der sie aneinander ihre Gegenwart haben.

 

Die Bindung zwischen Mutter und Kind ist asymmetrisch. Sie steht in der Zeitlichkeit. In ihrem Gelingen wird die Mutter zuerst sterben.

Die Bindung zwischen Vater und Kind ist  asymmerisch. Sie steht in der Zetilichkeit. In ihrem Gelingen wird der Vater zuerst sterben.

 

Staat kennt keine Zeitlichkeit. Er erlaubt den Alten nicht einmal alt zu werden. Alterserscheinungen sind  zu beantragen und müssen genehmigt werden.
Seine staatliche Vergangenheit ist Müll.
Seine staatliche Gegenwart hat er längst an die Zukunft verpfändet.
Sein Heutzutage ist der Müll von morgen.

 

 

 

Die Bindung und die Signatur

In den folgenden Abschnitten geht es um den Begriff der Bindung:
Wo ist in den staatlichen Gesetzestexten Bindung festzumachen?

 

Die Abgabenordnung und das Grundgesetz
Kennt die Abgabenordnung überhaupt das Grundgesetz?
Welche Hinweise gibt die Abgabenordnung selbst auf ihre Bindung ans Grundgesetz?

 

Die Signatur der Bindung.
Unabhängig von der nominellen Unterwerfung unter das Grundgesetz:
Welche Merkmale muß ein Gesetzestext aufweisen, damit er erkennbar an den Artikel 6 gebunden ist?


Dann die Frage in Gegenrichtung:
Das Grundgesetz mit dem Artikel 6 und die Bindung.
Kann ich diese Frage nach der Bindung auch an das Grundrecht selbst, an den Artikel 6 stellen?

Gibt es im Artikel 6 selbst Elemente, die die Bindung an ihn unterlaufen?

 

Die Natur. Naturkatastrophe, Naturschätze, Naturschutz und das „natürliche Recht“ der Eltern.
Ein paar Bemerkungen zur Natur der Frau zwischen Naturschatz und Pflicht als Mensch.
Ist die Bindung eher Naturschatz oder menschlich-staatsbürgerlich-pflichtig?

Das Privatleben. Was Geschäftsmann vom Familienvater unterscheidet, das ist das Privatleben. Privat ist alles, wovon der Staat nichts wissen will.
Meine Privatheit ist eine vom Staat konstruierte Spaltung meiner Person.
Ein Schirm, mit dem der Staat in seiner Keuschheit sich vor dem Anblick meiner Nacktheit schützt.

Sofern ich Geschäftsmann bin, respektiert Staat Privatheit.
Sofern ich Vater in Sorge für meine Kinder bin, anerkennt Staat keine Privatheit.
Er schlägt zu.
Er verdeckt seinen Schlag im Namen meiner Privatheit.
Die Katastrophe nach seinem Zuschlagen geht den Staat nicht an.
Der Ruin der Familie ist privat.


Privatheit von Familie ist Verbrauchsgut für den Staat.

 

 

 

___________________________________________________________________

 

Zusatzleistung 181011

Zum Begriff der Bindung

Hat die Abgabenordnung überhaupt eine Bindung an das Grundgesetz?

 

Konkret gefragt:

Wie dokumentiert die Abgabenordnung selbst ihre Bindung an das Grundgesetz?

 

Suchwörter, die nicht funktionieren:
Artikel 6
(2 Fundstellen, aber nicht aus dem Grundgesetz) , Art 6, Art 6 GG (null fundstellen), GG: 39 Stellen wie:  weggefallen, schmuggel, usw.

Suchwort Grundgesetz:
Es gibt 7 Übereinstimmungen, die sind hier aufgeführt:


Seite 21:
§ 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen

(1) Verträge mit anderen Staaten im Sinne des Artikels 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes über die Besteuerung gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Steuergesetzen vor.

 

Seite 28:

§ 22 Realsteuern
(3) Absatz 2 gilt sinngemäß, soweit einem Land nach Artikel 106 Abs. 6 Satz 3 des Grundgesetzes das Aufkommen der Realsteuern zusteht. 

 

Seite 97:
§ 146b Kassen-Nachschau

(1) Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau).

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


Ergebnis:

Eine Einschränkung des Grundgesetzes muß ausdrücklich festgestellt werden! 
Das ging für mich bereits aus dem Auftrag zur Bindung der Grundrechte des Artikels 1.3 logisch hervor.

Hier, an dieser Fundstelle, wird die geforderte Bindung mit der Feststellung der Einschränkung des Artikels 13 nominell geleistet.
Das kann ich als schlichter Leser feststellen.

Zu beurteilen, ob und inwiefern die Bindung material geleistet ist, das heißt: In ihrer Einschränkung wohl erwogen und gerechtfertigt ist, liegt außerhalb meiner laienhaften Kompetenz und wird von mir nicht kommentiert.


Mit der Feststellung der Einschränkung bekundet der Gesetzgeber jedoch, daß er sie in transparenter Form parlamentarisch und  „in der einem gewissenhaft  Handelnden zumutbaren Sorgfalt“ erörtert und beschlossen hat.


Zu beurteilen, wenn die angebliche Bindung tatsächlich nicht geleistet wird, das liegt allerdings durchaus innerhalb meiner laienhaften Kompetenz.
Ich bin ein selbstständig und nachvollziehbar denkender Jedermann.

 

Eine Aufhebung oder Einschränkung meines väterlichen Grundrechts auf Verantwortung und das existentielle Grundrecht meiner Kinder auf einen wirtschaftlich intakten Versorger, das heißt: Auf besonderen Schutz der Familie, werden an keiner einzigen Stelle der Abgabenordnung vermerkt.
Das Schutzversprechen des Artikels 6 ist uneingeschränkt gültig.

Ende Kommentar

 

Seite 108:

§ 165 vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
(1) …
2. 2.          [wenn] das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist,

Seite 180: Schlussvorschriften

§ 413 Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.



Das Ergebnis zur Suche nach: „ Grundgesetz“:

Mit dieser Offenlegung in § 413 erfüllt die Abgabenordnung nominell ihre Bindung an den Artikel 19 des Grundgesetzes, siehe Anmerkung 1 auf Seite 5 dieses Textes.

Die Liste der Treffer belegt eine nominelle Bindung der Abgabenordnung an das Völkerrecht, an das Verfassungsgericht und an Artikel 19 des Grundgesetzes:
 
Die Abgabenordnung nennt diesem gemäß die eingeschränkten Grundrechte.


Diese Liste der eingeschränkten Grundrechte enthält genau 3 Elemente:
Artikel 2, Artikel 10, Artikel 13 des Grundgesetzes.
Eine Verifikation dieser Liste konnte ich selbst nur bezüglich Artikel 13 leisten.

Das zur Verifikation  verwendete Suchwort war: „eingeschränkt“.
Ich habe es dem Paragraphen 146b entnommen.
Da ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht „angetastet“ oder aufgehoben werden darf, fallen mir zum Suchwort „eingeschränkt“ auch nicht so viele Alternativen ein.

Es muss also laut § 413 einen oder mehrere Paragraphen in der Abgabenordnung geben, die Artikel 2 oder Artikel 10 des Grundgesetzes einschränken, das aber am jeweiligen Ort nicht erwähnen.

 

Sollte das Gebot des Artikel 19 GG reziprok zu verstehen sein, dann ist die Bindungs-Dokumentation der Abgabenordnung lückenhaft.
Die Menge der eingeschränkten Grundrechte in ihrer Aufzählung ist größer ( 3 Stück) als die Menge ihrer Belegstellen vor Ort (1 Stück).
Die Menge der Belegstellen sollte jedoch mindestens gleich oder größer sein als in ihrer Zusammenfassung.
Ich habe jedoch im Suchlauf nur einen einzigen Beleg, den mit Bezug auf Artikel 13, gefunden.

 

Letzter Punkt:
Der Artikel 6
wird in der Liste der eingeschränkten Grundrechte nicht erwähnt.


Der Bürger im Familienleben erwartet deswegen, dass sein Grundrecht auf „besonderen Schutz“ im Gesetzestext der Abgabenordnung „sorgfältig“ und „gewissenhaft“ sichergestellt worden ist.

Da täuscht sich der Insasse.

 

Der Befehl zur Bindung aus Artikel 1.3 ist schlichtweg  nicht ausgeführt worden.

 

Artikel 6 ist amputiert.

 

 

01/14.11.18 evg 26.12. 190122

 

Ekkehard von Guenther, Heidberg 36, 22301 Hamburg. evg@keinKindergeld.de

 

 

 

181019 Bindung

 

Die Signatur der Bindung.

 

Woran kann ich erkennen, ob ein Gesetz an das Grundgesetz gebunden ist oder nicht?

Jede Bindung bedeutet Einschränkung.
Wenn ich mich als Mann an eine Frau binde, wenn ich  mich als Vater in die Sorge für die Familie binde-
Eine Bindung bedeutet Ausgrenzung von Optionen, von Freiheitsgraden, die ich als Ungebundener zur Verfügung hätte.

 

In ähnlicher Weise kann ein Gesetz keine andere Signatur von Bindung aufweisen, als durch Einschränkung seines ansonsten hemmungslosen Zugriffs.

Während das Grundgesetz an die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel) gebunden ist, ist das einfache Gesetz darunter an das Grundgesetz gebunden.
Bindung heißt, dass kein Gesetz automatisch im Sinne des Grundgesetzes funktioniert, sondern nur indem seine Bindungen ausdrücklich hineingeschrieben werden.

Die Abgabenordnung hat sich weder an meine Vaterrechte, noch an das Existenzrecht meiner 5 Kinder nach Artikel 6 gebunden. Das ist bewiesen. 
Zuletzt im hier vorliegenden Dokument Verfassungsbruch, zuerst in:
Entdeckung der FamilieDankbarkeit.


Die Familienkasse als vollziehende Gewalt hat dann genau im Sinne der Abgabenordnung und gegen den eigenen Bindungsauftrag kontiuierlich und über alle Instanzen hinweg destruktiv  gehandelt.

Sämtliche Begriffe, die im Sinne des Artikels 6 zu schützende Personen oder Merkmale  kennzeichnen können (Ehe und Familie, Kind, Eltern, alleinerziehend) sind in den von ihr definierten Operationen (Verwaltungsakt, Fristsetzungen bzw Feststellungen der Verfristungen, Ermessen) nicht gebunden.
Die Personen, die in eminenter Weise Familie leisten, Vater und Mutter sind ohne jede Erwähnung.

Die übrigen Begriffe aus dem Angehörigensortiment werden ausschließlich verwendet, um allgemeines Verwaltungshandeln ohne Einschränkung durchzusetzen:
Beispielsweise im Vertretungsprinzip:
Ein Verwaltungsakt ist bekannt gegeben, wenn er einem Angehörigen (Ehefrau, Ehemann, Kind , usw usw) bekanntgegeben wurde.
Oder, noch schärfer: „Versäumnisse von x muß sich y zurechnen lassen.“

Familie wird als eine gemeinschaftlich operierende Einheit betrachtet, wenn Staat in Feindschaft gegen sie oder ein Mitglied in ihr operativ wirkt: Verwaltet oder vollstreckt. Frist setzt oder Frist für verwirkt erklärt.

 
Bei all seinen Formulierungen in der Abgabenordnung achtet Staat allein auf die ausnahmslose Durchsetzung des Vorgangs. Es geht nur darum alle möglichen „Schlupflöcher“ der potentiellen Verbrecher zu stopfen.
Schutz sieht anders aus.
Familie als Einheit mehrerer Menschen unter dem Schutzauftrag des Artikels 6 kommt operativ, im sogenannten Verwaltungsakt nicht vor.

Das familiäre Extrem „Alleinerziehend“ gibt es in einem einzigen Vorkommen: In den Definitionen der Mildtätigkeitsliste.

Eine Bindung an den „besonderen“ Schutz hätte als Ausnahme gegen den „allgemeinen“ Verwaltungsakt dokumentiert sein müssen.  Als Einschränkung, die der Gesetzgeber sich selbst auferlegt.

An Ort und Stelle.
An vielen Orten und Stellen.


Als da wären: 
Die freie Setzung von Frist gegen Familie. Die Bemessung von 8 Tage-Frist gegen Familie,
als da sind:
Feststellung der Verfristung gegen Familie, 
als da sind:
Gutachterartige Feststellungen der Behörde in freien Ermessen über die „Schuld“ oder „Schuldlosigkeit beim Versäumen einer Verfahrensfrist“, über „gewissenhafte Sorgfalt“, die einem Alleinerziehenden „zumutbar“ ist, bzw. über deren Abwesenheit,
als da sind:
Die Zurechnung der „Versäumnisse“ der beauftragten „Vertreter“,
alias der Kinder in ihren eigenen Ausbildungsgängen, alias deren Arbeitgeber, auf deren Lohnbescheinigungen gewartet werden muss, als „Versäumnisse“ des Vertretenen.
Als da sind:
Verreckenlassen des Einspruchs durch den Staatsapparat, über ein halbes Jahr aktives Nichtstun, bis eine erste Antwort abgezwungen wird.


Die gebotene Einschränkung des allgemeinen Verwaltungshandelns zum Schutz von Familie gibt es nicht.
Die Abgabenordnung ist hemmungs-los.

 

Die gesetzliche Gleichsetzung von Familie in ihrem prekären multidimensionalen Alltag ihrer unmittelbar existierenden Personen
mit einem Geschäftsbetrieb, in dem sämtliche Personen nicht unmittelbar existieren,  sondern als Funktionsträger in kündbaren Vertragsverhältnissen und gegen Bezahlung unter Letztverantwortung der gutbezahlten Geschäftsführung, unter dem Allem übergeordneten Ziel des betrieblichen Gewinnes tätig sind:
Diese Verwechslung ist nicht unschuldig.

Das ist der Krieg der Fettschicht. Das ist Staatsarsch auf Menschengesicht.

 

Genau in dem Beziehungsraum der unkündbaren Bindungen,
dort, wo der in Familie gebundene Mensch, „arm“ ist, wo Mann auf einen unendlichen Reichtum potentieller Beziehungen genau dadurch verzichtet, daß  er sich selbst einschränkt,
dort, wo die privilegierende Zuwendung der eigenen Ressourcen an die Familie zur Signatur der Bindung wird,
da agiert das Gesetz der Fettschicht bindungslos in freier pseudogesetzlicher Willkür.

Eine mögliche, mitunter auch wahrscheinliche Signatur familiärer Bindung ist, daß Vater „langweilig“ wird.  Daß Vater „zu tun“ hat. Daß Vater „Sorgen“ hat.
Wie denn auch das: „Deutschland ist langweilig“ die Parole 2015 war.
Das waren die Guten, die das gesagt haben. Die Gelangweilten.
Die Medienschaffenden proklamierten ihr Grundrecht auf Unterhaltung.

„Deutschland ist langweilig“:
Wenn deutsche Journalisten diese Feststellung treffen, dann bescheinigen sie sich ihre Unfähigkeit.
Sie können mit ihren Berichten über dieses Land nicht mehr Leser „fesseln“, ein anderes Wort für –binden-.
Jakob Augstein und andere im Jahr 2015 hingegen verstehen diesen Satz nicht als ihren journalistischen Offenbarungseid, sondern als ein Versagen der Deutschen, der Sowieso-Deutschen, verkaufen.
Besser wäre es, der Journalist löste sein Volk auf und wählte sich ein anderes.

Claas Relotius handelt folgerichtig.
Nichts mehr von Deutschland. Stattdessen Weiße Rose, frisch aus Amerika: Das ist eine journalistische Punktlandung.
Claas Relotius hatte sehr schnell erkennen müssen, daß, weltweit betrachtet, auch das Globale– langweilig – ist, und gepimpt werden muß, damit ne Story daraus wird.
Ob Augstein ob Relotius: Sie haben das Gleiche erkannt:
Das ist die Logik der Langeweile.

Das Versagen der journalistischen Zuwendungsfähigkeit muß als das Versagen des Objekts zum Binden von Aufmerksamkeit beschimpft werden.

Objektiver Ausdruck der Langeweile ist die Feststellung der Egalität, der Gleichgültigkeit aller Menschen, aller Dinge, aller Orte.
Mit dem Verschwinden der Differenz verschwindet dann auch das Vermögen einen Müllberg von Wörtern zu unterscheiden von demjenigen, was ein Text ist.

Es ist ja egal.

Das Versagen des Spiegel wird damit zu einem Versagen der Egalitären. 
Ein linkes Versagen.
Eine Gesellschaft, die ihre Lager bezieht, die die „Spaltung“ beklagt, die die anderen beschimpft, und jede Sache im grenzenlosen „Wir“ ersaufen lässt.  
Die dem nackten Kaiser seine neuen Klamotten wieder und wieder in Preisverleihungen feiert. 

Spiegel ist blind  geworden. Spiegel ist angelaufen.
Spiegel ist geschmackstaub.
Das ist ein Versagen der Urteilskraft.

Spiegel wird das kompensieren wollen.
Durch Ausbau der Wirklichkeitskontrollbürokratie.

Wirklichkeit gibt es überhaupt nur noch zertifiziert nach ihrer Prüfung und Genehmigung von Bürokratie. -

 

Der produktive Mut eines Vaters, der Mut einer Mutter, die ihr Kind ins Leben geleiten, wird als obszöne Differenz zur durchweg kontrollierten Wirklichkeit erkannt und mit aller Feigheit der Bürokraten zermürbt.

 

Alle stattgehabten Operationen der Abgabenordnung: Die Fristsetzung, die Feststellung der Verfristung, die Ausführung der angedrohten Sanktionen werden in den konkreten Handlungen der Menschen am Schreibtisch im Vollzug des Gesetzes, mit ihrem angeblich menschlichen „Ermessen“, bindungslos und frei nach „Gesetz“ und darüber hinaus frei in Feindschaft gegen Familie ausgeführt, inklusive besonderer Schikane durch ein 7 Monate langes Wartenlassen bis zur ersten behördlichen Reaktion. 

Die gebotene Einschränkung durch besonderen Schutz (Grundgesetz) ist  durch schonungslose Allgemeinheit (Abgabenordnung; BeamtInnen der Familienkasse) ersetzt worden. Das ist das Egale.

 

Es gibt keine gesetzlich verankerte Einschränkung im allgemeinen Verwaltungshandeln der Abgabenordnung in Ansehung von Familie unter dem besonderen Schutzversprechen des Artikels 6.


Ergebnis:

In den vorstehenden Abschnitten wird „eine gesetzlich verankerte Einschränkung im allgemeinen Verwaltungshandeln zur Ausführung des besonderen Schutzes“ zur notwendigen Signatur von Bindung an die Verfassung gemacht.

 

181023 Ende Signatur Bindung; 181126, 181227 einschub spiegel.1901061122

 

181026 Der Artikel 6 und die Bindung

Eine falsch formulierte Überschrift.

Denn eine Bindung hat ja von unten her, vom Gesetz aus, nach oben, zum Grundgesetz hin, zu Artikel 6 zu erfolgen.

Ich weiß das.

Die Überschrift gilt.

 

Was ist die Signatur der Bindung an Artikel 6?
Wenn ich s vom Artikel 6 selbst aus betrachte?

Wie wird eine, ich sag mal:  "Unverletzlichkeit der Familie“, geschützt?

Worin besteht die eigentlich?

 

Was verspricht Artikel 6, wenn er der Familie den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ verspricht?


Die Schutzgüter von Familie sind im Grundlagentext:
DieEntdeckungDerFamilieDankbarkeit erarbeitet worden.
Erst nachdem diese begrifflich  gesichert sind, kann ich daraufhin meine Rechte als Vater beanspruchen.

 

Ich habe bei der Arbeit an jenem Text zum ersten Mal die Mechanik von Grundrecht und Bindungsauftrag verstanden.
Von da aus erst habe ich, neben den bürokratischen Willkürhandlungen, die unaufhebbar auch Handlungen der einzelnen Menschen in ihrer persönlichen Verantwortung gegenüber den ihnen ausgelieferten Menschen sind, den Schlag des Staates selbst als Tathandlung verstanden, mit der der Staat sich ein Gesetz gegen die Verfassung „einbringt“ und „gibt“.

Als den objektiven Verstoß der Abgabenordnung gegen das Bindungsgebot. des Grundgesetzes.

Als objektive Unterschlagung einer gebotenen Handlung.
Dazu muß ich kein Jurist sein.
Ich muß auch kein Jurist sein, um die Schläge zu fühlen, die sie mir und uns versetzt haben, um das als Handlung festzustellen und um dem zu seinen Urhebern nachzugehen.
Ich muß kein Jurist sein, um zu denken.
Würde mich abder dennoch interessieren, was die Juristen eigentlich gemacht haben in all den Jahren. Denken kann es nicht gewesen sein.

Die hier folgenden Absätze werden jene Grundlagenarbeit nicht antasten und nicht wiederholen. -

 

Der vorliegende Text Verfassungsbruch hat sich auf den technischen Beweis dieses Verstoßes konzentriert.
Er hat die Bindungslosigkeit des Staates im Top –Down-Verfahren von gesetzgebender Gewalt hinab zu vollziehender Gewalt bis hin zum elenden Endverbraucher von Rechtsstaat nachvollzogen.
Der Text enthält ansatzweise, was das Ausbleiben des „besonderen Schutzes“ in der schonungslosen Gleichbehandlung für mehrere konkrete Menschen einer Familie in ihrem Fleisch bedeutet.

Aber aus der Praxis dieses Gesetzes unmittelbar unter dem Grundgesetz, aus der Abgabenordnung, fällt damit ein schwarzes Licht auf den Artikel 6, und legt dunklen Schatten darauf.
Ich bin keiner, der da wegsieht.

 

Im Artikel 6 werden mögliche Einschränkungen des allgemeinen Schutzversprechens genannt:

Der Staat "wacht" über die Betätigung von Pflege und Erziehung durch die Eltern. (Ist was anderes als „Überwachen“, übrigens, nebenbei gesagt, für alle mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, heutzutage.)

Der Staat erlaubt sich die Trennung von Kind und Eltern in zwei Fällen.  („Versagen“ der Erziehungsberechtigten, „drohende Verwahrlosung“ der Kinder) .
Das Problem wird von vornherein nur in einem möglichen Gegensatz von Kindeswohl und Elternhandeln gesehen.

Das Potential des Staates: Selbst aus freien Stücken gegen Kind und Familie zuzuschlagen, um so das „Versagen“ aktiv und Familie übergreifend herbeizuführen, das wird nicht genannt.

 

Jede Mutter hat mit Punkt 4 einen ausdrücklich genannten „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“. 
Mutter wird jedoch in der 180-Seiten langen Abgabenordnung nicht ein einziges Mal erwähnt.
Also wird ihr Schutz nicht geleistet.
Punkt.

Eine Formulierung für den Schutz des sorgenden Vaters hat das Grundgesetz sowieso nicht vorgesehen.

Es gibt ja überhaupt gar keinen Vater.

Nicht in Artikel 6. Nicht im ganzen Grundgesetz.
Was im Grundgesetz nicht vorkommt, das kommt auch nicht in der Abgabenordnung vor.

Nichtexistente Wesen sind auch nicht schützbar.

Das ist Mißstand und ist bereits auf der Ebene des Grundgesetzes festzustellen.

 

Meine Nichtexistenz als Vater vor dem Grundgesetz ist unmittelbar diskriminierend.

Zugleich wird damit die Ehefrau mittels ihrer Funktion als Mutter ins Hilflose reduziert und isoliert.
Zur Empfängerin von „besonderer Fürsorge“ gemacht. Tussi.
Besondere Fürsorge heißt: Besondere erzieherische Maßnahmen. Sanktionen. Mutter mitsamt Kind darf gefickt werden, wie Familienkasse will. Wen Gott liebt, den züchtigt er.

Mutter braucht keine „besondere Fürsorge“ . Mutter ist nicht behindert. Mutter leistet ziemlich viel aus eigener Kraft.
Was Mutter benötigt, das ist Achtung.
Achtung gilt der Würde ihres Daseins in Bindung, das sie zusammen mit Kind und Mann und in ihrer Sorge für die Ihren lebt.
Achtung ist etwas anderes als das Interesse des Staates an ihrer zunehmend entbehrlichen Funktion bis ihr Produkt fertiggestellt ist. Achtung ist historisch.
Nur in dem, worin sie geachtet wird, kann Mutter überhaupt geschützt werden.

 
Eine Achtung vor dem, was Mann und Frau, was Mutter und Vater in gemeinsamer Generationenarbeit mit den Kindern zur Gemeinschaft von ihrem Ursprung her beitragen, diese ursprüngliche Achtung, ich schreib tatsächlich mal:  Auf Augenhöhe, die hat die Verfassung für die Untertanen nicht vorgesehen.


Die bereits in der Verfassung zu lokalisierende Diskriminierung des Vaters durch Nichtnennung hat mir in ihrer bürokratischen Realisation ruinösen Schaden zugefügt.
Das hat sich massiv auf meine Person ausgewirkt.
 

Man kann so einen Verweigerungsbescheid „gewaltlos“ nennen, weils nur ein Blatt Papier ist. Da er die eingeplante Versorgung der Familie zerschlägt, auf eine Weise, die der Vater nicht mehr auffangen kann, ist es Gewalt. Den Lebenszusammenhang zerstören ist Gewalt. Hunger machen ist Gewalt.
Wenn Vater auf seiner Excel Tabelle rechnen kann, was in den nächsten Wochen und Monaten im Haushalt passieren wird, dann ist das psychische Zerstörung.
Wenn Einspruch und Beschwerde verschwinden ohne Antwort, wenn die Schreie des Vaters ins Leere gehen, wenn die sogenannte vierte Gewalt ein schalltoter Raum aus nichts sehen nichts hören nichts sagen ist,  -

Ich habe Jahre zur Wiedergewinnung meiner Intellektualität benötigt.
Wirtschaftsfähig bin ich deswegen nicht. Die anstehenden Aufgaben sind nicht weniger geworden. - 

 

Vater ist Gender, wenn Sie es auf neogerman haben wollen.
Vater ist soziales Geschlecht. 
Sozial heißt hier: Sozial zwischen Generationen. Heißt: In seiner Person Zeiten binden. 

Vater als soziales Geschlecht heißt wissen, dass die mir erlaubte Zeit begrenzt ist.
In diesem Heutzutage habe ich konkret Gegenwart zu geben, habe ich eine die Gegenwart übergreifende  Kontinuität zu leisten und zu gewährleisten.


Soziales Geschlecht beginnt mit der Erziehung des Sohnes durch die Mutter zum Mann und Vater sein, geht weiter mit der Erziehung durch Frau und Mutter der Kinder, besteht schließlich in der immer erneuerten freien Entscheidung, mit der ich mich zu meiner Erziehung bekenne: Mich in meine Aufgaben hineinstelle.

 

Vater hat in seinem heterosexuellen Leben mit seiner Frau konkrete Menschen für Gegenwart und Zukunft hervorgerufen. 
Er lebt familiäre Bindung in der Konsequenz seiner Sexualität.

Für deren Folgen lebt er in Verantwortung und Sorge.
Er ist damit soziale Person und zusätzlich etwas anderes als „Männer“ des Artikels 3.  Genauso wie Mutter zusätzlich etwas anderes ist als „Frauen“.
Und beide müssen sich nicht unter dem Titel Eltern verstecken und ins Geschlechtslose neutralisieren lassen.

 

Ich fordere die Nennung des Vaters in Artikel 6 der Verfassung.

Diese Nennung steht dann nicht in einer „und“-Verknüpfung mit dem Wort "Mutter", sondern in einem eigenen Satz, der die primäre Asymmetrie der Mutterschaft und deren eigenen Schutz nicht antastet.


Vor aller Schützerei muß das Grundgesetz erst einmal die eindeutige Achtung vor elterlicher Sorge lernen.
Denn die Achtung ist Grund des Schutzes.
Daran hat sich Schutz zu messen.

Diese Achtung vor der Familie ist etwas anderes als die Achtung vor der Würde des Einzelnen.

 

In Artikel 1 steht Staat in seiner Allmacht und seinem Würde-Schutzversprechen nur der isolierten Person gegenüber.
Aber das einzelne Individuum ist noch nicht der in unmittelbarer Verantwortung und Sorge für andere entfaltete Mensch. Das vereinzelte Individuum ist nicht der generative Mensch in seiner Zeitlichkeit.
Darum wäre ein Artikel 6 notwendig.



 „Pflege und Erziehung“:
Diese Floskel macht es leider zum gepflegten „80% aller Kinder müssen nicht hungern“ Oberschichten-Grundgesetz.

„Sicherstellen der gemeinsamen nackten Existenz in Nahrung, in Kleidung, in Obdach“,  Kernbereiche der elterlichen Sorge, sind hier von vornherein als Trivialleistung eingepreist.
 
Das ist das Referenzlevel, von dem aus der 20% Schicht ihr Unterschicht sein und  ihr elterliches „Versagen“ bemessen werden kann. Das ist dann das nicht geleistete Triviale. Bestrafbar.
Ein Grundgesetz aus jenen goldenen Jahren, als das deutsche Volk gar nicht wusste, was Hunger ist, und Staat den Eltern nur noch das Pflegen und Erziehen befehlen musste – 1948.
Wo die Mütter wußten, was sie getan hatten, bis es etwas zu kochen gab. Wo die Kinder wußten, wer die Kohle gestohlen hat, die den Herd heizte. Wo die Väter da waren oder nicht. Wo die Väter da waren und nicht. Ehe und Familie. Pflege und Erziehung.

Als die schmutzigen Schöße fruchtbar noch waren, und bloß der Staat war schon gut.

 

Eine präzise Benennung der anstehenden Aufgabe bedeutete Achtung vor der Generationenarbeit in Jahrzehnten. Die Kontinuitätsleistung, mit der Familie die Identität einer Nation aufnimmt, verarbeitet, erneuert, trägt und weiter trägt, diese Generationenarbeit ist vollständig unterschlagen.
Staat will nicht Volk. Staat will Bevölkerung. 

Staat will keinen Nationalismus. Weil der schmutzig ist, wie Gebär-Frau.
Staat will Patriotismus für die Verfassung. Weil die sauber ist, wie Denk-Vater. 
Deshalb haben wir Staatspatriarchat. Nackt. Tot. Geschlechtslos.
Aber Gender.
 

Eine präzise Benennung bedeutete Mit-Wissen um die unersetzliche Bindung von Eltern und Kind im Grund ihrer Existenz. 

Staat hat keine Bindung. Der bindet nicht mal seine Gesetzesmaschine ins Grundgesetz.

Und dann „unten“ die Schreibtische des Staates in der „vollziehenden Gewalt“.
Im Prinzip sind das leibhaftige Menschen in ihrem „pflichtgemäßen Ermessen“.
Diese Menschen kennen ebenfalls keine  Bindung an Familie.
Es ist ein Kollektiv der Bindungslosen.

Wir sind mehr, sagen sie.  Recht haben sie.
Ich bin nur einer. Wie jeder und jede, die denen ausgesetzt ist, immer nur eine und einer ist.
Sie sind mehr.

 

Es hätte Achtung bedeutet.

Aus der Achtung folgte, daß das staatliche Interesse am familiären Wirtschaftsraum als ein äußeres Interesse gegenüber Familie transparent gemacht wird. Damit würde es objektiv und verhandelbar.

Da muß nichts befohlen, da muß kein freies Wirken einer Gemeinschaft in eine Steuerpflichtigkeit umgelogen werden.
Staatliches Interesse an den in Familie hervorgebrachten Werten ist nun einmal ein unvermeidlicher Sachverhalt.  Aber Bürokratie kann auch nur so lange fressen, als es trotz ihrer noch produktive Menschen gibt.

Das könnte man ehrlich machen.

Dieses Interesse der machthabenden Staatlichkeit zu verleugnen und stattdessen dem Gebärvieh seine Plünderung als seine Steuerpflicht zwangsweise vorzustellen und darüber hinaus noch um das bißchen Grundgesetz zu bescheißen – das ist etwas Anderes.
Genau das haben die getan.


Die Selbstkontrolle und Selbstbeschränkung des Staates, das muss der erste Schutz sein.

Das heißt Schutz.

In gewisser Weise zieht sich der Artikel 6 selbst aus der scheinbar geforderten Bindung heraus.

 

Er liefert keine Realdefinition der Familie als Bindungsraum von Mutter, Tochter, Sohn, Vater und Angehörigen.
Er liefert keine Definition der grundlegenden Rechte von Familie in ihrem dauernd veränderlichen So-Sein in ihrer Zeitlichkeit. 
Das ist eine logisch falsche Abstraktion vom Konkreten.

Eine Behörde besteht aus eindeutigen Funktionen, die von bezahlten, im Prinzip austauschbaren, Personen egal welchen Geschlechts, egal was sonst alles, im Prinzip längst durch Maschinen ersetzbar, geleistet werden.

 

Familie funktioniert nicht.
Das ist keine Dystopie.
Es bedeutet nur, dass die selbstgeschriebene Utopie ihres Gelingens etwas anderes in ihren Menschen sieht als Zahnräder im Strohof-Staat.
Die Funktion von Familie ist, dass sie ihre konkreten nicht austauschbaren Menschen ist.
Familie ist Ort des unmittelbaren Menschseins.

Diese Konkretion hat der Gesetzgeber zu benennen.
Weil sie dem Staat Pflicht schafft.
Weil sie seiner gestaltlosen alles auffressenden Ubiquität die Einschränkung durch das konkrete Andere entgegensetzt.

Nur aus dieser Limitation heraus kann auch das sogenannte Private als Raum sozialer Entfaltung wieder freigestellt werden.

 

Im Strafrecht schützt der Staat die einzelnen Menschen in Familie vor „Sippenbestrafung“.
Menschen dürfen nicht, unabhängig von ihren Handlungen, für ihre Mitgliedschaft in ihrer Familie bestraft werden.
Im Recht der Familienkasse (Abgabenordnung)  gilt das nicht.
Die in Familie gebundenen Menschen haben keinen Schutz vor Sippensanktionen durch Bürokratie.
16.700 Euro Entzug unter der Überschrift Fristverletzung ziehen Familie in den Abgrund.


Ich fordere ein grundlegendes Recht des Vaters auf Achtung vor seiner Verantwortung:
Er hat die Aufgaben, die er in seiner väterlichen Sorge vor sich sieht, zu priorisieren.
Das gilt seiner Verantwortung in „Pflege und Erziehung“ der Kinder.
Das gilt seiner täglichen Verantwortung als Erwerbstätiger im Wirtschaften für Familie.
So etwas wie „Krankheit der Frau“, Krankheit der Angehörigen, Unfälle, Behinderung kommt in Artikel 6 nicht vor und muß von mir hier in den Text reingequetscht werden.

„In guten und in schlechten Tagen“:
Das Eheversprechen weiß von vornherein mehr, leistet mehr.
Hat eine Ahnung, was Bindung bedeuten wird.

 
Das Recht des Vaters auf „Verantwortung“ ist kein Recht seiner Einzelperson, sondern das grundlegende Recht seiner in Sorge an andere Menschen  gebundenen sozialen Person.

Verantwortung ist kein Automat, der durch Befehle zu triggern ist. 
Vater in Verantwortung ist ein Mensch, der seine Last trägt und darin sein Recht ausübt.

Die Feigheit der Verantwortungslosen wird nicht das Maß seines Mutes sein können.

Das hat Staat zur Kenntnis zu nehmen.


Ich fordere ein grundlegendes Recht der Risikogemeinschaft Familie auf Unfallschutz in der Interaktion mit Bürokratie.


Die Kategorie „Unfallverhütung“ hat die Rechtskategorie „selber Schuld nach § xyz“ zu ersetzen.

 
Behörde  hat vermeidbare Unfälle tatsächlich zu vermeiden, anstatt sie mit aller Kraft herbeizuführen.

Familie ist Risikowirtschaft.
Der Vater trägt in seiner Sorge vermehrte (6 Personen und Angehörige) und multidimensionale Risiken (Gesundheit und Krankheit, Unfall, Schul- und Lebensrisiken, Auftragsleistung als Selbstständiger).
Diese Risiken sind nicht spaßiges unfallträchtiges Freizeitverhalten, sondern sind mit der Entscheidung zum Leben anderer Menschen objektiv und unvermeidbar gesetzt.


Die staatliche „Gemeinschaft“ hat sich zu diesen Risiken von Familie zu bekennen.
Sie hat den vertrauenden Mut von Mutter und Vater zu achten.
Sie hat in dieses primäre Risiko einzutreten und es zu teilen.
Staat hat nicht Schmarotzergesetze zu schreiben, um das familiäre Risiko in den Schadensfall zu treiben, und sich daran fett zu fressen.

 
Staat erhöht den Stress mit Frist-Setzungen, bis hin zum Crash, und wälzt dann den Schaden mit einer: „Da haben Sie selber Schuld“ Formel von sich ab.
In der Techniksprache nennt man so etwas einen Denial of Service Angriff.
Das heißt: Die Last zu erhöhen, bis das System zusammenbricht. In der IT ist das kriminell.
Im schönen Verwaltungsdeutsch wird man lieber von „überforderten“ Eltern sprechen. Das ist mit: „Tussi kriegts nicht auf die Reihe“ zu übersetzen und heißt selbstverständlich weiterhin, „sich Versäumnisse … zurechnen lassen muß usw usw“.  

 

Der Artikel 6 ist als grundrechtliche Pflicht zur Bindung anderer Gesetze an „besonderen“ Familienschutz so unver-bindlich wie möglich formuliert.

Die Andockstellen für den Artikel 1.3 sind schwach.
„Ehe und Familie“ werden als abstrakte Institutionen genannt; die Instanz „Mutter“ als einziges konkretes Individuum in Familie. Kinder als Mehrzahlwort.
Familie wird beschrieben wie eine Verwaltungseinheit des Staates.   Sämtliche Individualitäten werden als Funktionen beschrieben. Überflüssige Individuen werden gar nicht erst genannt. Bleiben also nur Mutter, bleiben nur Kinder.

Das ist ein logischer Fehler.

Staatliche Institutionen sind durch ihre Funktionen beschreibbar.  Die zur Ausführung benötigten Personen sind austauschbar. Weiterhin  haben Behördenmitarbeiter einen Feierabend und ein Privatleben und eine lebenslängliche Versorgungserwartung.


Familie ist die Konkretheit einer kleinen Gruppe von Menschen, die in einem Verhältnis der Bindung zueinander stehen. Familie beginnt mit zwei Individuen, die du zu einander sagen und das zu einem wir vereinigen. Das ist das Eingehen einer Bindung.
Das entstehende Wir ist dual und konkret.
Es ist von vornherein unterschieden vom Staats-Wir der Politikerin.

Die heterosexuelle Beziehung bringt ihre Kinder hervor. Ohne Antrag, ohne Erlaubnis.
Mit dem ersten Kind entstehen zwei weitere Du-Beziehungen. Zugleich eine weitere Wir-Beziehung unter drei Menschen. Bei einer Familie mit 5 Kindern sind es eine ganze Menge von Beziehungen. Geschenke, die im Lauf des Jahres und zu Weihnachten ausgetauscht werden. Die Fülle dieser Beziehungen macht aus jeder Familie ein einzigartiges lebendes Individuum.

 
Ihre Institutionalisierung erfolgt nachträglich aus dem Interesse des Staates.

 


Die Mitglieder einer Familie sind etwas prinzipiell anderes als Angestellte eines Geschäfts oder des Staates. Diese sind Funktionsstellen und in ihrer Besetzung austauschbar.

Bei Familienmitgliedern geht es um unkündbare und unersetzliche Individualitäten. 
Vater und Mutter sind keine Funktionen, genauso wenig ist „Kind“ eine Funktion.

Aber da ist auch der zweite Teil des Satzes 6.2: „Das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Das ist der erste materiale Auftrag an konkrete Menschen überhaupt, den das Grundgesetz ausspricht.
Zur weiteren Interpretation siehe:
Die Entdeckung der Familie.
Siehe auch diesen Text weiter unten, zum Begriff der Natur.

Die vorgenannten Schwächen hindern mich nicht, den Artikel 6, soweit vorhanden, wortwörtlich zu nehmen.

 

Mein Menschenrecht als Vater, ob geschrieben oder nicht geschrieben, ob geschützt oder nicht geschützt: Es bleibt davon unberührt.


181026 Ende Der Artikel 6 und die Bindung

Stand 181228 ge.19010609 190113  (sorry für die noch vorhandene Überlappung im Text)

 

181017 Das Privatleben

 

Was den Familienvater vom Geschäftsmann unterscheidet, das ist das Privatleben.

Der Geschäftsmann führt sein Geschäft.
Er macht seinen Erwerb, macht seinen Gewinn, meldet ihn dem Finanzamt und bekommt seine Steuer abgerechnet. 
Danach ist er privat.

 

Er macht die Ladentür zu und hat seinen Feierabend. Er geht ins Privatleben. Vielleicht zu Frau und Kind, vielleicht in die Kneipe oder Bordell. Vielleicht fliegt er nach Thailand. Vielleicht betreibt er Netzwerken im Fitnessstudio. Vielleicht arbeitet er weiter. Vielleicht ist er erschöpft und liegt nur noch rum.

Diese Spaltung der Person in einen Teil als Geschäftsmann für das Finanzamt und in einen Teil, der vom Staat in Ruhe gelassen wird, ist konstitutiv für das Verhältnis von Staat und Steuerbürger.

Privat ist das, was das Finanzamt in Ruhe lässt, nachdem es befriedigt ist.

 

Der Zweck eines Betriebes ist der Gewinn.
Die Bindung an Mitarbeiter ist nachrangig. 
Mitarbeiter, die dem Zweck des Betriebes im Wege stehen, können entlassen werden.


Familie ist Vertrauensgemeinschaft.
Ihre Bindungen zu leben ist vorrangig.

Zweck der Familie ist es die Würde aller ihrer Teilnehmer wechselseitig zu geben, mit der Annahme der Schwangerschaft, über Geburt hinweg, in allen Abschnitten des Lebens.
Familie ist Ursprung der Werte, die die  „staatliche Gemeinschaft“ für sich deklariert.
Familie ist nicht Bevölkerung. Familie ist Volk.

Ihre Mitglieder sind unkündbar.

Sich aus Verantwortung zu verpissen ist nicht vorgesehen.

Das kann nur Staat: Gesetzgeber, Familienkasse, Rechtsprechung.
Die Erfindung des Privatlebens als eine Müllhalde der offenen Gesellschaft.

 

Der Familienvater im Horizont der Familienkasse hat aber kein Privatleben.
Gar keins.

Denn außerhalb seines Geschäfts gibt es Aufgaben, die Vater zu erfüllen hat.
In seinem „natürlichen Recht“ und in seiner „zuvörderst ihm obliegenden Pflicht“.
Sie dürfen raten, wo das steht.

Familie ist Auftragsort des Grundgesetzes.


Unter diesem Auftrag stehen „zuvörderst“ Vater, aber dann auch und ebenfalls Familienkasse.

Nasepopelnder Katastrophenvoyoirismus der Behörde von Strohof  über Ratajzyk bis Bombor verstößt gegen den grundgesetzlichen Auftrag an den Vater, an die Behörde, an das Volk.

Vater muß Familie versorgen. („Pflege“ nennt das der Artikel 6).
Er führt seinen Geschäftsgewinn unmittelbar dem Konsum der Familie zu.
Vater erbringt Leistung für die Existenz anderer Menschen. Ihre Größenordnung macht ein Mehrfaches der staatlichen Erstattungen im „Familien-Leistungsausgleich“ alias Kindergeld aus.

Ihre Erbringung kann die Totalität der väterlichen Existenz beanspruchen und darüber hinausgehen.

Anders als gängige Meinung glauben lassen will, ist Kindergeld kein Geschäftsmodell für Familie.

Möglich, dass es an den Sozialstaat angepasste hochsozialisierte bürokratiegerechte formular un dantragsfreudige Großfamilien gibt.

Genauso möglich ist es, daß es den nicht Sozialstaat optimierten, weil eigenverantwortlich wirtschaftenden Erwerbstätigen gibt, der eben deshalb andere Prioritäten haben muß, als die Berufsbehördlerin Strohof sich das vorstellt.

Raten Sie, wen dieser Staat abschießen wird?  
Dieser Staat arbeitet kontinuierlich daran, aus der prekären im Lebenskampf stehenden Existenz den Sozialfall zu machen.

 

Der Zeitraum der Abrechnung von Familie überschreitet das Geschäftsjahr und überschreitet die Legislaturperiode eines Politikers.
Die elterliche Investition in die Kinder ist eine über Jahrzehnte gehende Aufbauleistung.
Kontinuierliche Erbringung ist für Kinder und Eltern essentiell.

Der Staat hat das nicht mit seiner schlechthinnigen Verantwortungslosigkeit zu zerstören.

Familie ist Arbeit in der Dimension Zeit.
Zu ihrem Begriff gehört der ständige Aufbruch im Heranwachsen der Kinder.
Zu ihrem Begriff gehört Alter und Verschleiß, gehören Versagen, gehören Unfall, gehören Krankheit, gehört Tod.
Das heißt: „Natürliches Recht“.
Es ist das Recht in meinem Körper und von meinem Körper aus zu leben.
Das hat die ewig junge heutzutage globaltolerante Staatsrattenfettwirtschaft zu respektieren.
 

Das familiäre Investitionsvolumen in 5 Kinder dürfte bei 600.000 Euro liegen.
Zuwendung der Eltern in Zeit nicht mitgerechnet.

Der Rücklauf im Alter beträgt 0 Euro.
Das ist die Vaterrente.
Vaterleistung ist zu 100% Transferleistung an die Fettschicht.

Die volkswirtschaftliche Gewinn von 5 Kindern dann im  Arbeitsleben: Medizinerin, Modedesignerin, Diplomingenieur, Lehrerin, Chemieingenieur, ist längst ausgerechnet und ist längst verteilt.
Der Anteil des Vaters an der volkswirtschaftlichen Produktivität der Kinder beträgt 0 Euro.
Das ist der Vaterertrag.

Die Abrechnung des Vaterertrags ist zu 100% von der Fettschicht unterschlagen.

Von den 10 Rentenpunkten (Erziehungszeiten) seiner Frau wird Vater als Witwer die Hälfte zugerechnet bekommen.

 

Weibchen heutzutage fordert Gleichbezahlung. ?Mit Familienvater? Wieviel Aufträge hätte ich wohl bekommen, wenn ich neben der Versorgung der 7-köpfigen Familie auch noch meine Altersversorgung ins Angebot gerechnet hätte? Will Frau wirklich gleich viel Altersrente wie ich?

 

xxx190115
primäre Willfährigkeit von Mutter  und Vater habitueller Gehorsam, Erfüllungsverhalten,
xxx

 

Vater muß Familie versorgen und Angehörige unterstützen.
Er steht von vornherein nicht in dem gleichen Maß für Geschäft zur Verfügung, wie der nur für sich selbst Wirtschaftende.
Er hat anschließend für sich nicht den Privatraum, wie der nur für seinen Gewinn Wirtschaftende.


Familienbürokratie hätte diese Nicht-Mehr-Privatheit des Vaters als primäre und essentielle Leistung am Vater zu respektieren.


Familienbürokratie hätte in das Nicht-Mehr-Privat sein können des Vaters nicht auch noch ihrerseits überzugreifen.

 

Familienbürokratie drangsaliert diesen Leistungsort des Nicht-Geschäfts des Geschäftsmanns.

Familienbürokratie.
Das ist der Übergang in den totalen Staat.
Da mag sich der besorgte Bürger noch soviel Sorgen um „seine Daten“ machen. Die Auflösung des Innenraums erfolgt unabhängig von diesem Fetisch. Datenschutz ist in die Abgabenordnung eingearbeitet. Familienschutz ist es nicht. 

 

Dem Geschäftsmann wird seine private Zeit (Privatheit) vor dem Finanzamt, sein Recht in Ruhe gelassen zu werden, in seiner Zusatzleistung Vater aufs Neue beschlagnahmt. 



Tatsächlich greift das Finanzamt damit über seinen bisherigen Geltungsbereich hinaus, um in diesen Nicht-Geschäftsraum und Nicht-mehr- Privatraum Familie wie in seinem Wohnzimmer Platz zu nehmen.
Finanzamt behandelt Familie außer den Geschäftsräumen als grenzenlose Ressource, die nach Belieben zu requirieren ist.



Vater muß innerhalb der Familie repräsentieren. („Erziehen“ nennt das der Artikel 6.) Ich habs nicht so mit dem „Erziehen“.  Sagen wir einfach: Da sein.
Gegenwart geben.
Die Kinder verhalten sich trotzdem so aus, als hätten sie „Erziehung“ gehabt.
Die Grundlagen hat meine Frau gelegt, hat meine Frau und haben wir zusammen gegeben. Im miteinander tun, miteinander sprechen. Vertrauen ins große Du das Vertauen ins kleine mich selbst macht. Die Lust im Wir zu wirken. Leistungsbereitschaft und Leistungswille. Bindung. Der Kern von Familie. Bindung. Das, was der Staat verraten hat und verraten will.

 

Vater muß den Kindern den Vater machen. Er kanns nicht mehr.
Über den Tod der Mutter hinweg hat er Familie zu repräsentieren. Kontinuität, Verpflichtung aufs Gemeinsame, Erinnerung.

So tun, als käme er zurecht. Als ob er ihnen bei Fragen helfen, Ratgeben könnte.

Von mir aus nicht mehr viel beitragen können, aber doch vielleicht noch Teil der inneren Infrastruktur sein, immer noch Teil eines inneren Gesprächs sein, ein paar Fäden zusammenhalten, ein paar Jahre halten, in denen die jungen halbwegs unbelastet in ihre Beruflichkeit hineinwachsen.

Selber nichts mehr haben, kein dahinter. Das ist nicht mehr „Privat“. Das ist Entblößung ins Umgebungslose.
Obdachlosigkeit beginnt vor der Entfernung aus der Wohnung.
Obdachlos ist, wer zur Disposition steht.

 

Es ist dieser von allem Recht freigestellte Raum, Niemandsland, in den Familienkasse hineingeht. Zäune aus Stacheldraht aufzieht, „Fristen“ setzt, mit denen sich die Wärter den Body der Insassen definieren. Selber schuld, wer sich daran das Fleisch aufreißt.

 
Indem sie so tut, als wär der Körper der Familie dasselbe wie der Geschäftsraum der Abgabenordnung.

 

Das ist „Gleich“behandlung.

 

 

 

Weibchen wird sich freuen. Endlich Funktionieren. Endlich Gleichberechtigung.

Frau sollte dringend etwas dazu lernen, nämlich den Unterschied zwischen einem Recht, in dem ein Mensch geachtet wird, in dem er und sie in ihrer Stärke und ihrem Handeln gehalten werden, und der Ent-Rechtung, in der das Gebären mit dem Drehen der Zahnräder gleich gesetzt und beide gegeneinander ausgespielt werden.


Bindung ist dann ein natürliches, ein tierisches Verhalten.
Das höhere Menschlichkeit des Staates lässt Bindung an das Volk weit unter sich.

 

It’s not the gender, stupid. It’s the family.

 

Ende der zweiten Abschweifung: Das Privatleben

181105/1211, 1901020916 ge

 

Natur
Wir werden über den Begriff der Natur nachdenken.
Natur, wie sie im Grundgesetz vorkommt.
Anschließend über die Natur der Frau.

Wir beginnen wieder mit einem Suchlauf.

 

181203 Suchlauf: Natur  im Grundgesetz:  natur, naturk, natursch

Natur: 12 Vorkommen

 

Natur tritt in drei Konfigurationen auf:

Als Naturkatastrophe (6 mal)
als Naturschätze (2 mal) und
als Gegenstand von Naturschutz ( 2 mal)

 

Als Naturkatastrophe
(Art 11, Freizügigkeit, kann eingeschränkt werden)

(Art 35, Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe, in  Satz (2) und (3))
(Art 104b, Finanzhilfen des Bundes)
(Art 109, Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern ist selbständig und voneinander unabhängig)
(Art 115, Haushaltswirtschaft, Überschreitbarkeit von Kreditobergrenzen)

 

Als Naturschätze

(Art 15, können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum … überführt werden.)
(Art 74, .15 Überführung in Gemeineigentum … sind Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung)

Als Gegenstand von Naturschutz
(Art 72, konkurrierende Gesetzgebung, Länder dürfen von Bundesgesetzen abweichende Regelungen treffen. in Naturschutz, ohne [Antastung] der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, Artenschutz, Meeresnaturschutz, insgesamt also nur eine Nennung.)

 

Und dann noch den Suchlauf natür (mit ü): 2 Vorkommen 

(Art 6, .2 Pflege und Erziiehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.)

(Art 20a, Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.

 

 

Ergebnis:
Natur ist außermenschlich. Alias: Mensch ist außer der Natur, außernatürlich.
Natur ist katastrophal. Mensch erfährt sich in der Auseinandersetzung mit Naturkatastrophe.

Natur enthält Schätze. Das sind die Naturschätze. Auf denen liegen Eigentumsrechte,  Der Staat kann diese Rechte „überführen“. Eine Entschädigung der Natur ist nicht vorgesehen. Natur darf geplündert werden.

Natur ist kein Rechtssubjekt.
Natur ist nicht einmal lebend.  Ein Tier in meinem Besitz ist eine Sache.
Natur ist eine unendlich große Ressource, die zur Entnahme ihrer „Schätze“ herum steht.

Festzuhalten ist, dass Natur blanke blinde Physis als Ereignis und blanke Materie als „Schätze“ ist. Fertig.

Begriffe wie „Naturschutz“ und eine Floskel wie „natürliche Lebensgrundlagen“ gehen darüber hinaus.  Ich vermute hier eine spätere Sprachschicht.

Der unumschränkte  Plünderer seiner Gegenwart erkennt erst in der Fortschreibung dieser Gegenwart im Natürlichen „die“ Lebensgrundlagen „der“ künftigen Generationen.
Mensch beginnt sich als in Natur eingebunden zu verstehen.

Da die Deutschen keine Kinder haben, an die ihre Sorge gebunden ist, muß sie der Gedanke an Künftiges allerdings nicht weiter tangieren.
Kinderlosigkeit ist ein Bekenntnis zur Verantwortungslosigkeit.
Die negative Demographie korreliert nach wie vor mit positiven Flächenverbrauch. Der Asphaltstaat ist kinderfrei.

 

Und dann steht da der Artikel 6: … „das natürliche Recht der Eltern“.

 

In Artikel 6 ist die Natur selbst eine Quelle des Menschenrechts. 
Das ist unvermeidlich.

Sogar der Staat muß anerkennen, dass die Kinder irgendwo her kommen, selbst wenn es immer weniger werden. Irgendwas „Natürliches“ muß da sein am Menschen.

Es ist das einzige, was der Staat der Frau und dem Mann als Mutter und Vater an-erkennt, alsbald auch versteckt wieder hinter einer geschlechtslosen Elterlichkeit.

Dieses Anerkenntnis des „natürlichen Rechts“ der Eltern enthält jedoch keine Anerkennung der primären Würde elterlichen Handelns in seinem Natur-Sein.

Staat will es befohlen haben.
Da gibt es die ursprüngliche Willfährigkeit von Mutter und Vater zu Kind, von Frau und Mann zu einander.  Anforderungen entstehen im gemeinsamen Zusammenhang und werden fraglos und vertrauensvoll bedient.  Diese Sorte Gehorsam in der gemeinsamen Sorge  wird habituell, zur Gewohnheit. Diesbezüglichen Mißbrauch im Konsum zu erkennen und abzugrenzen ist Teil des gemeinsamen Miteinander lebens.
Bürokratie reitet da auf. Sie benutzt die ungeheure Willfährigkeit derEltern, erlernt in schlafarmen Nächten, im Ausharren mit dem kranken Kind, verfestigt zur unmittelbar antwortenden charakterlichen Gewohnheit, um in diesen Anforderungskontext  ihre Befehle einzuschleusen, Fristen zu setzen, kindische Forderungen, beim Kind wäre ein derartiger Habitus Indiz von erzieherische Verwahrlosung. Elterndienst ist kein Sklavendienst. 
Diese Automatinnen sprechen von zumutbarer Sorgfalt. Und von Gewissenhaftigkeit. Sie sind eine einzige Zumutung. Zumutbar sind die nicht.     

Weil die Sorgfalt zumutbar war, darum ist die Sanktionierung der Verfehlung ebenfalls zumutbar. Logisch. Deutsche Staatslogik. Familienschutz.


Familie konstituiert sich im zeugenden Geschlechtsakt zwischen Mann und Frau.
Dieser ist außerstaatlich.

 
Mit Feststellung der Schwangerschaft erfolgt die Beschlagnahme der Gebärmutter durch den Staat.
Ein Un-Natürliches Verhalten ist der „werdenden“ Mutter verboten.
Die Natur der Frau ist nämlich sehr staatlich menschlich.

 

Die Natur der Frau.
Die Natur der Frau besteht zunächst darin, dass Frau Natur zu sein hat.
Da kommt sie nicht drum herum.
Ob ihre Natur jetzt der Klapperstorch ist, der ihr was in die Wiege legt, oder ihr bestens erforschter Hormonhaushalt, spielt dabei keine Rolle.
Das Natursein der Frau besteht darin, dass sie eine Ressource ist. Das ist ein Wesensmerkmal von Natur. Frau gehört damit zu den Naturschätzen.

 
Wie jeder Naturschatz, darf Frau geplündert werden.
Umso schöner der Umstand, dass sie dazu von vornherein bereit ist. Das machen ihr die Hormone.
Die Hormone sind physische Natur und gehören deshalb dem Staat.
Anders, als Mutter vielleicht selber denkt, ist ihr Produkt längst Gesellschaftseigentum.
Ihr eigenes an ihre Natur verlorene Menschsein findet Mutter deshalb erst in der Abtrennung vom Kind wieder.
Am Schreibtisch. Da kann sie Fristen verhängen. Versäumnisse feststellen. Geld verweigern.

Wenn die Mutter ein Mensch wäre, dann müsste man den Vorgang der Abtrennung vom Kind als Enteignung ohne Entschädigung bezeichnen.
Als Gegenleistung erhält Mutter „Schutz“ .
Versprochen.
Mutterschutz funktioniert wie Naturschutz und ist genauso wirksam.

Frau sein muß ein wunderbarer Job sein: Ganz Natur und doch Mensch zu sein.

 

Meine eigene Aufgabe  als Mann und „Vater“ besteht dann darin, das Patriarchat des Staates in und gegen meine Familie durchzusetzen.
„Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“


Dubioses Partizip übrigens.
Denn der „Vertretene“ ist zugleich der die Kinder Vertretende. Und die Kinder sind die Vertretenen. Die müssen sich dann ihren Vertretenden zurechnen lassen.
Und bei 5 Kindern funktioniert nicht einmal das geile Selber-Schuld Prinzip.
Denn die Beträge sind über die Jahre hinweg bei den einen aufgelaufen, von der Familie vorgestreckt worden, und die Verweigerung betrifft nunmehr die Jüngeren in der Restfamilie. Die hatten aber mit dem Vorgang an sich gar nicht zu tun.  


„Wenn du nicht spurst, dann kriege ich den Ärger.“ so heißt der Versäumnis-Satz auf  Vatersprache.

 

Das ist das Patriarchat in der Kleinfamilie. Staat will das so.
Und wer hier gerade Mann ist, wer gerade Frau ist, das spielt die geringste Rolle.
Patriarchat ist geschlechtslos.

 

Soviel zur Natur von Mann, Frau, „Eltern“.
Sie sind Natur und gehören dem Staat. Staat kann ihnen Befehle erteilen. Das erst macht sie zu Menschen.

 

„Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden. Der Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form und Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Einspruchsführer diese Frist einhalten können.“

19011517 ge

 

Letzte Frage:

Die Bindung und die Natur.
Wie sieht es mit der Bindung aus?
Bindung besteht als ein „Zwischen“ von mindestens zwei Menschen.
Zwischen Frau und Mann, zwischen Mutter, Tochter, Sohn , zwischen Vater, Tochter, Sohn, zwischen Geschwistern, zwischen Angehörigen - in Familie.

 

Frage: Handelt es sich bei der Bindung um eine rechtlose Natur (das heißt: Ressource zum Plündern) mit vielleicht „natürlichem Recht“ als Zusatzausstattung oder um recht-habende alias pflichthabende Menschen ( deren Zugriff auf ihre Natur mit einer Bindungssteuer zu belegen ist, die dann eingetrieben wird)?  Ist Familienwirtschaft zum Plündern oder zum Steuer kassieren?


Der Schutz gilt dem Ding, das von sich aus kein Rechtssubjekt ist.
Schutz gilt der Natur, der Frau, der Mutter, der Familie. Dem Unmündigen.
Der Vater der Familie wird nicht erwähnt.

Unmündigkeit der Familiienmitglieder könnte auch Grund sein, den Vater nicht zu erwähnen.
Vater hat zwar keine Rechte, ist aber in soweit Rechtssubjekt, daß er seine Familie vertreten kann und die Familie sich seine Versäumnisse zurechnen lassen muss, in Form von staatlichen Zuschlagen.
Irgendwo muß Schluss sein mit Schutz.

 

Der Schutz gilt dem Unmündigen.

Dass der Unmündige als Subjekt diesen Schutz als sein Recht beansprucht, das ist unlogisch und nicht vorgesehen.
Der Diskurs gehört deshalb ausschließlich den etablierten VertreterInnen. Die für die Geschützten Fürsprechen.
Die Niemanden zu Wort kommen lassen. Gut bezahlte Second Hand MoralistInnen.
Egal ob für Natur, ob für Frau, ob Mutter, ob Vater.
Darum wird das nix mit dem Schützen.
Second Hand genügt nicht.

 

Vom Staat wissen wir, dass er Bindung verspricht, aber nicht leistet.
Ohne Bindung auch verspricht er Schutz und leistet ihn nicht.
Er wills nicht und er kanns nicht und es kostet nichts.

 

Bindung ist eine familienspezifische Eigenschaft. Sie ist außer Staat.

 

 

 

181215 Abtreibung.
Wieder etwas Diskussion darum. §219a um „Werbeverbot“.


Diskussion geht wieder ein bißchen weiter in Richtung Selbstbestimmung der Frau.
Moralfreies Frauenrecht auf Finalisierung. Staat hätte nicht Recht auf Ausführung der Schwangerschaft.

 

Mein Interesse daran? Ist gegeben.

kollateral. vielleicht zynisch.

 

Aber.
Wenn
Schwangerschaft rechtsfreier Raum wird, aus dem Staat und Gesellschaft draußen sind,
weil Raum, in dem die Person auch in Schwangerschaft über sich selbst verfügt, bis hin auch zur selbstbestimmten Finalisierung.

Dann.
Dann ist die Annahme einer Schwangerschaft, mit der Frau sich hineinstellt in das Werden ihres Kindes, in die Zukunft in der sie gebunden sein wird, in der sie das Kind am Bein hat – 
Dann ist diese Handlung ebenfalls nicht mehr staatspflichtenautomatisch.
Dann ist diese Handlung auch nicht mehr hormon automatische Natur der Frau.
Dann entfällt die Zwangsrationalisierung per Pflichtenverhängung.

Dann ist Schwangerschaft eine Freiheit.


Und die Natur einer Schwangerschaft, gleichförmig wie jede allgemeine Natur, und verschieden wie jede einzelne Natur, wird damit zu einer Natur, in die sich Frau in Freiheit hineinstellt.
Zu „ihrer“ Natur.
Zum Angebot eines zunächst einmal und von vornherein Geordnet seins, in das sie sich mit ihrem Vertrauen hineinstellen will.
Vertrauen ist keine Dummheit. Auch nicht im Verräterstaat.
Familie ist Ausdruck von unvermeidlichen Glauben.

Zu ihrer Menschen-Natur aus freiem Willen. Zu einem So-Sein, das zu achten ist.
Und von vornherein anders, als Staatsmaschine vorschreibt. Außerhalb.

Stell dir vor, die kriegt ihr Kind.
Und keine Frau Strohof hat das Recht sie abzuschießen. Wegen Unpünktlichkeit. Wegen Mitwirkung. Wegen Scheißegal was auch immer. Abschießen. Einfach nur Abschießen.

 

Stell dir vor Familie.
Zum ersten Mal Drei.
Drei und Eine Einheit, drei und eine Freiheiten.
Drei und Ein So-Sein.  

Ein gemeinsames Subjekt. Wir.


Stell dir vor Familie könnte leben. In diesem Staat.

181215 ge 190121

 

 

Lager Deutschland

Versuch den Kollaps der Gewaltenteilung zu fassen.

 

Im Lager ist der Staat zu sich selbst gekommen. Da ist nichts mehr, das ihm entgegensteht.


Im vergangenem Jahr wurde der Satz: „Mein Body ist definiert wie Ausschwitz Insasse“ in die bundesdeutsche Öffentlichkeit injiziert.
Ich habe die Elemente dieses Satzes in der „EntdeckungderFamilieDankbarkeit“ untersucht.
Die Verwendung der Versatzstücke „Body“, „Definiert“, und „Insasse“ ist allerdings hinreichend, um im Verhalten der Behörde die Struktur des Lagers zu erkennen.

 

 

Das Lager besteht aus Verwaltung und Insassen.
Der Insasse ist ein Rohstoff, aus dem man einen Body definieren kann. Die Definition des Bodys erfolgt durch Verwaltung.   

Außerhalb des Bodys ist der Körper. Das ist ungenutzte Ressource und vom Stoffwechsel des Bodys zu verbrauchen.

Die Vollstreckung der Definition obliegt dem Wärter. Sie erfolgt im sogenannten Verwaltungsakt.

Der Body des Wärters besteht darin, dass er seine Pflicht tut.
Die Pflicht besteht im Definieren der Bodies der Insassen. Das betreibt WärterIn mit „Ermessen“.
Das ist ein immer wieder kehrender Vorgang.
Der Body von gestern wird heute enger geschnürt.
Er wird morgen noch enger definiert werden.

Body ist die Negation des Körpers


Man könnte Mitleid  haben mit WärterIn und seinem/ihren Body.
Ist schließlich auch nur InsassIn im Lager.
Aber es gibt einen Unterschied.
WärterIn hat sich selbst darein gestellt.
Und gehört zu denen, die definieren. 

Der Wärter tritt dem Insassen in den Rücken, dass er auf die Fresse fliegt.
Das schädigt zwar den Body.
Die Definition eines Bodies hat aber nicht mit seiner „Pflege“ zu tun. Sie erfolgt nach „Ermessen“.
Definition nach „Ermessen“ dient auschließlich der Feststellung der Überschreitung des Bodies durch seinen Insassen.
Vergehen ist alles, weils bestraft wird.
Geschützt ist allein die ungestörte Bewegung der Wärter. Weil Wärter straft.
Tücke ist Projekt.

 

Merkmale des Lagers:


Kohärentes
Handeln im rechtsfreien Exekutivraum.
Es geht um mehr als um einzelnes Handeln einer einzelnen Person unter dem Grundgesetz.
Es geht um die Kolonne.
Die Wärter haben ihr eigenes Gesetz bekommen. Ermächtigung außer Grundgesetz.
Konsistente Bekämpfung von Familie auf allen innerbehördlichen Instanzen bis hinauf zum Behördenleiter Bombor. 

Verbunkerung nach außen.
Die Außenwelt unter dem Namen Öffentlichkeit übergeht beflissen die Dystopie.
Jede Erwähnung des Lagers führt zur Nichtbeachtung.

 

Recht- Losigkeit:
Unterschlagung seines Rechtsanspruchs auf „besonderen Schutz“.

Bodydefinition: Fristsetzung.
Bodydefinition: Die zumutbare Sorgfalt des gewissenhaft handelnden Insassen.

Bodydefinition: Den Fisch am Haken zappeln lassen.
Bodydefiniton: Die Güteverhandlung: Auszahlung ohne Rechtsfolgen für die anderen Insassen. Das ist Lagerrecht.

 

Der wirksamer Begriff des Schutzes sollte dem Schwachen einen alle Kräfte verschleißenden Kampf um das Geld von vornherein ersparen.
Wenn unvermeidbar, muß der Streit ums Geld an außerbehördliche, das heißt ordentliche Rechtswege gebunden sein.
Er muß mit einem objektiven Rechtsspruch enden.
Das heißt Schutz für alle anderen gleichermaßen Betroffenen.

Eine Staatlichkeit, die den Machtmißbrauch von Behörde als Einzelfall in der Güteverhandlung untergehen lässt ist korrupt, ist Lagerstaat.
Der deutsche Staat verhindert die Verallgemeinerung. Staat betreibt die Isolation der Insassen gegeneinander. Das ist deren Gleichbehandlung.

Behörde ist nicht fähig und nicht willens das widerstreitende Argument zu erkennen und an - zuerkennen.
Behörde ist Lager. Ich Vater bin Insasse.
Meine Kinder sind Insassen, und wegen meiner Bindung zu ihnen, Geiseln, die bestraft werden, wenn ich nicht funktioniere.

Die Meinungsäußerung des Vaters werden sich die Kinder zurechnen lassen müssen. Im Anblick der Sippe gibt es keine Isolation der Person.

 

Schutz muß das Erlangen des Rechts der unmittelbaren Existenz Unschuldiger sicherstellen, unabhängig von Intelligenz, Kompetenz, einsetzbaren Ressourcen der Betroffenen.  

 

 

Stummheit:
Hungerbunker: Unterschlagung von Einspruch und Beschwerde. Ein halbes Jahr.
Dann Behauptung eines verfristeten Posteingangs.
Aufbrechen des Bunkers nur von außen, durch Anschreiben anderer Bundes und Landesbehörden außerhalb des Instanzenwegs.
Die vierte Gewalt hält sich ohne Antwort raus. Das ist Lageröffentlichkeit.

 

 

Privilegien
Eine Vorführung des Rechtstaats komplett mit funktionierender Gewaltenteilung  erhalten Privilegierte.

 

 

Deutschland ist Exekutivstaat.

 

190108 ge 190121