Schluss mit Familie!

 

170912 Status: eher Baustelle. Ankommentierte Textzitate.


Belege, dass Familienfeindlichkeit nicht nur in Behörde ist, sondern öffentlicher Wille von Grün, von Links, von Kultur, von Konservativ, von Journalist.

 

Stefanie von Berg,
Gregor Gysi,
Sarah Rambatz,

Jürgen Flimm,
Sozialgericht,
Guido Kleinhubbert,
Peter Tauber,
Beschwerdebescheid der Familienkasse,

Deniz Yücel

 

Stefanie von Berg, „schul“-politische Sprecherin der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft:

 

„Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt. …Und das ist gut so.“

 

Das bloße Vorhandensein von Menschen in Mehrheit stellt  für die bevölkerungspolitische Sprecherin der Grünen einen Verstoß gegen das „gut so“ dar.  

Eine andere Folgerung kann man aus diesem Satz nicht ziehen.

 

Zur Durchsetzung des Familienverbots siehe: www.keinkindergeld.de.

 

Frau von Berg verstößt gegen dieSchutzvorschrift des Artikels 6 GG: Sie ist eine Feindin von Familie.

 

Gregor Gysi, Abgeordneter der Linken im Bundestag

https://youtu.be/s9d87JjYHuk

24. Mai 2015 · Neuruppin, Brandenburg ·


Ich rufe Sie auf, an der Demonstration »Schöner Leben ohne Nazis. Vielfalt ist unsere Zukunft« am 6. Juni um 10 Uhr in Neuruppin teilzunehmen. Wir müssen uns gegen die Nazis stellen. Schon aufgrund unserer Geschichte zwischen 1933 und 1945 sind wir verpflichtet, Flüchtlinge anständig zu behandeln. Außerdem muss deren Leben gerettet werden im Mittelmeer. Und es muss einen legalen Weg geben, um in Europa Asyl zu beantragen.
Auch Länder wie Polen - sehr katholisch übrigens - müssen bereit sein, Flüchtlinge aufzunehmen.
Und dann gibt es ja noch was: Jedes Jahr sterben mehr Deutsche, als geboren werden. Das liegt zum Glück daran, dass die Nazis sich auch nicht besonders vervielfältigen.
Und schon deshalb sind wir auf Zuwanderer aus anderen Ländern angewiesen.

 

nachgereichte Entschärfung:

15. Oktober 2015 ·

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es ärgert mich, dass jedes Jahr mehr Deutsche sterben, als geboren werden, weil wir keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Ich freue mich nur bei den Nazis, wenn sie wenig Kinder herstellen, damit sich die Nazis nicht vermehren.

https://www.facebook.com/gregor.gysi/posts/10152994341662693

 

 

Herr Gysi verstößt gegen Artikel 6 GG:
Er ist ein Feind von Familie.

170831:
Die implizite Abbildung der politischen Gesinnung „Nazi“ auf eine Ethnie „Nazi“ ist Rassismus pur.
Implizit: Denn nur Kinder der Ethnie Nazi sind automatisch selber Nazi.
Kinder von Eltern mit der politischen Gesinnung „Nazi“ sind frei. Es steht allein in deren Leben, welche politische Meinungen sie haben.
Politische Nazis werden weder gezeugt noch geboren.
Für einen meinungsbildenden führenden Intellektuellen der Linken ein wenig dumpf.
Ich hatte früher eine gute Meinung von Herrn Gysi. Fand ihn interessant. Jetzt habe ich sie nicht mehr.

 

(2017.0908, mopo) Sarah Rambatz: „Alles, wo Deutsche sterben“, eindeutig in seinem Wunschcharakter erst im Kontext ihrer Facebookgruppe: „Deutsch mich nicht voll“  
Eine nette Mischung aus jugendlicher Unschuld, höherem Gutsein, lächelndem Fanatismus, aufstrebender Politikerin. Mob.

Ziemlich belanglos, menschlich gesehen.
Aber der Wunsch: Deutsche sterben sehen.
Wenn dieser Wunsch exakt so in den Köpfen der BearbeiterInnen der „Familien“ kasse agiert, dann ist das eine hinreichende Erklärung für das, was die mir angetan haben.
Er ist wirksam, der Wunsch.


Und dafür schulden mir die v. Bergs, die Rambatzs, die Gysis, die Flimms, für diese mörderische Gutheit der Wörter gegen reale Familie, Eltern und Kinder, schulden die mir eine Erklärung.  

http://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/staatsschutz-ermittelt-hass-welle-gegen-linken-politikerin--28375938

 

(2016.09.14) vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.

Jürgen Flimm u.a.

 

Wir, als Kunstschaffende aus allen Sparten, aus der Freien Szene wie aus den institutionell geförderten Häusern in Berlin, sehen uns einem

aufklärerischen und humanistischen Welt- und Gesellschaftsbild verpflichtet.

Wir lehnen die traditionelle Familie als familiäres Leitbild ab, innerhalb dessen konservativ misogyne und homophobe Konzepte Menschen

vorschreiben wollen, in welchen Strukturen sie ihren familiären Kontext gestalten sollen und Frauen einem biologistisch- deterministischen

Rollenbild folgen müssen. Ebenso insistieren wir darauf, dass Frauen die absolute Autonomie über ihre Körper haben.

 

evg:

1707121: Endlich eine legitime Autonomie!
Die Garantie der
absoluten Autonomie
der Frauen über ihren
Körper
durch
Jürgen Flimm dürfte
als heteronom insistierte Autonomie
die einzige legitime
Autonomie
sein
verglichen mit den nur

- selbsternannten -

Autonomen,
die kürzlich durch einige Straßen Hamburgs gezogen sind.


Nachdem die Autonomie dem Körper der Frau gilt, bleibt dem text nach etwas , das offenbar nicht autonom ist. -

 

Jürgen Flimm hat eine gewisse Ahnungslosigkeit von allem,
was in „traditioneller“ Familie
von Frau und Mann und Kind geleistet wird.

 

Jürgen Flimm verstößt gegen Artikel 6 GG:
Denn Gleichgültigkeit ist zu wenig, um Schutz zu sein.

 

„die traditionelle Familie“ ist mit einem Bein im positiven Recht eingerichtet.
Ihr anderes Bein ist die Natur.

In Artikel 6 GG ist noch ein Rest davon erkennbar:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern.
170705

Und gleich wieder eingeschränkt: Über ihre Ausübung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Es braucht Mann und Frau, damit ein Mädchen oder ein Junge zur Welt kommen können.
Es braucht keinen Staat.

 

Kinder sind Frucht des unwillkürlichen Miteinanderseins, als auch der freien Zustimmung ihrer Eltern. Darum ist die Freiheit des einzelnen Kindes vom Ursprung eine doppelte.

 

Ein „biologistisch-deterministisches Rollenbild“ ist etwas anderes als „Natur“.
Denn Flimms Verankerung der Frau im positiven Recht der „absoluten Autonomie über ihren Körper“ erlaubt ihr genau diejenige Autonomie, die Voraussetzung für die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag ist.


Die absolute Autonomie über den Körper ist sowieso Humbug. Denn die Vorstellung eines reinen autonomen Verstandes setzt außer Acht, daß jeder Verstand, auch der meine, der Verstand seines Körpers ist. Sämtliche Wünsche, sämtliche Abneigungen, sämtliche Gefühle sind Manifestationen meines Körpers. Autonomie gegen die Leiblichkeit ist falsche Abstraktion. Die einzige darunter denkbare Handlung ist die Selbstentleibung. Alle anderen Handlungen bejahen Wirklichkeit, in die sie sich körperlich hineinstellen und sich damit ihren Bedingungen unterwerfen, auseinandersetzen,streiten, nähren,teilen, feiern.

Wenn auf Natur verwiesen wird, um Familie zu begründen, dann geht es nicht um Biologismus.

Berufung auf Natur  nimmt ein So-Sein nicht nur der Frau, nicht nur des Mannes, nicht nur der Tochter, des Sohnes, sondern auch der übergreifenden Familie vorweg in Anspruch, ohne dieses So-Sein im Vorweg deswegen für abschließend definiert zu halten. Bestimmung der Familie erfolgt durch die Erfahrung, in der sie statthat.

Die Nicht-Autonomie der Frau ist kein Defekt. sondern Anspruch, an dem Partner und Gesellschaft erst ganz werden.

Von da aus resultiert das Schutzversprechen der Gesellschaft. Das Schutzversprechen des Grundgesetzes ist nicht ausgedacht, es ist nötig.
Und nein, die Nicht-Autonomie ist kein Anspruch auf Entmündigung durch andere.

Und ich, Vater, alt, bin ebenfalls Nicht-autonom.
Darum ist die Verweigerung des zugesagten Kindergeldes Verrat am Schutzversprechen.

 

 

 

Sozialgericht Urteil

(zitiert nach Spon Mi, 12.10.2016)

Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei als verwertbares Vermögen zu werten, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 4 AS 4/16 R).

 

Damit wies das Gericht die Klage einer Familie aus dem Landkreis Aurich in Niedersachsen ab. Ihr Eigenheim hat 144 Quadratmeter Wohnfläche. Die Eltern wohnten dort ursprünglich mit ihren vier Kindern. Nachdem drei der Kinder ausgezogen waren, hatte das Jobcenter das Haus für unangemessen groß erklärt.

 

Es könne auch nicht mehr als geschütztes Schonvermögen angesehen werden. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter geschützt gewesen, zuletzt für drei Personen aber nur noch 110 Quadratmeter. Das Haus sei daher als verwertbares Vermögen anzusehen.

Da ein Haus nicht innerhalb kurzer Zeit verkauft werden kann, zahlte das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen nur noch als Darlehen. Dagegen klagten die Eltern. Sie hätten das Haus selbst gebaut, und bei Beginn des Hartz-IV-Bezugs sei es auch angemessen gewesen.

 

Die Richter betonten dagegen, maßgeblich seien die Verhältnisse im streitigen Bezugszeitraum. Dabei gelte "nur ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe als Schonvermögen". Ob das Haus früher angemessen war, sei unerheblich. Die Größe einer angemessenen Wohnung sei nun aber deutlich überschritten. Die Eltern müssten ihr Eigenheim als Vermögen einsetzen, so das Gericht. Bis zu einem Verkauf könne die Familie aber Hartz IV als Darlehen bekommen.

 

161013 Kommentar EVG

Kinderreiche Familien sind arm. Denn ihren Reichtum haben sie aus sich heraus in die Gesellschaft  hineingetragen. Mit dem Auszug der Kinder sind Eltern Müll.

Bei einer angemessenen Leistungsabrechnung in ihre Rente hinein wären kinderreiche Eltern keine Hartz IV Empfänger.
Es gäbe gar keine Verhandlung mit dem Sozialgericht.


Das Haus, das „sie selber gebaut haben“, ist ein Ort der familiären Erinnerung, in dem Geschichte in unendlich vielen Winkeln, Dingen, Gerüchen liegt. Es wird auch den erwachsenen Kindern ein Ort sein, von dem aus sie ihr Leben und die elterliche Leistung  immer wieder neu verstehen.
Für die Eltern ihre Würde, tägliche Erinnerung an das, was sie in ihrer Sorge für ihre Kinder, mit ihren Kindern, für die Gesellschaft getan haben. Ihre Vorstellung von Gastlichkeit, die sie noch geben können.
Ihr Schutz vor Demenz. Wer alte Menschen vernichten will, der nimmt ihnen ihre vertraute Umgebung.

Für mindestens 1 Kind könnte das vorhandene Haus die Möglichkeit geben, selbst dort Kinder aufzuziehen. Es ist eine Ressource für die Enkelgeneration, die der Staat der Kinderlosen beschlagnahmt.


Es gehört zur Logik der geschwisterreichen Familie, daß jedes Kind in ihr ärmer ist, als es ein Einzelkind wäre.


Mit der Verelendung ihrer Eltern bis hin zum Zwang zum Hausverkauf werden die Kinder um ein weiteres Stück sozialer Teilhabe betrogen.

Die Zuordnung des Familieneigentums Haus zu den (?) Eltern, stellt eine Teilenteignugn der Kinder dar. 

 


Die Richter betonten dagegen, maßgeblich seien die Verhältnisse im streitigen Bezugszeitraum
.
Mit dem „Bezugszeitraum“ wird der Leistungszeitraum der Eltern ohne Abrechnung unterschlagen. 
Es wird der Wirkungszeitraum der elterlichen Leistung unterschlagen:
Im Unterschied zur abgeschlossenen Lebensleistung der kinderlosen Rentenempfänger ist das Produkt der Eltern aktiv wirkender gegenwärtiger Wohlstand der Nation.

Abermals werden zeitliche Prinzipien des Generationenvertrags, Sorge für die Nachgeborenen, Dankbarkeit und Eingedenken für Getanes, Pflege der Kontinuitäten, Gemeinschaftserfahrung über Jahrzehnte,
durch eine Entmenschung der Zeit in Form des „Bezugszeitraums“ ersetzt.

 

 

Das Bundessozialgericht verstößt gegen die Schutzvorschrift des Artikels 6 GG:
Das Bundessozialgericht ist ein Feind der Familie.

Ausführlich auf: Sozialgericht gegen Familie

 

 

Deutschland geht es gut…

 

Guido Kleinhubbert (Spiegelonline, Dienstag, 23.02.2016)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/armut-paritaetischer-wohlfahrtsverband-spielt-mit-dem-feuer-a-1078831.html

 

schreibt in seinem Kommentar zum Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverbandes:

 

„… Es ist fahrlässig, den Eindruck zu erwecken, dass es vielen Menschen in Deutschland immer schlechter geht. Wer wider besseres Wissen so tut, als könnten immer mehr Männer und Frauen trotz harter Arbeit oder gestiegener Hartz IV-Bezüge kein würdiges Leben führen und zum Beispiel ihren Nachwuchs nicht mehr angemessen ernähren, der handelt verantwortungslos. Er trägt weitere Unruhe in jene Teile der Bevölkerung, die wegen der Flüchtlingskrise ohnehin schon verunsichert sind, und treibt denjenigen Wähler und Unterstützer zu, die einfache Antworten liefern.

Es kann also sein, dass Blues-Sänger Schneider einige neue Fans bekommt, die er sich nicht gewünscht hat. Zum Beispiel abc-Politiker, def-Wirrköpfe und ghi-Gröhler.“ (Ersatzbuchstaben von mir)

 

Das Einzige, was Kleinhubbert interessiert, ist dass die Feststellungen zur Armut in Deutschland eine „Unruhe“ in Teile der Bevölkerung tragen könnten, die in den anstehenden Landtagswahlen 2016 die etablierten Mehrheiten gefährden könnte.

 

Das Wenigste, was diesen Systemjournalisten interessiert, und genau das macht den Journalisten zum korrumpierenden Verteidiger des Systems, der mit eben dieser Handlung das System unter seinem Text unheilbar macht, ist die Frage nach den realen Menschen, die in Armut in Deutschland leben.

Sein Produkt ist die informelle Isolation zwischen den sich sicher wähnenden Versorgten des Systems und denjenigen, die in diesem um ihre Existenz kämpfen, deren Existenz dann nur noch in der Sorge um das blanke Dasein besteht.
Diese Isolation stellt er wasserdicht her.

 

 

Guido Kleinhubbert verstößt gegen die Schutzvorschrift des Artikels 6 GG:
Er ist ein Feind von Familie.

 

... so gut …

CDU-Generalsekretär Peter Tauber

„Wenn Sie was ordentliches gelernt haben, dann brauchen Sie keine drei Minijobs.“

 

verstößt gegen die Schutzvorschrift des Artikels 6 GG:
Peter Tauber ist ein Feind von Familie.

 

 

… so gut …

„Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen. …

Zum einen wäre auch bei einer möglichen Anerkennung der Gründe der Antrag nicht unmittelbar nach Wegfall des Hindernisses (Zugang der Kündigung wegen Eigenbedarfs und Brand des Elternhauses im Juli 2015) gestellt worden.
Zum anderen sind die dort angeführten Gründe für eine Wiedereinsetzung unzureichend. Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer nicht handlungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.“

 

… so unendlich gut
geht es Deutschland, wenn man einen Job als Henker hat.

 

 

weitere:

Deniz Yücel

https://www.taz.de/!5114887/

 

Super, Deutschland schafft sich ab!
Einfach nur spaßig, der Mann.
Bloß, dass ich diese Sorte Humor nicht hab.

 

 

 

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