190601_Gerichtskosten
Am 31. Mai 19 ging meine Rente über 500 Eur ein. Ein
Freitag.
Als ich das Geld abheben wollte, war das Konto
nicht verfügbar.
Als ich später nachfragte, erhielt ich die Auskunft, dass es gepfändet worden
ist.
Betrag 790,95 Eur.
Gläubiger: Justizkasse Hamburg.
Entstanden ist die Forderung in der Auseinandersetzung mit
der Familienzerstörungskasse um 16.700 Eur Kindergeld. Am 14.12. 2016. Im
Finanzgericht.
Ich hatte nach dem Ablehnungsbescheid der Behörde am
Finanzgericht geklagt, und war unter Hinweis auf die Wartezeiten zur
"zeitnah möglichen" Güteverhandlung genötigt worden.
Damit seien für mich keine Nachteile verbunden, hatte der
Vorsitzende Richter Tiemann geschrieben.
In der Güteverhandlung wurde die Zahlung des mir zustehenden
Betrages, wie von mir gefordert, vereinbart.
Unmittelbarer Teil der Vereinbarung
war die Rücknahme der anhängigen Klage durch mich.
Auf die in der Rücknahme entstehenden Kosten bin ich nicht hingewiesen worden.
Denn dieer Betrag wäre unmittelbar zum Streitgegenstand
geworden.
Ich hätte dieser Vereinbarung, ohne dass die Familienkasse
die Gerichtskosten trägt, niemals zugestimmt.
Zum Finanzgericht:
790 Euro wollen sie für eine nicht erbrachte Gerichtsleistung,
für einen nicht geleisteten
Rechtsspruch.
Inzwischen hat mein
Verständnis für diese diese gerichtliche Leistungsverweigerung zugenommen.
Richterliche „Überarbeitung“ ist eine Sache.
Aber man stelle sich eine Verhandlung vor, bei der in diese
ganzen von mir überschrittenen Fristen hinein gefragt worden wäre, auf welcher
rechtlichen Basis diese ganzen existenzbedrohenden Friststellereien mitsamt ihrer
Exekution überhaupt stattfinden konnten,
wenn die Abgabenordnung sich aus dem Verfassungsgebot des Artikels 6 zum
besonderen Familienschutz entbunden hat.
Wenn ein Richter am Finanzgericht das Agieren zur Selbstbedienung des
Finanzamts im rechtsfreien Raum zu behandeln gehabt hätte.
Das zu erklären:
Das läuft nicht auf "Überarbeitung" hinaus,
das läuft vielmehr auf eine systemische Überforderung des im Steuerstaat
befangenen Gerichts hinaus. Da ist nicht „Unabhängigkeit“.
Indem es "Finanzgericht" ist, ist es von
vornherein befangen, zugunsten des "Staates", in feindlicher
Verachtung der Familie.
Deren Gebärviehexistenz entspricht das Abdrängen in die
Unterschichtenjustiz durch die Judikative Staatsschicht.
Das Menschenrecht des Artikels 6.
An keiner einzigen Stelle des Verfahrens.
Gebärvieh ist nicht Mensch und hat nicht Menschenrecht..
Aber Gerichtskosten für die Rücknahme der Klage zahlen:
Zum Gebärvieh sein gehört ja die abgrundtiefe Dummheit.
Staatsvertrauensidiotie.
Vorsitzender Richter Tiemann und Frau Güterichterin
Wirth-Vonbrunn und die komplette Staatsmaschine der Familienkasse, von Strohof
über Baufeld zu Bombor, diese ganzen Zahnräder, die irgend wann einmal als
Menschen geboren waren, von Mutter und Vater umsorgt, diese ganzen Bescheißer
von Staates wegen: Sie können sich auf die Idioten verlassen.
190601 evg 190605
In meiner Stammkneipe hängt ne Tafel an der Wand:
„Morgen Freibier“ steht darauf.
Ich hab den Artikel 6 verstanden.