190601_Gerichtskosten

 

Am 31. Mai 19 ging meine Rente über 500 Eur ein. Ein Freitag.
Als ich das Geld abheben wollte, war das Konto  nicht  verfügbar.
Als ich später nachfragte, erhielt ich die Auskunft, dass es gepfändet worden ist.

Betrag 790,95 Eur.
Gläubiger: Justizkasse Hamburg.

 

Entstanden ist die Forderung in der Auseinandersetzung mit der Familienzerstörungskasse um 16.700 Eur Kindergeld. Am 14.12. 2016. Im Finanzgericht.

Ich hatte nach dem Ablehnungsbescheid der Behörde am Finanzgericht geklagt, und war unter Hinweis auf die Wartezeiten zur "zeitnah möglichen" Güteverhandlung genötigt worden.

Damit seien für mich keine Nachteile verbunden, hatte der Vorsitzende Richter Tiemann geschrieben.

In der Güteverhandlung wurde die Zahlung des mir zustehenden Betrages, wie von mir gefordert, vereinbart.
Unmittelbarer Teil der Vereinbarung war die Rücknahme der anhängigen Klage durch mich.

Auf die in der Rücknahme entstehenden Kosten bin ich nicht hingewiesen worden.

Denn dieer Betrag wäre unmittelbar zum Streitgegenstand geworden.

Ich hätte dieser Vereinbarung, ohne dass die Familienkasse die Gerichtskosten trägt, niemals  zugestimmt.


Zum Finanzgericht:

790 Euro wollen sie für eine nicht erbrachte Gerichtsleistung,
für einen nicht geleisteten Rechtsspruch.

Inzwischen hat  mein Verständnis für diese diese gerichtliche Leistungsverweigerung zugenommen.

 

Richterliche „Überarbeitung“  ist eine Sache.

 

Aber man stelle sich eine Verhandlung vor, bei der in diese ganzen von mir überschrittenen Fristen hinein gefragt worden wäre, auf welcher rechtlichen Basis diese ganzen existenzbedrohenden Friststellereien mitsamt ihrer Exekution überhaupt stattfinden konnten,
wenn die Abgabenordnung sich aus dem Verfassungsgebot des Artikels 6 zum besonderen Familienschutz entbunden hat.
Wenn ein Richter am Finanzgericht das Agieren zur Selbstbedienung des Finanzamts im rechtsfreien Raum zu behandeln gehabt hätte.

Das zu erklären:
Das läuft nicht auf "Überarbeitung" hinaus,
das läuft vielmehr auf eine systemische Überforderung des im Steuerstaat befangenen Gerichts hinaus. Da ist nicht „Unabhängigkeit“.

 

Indem es "Finanzgericht" ist, ist es von vornherein befangen, zugunsten des "Staates", in feindlicher Verachtung der Familie.

Deren Gebärviehexistenz entspricht das Abdrängen in die Unterschichtenjustiz durch die Judikative Staatsschicht.

Das Menschenrecht des Artikels 6.

An keiner einzigen Stelle des Verfahrens.

Gebärvieh ist nicht Mensch und hat nicht Menschenrecht..

 

Aber Gerichtskosten für die Rücknahme der Klage zahlen:

Zum Gebärvieh sein gehört ja die abgrundtiefe Dummheit. Staatsvertrauensidiotie.

 

Vorsitzender Richter Tiemann und Frau Güterichterin Wirth-Vonbrunn und die komplette Staatsmaschine der Familienkasse, von Strohof über Baufeld zu Bombor, diese ganzen Zahnräder, die irgend wann einmal als Menschen geboren waren, von Mutter und Vater umsorgt, diese ganzen Bescheißer von Staates wegen: Sie können sich auf die Idioten verlassen.

 

 

 

 

190601 evg 190605

 

In meiner Stammkneipe hängt ne Tafel an der Wand:

„Morgen Freibier“ steht darauf.

 

Ich hab den Artikel 6 verstanden.