Entwurf

 

 

 

Bearbeiter/-in:


 

 

 

Frau Sonja Strohof


Familienkasse

Nord


Dokument:


0-06-1706151337-Frau Sonja Strohof.doc


 

abgesandt am:

 


Bundesagentur für Arbeit , Familienkasse Nord,  20069 Hamburg

 

 

 

 

 

 

"123FK032178"

Herrn

Ekkehard von Guenther Heidberg 36

22301 Hamburg


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Mein Zeichen :  F19 - KG-Nr. 123FK032178 Kundennummer : 123FK032178

(Bei jeder Antwort bitte angeben)

Servicetelefon :        0800 4 5555 30 *

Mo-Fr 08:00-18 :00 Uhr

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Name: Telefax: E--Mail: Datum:


Frau Strohof

040 2855 48 3980

F2rni:lenkasse  -Nod.F19@:1eltsa;entur.d

17. Juni 2015


 

 

 

 

Sehr geehrter Herr von Guenther,

 

über Ihren Anspruch auf Kindergeld kann noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden wer­ den, weil

 

noch die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich ist:

   · "Anlage Kind" zum Antrag auf Kindergeld für Kind 2/5 und Kind 3/5
Bitte füllen Sie den/die beigefügten Vordruck(e) vollständig aus und reichen Sie diese(n)
bei der Familienkasse ein. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beanspruchen, ist eine "Anlage Kind" zum Antrag  auf Kindergeld erforderlich.

 

noch folgende Unterlagen für das Kind 2/5, geboren am 21.08.1990, fehlen:

     Studienbescheinigung(en) für Sommersemester 2012, Wintersemester 2012/13, Sommer-
      semester 2014, Wintersemester 2014/15

.

      Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes

Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung vollständig ausgefüllt und an den entsprechen­ den Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein.

     Anspruchsbegründende Unterlagen für Januar 2011 - Studienbeginn

Aus den bisher vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, ob und auf welcher Grundlage Kindergeld gezahlt werden kann. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, z. B. Schulbescheinigung, Nachweis über eine Berufsausbildung, Studienbescheinigung, Mittei­ lung für ein Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder Ähnliches.

      Erklärung zu den Einkünften und Bezügen

Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung ·für 2011 vollständig ausgefüllt und an den ent­ sprechenden Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein. Bitte legen Sie zusätzlich die erforderlichen Nachweise vor.

 


0-06

 

 

Postanschrift Familienkasse Nord 20069 Hamburg

 

 

 

Besucheradresse

Kurt-Schumacher-Allee 16


 

 

 

Bankverbindung                                    Öffnungszeiten

BA-Service-Haus                                     Mo. - Fr ·

Bundesbank                                            08:00 - 12:00 Uhr

BIC: MARKDEF1760                             Da.:

IBAN: DE50760000000076001617     16:00 - 18:00 Uhr


- 2 -


Hamburg                                                Internet: www.familienkasse .de


- 2 -

 

noch folgende Unterlagen für  das Kind 3/5, geboren am 28.06.1994 fehlen:

·        Studienbescheinigung(en) für Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15

     Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung vollständig ausgefüllt und an den entsprechen- den Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein.

     Nachweis über  das Ende der Schulausbildung.(Juli 2013)

Bitte legen Sie einen Nachweis vor (z. B. Kopie des Zeugnisses, Bestätigung der Schule oder Ähnliches), dass die Schulausbildung beendet ist. Dieser Nachweis muss nach Been­ digung der Schulausbildung ausgestellt worden sein.

 

Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis zum

 

01.07.2015

Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.

Für die Antwort können Sie den beigefügten Vordruck verwenden. Anlage(n)

KG 1 (Anlage Kind/OE) , KG 5, KG 5d

 

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

 

 

 

gez. Unterschrift

 

Elektronische Aktenführung

Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen ein­ gereichte Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz­ ten Aufbewahrungszeit vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen wieder benötigen teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.

 

 

1. Original an Adressaten senden. 2. vers. am 22.06.15

3.  wv 07.07.2015:

4. z.d.A.

_____ Ende des Dokuments _____


20190514 Anmerkungen zur Dokumentation.
Ich habe das Dokument als Adobe-pdf Gescannt und Anschließend ins rtf Format exportiert. Dabei entstanden, hauptsächlich in den Bereichen mit punktierten Unterstreichungen verstümmelte Texte, die ich durch Abschreiben wiederhergestellt habe.
In einem zweiten Schritt habe ich die bezogenen Namen durch „Kind 2/5“ und „Kind 3/5“ ersetzt.

Feststellungen:
1a. Das versandte Dokument ist ein Entwurf.  1. Wort des Dokuments, oben links. Dementsprechend auch Punkt 1 der Aufgabenliste. Es war möglicherweise in der Form gar nicht zum Versand bestimmt gewesen.
1b. Das Versanddatum ist der 22.06.15. Punkt nr 2 am Ende des Dokuments.
1c. Die gesetzte Frist ist der 1.7.15. Abzüglich von jeweils 3 Tagen Postlaufzeit sind das 4 Tage zur Bearbeitung der gegebenen Liste, für. Kommunikation mit Kindern an zwei verschiedenen Wohnorten usw, usw.
1d WV lese ich als Wiedervorlage: 7.7.15

1e . Die Rechtsabteilung der Familienkasse im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hatte die unzumutbare Fristsetzung nicht bemerken wollen. Ebensowenig die unterschlagene Nachfrist.

So weit zur vollziehenden Gewalt
Jetzt zur gesetzgebenden Gewalt


2a. Das Kindergeld wird  nach Einkommensteuergesetz  (EStG) geleistet. Siehe Betreffzeile

2b. „Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“ Letzter Satz im Schreiben.

 

2c. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ Artikel 6.1 Grundgesetz.

 

2d. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ Artikel 6.2 Grundgesetz.
Es geht allerdings nicht um „Betätigung der Eltern sondern darum, dass die Kinder tatsächlich „gepflegt“ werden.
Der Auftrag des Staates an die Eltern ergibt sich einzig aus der Sorge der „Gemeinschaft“ um das Kindeswohl. 
Der Staat hat kein Recht, die Ausübung der elterlichen Grundpflicht zur Versorgung ihrer Kinder durch seine Verweigerung der aufgelaufenen Beträge zu sabotieren.

In der Grundpflicht der Verfassung zur „Pflege“ der Kinder stehen, hinter den Eltern, dann die Staatsorgane. 

Die Drohung mit der Existenzvernichtung einer 6 köpfigen Familie mit nach Krankheit und Tod der Mutter allein wirtschaftenden Vater ist unmittelbar grundrechtswidrig gegen den zitierten Artikel 6.2 und das Schutzversprechen aus Grundrecht 6.1 und Menschenrecht 16.
Der einzige Ort im Grundgesetz übrigens, an dem „besonderer“ Schutz versprochen und geboten wird.

3a Das Kindergeld wird  nach Einkommensteuergesetz  (EStG) geleistet. Noch einmal. Betreffzeile
KInder Pflege und Erziehung sind jedoch eine Leistung des PrivatLebens.
Familienwirtschaft ist eine gesellschaftlich relevante Leistungserbringung, deren positiver Ertrag im privaten Bereich negativ abrechnet.
Familiienwirtschaft konsumiert die im Erwerbsleben erbrachten Erträge indem sie  Pflege und Erziehung“ leistet. Jene Erträge sind aber bereits in der Steuer abgerechnet. Das macht ihre Verwendung privat.
Mit der Beschlagnahme der Privatzeit außerhalb der steuerlich relevanten Erwerbstätigkeit   durch die staatliche Fristsetzung erfolgt eine  Beschlagnahme des Privaten, der kein Kinderloser ausgesetzt ist.
Die datenschutzrechtliche Besorgtheit des Einzelbürgers ist lächerlich im Vergleich zur Destruktion der informationellen Selbstbestimmung des Familienvaters.

„Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“

Es werden hier nicht „Daten“ abgefordert, sondern ich werde mit meinerfrei erbrachten menschlichen Zusatzleistung in meinem Privatraum zusätzlich schikaniert und mit Existenzverlust bedroht.
Staat maßt sich eine „Ermessenshoheit“ an, ob sie Lust haben, meine „Hinderungsgründe“ anzuerkennen oder mit lieber die „gewissenhafte Sorgfalt“ absprechen wollen.

  
Der Staat beschlagnahmt nicht meine „Daten“, er beschlagnahmt umstandlos mein konkretes Wirtschaften als verantwortlicher Privatmensch in der Sorge für 5 heranwachsende Kinder. 

Staat macht mich auskunftspflichtig, erklärpflichtig, entschuldigungspflichtig.

Datenschützer haben keine Ahnung, was hier real abläuft.
Die Datenschutzverordnung ist ja in die Abgabenordnung eingearbeitet.
Besonderer Familienschutz ist es nicht.



Die Beschlagnahme meiner Ressourcen als Leistungsträger unterschlägt meine Rechte auf Priorisierung meiner Aufgaben als Verantwortungsträger. 
Sie unterschlägt, daß ich auch als Familie Leistender in meiner Privatzeit Recht auf Erholung habe.
Sie unterschlägt, daß ich Recht auf Schicksal habe: Auf Krankheit, auf Tod, auf Unfall, auf Brandstiftung: Auf das was mir widerfährt.
Sie unterschlägt, dass das alles die Frau Strohof nicht angeht.
Sie unterschlägt, daß ich Recht auf Überforderung habe. Auf Fehlerhaftigkeit.
Auch Jenseits derjenigen Fehler, die das Lagerpersonal in freiem Ermessen als Fallstricke aufspannt, um mich zum Sturz zu bringen.
Weil ich bei aller multiplen Anforderung selbst immer nur einer bin.