Familienkasse

Nord

 

 

 

 


Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Nord, 20069 Hamburg

 

 

 

 

 

 

Vorab per Telefax

Herrn Rechtsanwalt K

  

 

 


Ihr Zeichen:                   Ihre Nachricht:  31.03.2016

Mein Zeichen :   

 

Kundennummer:  

(Bei jeder Antwort bitte angeben)

Servicetelefon:        0800 4 5555 30 *

Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

Zahlungstermine:       0800 4 5555 33 *

Mo-So 0.00 - 24.00 Uhr

(* Anrufe sind für Sie kostenfrei.)


 

Name: Durchwahl: Telefax:

E-Mail: Datum:

                     Frau Ratajczyk 040  

040  

Familienkasse-Nord. F61@arbeitsagentur .de

20.05.2016



 

 

 

 

Einspruchsverfahren Ekkehard von Guenther - Anhörung zur Fristversäumnis

Ihr Zeichen:  

 

 

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt K,

 

 

in der obigen Angelegenheit  hat Ihr Mandant gegen die Bescheide vom 01.10.2015 Einspruch erhoben. Diese Bescheide wurden am 02.10.2015 zur Post aufgegeben und gelten gemäß § 122 Abgabenordnung (AO) am 05.10.2015 als bekannt gegeben. Folglich begann die Einspruchsfrist am 06.10.2015 und endete am 05.11.2015.

 

Der Einspruch ist erst am 18.11.2015 und damit verspätet eingegangen. Er müsste damit als unzulässig verworfen werden.

 

Bevor ich über den Einspruch entscheide, erhalten Sie Gelegenheit, die Gründe für das Fristversäumnis  darzulegen.

 

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Einspruch vom 18.11.2015 auch in der Sache keinen Erfolg haben dürfte. Die Ablehnungsbescheide vom 16.07.2015 sind bestandskräftig geworden, da gegen diese kein Einspruch eingelegt wurde. Die am 18.09.2015 eingereichten Unterlagen könnten zwar als Einspruch gegen die Ablehnungsbescheide gewertet werden. Dieser wäre jedoch ebenfalls verfristet.

 

 


 

Sollte ich bis 10.06.2016 keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen. Ich werde dann aufgrund des mir bekannten Sachverhaltes entscheiden.

 

Sie können den Einspruch auch zurücknehmen. Verwenden Sie hierzu bitte den beigefügten Erklärungsvordruck.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

 

Ratajczyk

 

 

 

Anlage

Rücknahmeerklärung

 

 

20160921 Kommentierung evg

Mein Einspruch wurde am 17.10.2015 verfasst (Datum in der Anredezeile) und am 19.10.2015 zur Post gegeben.

Der 17.10 war ein Sonnabend, der 19.10. dementsprechend ein Montag, der erste Werktag, an dem ein Versand per Einschreiben möglich war.

Gemäß §122 Abgabenordnung (Ihr Satz oben) muß dieses Schreiben bei Ihnen am 22.10.2015 (Donnerstag) als bekannt gegeben gelten.

 

Wenn Sie ehrlich wären, dann hätten Sie das Thema Postlaufzeiten in Ihrem Betrieb erörtert. Sie hätten gerechnet, wie lange ein Einschreiben von Ihrer Haustür bis auf Ihren Schreibtisch benötigt. Das sind 27 Tage. Sie hätten selbstverständlich Ihre Postlaufzeiten nicht benutzt, um mir eine Fristüberschreitung zu unterstellen.

Sie stehen unter Pflicht, Umstände, die zu meinen Gunsten sprechen, wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Das haben Sie mit Vorsatz nicht getan, weil Sie mir schaden wollten, in Höhe von 16.700 Euro.

 

Mit Ihnen sind die Mitarbeiter Köpke (Antwort am 28.4.2016(!) mit behaupteten Eingang „28.11.2015“, Ratajczyk (Entscheiderin), Grombowski (Kundenreaktionsmanagement), Baufeld (Abfassung der Ablehnungsbegründung), Bombor (Leiter der Famiienkasse Nord) mit dem Vorgang befasst gewesen.

 

Kein Einziger von diesen hat die internen Postlaufzeiten dieser Firma erwähnt. Oder ist das keine interne Postlaufzeit? Können Sie sich aussuchen, welches Datum Sie eintragen als Eingang?

 

5 vollbezahlte Beamte, die Stillschweigen verabreden, um einen dummen Vater reinzulegen.

Das ist die Familienzerstörungskasse Nord

 

Ende Kommentierung