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0-06-1706151337-Frau Sonja Strohof.doc
abgesandt am:
Bundesagentur für Arbeit , Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
"123FK032178"
Herrn
Ekkehard von Guenther Heidberg 36
22301 Hamburg
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Mein Zeichen : F19 - KG-Nr. 123FK032178 Kundennummer : 123FK032178
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Name: Telefax: E--Mail: Datum:
Frau Strohof
040 2855 48 3980
F2rni:lenkasse -Nod.F19@:1eltsa;entur.d
17. Juni 2015
Sehr geehrter
Herr von Guenther,
über Ihren Anspruch
auf Kindergeld kann noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden wer den, weil
noch die Vorlage
folgender Unterlagen erforderlich ist:
•
· "Anlage Kind" zum Antrag auf Kindergeld für Kind 2/5 und Kind 3/5
Bitte füllen Sie den/die beigefügten Vordruck(e) vollständig aus und reichen Sie diese(n)
bei der Familienkasse ein. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beanspruchen, ist eine "Anlage Kind" zum Antrag auf Kindergeld erforderlich.
noch folgende Unterlagen für das Kind 2/5, geboren am 21.08.1990, fehlen:
• Studienbescheinigung(en) für Sommersemester 2012, Wintersemester 2012/13, Sommer-
semester
2014, Wintersemester 2014/15
.
•
Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Bitte reichen
Sie die beigefügte Erklärung vollständig ausgefüllt und an den entsprechen den Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein.
•
Anspruchsbegründende Unterlagen für Januar 2011 -
Studienbeginn
Aus den bisher vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, ob und auf welcher Grundlage
Kindergeld gezahlt werden kann. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, z. B. Schulbescheinigung, Nachweis
über eine Berufsausbildung, Studienbescheinigung, Mittei lung für ein Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder Ähnliches.
•
Erklärung zu den Einkünften und Bezügen
Bitte reichen
Sie die beigefügte Erklärung ·für
2011 vollständig ausgefüllt und an den ent
sprechenden Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein. Bitte legen Sie zusätzlich die erforderlichen Nachweise vor.
0-06
Postanschrift Familienkasse
Nord 20069 Hamburg
Besucheradresse
Kurt-Schumacher-Allee 16
Bankverbindung Öffnungszeiten
BA-Service-Haus Mo. -
Fr ·
Bundesbank 08:00 - 12:00 Uhr
BIC: MARKDEF1760 Da.:
IBAN: DE50760000000076001617 16:00 - 18:00 Uhr
- 2 -
Hamburg Internet: www.familienkasse .de
noch folgende Unterlagen für das Kind
3/5, geboren am 28.06.1994 fehlen:
·
Studienbescheinigung(en) für Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/15
•
Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung vollständig ausgefüllt und an den entsprechen- den Stellen
unterschrieben bei der Familienkasse ein.
•
Nachweis über das Ende der Schulausbildung.(Juli 2013)
Bitte
legen Sie einen Nachweis vor (z. B. Kopie des Zeugnisses, Bestätigung der Schule oder Ähnliches), dass die Schulausbildung beendet ist. Dieser Nachweis muss nach
Been digung der Schulausbildung ausgestellt worden sein.
Bitte erledigen Sie dieses Schreiben
bis zum
Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest
eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss
der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.
Für die Antwort können
Sie den beigefügten Vordruck
verwenden. Anlage(n)
KG 1 (Anlage Kind/OE) , KG 5,
KG 5d
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
gez. Un„terschrift
Elektronische Aktenführung
Die Familienkasse führt Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten
Sie, dass von Ihnen ein gereichte Papierunterlagen nach Überführung in die elektronische Form und nach einer begrenz ten Aufbewahrungszeit vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen wieder benötigen teilen Sie dies der Familienkasse bitte innerhalb von acht Wochen nach Einreichung mit.
1. Original an Adressaten senden. 2. vers. am
22.06.15
3. wv 07.07.2015:
4. z.d.A.
_____ Ende des Dokuments _____
20190514 Anmerkungen zur Dokumentation.
Ich habe das Dokument als Adobe-pdf
Gescannt und Anschließend ins rtf Format exportiert.
Dabei entstanden, hauptsächlich in den Bereichen mit punktierten
Unterstreichungen verstümmelte Texte, die ich durch Abschreiben
wiederhergestellt habe.
In einem zweiten Schritt habe ich die bezogenen Namen durch „Kind 2/5“ und
„Kind 3/5“ ersetzt.
Feststellungen:
1a. Das versandte Dokument ist ein Entwurf. 1. Wort des Dokuments, oben links.
Dementsprechend auch Punkt 1 der Aufgabenliste. Es war möglicherweise in der
Form gar nicht zum Versand bestimmt gewesen.
1b. Das Versanddatum ist der 22.06.15.
Punkt nr 2 am Ende des Dokuments.
1c. Die gesetzte Frist ist der 1.7.15. Abzüglich von jeweils 3 Tagen
Postlaufzeit sind das 4 Tage zur Bearbeitung der gegebenen Liste, für.
Kommunikation mit Kindern an zwei verschiedenen Wohnorten usw,
usw.
1d WV lese ich als Wiedervorlage: 7.7.15
1e . Die Rechtsabteilung der Familienkasse im
Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hatte die unzumutbare Fristsetzung nicht
bemerken wollen. Ebensowenig die unterschlagene
Nachfrist.
So
weit zur vollziehenden Gewalt
Jetzt zur gesetzgebenden Gewalt
2a. Das Kindergeld wird
nach Einkommensteuergesetz
(EStG) geleistet. Siehe Betreffzeile
2b. „Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder
zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld
abgelehnt werden.“ Letzter Satz im Schreiben.
2c. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung“ Artikel 6.1 Grundgesetz.
2d. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ Artikel 6.2 Grundgesetz.
Es geht allerdings nicht um „Betätigung der Eltern“
sondern darum, dass die Kinder tatsächlich „gepflegt“ werden.
Der Auftrag des Staates an die Eltern ergibt sich einzig aus der Sorge der
„Gemeinschaft“ um das Kindeswohl.
Der Staat hat kein Recht, die Ausübung der elterlichen Grundpflicht zur
Versorgung ihrer Kinder durch seine Verweigerung der aufgelaufenen Beträge zu sabotieren.
In der Grundpflicht der Verfassung zur „Pflege“ der Kinder stehen, hinter den
Eltern, dann die Staatsorgane.
Die Drohung mit der Existenzvernichtung einer 6 köpfigen
Familie mit nach Krankheit und Tod der Mutter allein wirtschaftenden Vater ist
unmittelbar grundrechtswidrig gegen den zitierten Artikel 6.2 und das
Schutzversprechen aus Grundrecht 6.1 und Menschenrecht 16.
Der einzige Ort im Grundgesetz übrigens, an dem „besonderer“ Schutz versprochen
und geboten wird.
3a Das Kindergeld wird nach Einkommensteuergesetz (EStG) geleistet. Noch einmal. Betreffzeile
KInder Pflege und Erziehung sind jedoch eine Leistung
des PrivatLebens.
Familienwirtschaft ist eine gesellschaftlich relevante Leistungserbringung, deren
positiver Ertrag im privaten Bereich negativ abrechnet.
Familiienwirtschaft konsumiert die im Erwerbsleben
erbrachten Erträge indem sie „Pflege und Erziehung“ leistet. Jene Erträge
sind aber bereits in der Steuer abgerechnet. Das macht ihre Verwendung privat.
Mit der Beschlagnahme der Privatzeit außerhalb der steuerlich relevanten
Erwerbstätigkeit durch die staatliche
Fristsetzung erfolgt eine Beschlagnahme des Privaten, der kein
Kinderloser ausgesetzt ist.
Die datenschutzrechtliche Besorgtheit des Einzelbürgers ist lächerlich im
Vergleich zur Destruktion der informationellen Selbstbestimmung des
Familienvaters.
„Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe
mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“
Es werden hier nicht „Daten“ abgefordert, sondern ich werde mit meinerfrei erbrachten menschlichen Zusatzleistung in meinem
Privatraum zusätzlich schikaniert und mit Existenzverlust bedroht.
Staat maßt sich eine „Ermessenshoheit“ an, ob sie Lust haben, meine „Hinderungsgründe“
anzuerkennen oder mit lieber die „gewissenhafte Sorgfalt“ absprechen wollen.
Der Staat beschlagnahmt nicht meine „Daten“, er beschlagnahmt umstandlos mein konkretes Wirtschaften als verantwortlicher
Privatmensch in der Sorge für 5 heranwachsende Kinder.
Staat macht mich auskunftspflichtig, erklärpflichtig,
entschuldigungspflichtig.
Datenschützer haben keine Ahnung, was hier real abläuft.
Die Datenschutzverordnung ist ja in die Abgabenordnung eingearbeitet.
Besonderer Familienschutz ist es nicht.
Die Beschlagnahme meiner Ressourcen als Leistungsträger
unterschlägt meine Rechte auf Priorisierung meiner Aufgaben als Verantwortungsträger.
Sie unterschlägt, daß ich auch als Familie Leistender
in meiner Privatzeit Recht auf Erholung habe.
Sie unterschlägt, daß ich Recht auf Schicksal habe:
Auf Krankheit, auf Tod, auf Unfall, auf Brandstiftung: Auf das was mir
widerfährt.
Sie unterschlägt, dass das alles die Frau Strohof
nicht angeht.
Sie unterschlägt, daß ich Recht auf Überforderung
habe. Auf Fehlerhaftigkeit.
Auch Jenseits derjenigen Fehler, die das Lagerpersonal in freiem Ermessen als
Fallstricke aufspannt, um mich zum Sturz zu bringen.
Weil ich bei aller multiplen Anforderung selbst immer nur einer bin.