Der
Bericht des Vaters
Anlage zur Verfassungsbeschwerde
Vorbemerkung:
Der Vater ist die Unperson der deutschen Verfassung.
Er wird nicht genannt im deutschen Grundgesetz.
Dies ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes.
Es geht bei dieser Diskriminierung allerdings nicht um die fehlende „Gleichberechtigung“
im Vergleich zur „Mutter“.
Es geht vielmehr um das Wort „überhaupt“.
Ob es ein Recht gibt, das den Familienleistenden Vater in seiner prekären
Anstrengung ÜBERHAUPT schützt.
Ob er seine geringen Kräfte seinen Kindern überhaupt und tatsächlich zuwenden
darf.
Es zeigt sich, dass der Vater samt seinen 5 Kindern vom Schutz des Menschenrechts
16 effektiv abgeschnitten ist.
Vater befindet sich im schalltoten Raum.
Der Einspruch in der Behörde wird unterdrückt
Und.
Das Gesetz, das im Kindergeldverfahren gegen Familie eingesetzt wird, kennt
nicht Menschenrecht 16 noch Grundrecht 6.
Es kennt keinen Schutz noch „besonderen“ Schutz.
Nicht Vater noch Mutter noch alleinsorgend.
Nicht Existenz noch Existenzminimum.
Das ist die Abgabenordnung.
Ich habe gegen die Eliminierung meines Menschenrechts
aus dem Kindergeldverfahren Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Antwort des Gerichts erlaubt mir weitere Begründung nachzureichen.
Auf dieser Situation setzt der untenstehende Text
auf.
Es sind 22 Lektionen zur Ohnmacht des Vaters.
Und ein Nachtrag:
Eine Bemerkung zu einer Asymmetrie in der deutschen Verfassung.
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Hamburg, 31.5.2021
Betrifft: Meine Verfassungsbeschwerde vom 12.2.2020:
Abgabenordnung und Artikel 6.1 GG, mein Menschenrecht als Rechtsperson
Von Ihnen beantwortet am 21.2.2020
Aktenzeichen: AR 1069/20
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund einer Wohnungsauflösung kann ich im Augenblick nicht auf alle
Korrespondenz zugreifen.
Einstweilen seien Ihnen die nachfolgenden Erläuterungen zur
Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard von Guenther
Dieser Text ist unter folgender Adresse mit allen Referenzen aufrufbar:
Diese Datei: http://keinkindergeld.de/210415_awawVerfassungsbeschwerde.htm
Als Pdf mit Seitenzahlen: http://keinkindergeld.de/210415_awawVerfassungsbeschwerde.pdf
Zum Inhalt:
0. Ohne konkreten
Anwendungsakt
1. Grundrecht no 6: Recht und Unterrecht
3. Existenz und Existenzminimum
5. Die Repräsentation von Erwerb und Familie
6. Skalierungen der familiären Leistung
7. Die Abgabenordnung und mein Menschenrecht 16.
9. Verwaltungsrecht: Day and Night
16. Noch einmal Grundgesetz: 1.3
17. Teil 2: Through the Looking Glass
20. Folgen: Der Ermessensstaat
Nachtrag: Eine
Bemerkung zu einer Asymmetrie in der deutschen Verfassung
Zuletzt: 20210531
Erläuterung zur Verfassungsbeschwerde vom 14.2.2020.
Ekkehard von Guenther
0. Ohne
konkreten Anwendungsakt
Der folgende Text erläutert meine Verfassungsbeschwerde vom 14.2.2020.
Er ist unabhängig davon lesbar.
Die Antwort des Verfassungsgerichts verweist auf Fragen, die vor einer
Zulassung der Beschwerde noch zu klären sind.
Ich konzentriere mich hier auf die folgende:
„Eine unmittelbare Betroffenheit liegt nur vor, wenn ein Beschwerdeführer
bereits durch die gesetzliche Regelung selbst, also ohne einen konkreten
Anwendungsakt, in einem seiner Grundrechte betroffen ist.“
Sehr schwer einzulösen.
Denn die Form der Familie ist die Materialität, ist niederer Alltag mit all
seinen Komplikationen, ist das tägliche wehrlos den Verwaltungsakten ausgesetzt
Sein.
Über dieses aus dem System Familie bedingten Low-Level
Dasein meiner Person erhebt sich der Verfassungsrichter, indem er die Signatur
„der gesetzlichen Regelung“, das ist nun einmal der konkrete Anwendungsakt, aus
meiner „unmittelbaren Betroffenheit“ ausgeblendet haben will.
Ich bin täglich zu Boden geschlagen, aber nicht unmittelbar betroffen.
Wenn man das so sehen will.
Schaun mer mal.
Warum verletzt die Abgabenordnung eines meiner Grundrechte?
Es geht um das Grundrecht no 6 auf „besonderen Schutz
von Ehe und Familie“.
Vor dem Grundrecht jedoch und diesem übergeordnet (1.2 GG)
steht das Menschenrecht.
Das Menschenrecht 16 leistet allerdings grundsätzlich anderes und mehr, als das
scheinbar gleichklingende Grundgesetz.
Denn das Menschenrecht no 16 ist mein persönlicher
Anspruch.
Das Grundrecht no 6 dagegen gehört dem Staat.
Der Gebrauch des Wortes „Schutz“ ohne jede Begründung und nur als Eigentum des Schutz versprechenden Staates enthält den mentalen
Vorbehalt zur Tücke.
Der Gebrauch des Wortes „besonders“ ebenfalls.
Einem Verfassungsgeber in der Nachfolge des totalen Staates ist dieser Umstand
bekannt.
Artikel 6 GG ist der deutsche Rest von meinem Menschenrecht no
16.
Zur Behauptung meiner Person werde ich auf mein ganzes Menschenrecht
rekurrieren müssen.
1.
Grundrecht no 6: Recht und Unterrecht
Ich werde dennoch die Floskel vom „besonderen Schutz“ als mein Recht als Familie Leistender Vater auf positive Diskriminierung gegenüber den allgemeinen Bestrafungsverfahren der Abgabenordnung reklamieren.
Dann ist festzustellen:
Die Abgabenordnung enthält keine Signatur, die eine positive Diskriminierung
der Familie überhaupt als Möglichkeit enthält.
Es gibt keine Schnittstelle.
Es gibt kein Textvorkommen für das Wort Mutter.
Es gibt kein Textvorkommen für das Wort Vater.
Der/die „Alleinerziehende“ wird erwähnt, als ein an sich rechtloses, seine
existentielle Nacktheit nachgewiesen habendes Ding mit Kinderlein, wird erwähnt
einzig zum Zwecke, dass damit eine Wohltätigkeit des „Mildtätigen“ für eben
diesen steuerlich absetzbar wird.
Alleinerziehend wird hier von vornherein vorgestellt als ein im Elend
vegetierendes Dasein.
Eine mit Achtung verbundene Anerkennung folgt daraus nicht.
Vom Gesetzgeber wird unterschlagen dasjenige Dasein, das er/sie vor seinem und
ihrem Elend war:
Die prekäre, d.h. unter erhöhtem Risiko in Unsicherheit und dennoch aktiv
wirtschaftende Existenz in Sorge mit und für Andere. Unterschlagen wird die
Freiheit.
Unterschlagen wird, was Mutter, was Vater, noch über ihre Kräfte hinaus, für
und mit ihrem Kind leisten.
Die solchermaßen im Gesetz vorgestellte Existenz ist unterrechtlich.
Es gibt ja keine Untermenschen, heutzutage.
Es gibt auch keine Unterrechtlichen, selbstverständlich nicht.
Wahrscheinlich ist schon der Begriff Unterrecht nur eine Erfindung von mir.
Es gibt keinen Rassismus und kein Gebärvieh.
Es gibt allein die aus der Sache gebotenen Anforderungen der Frau Strohof und das von ihr in pflichtgemäßem Ermessen
gestellte 6 Tage Ultimatum.
Und es ist ebenso ein reiner Zufall, wenn daran nicht die junge zwei Kind zwei
Eltern Familie scheitert, sondern ein alleinsorgender alter Mann als Vater von
5 Kindern mit bald 90 Kinder“erziehungs“jahren
(5*18). (Referenzjahr 2015)
Ersetzen Sie das Wort „Erziehungsjahre“ durch:
90 Kinderwirtschaftsjahre, erbracht ab 1988 in 27 Vaterjahren.
Das wäre ehrlich.
Wenn dann der Strohof-Staat diesen Mann aus der
Existenz schießt und stattdessen zum Gegenstand von – Mildtätigkeit – macht,
und sich die staatsbetriebene Verelendung mit der staatlichen Erlaubnis zur
Gutherzigkeit verrechnet,
dann wird das Staatsrecht gegen Neger praktiziert.
Dann nämlich denkt sich die Frau Strohof Verfehlungen
aus, die nur der Gebärneger begehen kann, und für die allein nur der Gebärneger
zu bestrafen ist.
Das ist unmittelbare Diskriminierung von Familienleistung.
Die nämlich wird von freien Menschen erbracht.
Die Abgabenordnung ist Gesetz von Fettschicht für Fettschicht.
Sie betreibt aktiv die Produktion von Verfehlungen des Gebärviehs und führt mit
den dazu gehörenden Bestrafungen die Umformung der prekär wirtschaftenden
Existenz in die elende durch.
Die Abgabenordnung wäscht ihre Hände in Unschuld.
Denn im Zweifelsfall sollte es ja nur das pfuschende dumpfe „pflichtgemäße
Ermessen“ der Frau Strohof gewesen sein, in dem die
Machtergreifung des Staates gegen das persönliche Menschenrecht des Familie
Leistenden als Fristsetzung mit darauf folgendem
Abschuss durchgeführt wurde.
So hätten sie es gern: Etwas Falsches, das irgend ein Mensch in diesem Apparat getan hat. Etwas
Einzelfälliges. Etwas konkret Anwendungsaktiges.
Sie irren sich.
Es war nicht die Frau Strohof.
Es war die Abgabenordnung des deutschen Staates, die ihren Staatsmob zum
Zerfleisch auf die zivilste aller Existenzen, die Familie, losgelassen hat.
Anstelle der Anerkennung der skalierten Anstrengung als „besonderes“ Schutzgut
des Staates, in Respekt auch vor dem allgemeinen und persönlichen Menschenrecht
der Familie auf Schutz, tritt das aktive Herbeiführen der Katastrophe durch den
Staat und danach die pauschale Abfindung mit dem Existenzminimum für alte
Leute.
Das ist unmittelbare Verletzung meines Grundrechts auf „besonderen Schutz“,
wenn denn diese Floskel eine andere Bedeutung haben sollte, als die im totalen
Staat praktizierte „Sonderbehandlung“.
Das Beispiel mit dem Mildtätigkeitsparagraphen § 53 AO illustriert deutlich,
wieviel nicht geschriebener Text in der Abgabenordnung „steht“.
Was alles zu schreiben gewesen wäre, bis aus dem Gebärviehrecht nach
Abgabenordnung das Menschenrecht der Familie Leistenden Frau Mutter und Mann
Vater und der Alleinsorgenden, Alleinwirtschaftenden geworden ist.
Keine Zeile davon.
Das ist Unterrecht.
Es gilt für mich. Es ist das mir zugeteilte Nicht-Recht.
Es ist rechtsfreier Raum, aus dem sich der Staat zum Plündern und zum bewußten Zerstören der Familie bedient. Rassismus braucht
keine schwarzen Neger.
Rassismus geht gegen die Familie.
Staatlicher Hass auf das nackte Leben in seiner schweren Leiblichkeit ist ein
Subtext des Artikels 6 des deutschen Grundgesetzes.
Nachweise:
Ich fordere Sie zur Falsifikation auf.
Meine Behauptung über das Nicht-Vorkommen von Mutter, Vater, Alleinerziehend in
der Abgabenordnung ist falsifizierbar.
Diese 3-Sekundenrecherche ist zumutbar.
Jedem.
Wenn Sie es nicht tun wollen, dann ist es Ihre konkrete Weigerungshandlung den
vorliegenden Beweis zur Kenntnis zu nehmen.
Der große Elefant steht trotzdem da.
Meine vollständige Recherche, über einen etwas erweiterten Set von Suchwörtern (auch: Eltern, Kind, Ehe, Familie, usw.) befindet sich im Dokument http://www.keinkindergeld.de/Verfassungsbruch.pdf .
Der Auftrag zu „Pflege und Erziehung der Kinder“ ergeht
unmittelbar an die „Eltern“.
Er stellt Staat und Eltern in ein Verhältnis der Unmittelbarkeit
zueinander.
Er ist zudem „unmittelbar geltendes Recht“ aus 1.3 GG.
„Eltern“ sind eine Teilmenge der Gesamtbevölkerung.
Eltern sind die ersten konkreten Personen im Text des Grundgesetzes, die mit
„Pflege und Erziehung“ einen konkreten materialen Auftrag unmittelbar aus der
Verfassung erhalten.
Man sollte erwarten, dass der Staat sich selbst an diesen seinen Auftrag
bindet, und ihn nicht sabotiert.
Allein in Beziehung auf diesen unmittelbar aus der Verfassungshoheit heraus erteilten
Grund-Auftrag an die „Eltern“ müsste die Abgabenordnung geklärt haben,
inwieweit sie sich selbst dem staatlichen Auftrag zum Gelingen der elterlichen
Anstrengung unterwirft (1.3 GG) oder diesen einschränkt bzw. gleich ganz
abschafft (19 GG).
Es spricht für sich, dass die Formulierung des 6.1 GG als Übernahme des
besonderen Schutzes durch „die staatliche Ordnung“ das von mir selbst
ausgehende Menschenrecht auf Familienschutz als mein und meiner Kinder
persönliches Recht gar nicht tangiert.
Der Begriff des „natürlichen“ Rechts in 6.2 GG dient dementsprechend nur zur
Verkleinerung des persönlichen Menschenrechts der Familienangehörigen in ihrem
Zusammenhang.
Das Wort Natur wird nur benutzt, um den Kontext Freiheit nicht denken zu
müssen. Aber auch der Kontext Natur wird nicht gedacht.
Die Abgabenordnung ihrerseits hat die in 1.3 GG gebotene bindende Reflexion auf
Pseudo-Grundrecht 6 und mein wirkliches Menschenrecht 16.3 nicht vorgenommen.
Insofern hat sie es mit Blick auf 19.2 GG auch nicht „eingeschränkt“, sondern
schlichtweg „aufgehoben“.
Sie vollstreckt die unbeschränkte Alleinherrschaft des Steuerrechts gegen
Familie.
Es gibt keine Schnittstelle zur Umsetzung des „besonderen“ Schutzes der
staatlichen Ordnung auf den alleinwirtschaftenden, verwitweten, in seiner
Leiblichkeit alt gewordenen Vater mitsamt 5 Kindern.
Bereits dieser Umstand des Fehlens von jeglichem
Gesetzescode zu meinem in 6.1 GG versprochenen „besonderen Schutz“ macht meine
„unmittelbare Betroffenheit“ in meinem Grundrecht.
In Ihrer Antwort auf meine Verfassungsbeschwerde hatten Sie diese unmittelbare
Betroffenheit ohne konkreten Anwendungsakt gefordert.
So eine unmittelbare Betroffenheit könnte übrigens auch eine noch kinderlose
Frau haben, die in der Frage, ob sie ihre Schwangerschaft annehmen will, wissen
will, mit welchen Anwendungs-Akten von Staats-Tücke sie denn rechnen muß, über all die Jahre, wenn das Kind in ihrer Sorge
heranwächst.
In meinem Fall war der Jüngste von fünf bereits 16 Jahre alt, als der Staat
zuschlug. Staat hat Zeit.
Es handelt sich um die vorsätzliche und vollständige Unterschlagung sämtlichen Gesetzescodes, der zur Realisation meines Grund- sowie Menschenrechts auf Familienschutz in der Abgabenordnung erforderlich gewesen wäre.
Gemäß Artikel 19 des Grundgesetzes sind Einschränkungen
der Grundrechte durch Gesetze denkbar und vorgesehen. Diese Einschränkungen
sind im jeweiligen Gesetz dokumentationspflichtig.
In den Schlussvorschriften § 413 nennt die Abgabenordnung dann auch die Artikel
2 GG, 10 GG, 13 GG als eingeschränkte Grundrechte.
Der Artikel 6 GG wird nicht erwähnt.
Über das Grundrecht no 6 kann der Staat hinweggehen,
ohne, dass es überhaupt einer Erwähnung bedarf.
Familienschutz ist Gebärviehrecht, und das Vieh hat kein Recht.
Es gibt da eine rassistische Diskriminierung, die braucht gar keine „Rasse“.
Wenn Sie sich über Rechtlosigkeit des Negers Gedanken
machen wollen, dann sehen Sie sich doch einmal dieses Gesetzeskonstrukt zur
staatsbetriebenen Rechtlosigkeit der Familien an.
Es gibt da eine primäre Diskriminierung.
Da ist die Unterschlagung des versprochenen Schutzes der Familie, einfach,
indem Familie dem Mob der Exekutive übergeben wird.
Die EnkelInnen der KZ -WärterInnen sind nun einmal selber welche.
Staat weiß das.
Es gibt das Milgram-Experiment. KZ-Wärter ist eine anthropische Konstante.
Staat hätte sein Personal unter Kontrolle zu nehmen.
Stattdessen: Staat will das. Staat züchtet sich seine Milgram-BeamtInnen.
Dass es keinen „Rassismus“ gegen Weiße gebe, das ist widerlegbar.
Über Familie, über Gebärende und Geborene, ist das Unterrecht verhängt.
Anmerkung zum Gebrauch der Geschlechtsbezeichnungen:
Ich nehme auch das Verhalten der Frauen gegen weiß, alt, männlich,
alleinsorgend, verwitwet, 5 Kinder: Ich nehme das wahr.
An dem Vorgang waren ca. 11 Personen beteiligt. Bei zweien (Hein, Schaffenberger) war aus dem Schriftverkehr eine
Geschlechtszuordnung nicht möglich.
Unter den anderen: Gleichverteilung, soweit ich mich erinnere.
Irgendwo auf der Site steht‘s aufgeschlüsselt, ich weiß nicht mehr wo.
Die entscheidenden, durchweg destruktiven Handlungen in Fristsetzung, und
Einspruchsbearbeitung sind von Frauen durchgeführt: Strohof,
Ratazcyk, Baufeld.
Die Entscheidung, nach dem Vorlegen des allerletzten Dokuments, nachdem alle
Nachweise lückenlos vorgelegt worden sind, das Alles
nunmehr für nichtig, weil: „Verfristet“ zu erklären, die unterschrieb Schaffenberger.
Auf Chefebene sind die Beteiligten männlich: Grombkowski
(„Kundenreaktionsmanagement“, ansässig in Rostock) und dann Behördenleiter Bombor (hier in Hamburg): Der ist persönlich in Kenntnis,
weil der Senat der Stadt Hamburg meine Eingabe nach halbjährigem Nichtstun der
Familienkasse, d.h. nach 192 Tagen hilflosen Warten, umgehend beantwortet und
an Bombor weitergeleitet hat.
Deshalb steht Guntram Bombor in einer lückenlosen
Verantwortung über alle innerbehördlichen Instanzen hinweg.
„Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse
Nord nicht erkennbar“, hat er dann geschrieben.
3. Existenz und Existenzminimum
„Pflege und Erziehung der Kinder“
setzt die Existenz der Eltern voraus.
Der Staat zahlt Kindergeld unter der perversen Annahme, bei den Kindern handele
es sich um eine Steuerleistung von Mutter und Vater, die in Höhe des Existenzminimums
dann „erstattet“ werde. (Einkommenssteuergesetz § 31)
Ich habe diese Annahme u.a. im erwähnten Dokument Verfassungsbruch kommentiert. Vorher in: Entdeckung der Familie, zuallererst in: Vom Unglauben.
Kein Kind ist eine Steuer.
Jede mütterliche, jede väterliche Zuwendung erfolgt aus Freiheit und gilt
unmittelbar der Würde des Kindes. Die nämlich ist keine staatliche Schablone,
sondern bildet sich im Angenommen-Sein des Kindes, in der Erfahrung der eigenen
Kraft, weil es auf die zwei stärksten Menschen der Welt, auf Mutter und Vater,
bestimmenden Einfluß hat.
Würde heißt: Angenommen sein. Würde heißt: Wirken dürfen.
Beides gilt auch für Mutter, auch für Vater in gemeinsamem Wirtschaften.
Das konkret Gelebte zum abstrakten Wort Würde ist eine Leistung der familiären
Bindungs- und Vertrauensgemeinschaft.
Nichts davon ist eine Ableistung von Steuerpflicht.
Die nochmalige Zuordnung der innerfamiliär erbrachten Leistung unter das
Finanzamt, zusammengeworfen mit dem bereits versteuerten Erwerb, ist
Doppelbesteuerung.
Kein Kinderfreier muss die aushalten.
Sie dient zur Ermächtigung und Bereicherung des Staates.
Sie dient zur Entrechtung der Familie in deren Privatraum.
Es geht um die Eskalation aller lebensbedingten Komplikation unter die
Bestrafungsherrschaft des Staates.
Der Staat betreibt konsequent die Umwandlung der selbstverantworteten Existenz
in die Elende.
Dessen ungeachtet werde ich im Folgenden im Rahmen der staatlichen Legende
argumentieren.
Wir waren beim Stichwort Existenz.
Mit dem Kindergeld leistet der Staat eine „Erstattung“ der Einkommenssteuer in
„Höhe des Existenzminimums“.
Das heißt: Familie hat vorgeleistet. Was denn sonst.
Zur Höhe des Existenzminimums:
Ich wünsche es keinem Kind, keinem Mädchen und keinem Jungen, dass es von dem
staatlich zugeteilten Existenzminimum leben muss, genauso wenig, wie ich es
dessen Mutter, dessen Vater wünsche.
Sowohl Mutter als auch Vater, sie werden über das Existenzminimum hinaus
leisten, um Existenz überhaupt möglich zu machen.
Mutter und Vater werden Existenz von vornherein anders verstehen.
Diese zusätzliche Leistung ist kein Luxus.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass es ihm besser geht als Existenzminimum.
Jede Mutter, jeder Vater hat das Recht den Kindern eine über das Minimum
hinausgehende Existenz möglich zu machen.
Familie in allen ihren Angehörigen hat ihr Recht, sich diese Existenz zu
erwirtschaften.
Das ist ihr Menschenrecht als „natürlicher Grundeinheit der Gesellschaft“.
Das hat Staat zu respektieren.
Das Existenzminimum zum Überleben des einzelnen Individuums wird ja vom
Sozial-Staat garantiert und geleistet.
Aber erst in der Existenz, in der über das Minimum
hinausgehenden selbstbestimmten Sorge um das gemeinsame Leben aller wird die
Familie zum Ort der in ihrer Gemeinschaft gelebten Freiheit.
Staat hasst die Freiheit.
Staat bekämpft die Existenz bis zu deren Auflösung ins Existenzminimum.
Die Differenz der gesteigerten Anstrengung der Familie zu ihrer Existenz
streicht der Staat als Einkommenssteuer auf den Erwerb stillschweigend ein.
Ebenso stillschweigend verfährt er mit dem Mehrwert,
den die oberhalb vom Existenzminimum aufgezogenen Kinder
mit erhöhter Gesundheit,
mit Leistungs- und mit Bildungsfähigkeit,
mit der Kraft auch von Vertrauen und Bindungsfähigkeit in die Gesellschaft
einbringen.
Gesellschaft ihrerseits findet den familiären Faktor in der Leistungserbringung
der Kinder unanständig,
erkennt darin einen irgendwie ungerechten Verstoß gegen die Prinzipien der
Gleichheitsgesellschaft,
möchte die wirkliche spezifische Anstrengung von Mutter und Vater als eine
schuldbehaftete und beschmutzende aus dem Bild verschwinden lassen.
Deshalb streicht Gesellschaft diesen tatsächlich geleisteten Mehrwert der
Familie ganz still schweigend ein.
Es ist Enteignung ohne Erwähnung. Auch Gesellschaft macht sich Gebärvieh.
Die Rentenerwartung des Vaters aus jahrzehntelanger Familienwirtschaft geht
gegen 0.
Auch aus diesem Grund ist die Existenz der Familie, die der Vater erbringt, als
seine selbstbestimmte Freiheitsleistung zu achten.
Diese Freiheit des Vaters, die sich in die Familie hinein bindet, wirkt in
Gesellschaft und Staat hinein.
Wie ein Tropfen Wasser im Wüstensand. Deutschstaat ist kohärenzfrei.
Es ist nun einmal nicht das vom Sozial-Staat garantierte statische
Existenzminimum für jedes einzelne,
es ist vielmehr die dynamische Existenz aller ihrer Mitglieder in all ihrer
Bescheidenheit und täglichen Eigenleistung,
die als Menschenrecht 16 das unverfügbare Schutzgut der Familie, seiner Materie
nach, ausmacht.
Deren Schutz hat sich der Staat als Pflicht aufgegeben.
Die Staatspflicht gilt dem Schutz der familiären Existenz aus und in der ihr
innewohnenden Freiheit.
Falls Staat jemals darüber nachgedacht haben sollte.
Er hat es nicht.
Ohne Denken gibt es keine Freiheit. Ohne Denken ist keine Achtung vor der
Existenz.
Fettschicht interessiert die Existenz nicht.
Und die Freiheit gibt’s beim Apres Ski in Ischgl, des ist from Austria.
Das Menschenrecht auf Schutz der Existenz als Form der
Familie steht jedoch nicht zur Disposition.
Weder zur Disposition der Frau Strohof noch zur
Disposition der Abgabenordnung.
Noch auch zur Disposition des Grundgesetzes.
Unser Schutz in unserer freien Anstrengung ist mein und ist unser
Menschenrecht.
Zur Existenz der siebenköpfigen Familie kann auch die erworbene
Eigentumswohnung mitsamt Hypothek gehören, und auch die zu den damit gegebenen
68 qm später dann zusätzlich, bis zum Abitur der Vierten, angemietete 34 qm
Nachbarwohnung mit Büro (Homeoffice in Neusprech).
Existenz als familiäres Budget liegt um ein Mehrfaches
über dem Existenzminimum. Bei einem Kindergeld von 990.- für 5 Kinder wäre das
familiäre Budget mit ca 4.000,-
bis 5.000.- zu leisten. Letzteres ein Wert, der oft in Sichtweite war und nicht
immer erreicht worden ist. Bei 7 Familienmitgliedern wären das dann 700.- pro
Kopf, die geleistet werden müssen.
Existenz heißt Fallhöhe.
Es bedeutet, dass Vater, erst recht nach Krankheit und Tod der Mutter,
grenzwertig und prekär, leisten muss.
Prekär heißt hier, dass die Risiken zunehmen und ich mir nicht allzu viele
Komplikationen leisten kann.
Prekär heißt, dass die versteuerte Geschäftsleistung in ihrer Abrechnung der 8
Stunden vor Ort längst eine nicht abgerechnete Zeitkomponente enthält, die aus
den Ressourcen des Privatlebens entnommen wird.
Prekär heißt, dass umgekehrt auch, wenn es Komplikationen gibt, das Private ins
Geschäftliche hineinfrisst.
Das sollte gewusst sein, wo immer Staat gegenüber Familie agiert.
Aus dem Verhältnis von Existenzminimum und Existenz geht hervor, dass Vater
sämtliche Prioritäten und alle Kräfte auf den Erwerb der über das
Existenzminimum hinausgehenden Existenz setzen muss.
Vater hat die Pflicht seine Anstrengung zu Priorisieren und er hat das
Menschenrecht aus seiner Freiheit dazu.
Nur in Freiheit ist dieser Job überhaupt möglich.
Dessen unangetastete Ausübung ist „besonders“ zu schützen.
Das haben Staat und Gesellschaft zu Wissen.
Das muß auch dem kohärenzfreien Teil der
Staatsbevölkerung beigebracht werden.
Staat ist ja stolz auf seine Kohärenzfreiheit hierzutage.
Staat ist selbst schon vollkommen kohärenzfrei.
Solange es nicht um den bedingungslosen Zusammenhalt des Behördenmobs geht.
Existenz heißt Fallhöhe. Der Staat will den Absturz.
Das Personal der steuerlichen Exekutivbehörde mag
vielleicht der Meinung sein, man könne mir und den 5 Kindern die Existenz
zerstören, weil, es bleibe ja immer noch der Antrag bei der Bürokratie aufs
Existenzminimum übrig.
Irgendwie werden die sich ihr Zerstörungshandeln verharmlosen.
Es ist von vornherein Betrug.
Denn ich habe das unverfügbare Menschenrecht meinen Kindern eine volle Existenz
zu leisten.
Meine Kinder haben ihr unverfügbares Menschenrecht auf ihre von mir geleistete
volle Existenz.
Die Abgabenordnung enthält den Begriff Existenz nicht.
Auch nicht den Begriff Existenzminimum.
Also wird auch nicht geschützt.
Der Begriff der „Mitwirkung“ wird staatlicherseits zur Generierung von Verfehlungen der anderen Seite vorgehalten.
Dabei werden drei Verschiedene in Eins gesetzt:
Der erwerbs-wirtschaftlich Leistende, der nicht leistende
Elende und der familien-wirtschaftlich Leistende.
Mit dieser Gleichsetzung wird der Familie die ihr zukommende differenzierte
Wahrnehmung und damit die ihr zukommende spezifische Toleranz
unterschlagen.
Hier generiert sich der blindlings zuschlagende Dumpfstaat
und sein Mob.
Der Erwerbstätige und sein Steuerberater werden als makelloses Referenzsystem
installiert.
Die anfallenden Erklärungen sind mit gewissenhafter Sorgfalt verfasst,
Versäumnisse des vollbezahlten Vertretenden kommen gar nicht erst vor.
In impliziter Bezugnahme auf dieses voll funktionierende Referenzsystem wird
dann Familienwirtschaft, obgleich außerhalb der Erwerbs- d.h. der
Einkommens-Steuerzeit, als defizient und delinquent vermessen und bestraft.
Der nicht leistende Elende schließlich, außerhalb der
Abgabenordnung, hat als einzige Ressource seine Lebenszeit.
Diese wird vom Staat als unterschlagene Produktivität, d.h. als Leerzeit wahrgenommen und zur Mitwirkung beschlagnahmt.
Der Elende hat kein Recht, das dem entgegenstände.
Diese Recht-Losigkeit des Elenden macht der Staat dann wieder, innerhalb der
Abgabenordnung, zur Bestrafungs-Referenz gegen den erwerbstätigen und
anschließend Familienwirtschaft leistenden Vater.
Aus der Rechtlosigkeit des Elenden machen sie sich eine Rechtlosigkeit des
Familienwirtschaft leistenden Vaters.
Das ist ein Mitwirkungsbetrug von Staates wegen.
Es ist die Austreibung der Familie aus ihrem Menschenrecht hinaus, ihre
Abschiebung ins Unterrecht.
Staat unterschlägt jede grund-rechtliche Anerkennung der
materialen gesellschaftlichen Leistung, die mit der familiären Existenz
spontan, aus Freiheit, in Freiheit und der Materie nach erbracht wird.
Er stellt den Familienwirtschaftlich Leistenden mit dem schlechterdings nicht
Leistenden gleich.
Betrügerstaat bescheißt den Familie Leistenden Vater
mit seinen Angehörigen um die Achtung vor der unantastbaren Würde der Sorge.
Die konturlose diffuse Verachtung, die dieser Staat ganz allgemein für „sein“
Gebärvieh übrig hat, die kann er von mir
zurückbekommen:
In meiner ganz konkreten Verachtung für die ganz konkreten Personen, die dieses
Erstickungsrecht als Gesetz verhängt haben und die ganz konkreten Personen, die
es konkret im Alltag vollstrecken.
Schutz und Selbstschutz.
Unterstellt wird in allen drei Fällen: Geschäft, Elend,
Familienwirtschaft auch dieselbe Fähigkeit zum rechtlichen Selbstschutz, das
heißt zur Gegenwehr bei staatlichem Übergriff.
Das ist nicht zutreffend.
Denn der organisierte Betrieb erkennt eine widerrechtliche Zumutung, wie
beispielsweise eine 6-Tage Frist, auf Anhieb und verwahrt sich dagegen mit
seinen juristischen Ressourcen.
Der Betrieb leistet seinen Bedarf an Schutz selbst.
Er kennt seine Rechte und verfügt über die Mechanismen zu ihrer Durchsetzung.
Der Erwerbsbetrieb braucht keinen „besonderen“ Schutz darüber hinaus.
Diese Fähigkeit zum Selbst-Schutz darf nicht in gleicher Weise dem Elenden und
nicht dem Familie Leistenden unterstellt werden.
Familie hat nicht die Ressourcen zur Abwehr von staatlichen Zumutungen.
Auch deshalb gibt es den in GG 6 ja irgendwie anerkannten
„besonderen“ Bedarf nach Schutz.
Beim Elenden ist die staatliche Antwort auf dessen Bedarf an Schutz von
vornherein begrenzt.
Er hat nämlich kein Recht darauf.
Auch noch in das Existenzminimum hinein darf dem und der Elenden gekürzt
werden, bestrafungshalber, wegen fehlender Mitwirkung.
Im Fall der familiären Wirtschaft jedoch, das heißt: Bei der vom Vater für
seine Kinder erbrachten Existenzleistung, fällt die Existenz unter sein und
seiner Kinder Menschenrecht auf Familienschutz.
Mit der Anwendung der Abgabenordnung gegen Familienwirtschaft ist die Beziehung
zwischen Staat und Familie außer Balance.
Die nicht vorhandene Kapazität zum Selbstschutz des Familienwirtschaft
Leistenden wäre von staatlicher Seite aus komplementär als besonderer Schutz
inhärent und von vornherein ins Gesetz Abgabenordnung zu implementieren
gewesen.
Tatsächlich ist alles gleich.
Standards gegen Familie werden aus der Welt der Leistungsträger genommen, eine
„gewissenhafte Sorgfalt“, die nach den gesamten Umständen des Einzelfalls
„zumutbar“ ist, beispielsweise, und im Fall der Feststellung von
„Versäumnissen“ gibt dann die absolute Schutz- und Rechtlosigkeit des Elenden
das Maß.
Mit der Erstickung des Einspruchs per absoluter behördlicher Untätigkeit geht’s
dann weiter mit der gebärviehischen Rechtlosigkeit der Familie im Staat.
Den hier aufgezeigten Unwillen zu jeder funktionalen Differenzierung bezeichne
ich als Dumpfheit.
Sie ist Ausdruck des bösen Willens, der in der Gewißheit
seiner fetten Machthabe sich keinerlei Umstand um den Menschen mehr zu machen
braucht.
Die Abgabenordnung und ihr Milgram-Personal sind ein vom Staat gegen Familie
gesetztes System der Dumpfheit.
Zurück.
Sorry, ich muß kurz zurückspulen, um den
ursprünglichen Faden wieder einzufädeln:
Zwei Sätze Überschneidung, bis zum Stichwort
„Geschäftszeiten“.
Zum Begriff der Mitwirkung ein Vergleich:
Der Anspruch des Sozialhilfeempfängers beruht nicht auf einer von ihm
erbrachten Leistung. Sondern, so vermute ich, auf Ansprüchen, die im weitesten
Sinn aus seiner Würde nach Artikel 1.1 GG und danach auf sein Recht auf Leben
aus Artikel 2 begründet sind.
Als eine von ihm zu erbringende Restleistung verbleibt dem Sozialhilfeempfänger (Entdeckung,
Seite 8) die sogenannte Mitwirkung.
Seine eigene Zeit ist unproduktiv, vor dem Staat, und ist deshalb dem Staat
eine verfügbare Leerzeit.
Er hat vor Ort zu Terminen zu erscheinen.
Bei fehlender Mitwirkung wird die versprochene Leistung versagt.
Jetzt weiter:
Die geforderte Mitwirkung des Elenden, wie auch die des Erwerbstätigen, findet
zu Geschäftszeiten statt.
Die Mitwirkung des Vaters im Kindergeldverfahren hat einen anderen Ort.
Sie erfolgt nicht zu Geschäftszeiten, denn in Geschäftszeiten erfolgt der
Erwerb zur familiären Existenz.
Alle Handlungen der Mitwirkung, die über die Jahrzehnte hinweg erfolgt sind und
erfolgen, seit 1988, und bei 5 Kindern, sind Leistungen aus dem Privatraum.
Der Privatraum konstituiert sich aus der Erledigung der Einkommenssteuer.
Privat ist die Existenz, von der der Finanzstaat nicht mehr zu fordern hat.
Privat versteht sich als Abgrenzung zur Erwerbszeit.
Privat schuldet keine Rechenschaft über seine Verwendung.
In diesem Sinn hat der Sozialhilfeempfänger keine Privatheit, weil er den
konstituierenden Kontrast des versteuerten Erwerbs nicht hat.
Seine Zeit vor dem Staat ist Leerzeit. Von da aus
entfällt die Grenze, die der Staat am Erwerbstätigen noch achtet.
Diese Entgrenzung definiert ihn zum Elend.
Der Strohofstaat aber behandelt nunmehr den Familie leistenden erwerbstätigen Vater, vermittelt
durch den Begriff der Mitwirkung, exakt gleich wie den Sozialhilfeempfänger,
jedoch über die Geschäftszeit hinaus:
Das Jenseits der Erwerbszeit wird von dem Staat zur Leerzeit
gemacht, die ihm gehört.
Der staatliche Zugriff gegen Familie hat ebenfalls keine Grenze mehr am
Privaten.
Das Private wird allein an Angehörigen der Fettschicht geachtet.
Nach ihrer Steuerleistung ist jede Existenz vor dem nochmaligen Zugriff des
Staates geschützt.
Familiäre Existenz wäre – spätestens jetzt - „besonders“ geschützt.
Dieser Sachverhalt sollte ultimative Terminsetzungen mit der Drohung zur
Existenz-Vernichtung der Familie von vornherein unterbinden.
Tut er aber nicht.
Die betreffenden 5 Kinder haben jede und jeder ihren bisherigen Schul- und
Studienweg im grünen Bereich gelebt.
Das ist dokumentiert.
Sie sind Ärztin, Modedesignerin, sind auf dem Weg zum Dipl. Ing. Fahrzeugbau,
im Studium Lehramt, im Studium Ing. chemische Verfahrenstechnik.
Vor aller sogenannten „Mitwirkung“ mit der Bürokratie sind – neben den
Eigenleistungen der Kinder - die wesentlichen primären Anstrengungen von Mutter
und Vater und später dann die des alleinsorgenden Vaters vorausgegangen.
Der Gesetzgeber (Abgabenordnung) und das Staatspersonal („Familien“kasse)
hätten diese zentrale, kontinuierlich über Jahrzehnte erbrachte vorgängige
Aufbau-Leistung als wesentliche Mitwirkung anzuerkennen gehabt.
Das Ergebnis der über Jahrzehnte akkumulierten Anstrengung darf nicht zur
Disposition gestellt werden.
Das gilt für das Aufwachsen der Kinder bis zum reibungslosen Übergang ins
Berufsleben.
Das gilt auch für das Wiedergewinnen der Existenz des Vaters nach dieser Zeit.
Vater hat nämlich über die Jahre hinweg über seine Kräfte gewirtschaftet.
Er hätte da Einiges einzuarbeiten, um wirtschaftlich wieder Anschluss zu
bekommen. Um noch einmal Perspektive zu gewinnen.
Das Zeitfenster, das dafür in den alten Jahren noch offen ist, schließt sich.
Der Schutzanspruch der Familie gilt auch dem Recht des Vaters sich
wirtschaftlich zu regenerieren.
Denn das Projekt Familie muß dem Familie Leistenden
überhaupt möglich sein.
Das ist der Schutzanspruch aus Menschenrecht.
Staatspersonal und sein Gesetzgeber scheren sich einen Dreck darum.
Staat hasst Familie.
Staat will nicht, dass Familie in Selbstbestimmung möglich ist.
Frau Strohof baut sich ihren Abschussapparat.
Ein Risiko mehr für Vater und 5 Kinder.
Und versenkt.
Mit gewissenhafter Sorgfalt.
Der Staat betreibt die Überführung der prekären Existenz in die elende.
Staat gebraucht den Begriff der Mitwirkung gegen den in prekärer Anstrengung
Familie leistenden Vater identisch mit dem an der Rechtlosigkeit des nicht
leistenden Elenden ausgerichteten Begriff.
Staat unterschlägt darin jegliche Achtung vor der primären familiären Leistung.
Damit macht der Staat den Vater zum Gebärvieh.
Staat will Gleichheit.
Er will sie im willenlosen Elend einer bloß noch ihm ausgelieferten
Bevölkerung.
Dafür zerstört er das prekäre Leben,
die Freiheit, die Geschichte und die Hoffnung.
5. Die Repräsentation von
Erwerb und Familie
Erwerb findet im Staat statt.
Der Vater als Erwerbstätiger repräsentiert sein Leistungsversprechen gegenüber
Auftraggeber und Kunden; nach seiner Leistung dann seinen Gewinn gegen das
Finanzamt.
Komplikationen hat er offenzulegen.
Der Vater als Familie Leistender repräsentiert sich dem Finanzamt gegenüber
ausschließlich in der Dokumentierung der Bildungswege der 5 Kinder.
Komplikationen, die nicht Komplikationen im Bildungsweg
sind, muß er im Kindergeldverfahren nicht
kommunizieren. Da könnte er 24-Stundentage mit Kommunizieren verbringen.
Denn Komplikationen jeder Art sind im Privatraum selbstverständlicher Alltag.
Es ist Sache des Familie Führenden, ob, wann und in welchem Maß er
Komplikationen offenlegt.
Auch das hat ein schützender Staat in seinem Basiswissen. Hätte zu haben.
Die Abgabenordnung unterschlägt die Differenz:
Zwischen der repräsentativen Geschäftsleistung des Steuerbürgers im Erwerb, der
dann Feierabend hat, und der nicht repräsentierenden,
stattdessen die durch Erwerb geschaffenen Ressourcen verbrauchenden,
zur Wertschöpfung in den Kindern verbrauchenden Familienwirtschaft in der
Restzeit des Tages macht die Abgabenordnung keinen Unterschied.
Der Steuerstaat nennt Kinder eine Steuer.
Steuerstaat gibt keine Rechenschaft über den Quellpunkt dieser „Steuer“.
Ist es der 8-Stunden Erwerbstag des Vaters oder der 16-Stunden-Verbrauchstag
der Familie mitsamt der Nacht? Oder der 24-Stunden-Konsumtag der Kinder?
Staat unterschlägt, dass Familienleistung in ihrer Materialität in der Restzeit
des Tages und zusätzlich zur Erwerbsleistung vom erschöpften Vater erbracht
wird.
Stattdessen belegt Staat diese „Steuerleistungszeit“ mit Zusatzbedingungen, die
das reale Erbringen der Steuer, die diskutierte „Steuerzahlung“ besteht hier ja
schlicht in den konkreten Menschen auf der letzten Etappe ihres Weges in den
Beruf, erschweren, sabotieren, bis zum schließlichen
Zusammenbruch des leistenden Knotens unmöglich machen.
Dies scheinbar gegen das objektive Interesse des Staates gerichtete destruktive
Verhalten könnte man als Dysfunktionalität seiner Bürokratie verstehen.
Erklärbar ist es nur durch Hass von Menschen auf Menschen: Im Zweifel nimmt das
Staatspersonal den objektiven Nachteil für den Staat als Volks-Wirtschaft in
Kauf, wenn die Zerstörung der Familie zu gewinnen ist.
So ist es sein Staatspersonal, in dem der Staat der Abgabenordnung endlich zu
sich selbst gekommen ist.
Diese Restzeit des Tages, Rest in Bezug auf die versteuerte Geschäftszeit, ist
keine Leerzeit.
Sie ist nicht „unproduktiv“.
Sie ist auch nicht vom Staat zu bewerten, als etwas, das ihm sowieso Besitz
ist, wie die Leerzeit des Elenden.
Sie gehört dem Staat nicht.
Dennoch erfolgt hier der zweite Zugriff des Finanzamts auf die bereits
versteuerten d.h. privaten Ressourcen als eine Gleichbehandlung der ihre
Ressourcen aufwendenden Familienwirtschaft in der 16-Stunden Restzeit des Tages
mit der gewinnorientierten Erwerbswirtschaft im 8 Stunden-Geschäftstag.
Der kinderfreie Erwerbstätige hat in jener Zeit bürokratiefrei.
Für Familie-Leistende gilt im Steuerstaat der 24-Stundentag.
Im Kindergeldversprechen als „Steuererstattung“ ist diese Nicht-Differenz
unauffällig.
Und in diesem Jahr gibt’s noch mehr Kindergeld.
Schon wieder.
Unter dem Sanktionsregime der Abgabenordnung jedoch, d.h. bei jeder Komplikation,
die im Familienbereich nicht mehr aufzufangen ist, ist diese „Gleichbehandlung“
von Geschäfts- und Familienwirtschaft nur noch diskriminierend und eindeutig
gegen Familien gerichtet.
Familie hat jetzt Rechenschaft abzulegen über „eventuell“ auftretende
Hindernisse im Privatraum.
Familie muß sich anschließend beurteilen lassen, ob
von ihr „die einem gewissenhaft Handelnden nach den
gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbare Sorgfalt“ beachtet worden ist. Es
gibt keinen Privatraum.
Der Staat hat den Schutzcode unterschlagen.
Staat will die wertschöpfende Leistung des familiären Wirtschaftens zum Teil
„erstatten“.
Die dabei unbedingt notwendige vorgängige Achtung vor dem Privatraum als
primärer Quelle dieser Wertschöpfung unterschlägt er.
Was versteht Staat eigentlich unter einer „unantastbaren Würde“?
Wenn es nicht um das dem „Zweck aller staatlichen Gewalt“ ausgelieferte
einzelne Individuum geht, sondern um unmittelbares Handeln des Menschen über
seine Person hinaus für seine Nächsten?
Die Mitte des Vaters liegt nicht in ihm selbst.
Diese Exzentrizität ist Menschenrecht, seines, und zugleich seiner Kinder.
Die Würde der Familie als Inbegriff dessen, was angehörende Menschen mit und
für einander tun, die gibt es nicht in diesem Staat.
6. Skalierungen der familiären Leistung
Es gehört zur Familie, dass sie
verschieden ist, vor aller vielberufenen Diversität.
Pluralität ist ja ein angeblicher Grundwert in diesem Staat.
Typischerweise für unser Heutzutage gilt die sogenannte „Toleranz“
allerdings nur den voll konfektionierten „Diversen“ und keineswegs den an der
Grenze ihrer Kräfte „Sowieso“ leistenden Familien.
Der Begriff des „Normalen“ in seiner Anstrengung kann ja leicht ins Fragliche
gestellt, kann „hinterfragt“ werden.
Unmittelbar unterhalb dieser Hinterfragung erfolgt dann allerdings eine
vollkommen begriffslose, deshalb fraglose, deshalb toleranzlose Erwartungs- und
Befehlshaltung an die „Sowieso“ gegebenen Ressourcen der Familien Leistenden.
Ohne die Sowiesos geht’s nun mal nicht. Aber darüber muß man nicht reden. Darüber kann man schweigen.
Anmerkung: Das
Spektrum innerfamiliären Wirkens entfaltet sich in den Dimensionen
Hauswirtschaft, Gesundheit, Bildung als ein jedem Familienmitglied vermittelter
gemeinsamer und zugleich persönlicher übergreifender Kontext. Das macht jede Familie zu einem nicht hintergehbaren Ort ihrer eigenen Individualität und Kultur.
Hier wird sie auch zum möglichen Ort von Nachhaltigkeit, von
einem Ressourcen schonenden Leben in der Zeit.
Indem Familie ihre Spezifizität entfaltet, ihre vertraute Indigenität
lebt, das heißt Heimat in Anspruch nimmt, um sie an die Kinder weiterzugeben,
wird sie zum wehrlosen Feind-Objekt des staatlichen Rassismus, der das
Spezifische schlechthin hasst, es in den Takt der Kolonne militarisiert,
asphaltiert, auslöscht. Integriert. So neu ist unser Heutzutage nicht.
Ich werde in diesem Text nicht weiter auf den Binnenraum der Familie eingehen.
Ich beschränke mich hier unter dem Begriff der Skalierung auf eine Skizzierung
von Spektrum und Dimensionen der familiären Leistung.
Auch diese sind in der Abgabenordnung durchweg unterschlagen.
1. Die
erste Skalierung ist, wie oben angesprochen, die familiäre Differenz-Leistung
vom Existenz-Minimum zur vollen Existenz von Kind, Mutter, Vater. In meinem
Fall jeweils mit dem Faktor 5 zu multiplizieren. Plus zwei Erwachsene. Die
wollen wir ja nicht immer vergessen.
2. Die
zweite Skalierung ist die offensichtliche. Sie betrifft die Familiengröße. Sie
übergeht die 0-Kind kinderfreie Erwachsenen-Existenz und beginnt dann mit der
ein- oder zwei-Kind Familie.
Die zwei Kind Familie als allgemeine Durchschnittsgröße würde die „Erhaltung …
der Nation“ (Weimarer Verfassung Art. 119) leisten. Aber zwei Kinder sind nicht
die Durchschnittsgröße.
Das demografische Wachstum in Deutschland ist negativ. Es fehlen pro Jahr ca.
150.000 Kinder. Sie fehlen in den verödeten Orten Ostdeutschlands. Kinder
fehlen dort, wo sie aus erwachsenen Männern und Frauen Eltern machen und wo sie
in ihrer täglichen Gegenwart zwei Menschen beibringen, was ein anderer Mensch
ist. Das ist anstrengende Arbeit. Toleranz beginnt mit Kinderschreien.
Vielleicht mit einem: Ich kann nicht mehr, und, danach, mit dann erweiterten
Vermögen einen Menschen auszuhalten. Das ist undeligierbare
Menschenarbeit, auch vom Kind aus.
Kinder fehlen in der Nachbarschaft, wo sie Mitwissen und Teilnahme machen.
Familienhass ist Symptom der Überalterung einer kinderfreien Gesellschaft mit entsprechender
Verkalkung, Versprödung und toleranzloser Bürokratie.
Kinder fehlen dort, wo später ihr konkretes Arbeitsleben Wirtschaft leistet.
Dort auch, wo Wirtschaft das Alter versorgt.
Kinderlose Menschen haben ja gesetzliche Ansprüche im Alter. Der Vater hat die
nicht.
Erst eine Familie, die über zwei hinaus noch mehr Kinder hat, drei, vier, fünf,
wie in unserem Fall, erbringt eine demografisch relevante Leistung mit
volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Staat könnte das anerkennen. Die Weimarer Verfassung widmete der
„kinderreichen“ Familie zumindest das Recht auf „ausgleichende Fürsorge“.
Das Grundgesetz weiß nichts von skalierter Elternleistung.
Das Grundgesetz weiß dann sowieso nicht von jener Skalierung im Verzichten,
auch, die bereits die Kinder in ihrem mit Geschwistern geteilten Leben
erbringen. Um das einmal ganz nebenbei zu erwähnen.
3. Die
dritte Skalierung in der familiären Leistung betrifft das Verhältnis zu den
Angehörigen.
Ein die Familie bejahendes Elternleben steht über den kleinen Kreis hinaus im
Verhältnis zu Großeltern und Geschwistern in Geben und Bekommen. Krankheit und
Unfall der Angehörigen sind immer gegeben. Reisen und Pflegen vor Ort sind
zusätzliche Leistungen der privaten Existenz, geleistet aus Erwerb und in
konkreter Anwesenheit.
4. Die
vierte Skalierung betrifft die eigene Leiblichkeit.
Es geht um das Verhältnis der eigenen Kräfte zu den gegebenen und immer noch
größer werdenden Aufgaben.
Frau und Mann stehen selbst im Horizont von Gesundheit und Krankheit und Tod.
Der Tod bedeutet die Halbierung
der zur Verfügung stehenden Kraft bei gleichbleibender Anforderung von außen.
Tod bedeutet etwas Anderes als: Halbierung. Denn nicht nur die Familie ist
halbiert, der Übrig Gebliebene ist es selbst.
5. Familie
Leistende stehen selbst in der Biografie des Alt-werdens, der veränderten, der
langsameren, schwächeren Kräfte. Sie machen die Erfahrung, dass Komplikationen
nicht mehr einfach aufgefangen werden, „transparent“ verarbeitet werden,
sondern dass sich Komplikationen addieren, sichtbar werden. Diskutierbar
werden, genehmigungspflichtig, für die Schreibtische auf der anderen Seite.
Dass irgendwann irgendwas richtig schief geht. Der Verschleiß akkumuliert. Das
Vater-Material versprödet, bricht.
Ich Mensch habe das Recht alt zu werden, ohne dafür
Tritte zu bekommen. Keine Ahnung, ob das irgendwo im Humanstaat codifiziert ist.
Ich nehme es in Anspruch, aus meinem Unterrecht als Gebärneger heraus.
Das Grundgesetz weiß davon nichts.
6. Die
bürokratische Belastung.
Anmerkung: Nicht behandelt in diesem Text wird die kaskadierende
Privat-Bürokratie nach unbezahlten Rechnungen, nach Inkassoverfahren, usw.
Das heißt: Die tatsächlichen Zerstörungsschläge gegen den Vater als Knotenpunkt
in Familien- und Erwerbswirtschaft. Das ist dessen „Zuständigkeit“. Während in
Behörde niemand zuständig ist, ist es der Vater in jedem einzelnen Vorgang.
Auch die Zuständigkeit bietet Spektrum. Jedes der Schreiben von denen ist zu
meinen Lasten bezahlt. Kassiert Extra-Geld pro Komplikation, in
Lastschriftversagen, in Mahnung, in Antwort erwarten, usw.
Generiert Horror beim Anblick der Tabellen. Wenn von einem planbaren Leben nur
noch das absehbare bleibt.
Zuständig bin ich, lückenlos ich, ausweglos.
Die Strohof-Bürokratie hat für diese Wirklichkeit ja
nur die Vorarbeit geleistet. Das Schussfeld ist freigeräumt. Das Objekt ist
bewegungslos fixiert. Feuer frei. Für alle.
Hier im Text wird also nur die direkte Kindergeldbürokratie behandelt.
Kindergeldverfahren ist anfangs relativ wenig Bürokratie.
Solange die Kleinen klein sind. Schuleintritt, Schulwechsel, kein Problem.
Dann beschleunigt sich das. Ab der 10. Klasse sind Schulbescheinigungen zu
erbringen. Wenn das Kind zwischendurch 18 wird, abermals. Nachfragen,
Bescheide, Nachforderungen. Es gibt Fehler in der Bescheinigung der Schule,
offenkundige Druckfehler, was das voraussichtliche Schulende betrifft.
Kleinkram. Es ist dennoch meine Arbeit, meine Zeit, die Korrektur zu
veranlassen.
Die Familienkasse fordert: Mal ohne Drohung zum Abschuss, mal mit.
Dass diese Familie wirtschaftlich überhaupt noch in ihrer Existenz durchkommt,
das ist schließlich Privatsache des Vaters.
Der Staat selbst hat sich längst die Lizenz zum Abschuss erteilt. Er wartet nur
noch.
Das heißt: „Besonderer Schutz“ der staatlichen Ordnung.
Das Einkommenssteuergesetz projiziert diese skalierten Leistungen in 6
Dimensionen in die einzige Dimension Kindergeld hinein.
Es berechnet eine Skalierung des Kindergeldes als Relation aus Anzahl der
Kinder gegen das Einkommen der Eltern.
Das adäquate Verfahren in der Abgabenordnung als Antwort auf die skalierte
Anstrengung des Allein Wirtschaftenden Vaters wäre mindestens, zumindest in
einer optischen Sichtbarkeit, die gesetzgeberische Fallunterscheidung gewesen.
Nein, ich brauche nicht noch ein paar Sadismen mehr.
Zu Fordern ist Abbau, pauschaler und massiver Abbau von Bürokratie.
Zu fünf Kindern noch 10 BeamtInnen ernähren. Vater in Deutschstaat sein.
Nebenbei: Ein Vorschlag zur korrekten Sprache:
Streiche das Wort „überfordert“ wie in: „überforderter Mutter“.
Streiche „überfordert“, zu lesen wie: Gesellschaftlich bescheinigte soziale Unfähigkeit
und selber-Schuld- Existenz.
Schreibe stattdessen: „skaliert leistende Mutter“. „skaliert leistender Vater.“
Sie mögen doch korrekte Sprache.
Verwenden Sie auch das Wort „Überforderung“ bitte nicht im passiven Sinn,
sondern aktiv, als ein aggressives Handeln der machthabenden Seite, das von
vornherein den Zustand des Überfordert-Seins bezweckt, um das bestrafbare
Aussetzen in der Mitwirkung herbeizuführen.
In der Computerei spricht man von einem DDoS
-Angriff. (Distributed Denial of
Service Attack)
Ein Überschütten des Dienenden mit Anfragen bis zum
Systemzusammenbruch.
In der Computerei ist das ein Verbrechen. Aber wir
sind hier unter Menschen.
Familienleistung ist keine Geschäftsleistung.
Es handelt sich um eine menschliche Last von 5 Kindern, die zuerst mit
geschäftlichem Erwerb und dann zusätzlich außerhalb der Geschäftszeit von einem
einzigen Menschen getragen wird.
Die Abgabenordnung jedoch differenziert in keine einzige
Skalierung hinein.
Wenn ich, sagen wir mal: 10 Kinder aufziehen würde, es würde auch keinen
Unterschied in der Behandlung von Komplikationen machen.
Staat schlägt zu.
Sie kassieren die skalierte Anstrengung der Eltern in all ihrer
Selbstausbeutung.
Sie nutzen die Wehrlosigkeit, die in dieser Selbstausbeutung gegeben ist.
Sie schlagen pauschal zu.
Das heißt Gebärvieh sein.
Ich bin Mensch im Unter-Recht. Ich bin Neger.
Und jetzt wollten Sie wissen, wo die Abgabenordnung mein
Grundrecht „betrifft“.
Aber makellos sauber.
Ohne konkreten Anwendungsakt.
Wissen Sie was, sehr geehrte Damen und Herren vom Verfassungsgericht?
Sie sind zu gut für mich.
Einfach zu gut.
Ich stinke nämlich. Nach Dreck. Nach konkreten Anwendungsakt.
Mein Leben ist nichts weiter als ein zusammengestoßener Klumpen aus konkreten
Anwendungsakten.
7. Die Abgabenordnung und mein
Menschenrecht 16.
Ich beschränke mich auf wenige Dokumente aus dem Schriftverkehr. Ich werde den Bezug zur Abgabenordnung klären, und dann erklären, worin mein Pseudo-Grundrecht no 6 auf „besonderen Schutz“ bzw. mein wirkliches Menschenrecht no 16 als mein wirklicher persönlicher und zugleich über meine Person hinausgehende, auf die familiäre Gemeinschaft ausgreifende Anspruch auf Schutz „verletzt“ werden.
Lassen wir den Kontext mit einem Schreiben von mir vom 22.5.2015 beginnen:
Hamburg, den 22.05.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend übersende ich Ihnen einen Antrag auf Kindergeld nebst Schulbescheinigung für die nunmehr 18-jährige Tochter 4/5, sowie Studienbescheinigungen für Tochter 2/5 und Sohn 3/5.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe zu diesem Schreiben mehrere Vorgänge zu mehreren
Kindern eingesammelt und dann in einem einzigen Schreiben an die Familienkasse
versendet.
Das entspricht der ökonomischen Arbeitsweise eines Alleinwirtschaftenden.
Der Vorgang selbst betrifft nicht meine geschäftliche
Produktivwirtschaft, in der das reale Geld am Kunden verdient und zum ersten
Mal versteuert wird.
Es handelt sich vielmehr um Geld, das ich bereits einmal erworben habe, das ich nach der Steuer in den Kindern konsumiert habe, und
das mir der Staat zum Teil „erstatten“ wird, seinem Gesetz nach (EStG §31).
Das Abholen des Kindergeldes selbst ist keine Wertschöpfung.
Es ist ein bürokratischer, d.h. langwieriger Vorgang.
Dieser steht in Konkurrenz zu anderen Anforderungen.
Priorität hätten alle Vorgänge, die tatsächlich wertschöpfend sind, die mit
konkretem Erwerb zu tun haben.
Über diese hinaus, dann höchste Priorität, hat der lebensbedrohende Unfall der
Schwester. Sie betreut ihrerseits unseren kranken Bruder.
Das Wissen, dass ich dem Schicksal auch von dieser Seite her
ausgesetzt bin, dass sich so ein Schlag jederzeit wiederholen kann, kann
lähmen. Es hat mich langsam gemacht.
Dann ein Jahr darauf, ein Abitursommer, die Vierte betreffend, entsprechende
Einbindung in Endspurt, Abschlussfeiern, dann Umzug der Tochter, Räumen der
zugemieteten Wohnung und Umzug von Büro und Büchern in die schon ausgelastete
eigene Wohnung.
Verbunden mit einem Unfall, nach dem ich das linke Handgelenk nicht mehr
belasten kann.
Dann die Nachricht, dass unser Elternhaus in Bayern vorsätzlich in Brand
gesetzt worden ist, von drei fröhlichen Drogenkonsumenten. Zwei Reisen in der
Angelegenheit.
Es gibt so etwas wie: „annus horribile“, ein Horrorjahr.
Ich hatte damals nicht gedacht, dass das noch steigerungsfähig ist. -
Priorisierung zwischen Krankenpflege, zwischen unvermeidbarer Familienarbeit,
auch bei Erfolgsbestätigung wie Abitur, auch von Geschäftstätigkeiten, das ist
alles detailreiche, verzehrende Freiheitsarbeit einer selbstständigen Person,
die da versucht Schaden zu mindern, die mit Räumung und Umzügen diffuse,
dissoziierende Arbeiten leistet, für die sie nicht gebaut ist, und die nur auf
den Punkt hinhofft, an dem sie die normale produktive
Arbeit wieder aufnehmen kann.
Im Corona-Jahr 2020 gibt es ja vielleicht Verständnis für so ein Szenario.
Es ist mein Geld, das bei der Familienkasse liegt.
Ich kann es nicht schneller abholen, als ich‘s kann.
Das ist kein Grund, dass der Staat es veruntreut.
Die Bearbeitung der Forderungen erfolgt in meinem Privatleben, außerhalb der
Geschäftszeit.
Es ist eine Zusatzarbeit in „meiner“ Zeit, die ich
erbringe.
Der Vorgang wird als Bitte an zwei Kinder weitergereicht. Diese müssen
ihrerseits Unterlagen, beispielsweise bei ehemaligen Arbeitgebern, nachfragen.
Die Kinder haben ebenfalls ihre eigenen Kontexte, beispielsweise
Prüfungsvorbereitungen, die ihnen Prioritäten setzen. Ehemalige Arbeitgeber
haben auch ihre Kontexte.
Dieses Szenario legt eine asynchrone Bearbeitung nahe: Jeder arbeitet in seinem
eigenen Zeitraum. Wenn alle Papiere da sind, geht es weiter.
Es gibt ein oder zwei Nachfragen, irgendwann ist alles beisammen. Bei 5 Kindern
ist Vater das gewohnt.
Es entspricht auch meiner Ökonomie als Geschäftsmann: Auch
Kundenprojekte laufen asynchron ein, haben verschiedene Dringlichkeit.
Es gibt ein Schreiben der Familienkasse vom:
17. Juni 2015
Es enthält eine Liste von weiteren Aufgaben.
…
Es enthält eine Fristsetzung …
Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis zum 01.07.2015
Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder
zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss
der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“
… und es enthält Bearbeitungsvermerke
1. Original an Adressaten senden.
2. vers. am 22.06.15
3. wv 07.07.2015:
4. z.d.A.
Die Fristsetzung erfolgt scheinbar vom 17.6. aus, (das
wären 13 Kalendertage), das tatsächliche Versanddatum war aber, siehe oben
Bearbeitungsvermerke no 2, am 22.06.15.
Auf das von Frau Strohof gesetzte Zieldatum 1.7. sind
es jetzt nur noch 8 Kalendertage.
Wenn ich tatsächlich das mir zugedachte „Original“ erhalten hätte, hätte ich
keinen Beweis dafür. Ich hätte es auch niemals bemerkt.
An dieser Stelle erfolgt die Umwandlung des Familie
Leistenden Vaters zum Neger.
Neger verfügen ja über unendliche Ressourcen, die sie dazu befähigen, beliebige
Befehle in beliebig kurzer Zeit auszuführen.
Falls das nicht passiert, dann sind Neger Erklärneger
und Entschuldigungsneger, die „Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten
oder zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, “
unter Androhung und Hinführung zum Existenzverlust zum Funktionieren gebracht
werden müssen: „… muss der Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“
Wie wir wissen, sind Neger faul und kommen nur unter Androhung von Prügel zum
Arbeiten. Neger sind dumm und brauchen ständige Aufsicht.
Irgendwo im Arbeitsvertrag steht, dass sie „besonders geschützt“ seien.
Aber das ist natürlich Unsinn. Neger sind zum Verbrauch bestimmt.
Frage:
Auf welchen Gründen beruht die Annahme des Strohofstaates,
dass ich allein Sorgender Vater darüber hinaus noch verfügbare Ressourcen habe?
Ich möchte das wissen.
„Pflege und Erziehung der Kinder“ ist eine übergeordnete Verantwortung des Vaters UND des Strohofstaates.
Bereits die Indifferenz der Formulierung mit der Drohung zum Abschuss aus der
Existenz verstößt gegen den 6.1 GG mit dem Versprechen auf „besonderen Schutz“
der Familie.
Denn 6.1 GG gebietet eindeutig eine exekutive Parteilichkeit zugunsten der
Familie.
Die Gleichgültigkeit der Drohung mit der Bereitschaft zum Abschuss sabotiert
zudem den Auftrag des 6.2 GG zur „Pflege und Erziehung der Kinder“, der ein
objektiver Auftrag ist, überinstitutionell, „zuvörderst“ an den Vater zum
Gelingen von Familie ist, und dann, anschließend, selbstverständlich, auch der
befassten Bürokratie gilt.
Denn 6.2 GG gebietet eindeutig eine exekutive Parteilichkeit für den im
unmittelbaren Verfassungsauftrag unmittelbar leistenden Vater.
Die darin enthaltene Abspaltung aus der familiären Gesamtkompetenz auf den
Bereich der soften „Frauen-und-Gedöns“-Skills, auf „Pflege und Erziehung“
allerdings ist bereits eine tückische Ausblendung der familienwirtschaftlichen
Anstrengung in ihrer Ganzheit.
Eine dokumentierende Reflexion auf den Artikel 6, dergestalt, dass er gemäß
19.1 GG „Eingeschränkt“ sei, und der Zugriff der Abgabenordnung Priorität über
den an sich versprochenen „besonderen Schutz“ der Familie habe, wäre nach dem
Bindungsgebot 1.3 GG geboten gewesen und ist in der Abgabenordnung
unterschlagen geblieben, siehe Schlussvorschriften § 413 AO.
Damit verstößt AO auch gegen 19.2 GG bezüglich der Unantastbarkeit des
„Wesensgehaltes“ eines Grundrechts: „Keinesfalls darf ein Grundrecht in seinem
Wesensgehalt angetastet werden.“
Abgesehen vom Grundgesetz habe ich Menschenrecht
16.
Dieses beruht auf Anerkennung der Freiheit meiner Frau und meiner Freiheit, das
ist unsere vom Staat anerkannte Mündigkeit, als Voraussetzung für unsere Heirat
und Eheführung in wechselseitig untereinander geleisteter Gleichberechtigung.
Das Recht der Familie ist ein Freiheitsrecht mündiger Personen.
Dieses Recht habe ich dann persönlich in meiner über mich selbst hinausgehenden
und auch die Kinder einschließenden Vaterperson. Es ist mein Menschenrecht aus
der Anerkennung der Familie als der „natürlichen Grundeinheit der Gesellschaft“
und besteht in meinem „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“
(16.3).
Eine Bindung der Abgabenordnung an das Menschenrecht 16.3 der Familie ist ebenfalls nicht zu erkennen.
Soviel zum Menschenrecht in diesen zwei Zeilen Verwaltungsakt.
„And I work like a dog, day and night,
and there’s no bathroom for me
here.“
Eine Negerin sagt das, im Film „Hidden Figures“.
(https://youtu.be/RzMe4BYwJaM) (2:49 Minuten
lang).
Falls Ihnen der Begriff „Hidden Figure“ nichts sagt: Suchen Sie einfach im
Grundgesetz nach: „Vater“. Dann haben Sie eine gefunden.
Oder Sie suchen in der Abgabenordnung nach Mutter, nach Vater, nach
Alleinerziehend. Dann haben Sie drei gefunden.
Dieser Staat kann nicht Menschenrecht.
Staat baut sich ein paar Fetische, denen gegenüber er besonders
menschenrechtlich ist.
Die absolute Rechtlosigkeit des sowieso vorhandenen Gebärviehs bleibt
sorgfältig unberührt.
Bis zur Erstickung.
I can’t breathe, hat jemand
gesagt, vor seinem Tod.
Sein letztes Wort war dann: Mutter. So sind sie, in Amerika.
In Deutschland wird die Erstickung mit Papier erledigt, mit Papier mit Papier
mit Papier. Das ist sowas von gewaltlos.
Deutschstaat ist eine Gebärsklavenhalterwirtschaft.
Dahinein haben wir unsere 5 Kinder geboren und aufgezogen.
und die Neger auf den Plantagen waren doch auch glücklich. Sieht man im Film
„Vom Winde verweht.“
Your daddy is rich and your
mummy is good looking.
Hush little baby, don’t you
cry.
Die Kinder der Neger sind auch Neger.
Aber sie sind nicht selber welche. Denn kein Neger ist
selber einer.
Das unterscheidet den Neger von KZ-Wärter und seinen Enkelinnen an den
Schreibtischen.
Die sind selbst.
Der Plantagenbesitzer schätzt die Kinder. Er befiehlt deshalb seinen Negern die
Pflege und Erziehung seiner Kinder.
Das muß sein. Der dümmste Neger
weiß, dass das sein muß.
9. Verwaltungsrecht: Day and
Night
Es gibt auch bei der Familienkasse inhärentes Verwaltungsrecht.
Von dem weiß ich nichts.
Der Fachvorgesetzte der Familienkasse, Herr Klenart,
schreibt mir jedoch, am 7. September 2016: „Auf die allgemein verbreitete Fristensetzung
im Verwaltungsverfahren, können wir keinen Einfluss nehmen. Allerdings stimme
ich Ihnen in dem Punkt zu, dass die von der Behörde gesetzten Fristen einen
angemessenen Zeitrahmen vorsehen sollten, inkl. Postlauf
innerhalb der Familienkasse. Die Dienstanweisung sieht für die Überprüfung der
Anspruchsvoraussetzungen eine Frist von einem Monat vor, welche nach
ergebnislosem Ablauf einmalig mit einer erneuten Frist von einem Monat zu
erinnern ist (0 2. 1O Abs. 3 DA-KG). Ich werde die Familienkasse darauf
hinweisen, dies künftig zu beachten.“
Ein ehrlicher Text mir gegenüber. Bin doch kein Neger.
Mir sind also zwei Fristen unterschlagen worden: Die Angemessenheit der ersten
Friststellung und die vorgesehene Erinnerungsfrist.
Die behördeninterne Behandlung meines Einspruchs hatte das nicht bemerken
wollen: „Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der
Familienkasse Nord nicht erkennbar.“
Neger sind dumm.
Bin doch Neger.
Die absolute Gleichgültigkeit gegenüber dem Schutzgut Familie in Drohung und
Vollstreckung über mehrere Verwaltungsschritte und -Ebenen hinweg, auch in der
Behandlung durch die interne Rechtsabteilung der Familienkasse, wird nur aus
meinem Neger-Sein heraus beschreibbar.
Nur aus dem Begriff des aus allem Rechtsraum in die vollständige Rechtlosigkeit
ausgetriebenen Menschen heraus, nur im Rekurs auf den Neger, ist dieser Klumpen
aus Abgabenordnung und Hasshandeln der Familienkasse als Unter-Recht des auch
im Grundgesetz nicht gekannten Vaters gegen sein Menschenrecht aufzumessen.
2. Die Interaktion der Abgabenordnung mit meinem Menschenrecht.
Ich beziehe mich auf die Behandlung meines Einspruchs vom 17.10.2015 mit
Versand am Montag, 19.10.15.
Angeblicher Eingang, vom 28.4.2016 (!) aus, nach 192 Tagen
Wartenlassen, behauptet: 18.11.2015. Das heißt:
Verfristung.
Der Brief war als Einschreiben herausgegangen. Ein halbes Jahr später hatte ich
meinen Beleg verräumt.
Aber die Familienkasse hat das Einschreiben erhalten. Insofern verfügte sie
auch über die Information zum Versanddatum.
Sie hätte mir von da aus die Wahrheit meiner Aussage
bestätigen oder widerlegen können. Das hat sie nicht getan.
Der Satz des Herrn Klenart mit Erwähnung der
„Postlaufzeiten“ deutet darauf hin, dass er den Sachverhalt für sich
festgestellt hat.
Wenn der Versand - entgegen meiner Behauptung - erst am, beispielsweise:
17.11., erfolgt wäre, dann hätte Herr Klenart mir das
serviert.
Dass er s mir nicht berichtet hat, das macht seine Kommunikation mir gegenüber
ein klein wenig doppelbödig. Vielleicht.
Nachtrag 200923:
Mit dem Versand am 19.10.15 als Einschreiben habe ich das Recht, dass der
Einspruch spätestens nach 3 Tagen, am 22.10.15 „eingegangen“ ist.
Wann der Herr Köpke das dann auf seinem Schreibtisch vorfindet, „18.11.15“,
schreibt er am 28.4.16, spielt keine Rolle.
Wenn ich meinen Beleg verloren habe, sollte die Behörde selbst das Versanddatum
des bei ihr eingegangenen Einschreibens kennen und mir anerkennen, anstatt sich
mit drittklassigem Winkeladvokatentum auf einen von
mir nicht kontrollierbaren „Eingang“ zu berufen.
Das wäre nicht einmal „besonderer“ Familienschutz nach GG 6, sondern ein
selbstverständliches Verhalten von Staat gegenüber „Bürger“.
Bescheide zu Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde
Hier folgend der Bescheid der Familienkasse, nach der
internen Prüfung, wie er am 4.7.2016 an den Rechtsanwalt geschickt wurde.
Hervorhebungen von mir.
"
Gem. § 110 Abs. 1 AO
ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn eine
Verfahrensfrist schuldlos, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute
Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist.
Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war.
Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich
der Vertretene zurechnen lassen.
Es liegen keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.
Der Bescheid enthielt eine vollständige und verständliche Belehrung über Form
und Frist des Einspruchs. Bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte der
Einspruchsführer diese Frist einhalten können. Mit Schreiben
vom 15.09.2015 wurde kein Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Es wurden auch
keine Gründe, die für eine Wiedereinsetzung sprechen, benannt. Erst das
Schreiben des Einspruchsführers vom 17.10.2015, eingegangen am 18.11.2015, kann
als Wiedereinsetzungsantrag ausgelegt werden.
Zum einen wäre auch bei einer möglichen Anerkennung der Gründe der Antrag nicht unmittelbar nach Wegfall des Hindernisses (Zugang der Kündigung wegen Eigenbedarfs und Brand des Elternhauses im Juli 2015) gestellt worden. Nach § 110 Abs. 2 AO ist der Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Zum anderen sind die dort angeführten Gründe für eine Wiedereinsetzung unzureichend. Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer nicht handlungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.
Somit
konnte im Rahmen des Einspruchsverfahrens keine Entscheidung in der
Sache ergehen (§ 358 Abs. 2 AO).
Der Einspruch konnte daher keinen Erfolg haben.
Im Auftrag
Baufeld
"
Der Erklär-Neger war nicht gut genug gewesen.
Erklär-Neger ist niemals gut genug.
Erklär-Neger wird jetzt Schreiben lernen. Trotzdem. Und wenn er Jahre braucht.
Und der Entschuldigungs-Neger hat schon überhaupt noch gar nicht geliefert.
Aber der wird auch nicht liefern.
Keine Entschuldigung.
Keine Entschuldigung für 5 Kinder.
Keine Entschuldigung für das Wort „And“ in: „Day And Night“.
Keine Entschuldigung an das Staatspersonal im Staatspersonalstaat.
rien.
je ne regrette rien
Folgerungen:
Die verbrüdernde: Wir sind alle Neger.
Oder die a-soziale: Kein Mensch ist ein Neger.
Meine persönliche ist:
Kein Kind ist eine Steuer.
Eine Mutter in Solingen hat 5 Stück ihrer Kinder gemordet.
Aber es war eine private Angelegenheit, hat in der Bild gestanden.
Sie hat ihm das Gesicht zerkratzt und er hat sie verprügelt. Das erklärt es.
Sie wird schon vorher gewußt haben, dass sie ein
Dreck ist.
Der Macker, der mit ihr 5 Kinder gemacht hat:
Dass er nicht existiert: Nicht Mann seiner Frau, nicht Vater ihrer beider
Kinder, das kann er aus der Verfassung nachlesen. Die haben ihm die höheren
Stände geschrieben. Und sich selber auch.
„Mutter“ dann allein wird’s nicht tragen.
Die folgenden paar Seiten widme ich allen Frauen, die so
gut wissen, dass die Männer so viel weniger tun. Genießen Sie es.
Eine kleine Ergänzung zu den von mir hervorgehobenen zwei Zeilen („Zugang der
Kündigung und Brand des Elternhauses“) der Frau Baufeld:
Ihre Aufzählung basiert auf meinem Einspruch vom 19.10.2015. Ich hatte dabei zunächst den Tod meiner Frau
genannt, der nicht verwunden war, und den mein Projekt im Beruf auflösenden
Unfall meiner Schwester, die wiederum unseren Bruder betreut.
Dann hatte ich geschrieben:
„Dieser zweite Schlag aus dem Nichts heraus, der jede Planung aufgehoben hat,
hat mich allerdings erschüttert und mich in meinen Reaktionen langsam werden
lassen.
Im Sommer dieses Jahres stand die Räumung einer für die
Tochter Doris und das Büro angemieteten Wohnung an.
Danach mußten in Kartons verpackte anstehende
Behördenvorgänge wiedergefunden und zusammengestellt werden.
Im Juli des Jahres wurde unser Elternhaus durch
Brandstiftung zerstört. Bei den geschilderten Umständen wird die Vertretung der
Erbengemeinschaft gegenüber Versicherung und Brandstiftern bei mir liegen.“
Das ist der Erklär-Neger.
Frau Baufeld macht es kurz: Sie mißversteht
in ihrem Einzeiler, dass es nicht um „Zugang der Kündigung“, sondern um Umzug,
um „Räumung einer Wohnung“ mit Büro ging.
„Umzug“ bedeutete damals, ungesagtermaßen, gebe ich
zu: Renovierung, ein Unfall beim Absturz vom Tapeziertisch, beim Streichen, mit
eingeschränkter Belastbarkeit des linken Handgelenks. Bedeutete den Umzug von
Büchern und Möbeln in die schon recht gefüllte Eigentumswohnung. Bedeutete den
Umzug der Tochter mit Fahrt ihres Hausstandes zum Studienort. Bedeutete einen
Abstecher zum Studienort ihres Bruders, auch dorthin Möbelstücke und Material.
Jeder Satz in so einem Schreiben enthält 10 ungeschriebene.
Ich schrieb: „Danach mußten in Kartons
verpackte anstehende Behördenvorgänge wiedergefunden und zusammengestellt
werden.“
Das hat sie weggelassen.
Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass das
„wiedergefunden werden“ selbstverständlich auch die Ordner mit den
Kindergeldverfahren für 5 betrifft...
Und den Abiball mit, ich glaube, 4 von 5 Kindern, nein, 5,
der fünfte hatte verzichtet zugunsten einer Besucherin aus Stuttgart, im Alter
der Abiturientin, muß ich glatt vergessen haben.
Dabei hatte der auch Geld und Zeit gekostet.
Ich schrieb: „Im Juli des Jahres wurde unser Elternhaus durch Brandstiftung
zerstört. Bei den geschilderten Umständen wird die Vertretung der
Erbengemeinschaft gegenüber Versicherung und Brandstiftern bei mir liegen.“
Die Voraussage war nicht richtig gewesen.
Die Familienkasse antwortete nämlich nicht. Ich brauchte ein halbes Jahr, 192
Tage, um die dort von „gewissenhaft Handelnden“ zu deren Geschäftszeiten
praktizierte und vollbezahlte staatliche Untätigkeit überhaupt erst in Bewegung
zu bringen. Das mit der gleichen „nach den gesamten Umständen des Einzelfalls
zumutbaren Sorgfalt“ erarbeitete Ergebnis war desaströs.
So war es dann meine Schwester, die sich anschließend tatsächlich um die
Auseinandersetzung mit nicht antwortender bayrischer Brandversicherung und den
nicht schadensersatzwilligen Brandstiftern bis in die Details hinein gekümmert
hat und sich weiter drum kümmert.
Ich war nicht mehr brauchbar. Ich habe nur einen Kopf.
Erst nach 18 Monaten Kampf mit bloßen Händen habe ich das
von mir vorgestreckte Kindergeld wiedergesehen.
Für die 18 Monate Hölle habe ich kein Schmerzensgeld noch Schadensersatz für
Berufsausfall: Das heißt für die vom Menschenrecht 16 aus zu
schützende Differenz zwischen Existenzminimum und selbst geleisteter
familiärer Existenz, ersetzt bekommen.
Das Ergebnis kommt selbstverständlich außergerichtlich zustande.
Damit keine weiteren Eltern von einer objektiven Rechtsprechung profitieren
können.
Damit die Verwahrlosung der staatlichen exekutiven Behörde nicht unter
staatliche judikative Kontrolle genommen wird. Sie nennen es Gewaltenteilung.
Gebärvieh hat kein reguläres Recht.
Die nächste Tussi, die dort aufläuft: Sie hat reguläres Recht genauso wenig,
wie ich. Auf ewig.
11. Abgabenordnung, Fristen und Forderungen
Fristen und
Forderungen:
Datum; Betrifft; Anlass; Forderung; Frist; Drohung; Antwort; Anmerkung:
12.12.2014; Kind 4/5w; in Kürze 18 Jahre; Anlage Kind; Umgehend und
vollständig; Zahlungsunterbrechung vermeiden; 25.2.2015
(wird bis Sommer Abitur machen, wird Abitur haben, wird neuer Vorgang fällig)
16.02.2015; Kind 5/5m; Bescheid: Bewilligt; Bis Dezember 2016, -
03.03.2015; Kind 4/5w: offene Fragen: neuer Antrag
Kindergeld+ Anlage Kind; „sobald wie möglich“; Klimpt
m
22.5.2015,ich sende Studienbescheinigungen SoSe15 Kind 2/5, Kind 3/5,
Schulbescheinigung Kind 4/5;
17.06.2015: Kind 2/5w +Kind 3/5m; Je 1 Anlage Kind +; 6 Tage; „ … muss der
Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.“
+ Kind 2/5w; Studienbescheinigungen:
SoSe12, Ws 12/13, SoSe 13, Ws 13/14, SoSe 14, Ws 14/15.
Anmerkung: Vielleicht spendiert Staat der Frau Strohof
einmal zwei Wochen Bildungsurlaub. Danach hat sie vielleicht gelernt, dass in
einer typischen Studienbescheinigung die Angabe Hochschulsemester = 4 minus
geleisteter Fachsemester = 4 als Ergebnis die „etwaigen“ Urlaubssemester = 0
ergibt.
Sollte das nicht der Fall sein, dann hätte der Staat dafür Sorge zu tragen,
dass diese Behördenpapiere genau diese Informationen als Status enthalten.
Wenn ich im Mai 2015 eine aktuelle Semesterbescheinigung einer Behörde bei der
anderen Behörde Familienkasse einreiche, dann hat dieses eine Stück Papier den
akkumulierten, d.h. den über alle Semester aufaddierten Zustand wiederzugeben.
Es ist Sache des Staates, dieses Papier genau mit den benötigten Informationen
zu erstellen. Sollte die Studienbescheinigung diese Information nicht
enthalten, dann ist das nicht mir anzulasten.
Es ist außerdem Sache des Staates, seine Frau Strohof
mit den erforderlichen Lesefähigkeiten auszustatten.
Der Staat hat nicht meinen Kindern „etwaige“ Urlaubssemester zu unterstellen
(Klageerwiderung der Familienkasse).
Neger sind Betrüger.
Beweis: Texte zu Kindergeldbetrug, Elterngeldbetrug in verschiedenen Medien.
(SZ)
Die pauschale Diffamierung erfolgt en passant. Es ist
ja sowas von selbstverständlich.
Ein gespeicherter Link ist leider mit meinem Uralt-Laptop von 2011 zugrunde
gegangen.
Vielleicht sollte ich Chef einer bürokratiegerechten Großfamilie sein. Dann
könnten ein oder zwei Töchter plus Sozialarbeiter den anliegenden
Behördenverkehr in Vollbeschäftigung leisten. Würde sich rentieren,
möglicherweise. Der Staat mag seine mitwirkenden Großfamilien.
Ich bin bloß Vater von 5 Kindern. Das Geld zur Existenz übers „Minimum“ hinaus
muss durch reale Arbeit verdient werden.
Auch das „Existenz-Minimum“ selbst wird erstmal der „Familien“ Kasse
vorgestreckt.
Diesen Vorschuss will Staat dann behalten.
So einfach ist das.
Wo wir doch von Betrügern reden.
Behördenwirtschaft sind Kosten!
Sind Verbrauch von zeitlichen Ressourcen.
Sind Verschwendung von Intelligenz und Produktivzeit, die dringend anders
gebraucht wären.
Keine kinder-freie Frau oder Mann müssen sich dem aussetzen.
+ zu Kind 2/5w: Verhältnisse eines über 18 Jahre alten
Kindes.
Anspruchsbegründende Unterlagen für Jan 2011 bis Studienbeginn.
Anmerkung: Ich habe für mich keine Erinnerung. Meine Frau war im
fortgeschrittenen Verlauf der Krankheit.
Sie starb im Juni 2011.
+ zu Kind 2/5: Erklärung zu den Einkünften und Bezügen. Bitte reichen Sie
die beigefügte Erklärung für 2011 vollständig ausgefüllt und an den
entsprechenden Stellen unterschrieben bei der Familienkasse ein. Bitte legen
Sie zusätzlich die erforderlichen Nachweise bei.
Frist: Vom 22.6. bis zum 1.7. Bei je 1 Tag Postlauf (Ich dürfte 3 einrechnen) sind es 6 Tage für mich, für die Tochter und für deren Nachfrage beim Arbeitgeber des letzten Jahres.
Neger haben grenzenlose Kräfte.
Im selben Schreiben vom 22.6.15 wurde auch Kind 3/5m in gleicher Weise
verarbeitet.
Das erspar ich Ihnen.
Wir machen stattdessen einen Zeitsprung über ein Jahr hinweg zum 4.7.2016 und
betrachten hier den Vorgang zum Kind 3/5m aus Sicht des Behördenleiters Guntram
Bombor in seinem an mich persönlich gerichteten
Ablehnungsbescheid zu meinem Einspruch vom 19.10.2015:
„Kind Charlie, geboren am nn.06.1994
Für Ihren Sohn Charlie haben Sie mit Antrag vom 01.05.2012 unter Beifügung einer Schulbescheinigung - datiert bis Juli 2012 - Kindergeld beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben und Kindergeld zunächst bis einschließlich Juli 2012 festgesetzt. Im August 2012 reichten Sie eine weitere Schulbescheinigung ein. Kindergeld wurde daraufhin bis einschließlich Juli 2013 festgesetzt.
Über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab August 2013 wurden Sie mit
Bescheid vom 13.06 .2013 informiert. Nachweise ab diesem Zeitpunkt wurden von
Ihnen leider nicht eingereicht.“
Anmerkung: Sehen Sie Herr Bombor: Das ist ein bißchen gelogen.
Vielleicht lag‘s daran, dass ich damals kein Begleitschreiben dazugegeben habe, wie sonst meistens. Und dann dachten Sie, dass ich keine Beweise habe, dass ich‘s verschickt habe.
Ich habe nämlich eine “Erklärung zu weiteren Berücksichtigungstatbeständen
nach Ende der Schulausbildung“ ausgefüllt. Und laut dieser Erklärung auch eine
Immatrikulationsbescheinigung beigefügt. Und meine Unterschrift war am
20.11.2013.
Und dann werde ichs wohl abgeschickt haben.
Das haben Sie unterschlagen. Aber ich habe dieses Papier
vor Versand gescannt. Ich habe es auf meinem Computer.
Ich habe Sie auf diesen Scan auch unmittelbar
nach Ihrer Einspruchsentscheidung hingewiesen.
Ich habe auf diesen Scan auch in meiner Klage vor dem
Finanzgericht hingewiesen.
Aber der judikative Staat hat den regulären Prozeß
erfolgreich abgewendet.
Damit keine weiteren Eltern von einer objektiven Rechtsprechung profitieren.
usw.
Der Fachvorgesetzte Klenart jedoch hat diesen
Sachverhalt bestätigt:
„Am 29.11 .2013 reichten Sie u.a. eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2013/2014 für Charlie ein. Daraufhin forderte Sie die Familienkasse mit Schreiben vom 03.12.2013 u.a. auf, einen Antrag auf Kindergeld einzureichen und das Schulende nachzuweisen. Dieses Schreiben enthielt keine Frist und wurde sowohl von der Familienkasse als auch von Ihnen nicht weiter beachtet.
Dementsprechend erfolgte weder eine Zahlung noch eine Ablehnung des Kindergeldes.“
Anmerkung: Am 16.12.13 feierten wir den Geburtstag des Jüngsten. Als wir von der Bowlingbahn zurückkehrten, lag die Nachricht vom Unfall meiner Schwester auf dem Anrufbeantworter. Ich habe ein Programmierprojekt stehen lassen und bin noch in der Nacht aufgebrochen.
Bombor, weiter:
„Erst am 15.06.2015 legen Sie eine Studienbescheinigung von März 2015 bis August 2015 vor. Die Familienkasse forderte Sie dann mit Schreiben vom 17.06.2015 auf, einen Antrag auf Kindergeld nebst der anspruchsbegründenden Unterlagen einzureichen.“
Anmerkung: Das Schreiben vom „15.06.2015“ datiert von mir
aus mit: „22.5.2015“. Auch hier über drei Wochen „Postlauf“
bis zum „Eingang“.
Anmerkung: Das Schreiben vom 17.6.15 enthielt die Strohof-Frist:
Tatsächlicher Versand war am 22.6., die Frist auf den 1.7.gesetzt. 6 Tage zur
Reaktion. Über Tochter und deren Arbeitgeber.
„Versäumnisse einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene
zurechnen lassen.“
Anmerkung: Die mit dem Wort „Versäumnisse“ gesetzten Unterstellungen gegen
Kinder und weitere Personen (Ex-Arbeitgeber) sind ein Übergriff auf die
tatsächliche Sachlage, sind Unverschämtheit bereits im Gesetzestext.
Sie entsteht aus der schlampigen Gleichsetzung der in einer nichtbetrieblichen
Beziehung zum Vater stehenden Kinder im Privatraum mit den im Anstellungs- oder
Auftragsverhältnis stehenden und genau dafür bezahlten „beauftragten
Person[en]“ im Betrieb des Leistungsträgers.
Dazu: Entdeckung
der Familie Dankbarkeit, Seite 17 und folgende.
Die „Versäumnisse“ einer „vierten“ Person, beispielsweise von der „dritten“
Person angeschriebene ehemalige Arbeitgeber, hat Gesetzgeber glatt „versäumt“
zu erwähnen.
Bombor: „Dieser Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen. Der formlose Antrag vom 15.06.2015 wurde mit Bescheid vom 16.07.2015 wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Auch in diesem Bescheid wurden Sie ausdrücklich auf die Rechtsfolgen hingewiesen.“
Anmerkung: Laut Klenart
sieht die Dienstanweisung „für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
eine Frist von einem Monat vor, welche nach ergebnislosem Ablauf einmalig mit
einer erneuten Frist von einem Monat zu erinnern ist (0 2. 1O Abs. 3 DA-KG).
Ich werde die Familienkasse darauf hinweisen, dies künftig zu beachten.“
Anmerkung: Die staatliche Firma Bombor und Co hat im
Ergebnis ihrer internen Untersuchung erstens nicht die rechtswidrig kurze
Fristsetzung und zweitens nicht die Unterschlagung der Erinnerungsfrist
feststellen wollen.
Bombor: „Da die anspruchsbegründenden Unterlagen (Studiennachweise) erst nach Ablauf der Einspruchsfrist am 18.09.2015 eingereicht wurden, war eine rückwirkende Festsetzung des Kindergeldes nur ab August 2015 möglich.
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ist ein Fehlverhalten der Familienkasse Nord nicht erkennbar.“
Ende Zeitsprung 2016, und zurück in den Sommer 2015.
Ich am 4.9.2015:
„Beiliegend und nochmals die Studienbescheinigungen meines Sohnes Charlie,… Allein aus der obenliegenden Bescheinigung für das
SoSe 2015 geht explizit hervor, dass 4 Fachsemester
und 0 Urlaubssemester geleistet sind, dass also seit Herbst 2013 lückenlos
studiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen“
Anmerkung: Die Angabe 0 Urlaubssemester in der Bescheinigung wird mit keinem
Wort berücksichtigt.
Ich am 15.9.2015:
„Beiliegend übersende ich Studienbescheinigungen bis SoSe
2015 sowie die Erklärung zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung und
Erwerbstätigkeit.
Seine Schulbescheinigung zum Schulabschluss im Sommer 2013
liegt an seinem Studienort und wird nach seiner Rückkehr nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen“
Ich am 25.9.2015:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend übersende ich Ihnen für meinen Sohn Charlie, geb. nn.6.1994 seine Schulbescheinigung zum Schulabschluss im Sommer 2013.
Die Studienbescheinigungen bis SoSe 2015 sowie die Erklärung zu (k)einer abgeschlossenen Berufsausbildung und (keiner) Erwerbstätigkeit liegen Ihnen bereits vor.
Mit freundlichen Grüßen“
Ich am 30.09.2015:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend übersende ich Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung für die
Tochter Doris.
Neben dem aktiven Kindergeld für Emil liegen Ihnen
- die lückenlose Dokumentation des Studiums von Bertha,
- die lückenlose Dokumentation des Studiums von Charlie von dem Abitur 2013 bis zum 4. Studiensemester SoSe 2015
- die lückenlose Dokumentation von Schule zur Immatrikulation in Dresden von Doris zur Bearbeitung vor.
Mit freundlichen Grüßen“
4.7.15 Abiturentlassung, 12.7. Abiball für Kind 4/5w
16.7.15 Familienkasse: Ablehnungsbescheide für Kind 2/5w mit Ansprüchen seit
12/2010 und Kind 3/5m seit 08/2013. Das ist 24 Tage
nach dem Versand der Nachforderungen vom 22.06.15.
Es war nicht einmal einen Monat gewartet worden.
Und 1 Monat Erinnerungsfrist (Klenart) ist
unterschlagen worden.
Und es war der erste Ferientag: Hätten wir 1 Monat Urlaub irgendwo anders außer
Haus verbracht, die Einspruchsfrist wäre ebenfalls abgelaufen gewesen.
Die Einspruchsfrist nach dem Ablehnungsbescheid ist jetzt gesetzlich: 1 Monat.
Vorher durfte die Frau Strohof ihre Frist in die Welt
setzen. Einfach so. Weil sies wollte.
Und gestalten. Wie sie wollte.
In ihrem pflichtgemäßen Ermessen.
22.7.15 Räumung: Sperrmülltouren mit Mietfahrzeug.
24.7. bis 26.7. Umzug der Kinder: Reise mit Miettransporter, Möbel nach
Zwickau.
27.7.15: Brandstiftung und völlige Zerstörung des von uns drei Geschwistern geerbten
Elternhauses Ingolstadt
27.-31.7.15 Wohnung räumen, Sperrmülltouren, Umzug intern, Übergabe. Der
Vermieter Horst Burmeister, Bad Bevensen, hat die Kaution trotz Erinnerung
nicht zurückgezahlt. „Das ist schon so lange her“, hat er geschrieben.
3.8. – 5.8. Reise mit Schwester und behindertem
Bruder nach Ingolstadt, Treffen mit einem Sachverständigen der Versicherung zur
Aufnahme des Brandschadens. Der Termin war nachträglich betrachtet
überflüssig insofern, als die Schadensgröße die Kompetenz des externen aber von
der Versicherung bestellten Gutachters überschreitet und ein zweites Treffen
mit einem eigenen Vertreter der Versicherung nötig wird.
Eine Entschuldigung dafür und Ersatz der Reisekosten ist der bayrischen
Landesbrandversicherung nicht eingefallen.
19.8.15
Eine Umsatzsteuervorbuchung von 3.845.- Euro, die nicht erwirtschaftet
war, nicht bedient werden kann, später noch erhöht wird und zur zeitweiligen
Sperrung des Kontos führt. Siehe auch Dienstaufsichtsbeschwerde vom 1.12.15.
20.8.15 Familienkasse: Ende der Einspruchsfrist zum Bescheid vom 16.07.2015,
laut Bescheid vom 4. Juli 2016.
4.9.15 an Familienkasse: Weitere Studienbescheinigungen für 3/5m eingereicht.
11.9.15, Tagebuch, in Ergänzung zum Satz der Familienkasse vom 4.7.2016: „Eigenen Angaben zufolge war der Einspruchsführer nicht handlungsunfähig, so dass eine Wiedereinsetzung außer Frage steht.“
Tagebucheintrag: „Ich habe nicht geschafft mich zum S –Event (Anmerkung: Veranstaltung eines wichtigen und freundlichen Auftraggebers) anzumelden. 2 Tage Kurse, Vorträge, Workshops, und Freitag abend Fest, diesmal im Kampnagel. zu viel für mich – zu viel Geld ~ 300.- zu viel Leute, zu viel Stoff – ich bin in dem Sinn nicht mehr projektfähig, weil ich nur noch Müll kehre – Kisten hier, „Kiste“ Gerolfing (Brandschaden), Rentenanträge, Kindergeld Papiere nachfragen, nachfragen – nochmal nachfragen.
Steuererklärung. sehen was ich heute davon schaffe.“
Mit diesem Eintrag verabschiede ich mich von der Vorstellung, wieder einfach über die bekannten Kontakte an Aufträge zu gelangen und sie auszuführen. Ich habe mich zu dem Zeitpunkt von den Verhältnissen überwältigt gefühlt.
Hätte ich allerdings in dem Zeitraum beruflich aktiv gehandelt, hätte ich dieses Handeln wahrscheinlich auch zu Lasten der Kindergeldbearbeitung priorisiert. Auch das wäre fristüberschreitend gewesen.
Es gibt Dinge, die sind wichtig, Kindergeld gehört garantiert dazu, aber sie sind zunächst nicht dringend. Wenn ich auf Verdienstbescheinigungen der Tochter warte, dann „frage ich Papiere nach“ und warte eben. Wenn ich auf ein Dokument des Sohnes warte, dann „frage ich Papiere nach“ und warte eben.
Es sind ausschließlich die Fristsetzungen einer den
Abschuss wollenden Steuerbehörde alias Familienkasse, die mir die Zeit zum
reibungsarmen Ablauf geraubt haben.
Schutz von Familienwirtschaft geht anders.
15.9.15 an Familienkasse: Weitere Studienbescheinigungen für 2/5w eingereicht, Einkommen 2011 und 2012, Erklärung abgeschlossene Berufsausbildung (nichts), Erwerbstätigkeit (geringfügig).
15.9.15 an Familienkasse: Studienbescheinigung 3/5m Semester 1-4, „abgeschlossene Berufstätigkeit“ (nichts) und „Erwerbstätigkeit“ (nichts), Hinweis auf Nachreichen von Abizeugnis vom Studienort aus.
16.9.15 Bahnreise nach Ingolstadt, Begehung und Besprechung mit versicherungseigenem Gutachter der bayrischen Landesbrandversicherung, Peklo war der Name. (20200902: Die bayrische Landesbrandversicherung hat bis heute kein Gutachten zum Schaden erstellt, ihrer eigenen Aussage nach.)
18.9.15 Eingang der „formlosen Anträge“ vom 15.9. bei der Familienkasse.
Laufzeit 3 Tage. Geht also auch. Oder aber sie beziehen sich auf mein Schreiben
vom 4.9.
25.9.15 an Familienkasse: Schulbescheinigung 3/5 Abschluss 2013, mit Hinweis auf Schreiben vom 15.9.15
30.9.15 an Familienkasse: Immatrikulationsbescheinigung 4/5w. Das Begleitschreiben enthält den Hinweis auf die lückenlos vorliegenden Nachweise für Bertha, Charlie, Doris, Emil.
1.10.15 Bescheide der Familienkasse. Meine Zusendungen werden als „Einspruch“ unterstellt und wegen Verfristung abgelehnt.
2.10. -4.10 weitere Fahrt HH -Dresden-Zwickau zwecks Umzug.
19.10.15 Versand meines Einspruchs zu den Bescheiden der Familienkasse.
7.10.15 In meiner Abwesenheit: Besuch einer
Vollziehungsbeamtin zur Vollstreckung eines Zahlungsbefehls über Umsatzsteuer
4/2014 in Höhe von 1.734.- Euro, um die aufgeführten Abgabenrückstände zu
pfänden.
Ankündigung für nächsten Besuch zum 14.10.15.
Stempel: Richterliche Anordnung zur TÜRÖFFNUNG auf Ihre Kosten vorgesehen.
So geht es eben zu im Steuerstaat.
Das ist sicherlich ganz normal im Umgang mit erwerbstätigen Menschen.
In den Schlussvorschriften (§ 413) der Abgabenordnung hat der Steuerstaat
dokumentiert, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
des Grundgesetzes) nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt wird.
Wie diese Dokumentation durch Artikel 19.1 und 19.2 GG ja auch vorgeschrieben
ist.
Danach darf Steuerstaat die Wohnung aufbrechen.
So ist das.
Und dann entdeckt dieser Steuerstaat, dass Kinder eine Steuer sind.
Sehen Sie jetzt, was das bedeutet?
Es bedeutet noch einmal die volle Packung Abgabenordnung.
Nicht gegen den Erwerbstätigen.
Sondern genau dort, wo nur noch das bloße Leben der Familie ist.
Kinder.
Nach der Vollstreckung gegen die gewidmete, von vornherein der Familie
gewidmeten Erwerbsleistung erfolgt der zweite Angriff des Steuerstaats direkt
auf die Kehle des Vaters. Diesmal schaffen sie es.
Nach der erweiterten Erwerbsleistung des Vaters für 7 Menschen,
nach der familiären Transferleistung in Form von 5 Kindern in die Gesellschaft
hinein,
schlägt der Staat dem Vater per Fristsetzung noch ein weiteres existentielles
Risiko auf:
Den Staat selbst. Von Strohof bis Bombor.
Second Level Plünderung. System CumEx.
Stichzeitbetrug von Staates wegen.
Dieselben Zerstörungsrechte, die der Steuerstaat gegen den steuerpflichtigen
Erwerbstätigen hat, die vollstreckt er danach gegen unmittelbare Menschen.
Abermals.
5 Kinder mitsamt dem wirtschaftenden Vater.
Der Hass der Gleichgültigen gegen den Sorgenden.
Ohne Bindung gegen Artikel 6: „besonderer Schutz“ und gegen Menschenrecht 16.3:
„… hat Anspruch auf Schutz“.
Frei von Grundgesetz 1.3 „Grundrecht bindet Gesetzgebung als unmittelbar
geltendes Recht“.
und frei von Grundgesetz 19.1:
Das jeweilige Gesetz muß das eingeschränkte
Grundrecht nennen.
Tut es nicht.
Beim Türen Aufbrechen tun sie es.
Beim Familie Brechen tun sie es nicht.
Grundgesetz 19.2: „In keinem Fall darf das Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden.“
Allerdings wird es das.
Der Schutzanspruch der Familie ist schlechterdings gelöscht.
Das ist Staatsverrat an Familie, um ihr einen Terrorstaat zu machen.
… (weiteres zu den Details dieses Sommer-Herbstes siehe Klagedarstellung und Unfalluntersuchung)
Familienkasse am 1.10.15 (Briefkopf). Kommen wir zum Abschuss.
Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)
Sehr geehrter Herr von Guenther,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht folgende Entscheidung:
Die Kindergeldfestsetzung wurde mit Bescheid vom _16.07.2015_abgelehnt. Nunmehr
beantragen Sie erneut Kindergeld außerhalb der Einspruchsfrist. Die Festsetzung
kann rückwirkend längstens bis zu dem Monat erfolgen, der auf den Monat der
Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgt (vgl. z.B. Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2001 VI R 164/98).
1. Ihrem
Antrag auf Kindergeld vom 15.06.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird für das
Kind 2/5w, geboren am .., für den Monat August 2015 in
Höhe 188,00 Euro monatlich festgesetzt.
…
Schaffenberger
Dasselbe nochmal (Kind 3/5m):
Familienkasse am 1.10.15 (Briefkopf)
Bescheid über Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)
Sehr geehrter Herr von Guenther,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergeht folgende Entscheidung:
Die Kindergeldfestsetzung wurde mit Bescheid vom _16.07.2015_abgelehnt. Nunmehr
beantragen Sie erneut Kindergeld außerhalb der Einspruchsfrist. Die Festsetzung
kann rückwirkend längstens bis zu dem Monat erfolgen, der auf den Monat der
Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgt (vgl. z.B. Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2001 VI R 164/98).
1. Ihrem
Antrag auf Kindergeld vom 15.06.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird für das
Kind 3/5m, geboren am …, ab dem Monat August 2015 in Höhe 188,00 Euro monatlich
festgesetzt.
…
Schaffenberger
Alle Nachweise sind anerkannt und keinen Cent mehr wert.
Warum auch sollte ein Bundes-Finanz-Hof die Nicht-Bindung der Abgabenordnung
ans Menschenrecht 16.3 der Familie erörtern?
Zeitsprung
2:
14. Dezember 2016, die Güteverhandlung
Zur Ergänzung: Tussipolitik, Mediation
Hier ein Auszug aus dem Protokoll des
Finanzgerichts:
„Nach intensiver Erörterung der Sach- und Rechtslage verständigen sich die
Beteiligten wie folgt:
1. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass in der Übersendung der Unterlagen mit Schreiben des Klägers vom 15.09.2015 sowohl konkludent Einspruch gegen die beiden Bescheide vom 16.07.2015 erhoben wurde, als auch konkludent der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt worden ist.
2. Ferner sind sich die Beteiligten darüber einig, dass die vom Kläger aufgeführten Wiedereinsetzungsgründe im Laufe des Wiedereinsetzungsverfahrens und damit gemäß dem Wortlaut von § 110 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO) vorgetragen worden sind.
3. Die Beklagte erkennt aufgrund der heutigen Güterichterverhandlung (14.12.2016) als berücksichtigungsfähige Wiedereinsetzungsgründe die Räumung der Wohnung und des Büros des Klägers einschließlich des damit zu sammenhängenden Unfalls und den Brand des Elternhauses des Klägers einschließlich der damit verbundenen psychischen Belastungen an.
4. Die Beklagte wird dementsprechend einen Abhilfebescheid erlassen des Inhalts, dass auch für die noch streitigen Zeiträume bis Juli 2015 Kindergeld für Bertha und Charlie festgesetzt wird.
Im Gegenzug nimmt der Kläger zu Protokoll der Güterichterin am heutigen Tage (14.12.2016) seine Klage zum Aktenzeichen 1 K 241/16 zurück.
- diktiert und genehmigt –"
Spielzeug sein.
Frohe Weihnachten, hat sie gesagt.
Das wird nichts mehr, hab ich gesagt.
Zu Hause mein Sohn wollte mich abklatschen.
Ich hab nicht gewonnen hab ich gesagt. Ich habe
verloren.
Zeitsprung 2 zurück,
In Solingen hat eine Mutter 5 Stück ihrer Kinder gemordet.
Komisch, dass sie mit ihrer eigenen Beendigung nicht fertig geworden ist.
Ich habe mir immer gedacht, es kann einfach sein.
einfach
1. Oktober 2015
Alle Nachweise sind anerkannt und keinen Cent mehr wert.
Um wieviel Geld es da geht, weiß ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Aus den
Abrechnungen der Familienkasse ist das nicht zu entnehmen. Das muß ich erst anhand meiner Kontobewegungen in eigener
Datenbank errechnen. Die erste Berechnung ergibt 10.057 Eur,
siehe Einspruch,
es sind schließlich 16.700 Euro, die da versagt worden waren.
Das ist Existenz, es ist das blanke Leben, was das Staatspersonal sich
gefressen hat.
Ich erhebe am 17.10.2015: (Briefkopf, der Tag war ein Samstag, Versand per Einschreiben dann der Montag, 19.10.15) Einspruch
Anmerkung: Warten auf Antwort. 40 Tage: Nichts
D.h.: Familienkasse schreibt am 28.10.2015, zweimal sogar. Da dachte ich, es
wäre eine Antwort.
Sehr geehrter Herr…,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergehen folgende Entscheidungen:
1.: Ihrem Antrag auf Kindergeld vom 1.10.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird
für das Kind 4/5w geboren am …, ab (durchgestrichen, handschriftlich: für) den
Monat August 2015 in Höhe von 194,00 Euro monatlich festgesetzt.
2.: Die am 15.07.2015 erfolgte Festsetzung des Kindergeldes für das Kind 5/5m,
geboren am, wird ab dem Monat August 2015 gemäß §70 Abs.2 EstG geändert. Die
Ordnungszahl hat sich verändert. Damit ändert sich auch die Höhe des
monatlichen Kindergeldanspruches auf 219,00 Euro.
Begründung….
Klimpt
Sehr geehrter Herr…,
in Ihrer Kindergeldangelegenheit ergehen folgende Entscheidungen:
1.: Ihrem Antrag auf Kindergeld vom 1.10.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird
für das Kind 3/5m geboren am …, ab dem Monat September 2015 in Höhe von 188,00
Euro monatlich festgesetzt.
2.: Ihrem Antrag auf Kindergeld vom 1.10.2015 wird entsprochen. Kindergeld wird für das Kind 4/5w geboren am …, ab dem Monat September 2015 in Höhe von 188,00 Euro monatlich festgesetzt.
3.: Die am 28.10.2015 erfolgte Festsetzung für das Kind
5/5m, geboren am… wird ab dem Monat September 2015 gemäß § 70 Abs.2 EstG
geändert. Die Ordnungszahl hat sich geändert. Damit ändert sich auch die Höhe
des monatlichen Kindergeldanspruches auf 194,00 Euro.
Begründung….
Klimpt
Anmerkung: In Bezug auf die Kinder sind das zum ersten Mal korrekt definierte
monatliche Zahlungen. Ab dann regulärer Verlauf.
Anmerkung: In Bezug auf meinen Einspruch: Schweigen.
40 Tage: Nichts
Ich bringe am 1.12.2015 eine Beschwerde zur Post.
Und die Frage: „Mit wem haben Sie das noch gemacht?“
152 weitere Tage: Nichts
Außer, eine einzige Ausnahme:
Ein Anruf am 19.12. Man habe sich Gedanken gemacht. Ich soll mir einen Anwalt
nehmen. Ich kenne keinen Anwalt. Die Stimme kennt einen, der hat mal bei der
Familienkasse gearbeitet.
Ich sage: Ich kann nicht glauben, dass ich der Einzige bin.
Die Stimme sagt: Es sind Tausende.
Die Stimme möchte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich überlege, ob ich an die Öffentlichkeit gehe.
Nein, an die Öffentlichkeit zu gehen, das wäre nicht gut. Denn es gibt den
Datenschutz. Die Behörde würde jede Auskunft verweigern und die Bearbeitung des
Einspruchs auch.
Ich sage, ich möchte auf meine Beschwerden eine
schriftliche Antwort. Die Stimme verspricht das.
Nichts.
Ich am 23.6.16 und am 28.6.2016: Schreien
…
WENN
Der Artikel 6 GG der Abgabenordnung inhärieren würde, nach 1.3 GG
DANN
Müsste die Abgabenordnung betreff der Zumutbarkeit des
Existenzentzuges bei tatsächlichem Vorliegen aller anspruchsbegründenden Unterlagen
eine Abwägung vornehmen.
Der Staat steht selbst in der Pflicht gegen den Vater aus dem von ihm
verfassten „Pflege- und Erziehungsauftrag“ 6.2 GG.
Das verbietet die Drohung gegen die Familie mit Existenzentzug.
Erst recht die Vollstreckung dieser Drohung.
Vater mit 5 Kindern und Strohofstaat haben danach
unvereinbare Wertsysteme.
Mit Menschen, die zu diesem Abschuss fähig sind, habe ich so viel
Wertegemeinschaft wie mit KZ-Wärter.
Eine Verantwortbarkeit des Einbehaltens von 16.700 Eur
gegenüber dem Recht auf Existenz von 5 +1 betroffenen Menschen wird nicht
ansatzweise angedacht.
Dumpfstaat. „Dieses Land“. Das zu Verlassen eines
jeden Insassen Freiheit ist. Rausschmeißerstaat.
Exekutive ist ein ganz besonderer Hausherr. Exekutive praktiziert ihren ganz
normalen Übergriff. Kauft sich in globale Werte 16 a ein. Schäkert im Gegenzug
mit dem realen lokalen Grundrecht no 16.1. Spielzeug
haben.
Der Käufer aus der Zwangsversteigerung meiner Wohnung hatte 3.000 Euro geboten,
für meinen Auszug zu seinem Wunschtermin. Das ist nicht möglich, hatte ich
gesagt.
Wenn ich nur Mieter gewesen wäre, Mieter seit 40 Jahren, hätte ich neun Monate
Kündigungsfrist gehabt.
Armer Kerl. Er wäre so gern human gewesen.
Gestern am 23.7.20 um 12:00 erfolgte die Zwangsräumung. Eine halbe Stunde Zeit
zum Packen. Danach ein Kuvert mit Schreiben der Gerichtsvollzieherin. Noch vor
dem Öffnen verloren.
Jetzt Hotelzimmer. In dem es sich lohnt zu leben, sagt der Verkäufer. Die
Freiheit eines Deutschen. Wo sonst kann sich zu Leben lohnen, als dort, wo
alles zu Verkaufe steht. Staatsgesteuerter Transfer der Familienleistung an den
kinderfreien Spekulanten-
Denn die Abgabenordnung sieht eine derartige Rückkopplung an den Auftrag der
Eltern aus dem GG 6.1, 6.2 nicht vor. Sie hat gar keine Schnittstelle dafür.
Und die patriarchale Schutzmantelsemantik des 6.1 GG bereitet unter diesem
Mantel nur die Erstickung vor.
Als ich in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 1.12.15
den Artikel 6 GG reklamiert habe, wurde weder in den zwei Bescheiden der
Familienkasse vom 4.7.16 noch in dem qualifizierten Gutachten des
Fachvorgesetzten Klenart mit irgend
einer Erwähnung auf den von mir vorgebrachten Artikel 6 eingegangen.
Ich hatte mich da auf 6.4 GG berufen:
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Ging leider nicht anders als mit „Mutter“.
Denn den Vater gibt es ja nicht, im Grundgesetz.
Und den/die Alleinsorgende gibt es auch nicht.
Wir sind Neger.
Das betrifft übrigens nicht nur uns als blanke Körper-Lieferanten der
Gesellschaft.
Es betrifft auch durchaus die Ambivalenz, mit der die Gesellschaft
Geschlechtsleben in seiner Zeugungskraft wahrnimmt und unter Kontrolle nehmen
will.
150.000 Kinder pro Jahr im Minus hat seine Gründe.
Da kann Familienterrorstaat fördern wie er will.
Das ist der Subtext zu: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gemeinschaft.“
Die Familienkasse hat das nicht interessiert.
Denn die Abgabenordnung kennt auch keine Mutter.
Schluss mit Schutz.
Auch für die Behörde Familienkasse ist der Artikel 6
schlechterdings nicht berufbar.
Artikel 6 gibt mir keinen unantastbaren Rechtskörper.
Der Artikel 6.1, 6.2, 6.4 ist ein rechtsstaatlicher Pfusch.
Ich fordere mein persönliches Menschenrecht 16.3.
WENN
Das Menschenrecht 16.3 der Abgabenordnung inhärieren würde,
DANN
Müsste die Abgabenordnung den Schutz der Familienwirtschaft als deren
unverfügbares Freiheitsrecht und Recht zur selbstbestimmten Existenz achten.
Die Achtung vor der produktiven Freiheitsleistung der Familie, aus dem
gemeinsamen gleichberechtigen und freien Wollen von Frau und Mann mit den
Kindern würde den staatlichen Abschuss auch nur als Drohung unmöglich machen.
Sie würde die Integrität der Familie Leistenden unangetastet lassen, ebenso wie
die davon abhängende Integrität der Kinder, die heutzutage angeblich in der
Mitte stehen.
Integrität heißt erstens zweitens drittens: Wirtschaftliche Integrität.
Liquidität. Planbarkeit. Reserve. Vertrauen können.
Es gäbe gegen keinen von beiden: Vater wie Kindern einen Entzug der Existenz,
weil sich das deutsche Staatspersonal mal wieder nicht richtig geleckt fühlt.
Jeder Mitarbeiter einer Firma hat eine schützende Umgebung, die ihm ungestörtes
Arbeiten garantiert.
Nur Staat in seinem Hass auf das Leben selbst produziert sich im dauerhaften
Stören der familiären Infrastruktur bis zur schließlichen
Zerstörung.
Die Abgabenordnung praktiziert Fristenterror und
Familienficken.
Dieser Staat kennt die Freiheit nicht.
Staat ist kohärenzfrei.
WENN
Der Artikel 119 der Weimarer Verfassung der Abgabenordnung inhärieren würde,
DANN
wäre Familie ebenfalls als Freiheitsleistung der beiden Geschlechter in
Gleichberechtigung geachtet.
Dann würde darüber hinaus „Familienleben“ geschützt sein.
Das Zusammenwirken der Familienmitglieder ist etwas anderes als die Zahnräderei von UntertanInnen in
Care-Arbeit und Home-Office.
Die in ihrer Beflissenheit genau dafür so gerne eine „Anerkennung“ möchten.
Ironie der Epidemie: Die neue Sichtbarkeit von Mutter in ihrer polymorphen
Kompetenz, von Mutter und Vater in ihrem Zusammenwirken, von Kindern in ihrer
selbstverständlichen Gegenwart-. Die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft.
50 Jahre Frauenfortschritt „zunichte“ gemacht, durch so ein bißchen
Wirklichkeit. Wirklichkeit sollte verboten werden.
Die Anerkennung, die wir Familien – Mütter, Väter, Kinder – in unseren
Gemeinschaften zu fordern haben, ist eine andere.
Das ist zuallererst die Achtung vor der Freiheit.
Freiheit, aus der wir Frau und Mann vor über 30 Jahren in unsere Ehe eintraten
und Familie gründeten. (Ok, über die Reihenfolge kann man reden.)
Es geht im Familienleben um die freie Intersubjektivität aller, in der die
Spaltung zwischen den in vielleicht entfremdeter Arbeit (Gütersloh) Familie
Leistenden Männern und Familie Leistenden Frauen (Aus dem Adressbüchlein meiner
Frau: „Irena …Geburtst. x.x.
pflegte Mama von Mai- Juli 05“; „Margaret pflegte Mama Juli/August 05“, das war
Krankenpflege an der an ALS erkrankten Schwiegermutter mit der Hilfe von Frauen
aus Polen) und den Familienleistung Konsumierenden in gemeinsamer Gegenwart
aufgehoben ist.
Es geht in Weimar um die Auflösung der patriarchalen Subjekt -Objekt-Relation.
Siehe Verfassungsbeschwerde, Es geht um Intersubjektivität. „Wir“ waren
weiter damals in Weimar.
Der Staat des Grundgesetzes dagegen praktiziert das Staatspatriarchat.
Der Staat des Grundgesetzes will den Horror, der den Vater zu seinem exekutiven
Statthalter in der Familie macht.
Staat will ein ganz bestimmtes Vater-Bild, das sich Familie machen soll: Den Strohof-Vater.
Hinter dem will sich Staat verstecken.
Und die Frau kriegt Gleichberechtigung dabei. Sie darf auch Statthalterin sein.
Auch Staatspatriarchat vollstrecken.
Dann wäre Familie auch in der Tiefe ihrer Generationenarbeit, in ihrem Beitrag
zur „Erhaltung der Nation“ - geachtet.
Dann auch wäre die „kinderreiche Familie“ genannt und hätte Anspruch auf
„ausgleichende Fürsorge“.
Auf Ebene der Verfassung.
Die Abgabenordnung kennt keine Achtung vor der Familie. Ob
kinderreich macht auch keinen Unterschied.
Wir sind die Generation ohne Bindung und ohne Tiefe.
Und das ist gut so.
Bloß die pflichtigen Ausweise, zum Passieren von GG 19 und
zum Passieren von GG 1.3, die hat die Abgabenordnung nicht.
Statt GG 6 zeigen sie GG 2 vor, oder GG 10 oder GG 13.
Geht doch ooch. Das merkt keiner. Wenn ichs dir doch sage. Kein Schwein merkt das.
Es ist die bloße Amtsanmaßung.
Hoheitliche Uniformträgerei statt
nachgewiesenes Recht.
Staatsmacht braucht keine Papiere.
16. Noch einmal Grundgesetz: 1.3
Das Unmittelbare
und der Wesensgehalt.
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Der Satz enthält eine Voraussetzung als Auftrag an die Grundrechte:
Als ein „unmittelbar geltendes Recht“ muß das
jeweilige Grundrecht selbst auch „als Recht“ formuliert sein.
Nur dann kann die Bindung real durchgeführt werden.
Das Grundrecht muss den Inhaber des Rechts benennen: „jeder“, „Alle Deutschen“,
“Kein Deutscher“, „Männer und Frauen“, „Niemand“ …
Das Grundrecht muß das Recht
nennen, das dem Inhaber „verliehen“ wird.
Ein Grundrecht wird nicht verliehen, sondern anerkannt.
Es ist unverfügbar.
Es darf „in keinem Fall“ „in seinem Wesensgehalt“ angetastet werden (19.2 GG).
Der Verfassungsgeber seinerseits steht von diesem Satz aus
in der logischen Pflicht: Er muss das jeweilige Grundrecht mit einem ziemlich
eindeutigen „Wesensgehalt“ ausstatten.
Denn erst dieser Wesensgehalt schützt gegen den Staat.
Nur dann ist der Recht-Inhaber durch einen persönlichen Rechtskörper geschützt.
Nur dann kann der Inhaber sein Recht lesen und es für sich reklamieren.
Nur dann kann das Grundrecht „unmittelbar“ gelten.
Der Satz 1.3 hat selbst diese Qualität des unmittelbar Geltenden. Von dem aus
habe ich das Lesen des Grundgesetzes gelernt.
Das Menschenrecht 16 hat ebenfalls die Qualität des Unmittelbaren.
Es gründet sich als Recht auf Ehe aus Freiheit, Gleichberechtigung und der
elementaren Beziehung zwischen Familie und Gesellschaft, als deren „natürlicher
Grundeinheit“.
„Natur“ heißt, dass ihr Wirken unverfügbar aus ihr selbst hervorgeht. Auch
Heteros haben ein So-Sein.
Der daraus hervorgehende Anspruch auf Schutz in diesem Wirken ist unmittelbar.
Er ist eindeutig im „Wesensgehalt“. Er ist Unverfügbar.
Er ist mein und meiner Kinder und unserer familiären Gemeinschaft insgesamt persönliches
Recht.
Menschenrecht 16 ist im Sinne des Artikels 1.3 GG wohlgeformt: Bindungsfähig.
Es ist dagegen zweifelhaft, ob das Grundrecht 6 ein Recht ist, das diesen
Bedingungen genügt.
Wer wird denn geschützt? „Ehe und Familie“.
Das sind abstrakte Begriffe.
Sind Ehe und Familie Menschen? Brauchen Ehe und Familie Schutz? Wo ist denn da
die Gefahr? Wer ist Inhaber des Schutzes?
Ich denke, Schutz gilt den Menschen:
Den Mitgliedern der Familie als Ressourcen Leistenden und als Ressourcen
Konsumierenden: Mütter, Väter, Töchter, Söhne.
Diese Einheit macht Familie aus der Freiheit ihrer Existenz heraus selbst zur
aktiven Ressource der Gesellschaft.
Und die hat Anspruch auf Schutz. Unmittelbar.
Aber das wollte der Staat nicht schreiben.
Das Abstraktum „Ehe und Familie“ hat diejenigen Menschen, die Familie tragen,
getilgt.
Ehe ist eine Institution. Aber sie ist keine Behörde.
Behörde besteht aus Funktionen, deren Personal dumpf, gleichgültig,
lebenslänglich bezahlt und austauschbar ist.
Familie gibt ihren Menschen Identität durch die unkündbare Bindung, die
zwischen ihnen besteht. Sie sind nicht austauschbar und nicht bezahlt.
Was ist mit meinem Menschenrecht 16 als „Anspruch auf Schutz“?
Ist mit der Floskel „stehen unter dem besonderen Schutz“ in GG 6.1 das dem
Anspruch aus Menschenrecht entsprechende Recht geleistet?
Ist diese Floskel überhaupt ein Recht? Kann ich damit irgendetwas einklagen?
Kann ich unter dieser Floskel überhaupt in meinem Recht - verletzt - werden?
Ein Recht, das nicht gebrochen werden kann, dessen Brechen nicht als Obszönität
unmittelbar sichtbar ist, ist keines.
Auch das heißt: Unmittelbar gelten.
Wer ist denn Inhaber des Rechts?
Frauen und Männer, die miteinander verheiratet sind.
Aber die werden nicht genannt.
Welches Recht wird ihnen verliehen? Oder anerkannt?
Eltern haben die Erlaubnis zu „Pflege und Erziehung der Kinder“ als
„natürliches Recht“.
Eine dünne Auffassung von dem, was in Familie geschieht. Eigentlich gar keine.
Weimar 119 anerkannte als Erstes das „Familienleben“, als den subjektiven Zweck
von Mann und Frau bei der Familiengründung,
als Zweites die Generationenarbeit der Familie: „Erhaltung der Nation“.
Menschenrecht 16 spricht von der „natürlichen Grundeinheit der Gesellschaft“.
Oder hat sich die staatliche Ordnung da einfach nur etwas für sich reserviert?
Worin besteht denn der besondere Schutz?
Der Staat übernimmt hier den Schutz von „Ehe und Familie“ in einer besonderen
Schutz-Macht-Ergreifung.
Anstatt das Menschenrecht der Familie auf Schutz – gegen ihn, den Staat –
anzuerkennen und sich selbst von da aus einzuschränken.
Vorher hatte ich persönliches Menschenrecht auf Schutz. Das war unmittelbar.
Nach der Übernahme durch den Artikel 6 gehört der Schutz denjenigen, die ihn
verwalten.
Ich bin draußen.
Der Artikel 6 ist damit auf die Ebene der PolitikerInnen verschoben worden. Die
dürfen Familie unter die staatliche Ordnung bringen.
Aus dem Subjekt ihres Anspruchs gegen Staat und Gesellschaft ist ein Fetisch
unter Betreuung geworden.
Nicht die gelebte Gleichberechtigung auf Augenhöhe in wechselseitiger Achtung
im Binnenraum der Familie, sondern ein Ding für Gleichheitsbügelei
von oben, vom Staat aus.
Ein Familien-Ding als Bewohner von Puppenhäusern, die die Politikerin sich für
lebende Menschen konstruiert.
Jede Eigenbewegung stört und wird bestraft.
Für dieses Ding gibt es die aus Demokratie erzeugte Totale Bürokratie.
Mann und Frau auf staatlich kontrollierter Augenhöhe.
Ein Stockwerk über beiden die Wärterin Strohof.
Wenn Sie jemals in Ihrem Leben mit einem Menschen auf Augenhöhe waren, dann
haben Sie der Freiheit ins Auge gesehen.
Der Freiheit der Anderen vor Ihnen und erst in dieser eingeschlossen Ihrer
eigenen.
Dann werden Sie um der Freiheit dieser Anderen vor
Ihnen willen nicht akzeptieren, dass die Frau Strohof
sich über die Mutter, Kind und Vater erhebt und daraus sich ihre Untertanen
macht.
Denn die Frau Strohof im Strohofstaat
kennt nur Untertanen.
Der Strohofstaat kennt die Freiheit nicht. Er hasst
sie.
Artikel 6 entzieht der Familie die Selbstbestimmung.
Artikel 6 legt der Familie einen staatlichen Schutzmantel um, unter dem sie
selbst rechtlos ist und er erstickt sie darunter.
Aber das Wort Schutzmantel hilft weiter.
Wir kommen zu der Logik des Systems.
Es ist Mantelprogrammierung.
Es ist dieser eine Satz vom „besonderen Schutz“ durch die „staatliche Ordnung“,
der die Spaltung erzeugt.
Nach oben und nach unten.
Nach sauber und nach schmutzig.
Nach Vernunft und nach Gebärvieh.
Nach Gut und nach Neger.
Oder sagen wir doch gleich einmal: Nach Gut und nach Deutsch.
Denn, so sagen sie, er steht noch, der Schwanz, aus dem das gespritzt. Ich kann
diese ewige Männerdiskriminierung bald nicht mehr hören. Vielleicht gibt es mal
eine Alternative dazu. Etwas mit Frauen.
Denn das Böse im Staate kam ja aus dem Untenrum.
Deshalb ist der gute Staat so obenrum, so unglaublich obenrum.
Deshalb hat der gute Staat auch die Sorgfalt des gewissenhaft Handelnden
erfunden, für das Untenrum.
Deshalb braucht er auch keine Sorgfalt, für sich selbst im Obenrum.
Und das Gewissen gehört ihm ganz allein unmittelbar in seinem Obenrum.
Deshalb braucht der gute Staat auch keine Achtung vor dem Gebärvieh.
Gut-Deutschland.
Fremdschämen für diejenigen, die in ihrer täglichen Sorge Gestern, Heute,
Morgen zusammenbinden.
Legislative Dunning-Kruger Kompetenz, per unmittelbaren Gewissen.
Exekutiver Milgram-Mob. Pflichtgemäßes Ermessen per Abgabenordnung.
Der totale Betrieb.
Kollegin Mutter von der Kinderproduktion. Kollege Erzieherix
von der Kinderbetreuung.
Gleiche Entrechtung für Alle.
Das muss sein. Die dümmste Mutter weiß, dass das sein muß.
Anmerkung, in eigener Sache: Auch in meiner eigenen Entrechtung werde ich nicht
wünschen noch zustimmen, daß der Mensch neben mir
ebenfalls entrechtet werde, um der Gleichheit willen.
Das Denken entäußert sich nicht mehr in seine Materie. So ist es außer
Existenz.
Der Mantel.
Erstens, unten:
Die Manteltechnologie isoliert mich hier „unten“ von meinem -unmittelbaren-
Menschenrecht.
Das heißt von mir selbst.
Ermächtigt werden meine Betreuer.
Mein unmittelbarer Anspruch auf Schutz wird hier zu einem ungefähren Partikel,
wird als eine Art schöne Aussicht auf „besonderen“ Schutz durch „die staatliche
Ordnung“ reformuliert.
Für naive, für sehr, sehr naive LeserInnen aus der unteren Schicht (ich war
auch einer gewesen) kann das schön klingen.
„Der schönste Artikel im Grundgesetz ist für mich … ", hat eine Mutter
gesagt, 2019, als das Grundgesetz gefeiert wurde.
Als mein Recht ist es zu wenig, um mich darauf zu berufen.
Es ist nicht unmittelbar, sondern beseitigt die Kraft des Unmittelbaren.
Artikel 6.1 hat keinen „Wesensgehalt“, der nach Artikel 19 noch eingeschränkt
werden könnte.
Er bindet nicht und genügt deshalb nicht dem 1.3. GG.
„unmittelbar geltendes Recht“ heißt, dass ich mich darauf berufen kann.
„Berufen“ heißt, dass die staatliche Seite zu antworten hat, wenn ich mich auf
mein Grundrecht berufe.
Wenn ich die Verletzung meines Grundrechts reklamiere:
Egal, ob dann der Daumen hoch oder der Daumen runter geht:
Die andere Seite hat den Artikel, auf den ich mich beziehe, in ihrer Antwort
anzuführen, und hat unter Bezugnahme auf diesen Artikel zu antworten.
Das ist nicht geschehen im konkreten Anwendungsakt Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das ist nicht geschehen auch bei der ansonsten sorgfältigen Prüfung durch den
Fachvorgesetzten Klenart.
Es war ihnen nicht möglich.
Denn die Verwahrlosung bei der Behandlung durchs Personal beruht auf der
Korruptheit des Verfassungstextes.
Mein Grundrecht 6 gibt es nicht.
Ich stehe im Unterrecht.
Zweitens, oben:
Die Manteltechnologie des 6.1 isoliert die staatliche Ordnung „oben“ gegen das
unmittelbare Menschenrecht des Schutzanspruchs „unten“.
Die Repräsentanten der staatlichen Ordnung stehen nunmehr Über dem
Menschenrecht.
Sie müssen meinen Anspruch gar nicht: Anerkennen.
Mein unmittelbarer „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ wird
vielmehr auf die politische Ebene verschoben: „Meine“ VolksvertreterInnen
dürfen für mich interpretieren, Wünsche haben, dürfen miteinander darüber
streiten, dürfen gestalten, fördern oder als falsche Förderung bekämpfen.
Abstimmen.
Per Mehrheit über mich bestimmen.
Die dürfen mir erzählen, was mir das Wort Schutz vom Staat aus zu bedeuten hat:
Förderung. Viele Geschenke.
Mästung. Und - irgendwas war da noch, nach der Mästung.
Die totale Betreuungsrepublik für die Antragsteller und für die Mit-wirkenden.
Für denjenigen Menschen, der nur auf seinen eigenen Beinen um die Existenz der
Familie sorgt, ist nichts dabei.
Es gibt so viele Förderungen.
Der Schutz ist nicht dabei.
Die Wünsche der PolitikerInnen werden Gesetze, diese werden nach unten
durchgegeben.
Es werden Anträge zum Ausfüllen ausgeteilt, Berechtigungsnachweise gefordert,
Strafen fürs Versagen bestimmt.
Manteltechnologie bedeutet Bürokratie.
Ob als „Förderung“ für Kinder, oder ob als Horror gegen Kinder per Vatermord,
aus GG 6 zuerst, dann aus der Abgabenordnung heraus, das bleibt dann gleich.
Denn der Schutz: Das ist nur noch der Mantel des Staates.
Der Staat hat das Überrecht.
Das meint das Wort Schutz in Neusprech.
Schutz bedeutet nunmehr nichts weiter als den stabilen Mantel selbst, den der
Staat sich zwischen den um die Existenz seiner Familie sorgenden Vater und der
staatlichen Ordnung, sich selbst, geschoben hat.
Schutz in Deutschstaat bedeutet die Aufhebung des Unmittelbaren. Das
Unmittelbare aber war in 1.3 geboten gewesen.
Die Schichtung von „Ehe und Familie“ unter die „staatliche Ordnung“ dient zur
Isolation von unten und oben.
Sie dient zum Entzug des wirklichen Rechts des damit Unteren, der in eigener
und wirklicher Anstrengung Familie leistet.
Sie dient gleichzeitig zum machtergreifenden Durchgriff der nunmehr Oberen, die
Familie „fördern“ und bestrafen.
Das Menschenrecht 16 ist mit Artikel 6 GG aufgehoben.
Die Differenz des „besonderen Schutzes“ als leeres Versprechen zum realen,
jedoch nicht geleisteten Schutzanspruch meiner Person als Familie leistender
Vater ist durchgängig beschreibbar.
Vater ist abgeschafft. Von oben.
Doppeltplusungut. Vaporisieren.
Einen Vater hat es nie gegeben.
Unperson.
Orwells „1984“ ist, mit wenigen Wochen Unterschied, so alt wie die deutsche
Verfassung von 1949.
Hinzuzufügen ist eine vierte Parole des Wahrheitsministeriums: Schutz ist
Verrat.
Der Artikel 6 ist eine Obszönität.
Mein Rechtsanspruch auf ein „unmittelbar“ geltendes Recht gemäß 1.3 GG ist in
6.1 GG durch die Redefinition meines unmittelbaren
Vaterrechts zum Besitzstück der „staatlichen Ordnung“ unterschlagen worden, aus
welcher Ordnung ich selbst als Träger dieses Rechts zugleich zum Verschwinden
gebracht bin.
Artikel 6 ist alles, bloß nicht unmittelbar geltendes Grundrecht.
6.1 bindet sich nicht einmal an den Auftrag, den er in
6.2 gibt.
[Vater] hat zu leisten und das Gelingen ist egal.
Deutschstaat ist kohärenzfrei.
Die gegen das unmittelbare Menschenrecht praktizierte Manteltechnologie macht
allerdings aus der angeblich „offenen“ Gesellschaft eine esoterische.
Die obere Schicht hat nun ihre eigene heimliche Agenda, die mein Recht
überformt.
Deren Auswirkungen treffen mich wie blinder Zorn der Götter.
Mensch im Menschenrecht ist Spielzeug.
Für die oben.
Menschenrecht des Menschen gilt trotzdem.
Unmittelbar. Unverfügbar. Persönlich. Meins. Unsers.
Staat hat sich dem zu unterwerfen.
Staat hat sich nicht heuchlerisch zu „den unveräußerlichen Menschenrechten“ zu
„bekennen“ (1.2 GG).
Vielmehr hat Staat das Menschenrecht 16 in seiner Interaktion mit Familie zu
verwirklichen. Staat hat sich selbst einzugrenzen.
Anmerkung 210326, Wiederlesen: Obige Zitatfloskel (1.2 GG) war von mir
fehlerhaft zitiert, sorry.
Das Wort „den“ kommt im Original nicht vor.
LeserIn mag sich die Bedeutung dieses Unterschieds
selbst erklären. Das Ergebnis wird nicht überraschen. Nicht wirklich.
Dies entschiedene Bekenntnis zum Unbestimmten. Das hat Charakter, irgendwie.
Wenn das betreffende Gesetz die Abgabenordnung wäre, dann hätte die
Abgabenordnung den familiären Anspruch auf Schutz inhärent einzuarbeiten.
Inhärent ist etwas anderes, als Fördern im Hochglanzprospekt und
Mitwirkungs-Ficken im Keller.
Inhärent heißt eine durchgängig eingearbeitete Sicherheitsstruktur in Achtung
vor der Familie.
Beim Datenschutz und beim Schutz von Land- und Forstwirtschaft geht das
schließlich auch.
Zu Unterbleiben hat die Gleichsetzung der Familienwirtschaft mit
Erwerbswirtschaft.
Beispielsweise dann überall, wo es um Fristen geht §109, §110.
Beispielsweise, wo es um „Vertretende“ und deren „Versäumnisse“ geht.
Beispielsweise, wo es um „gewissenhaftes Handeln“ und dessen Prüfung durch Frau
Baufeld geht.
Beispielsweise, wo es um Skalierung geht. Kinderreich. Alleinsorgend.
Angehörige haben. Nicht mehr können.
Staat hat eindeutig anzuerkennen, dass Familienwirtschaft keine
Geschäftsleistung zum abermaligen Absteuern ist,
sondern zusätzlich zur versteuerten Geschäftsleistung im eigenen Risikoraum und
im Verbrauch der selbst erwirtschafteten Ressourcen stattfindet.
Staat hat eindeutig anzuerkennen, dass …
Dieser Staat weiß überhaupt nicht, was Achtung ist.
Staat hat das Schutzgut der familiären Existenz zu schützen.
Staat hat das nicht anzutasten.
Ich mit Kindern habe Menschenrecht auf Existenz.
Ich hatte mich in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Artikel 6 berufen.
Im ganzen Verfahren wird an keiner Stelle darauf geantwortet.
Auch nicht von Herrn Klenart.
Die Behörde handelt den Artikel 6, als ob es den nicht gäbe.
Sie ignoriert ihn noch gegen meine explizite Berufung darauf. Sie soll ihn behalten.
Artikel 6 ist nur staatlicher Hass gegen Familie.
Der materialen Obdachlosigkeit meiner Existenz ist die verfassungsrechtliche
Obdachlosigkeit der Familie vorausgegangen.
Ich fordere mein Menschenrecht auf Familienschutz nach 16.3 Menschenrechte als
mein und meiner Kinder persönliches Recht.
Ich fordere die in Weimar 119 ausgedrückte Achtung vor dem Familienleben.
Ich fordere die in Weimar 119 ausgedrückte Achtung vor der Generationenarbeit
zur Erhaltung der Nation.
Ich fordere die in Weimar 119 ausgedrückte Verantwortung gegenüber der
kinderreichen Familie.
Ich fordere die konkrete Bekundung der Achtung vor der unantastbaren Existenz
der Familie in ihrem unverfügbaren Menschenrecht durch den Staat.
Ich fordere die Abschaffung des Staats-Patriarchats.
Schluss mit Abgabenordnung gegen den Familie Leistenden.
Kein Kind ist eine Steuer.
Ekkehard von Guenther
evg@keinKindergeld.de
www.keinKindergeld.de/index1.htm
http://www.keinkindergeld.de/180709_Seite3historisch_Willkommen.htm
20200715,17,18,20,27,28 fin 30, 16.8, 22.8. 2.9. 5-13.9,
23, 24.9, 29.9, 1.10, 16.10, 7.11. 16.11… 3.2.21, 31.3.21, 26.05.
In Solingen hat ein Gebärvieh (w) 5 Stück Steuer aus dem Verkehr gezogen.
Ende von Teil 1
Ich gehe Weiter. Wieder Mal ins Unterholz. Habe den Mut selbst ins Unterholz zu gehen.
17. Teil 2: Through the Looking Glass
Eine andere Welt und Neue
Regeln. Jeden zweiten Tag gibt’s Marmelade.
Und sorry, wenn
der Spiegel in Scherben splittert. Da ist neuer Stoff, der zusammengeführt
werden muss. Einerseits.
Andererseits ist es tatsächlich nur: „Weiter“. Through. Ist nur: Hindurch.
Beim Wiederlesen staune ich, was ich von Kapitel 1 an gewußt
habe.
Der Spiegel ist der Spiegel der Anderen. Derjenigen vor dem Glas. Von da aus
ist er heil. Man sieht sich.
Alternativer Titel: Der tiefe Staat. Der
Staat hinter dem Staat. Der Staatsstaat.
1. Systeme und
ihre Brüche: Das System Staat. Das System Flugzeug. Das System Familie.
Teil 2: Through the Looking Glass
Das System hat
vorgesehen, dass es mich nicht gibt, als Vater.
Auch das ist eine Freiheit.
Ich -wer immer das sein mag – ich kann mich bewegen.
Das zu beschreibende System wird nicht durch meine Beobachtung beeinflusst. Es
gibt mich nämlich nicht.
Aber ich bin involviert. Es handelt sich um die Erklärung des involvierten
Mannes.
Da ist ein Innerhalb zum System, von dem das System nicht weiß. Auf das das
System aber zugreift ohne davon wissen zu wollen. Hidden Figure.
Sie können ihren Stacheldraht durch meinen Körper ziehen. Selber schuld, wenn
ich mich bewege. Das Überschreiten einer Frist ist doch eine Bewegung, oder?
Das System zeichnet ein Bild.
Es verspricht Lückenlosigkeit. Eine geschlossene Umrandung. Eine Art
Geborgenheit.
Für die Kinder im Meinungssandkasten sollte das reichen. Die sind miteinander
beschäftigt.
Das Bild hat Lücken.
Es ist zudem unglaublich, in einem perversen Sinn unglaublich:
Es widerspricht dem Weltbild, das es „uns“ lehrt. Mit Gleichheit. Mit Freiheit.
Mit Gerechtigkeit. Mit Sozial. Und so. Helle Rationalität. Und so. Vernunft.
Diese Lücken sind durch die Annahme einer an sich wohlgeordneten Verfassung
nicht mehr zu erklären.
Da passieren Dinge, die sind aus Artikel 1 nicht abzuleiten.
Nicht aus der unantastbaren Würde.
Nicht aus den unveräußerlichen Menschenrechten.
Nicht aus dem Binden als unmittelbar geltendes Recht.
Ich hatte ja eine
einfache Vorstellung von Verfassung gehabt:
Das Bindungsgebot des 1.3.
Dann ein Stäpelchen Grundrechte.
Dann, wie die Müllabfuhr hinterm Faschingsumzug, der Artikel 19. Als ein Aufräumer zum Bindungsgebot fordert er Rechenschaft aller
Gesetze, die in diese Grundrechte eingreifen: Sie einschränken.
Aber garantiert nicht: „im Wesensgehalt“.
Geschenkt.
Wir haben gesehen, dass es nicht funktioniert.
Die Abgabenordnung ist nicht an Familienschutz gebunden.
Der Artikel 6 achtet nicht Familie als vollständige Einheit und garantiert
deshalb nicht ihren „Anspruch auf Schutz“, sondern beschlagnahmt sie als
verstümmelte Mutter-Kind Gebärressource unter sein Staats-Patriarchat.
Gegen das Gleichheitsgebot des Artikels 3, und, noch wichtiger: Gegen die
Pflicht zur vollständigen Aufzählung derjenigen zwei realen Menschen, die in
ihrer Freiheit im unmittelbaren Zusammensein Kinder entstehen lassen, als Frau
und als Mann, das heißt gegen die Pflicht zur generischen Definition der
generischen Einheit Familie, unterschlägt er den Vater und macht die damit als
Partnerin ortlos gemachte Mutter zum isolierten Gegenstand von „Schutz und
Fürsorge“ der „Gemeinschaft“.
Eine Anerkennung der ehelichen und der familiären Gemeinschaft unterbleibt,
grundsätzlich, in einer obszönen Ungesagtheit.
Ehe hat keine Ehre.
Familie hat keine Ehre.
Der Artikel 6 ist entgegen dem Bindungsgebot des 1.3 nicht unmittelbares Recht, deshalb nicht bindungsfähig, deshalb nicht rechtsfähig. Der Artikel erbringt keine Leistung.
Das zentrale Grundrecht 6 funktioniert nicht.
Es maskiert vielmehr mein Menschenrecht 16.3, um meinen „Anspruch auf Schutz“
aufzulösen.
Seine Verfasser enteignen meinen Schutzanspruch an die „staatliche Ordnung“.
Sie entrechten mich anstatt mich anzuerkennen.
Das Freiheitsrecht der familiären Existenz wird in die Sandkastenerlaubnisse
„Pflege und Erziehung“ kastriert.
Das Lebensrecht der Existenz selbst: Ein
beliebiges Spielzeug im Strohofstaat. Zum
Kaputtmachen wenns beliebt.
Es funktioniert nicht.
Systeme
In Amerika, nein nicht in Amerika, in Afrika, oder woanders sind ein paar
Flugzeuge abgestürzt.
Die gehören bestraft. Oder deren Piloten. Die hatten nicht gewußt,
wie die Dinger zu fliegen waren. Und sie hatten nicht gewußt,
dass sie s nicht wussten. Und die Piloten sind nicht bestrafbar, sondern tot.
Einige hundert Mitfliegende auch.
Die Amerikaner suchen andere Gründe für die Abstürze.
Sie nehmen sich die Ingenieure vor, die die Flugzeuge konstruiert haben. Sie
nehmen sich das Management vor, das die Ingenieure gesteuert hat. Sie nehmen
sich die Behörde vor, die das Ganze genehmigt hat.
In Deutschland ist das anders.
In Deutschstaat gibt es das System Familie. Das stürzt nicht von selbst ab. Das
wird mit einem Marschflugkörper vom Typ SelberSchuld
in den Absturz geschossen.
Der Grund für den Abschuss ist ganz einfach: Der Vater.
Da muß gar nicht erst gesucht werden. Es gibt ja
einen.
Denn es gilt: Nicht die Strohof ist pervers, sondern
der Vater, dem sie den Body definiert.
Eine Systemuntersuchung … der „Gesellschaft, in der er lebt“ … ist nicht
vorgesehen.
Es funktioniert nicht.
Da liegen Teile rum. Viele Teile. Die passen nicht ins Bild. Aber sie passen in
die Lücken.
Es widerspricht den Verlautbarungen über die Lückenlosigkeit des Systems.
Die Ordnung der Lücken erfordert ein anderes Bild. Erfordert die Existenz
anderer Teilchen.
Die fehlenden Teile tauchen von selbst aus dem Nebel auf. Die Lücken schließen
sich.
Paradigmenwechsel heißt so etwas.
Es bedeutet Lernstoff. Lernstoff 1 und Lernstoff 2. Schon wieder Arbeit, sorry.
Am 29.10.20 war ich mitten in der Nacht von großer
Müdigkeit befallen.
Das heißt, ich war wach, und suchte einen Text zum Einschlafen.
Fand einen über Müdigkeit. Schlechter Text. Er verfehlte seinen Zweck. Ich war
dann immer noch müde.
Und nunmehr in einer größeren Wachheit als zuvor.
In der Menge der Kommentierungen unter dem Text, meistens liebevoll, in
ehrerbietiger Intimität des vollsozialisierten Juristentums
zum großen alten Meister, fiel irgendwo das Wort: „Zitiergebot“. Das habe ich
dann gegoogelt.
Der 1. Verweis geht auf Wikipedia:
„Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen
Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von
Grundrechten durch ein Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes das
betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.“
Prima. Damit haben wir einen uns bereits bekannten
Sachverhalt mit seinem offiziellen Namen versehen.
Der von mir gebrauchte Begriff der „Dokumentationspflicht“ enthält allerdings etwas
mehr Erdenschwere, von Seiten des Betroffenen her.
Jedenfalls ist es das, was ich mir nach dem Lesen von 1.3 GG, dann bei Artikel
19 GG auch gedacht habe, und worauf ich fortlaufend drauf rumgeritten bin.
Eine Verfassung kann nicht „Bindung“ befehlen und dann auf den Befehl zur
Dokumentation der Bindungsleistung verzichten.
Aber das Verfassungsgericht kann das.
Man kann etwas weiter googeln.
Man kann die unter dem Suchwort „Zitiergebot“ gegebenen Einträge durchsehen.
Es gab Zeiten, da ging Kommunikation in Echtzeit nur über sogenannte Telefone.
Der die eine Kommunizierende hielt ein knochenförmiges Ding an Ohr und Mund,
der die andere ebenfalls.
Entscheidend zwischen beiden war die sogenannte Leitung. Die musste lückenlos
in einem Stück von einem Ende zum anderen, vom Sprechenden zum Hörenden gehen.
Wenn Sie Krimis gelesen haben zu jener Zeit, dann gehört der Ort des einsamen
Hauses dazu, im Moor, im Wald, wo auch immer.
Und man näherte sich dem Höhepunkt, wenn Held oder Heldin den Hörer abnahm und
die Leitung stumm blieb.
Dann war da was, das die Leitung gekappt hat. Damit
man nicht anrufen kann. Oder angerufen werden.
Etwas, das da draußen ist. Oder vielleicht schon drinnen.
Man kann unter dem Suchwort Zitiergebot die weiteren Einträge durchsehen.
Dann ist da noch ein Angebot.
Das heißt: „Ausnahmen vom Zitiergebot“.
Es gibt nämlich Ausnahmen.
Es gibt –[offenbar|seltsamerweise|natürlich|selbstverständlich|aber
ja doch] JA: Es gibt Ausnahmen vom Zitiergebot.
Der Staat kann die Leitung zum Grundrecht kappen.
Es gibt Ausnahmen.
Es gibt Grundrechte, deren Einschränkung oder auch Abschaffung nicht
dokumentiert werden muss.
Zwischen dem 1.3 GG und dem 19 GG gibt es eine Dimension Jenseits
aller Rechenschaftspflicht.
Welchen Sachverhalt ich als schlichter Verfassungsbetroffener dann ja
eigentlich auch gar nicht wissen muss.
Es gibt Ausnahmen.
Und jetzt sage ich:
Raten Sie mal, bei welchem Grundrecht muss der Gesetzgeber seine
Grundrechtsverletzung nicht einmal dokumentieren?
Ist das nicht geil? Kennen Sie das Gefühl, wenn sich die Nackenhaare sträuben?
Es gibt Ausnahmen.
Belege:
Nehmen wir die Webseite: hdr.bmj.de.
Das ist das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Ein staatliches Produkt.
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit einer etwas distanzierten Vorbemerkung vom Herausgeber:
„Dies ist eine vorübergehende, statische Version des Handbuchs der
Rechtsförmlichkeit (HdR). Es erfolgen keine
Aktualisierungen mehr.“
Egal. Für uns wird’s reichen.
Hier wird erklärt, welche Eigenschaften ein Gesetz aufweisen muß, damit es „den“ Anforderungen genügt.
Zur Rechtsförmlichkeit gehört das Zitiergebot.
hdr.bmj.de:
„Zitiergebot nach Artikel 19 des Grundgesetzes bei Grundrechtseinschränkungen
Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein
Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des
Artikels nennen.
Dieses Zitiergebot soll sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten
Grundrechtseingriffe erfolgen. Der Gesetzgeber soll sich über die Auswirkungen
seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein und die
Grundrechtseinschränkung kenntlich machen (Warn- und Besinnungsfunktion).“
Das hört sich ja vernünftig an.
Anmerkung: Nicht genannt jedoch ist in dieser Begründung mein eigenes
Menschenrecht als Rechtsperson auf Transparenz der Gesetzgebung.
Ich, Ekkehard von Guenther, habe als Konsument der Verfassung, auch dort noch,
wo ich bloß Exemplar des Gebärviehs bin, ein Recht darauf, explizit feststellen
zu können, an welcher Stelle der Gesetzgeber mein Grundrecht „einschränkt“,
oder defacto einfach ins Nichts verschwinden lässt.
Nicht wahr?: Eine „Einschränkung“, die nicht als
solche dokumentiert ist, ist nichts weiter als Grundrechts-Bruch, bzw.
Zerstörung meines Menschenrechts. Punkt.
Dieses Menschenrecht meiner als Rechtsperson ist bereits mit der
Bindungspflicht in 1.3 GG in Kraft gesetzt, es ist damit, unabhängig von der
„Warn- und Besinnungsfunktion“ für den privilegierten „Gesetzgeber“ aus Artikel
19 GG, von vornherein auch mein Recht. „Ohne konkreten Anwendungsakt.“
[Klingelingeling]
Einschränkung des Grundrechts ist keine Privatsache, auch nicht eine des
„Gesetzgebers“. Das heißt Zitiergebot. Das heißt 19.1 GG.
Sehen wir: hdr.bmj.de, weiter:
„Das Zitiergebot ist nicht bei allen Grundrechten zu beachten.“
Ein starker Satz. Eine Axt von Satz. Der schlägt das Wort Grundrecht. Direkt
über der Wurzel.
Er bedeutet:
Das Grundrecht im Bindungsgebot 1.3 als seinem einzigen Schutz kann nicht nur
nach Maßgabe von Artikel 19 öffentlich „eingeschränkt“ werden.
Es kann vielmehr abgeschaltet werden, spurenlos und allgemein.
Die Frage nach dem „Wesensgehalt“ (19.2) entfällt damit von selbst.
Schauen wir in die Listen:
hdr.bmj.de, weiter:
„Es [das Zitiergebot] gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei Grundrechten, die auf Grund einer
ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen:
Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person),
Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes (Trennung des Kindes von der Familie),
Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit),
Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis),
Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes (Freizügigkeit),
Artikel 12 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (Arbeitszwang und Zwangsarbeit),
Artikel 13 Absatz 2 bis 5, Absatz 7 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung),
Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (Ausbürgerung, Auslieferung).
Das Zitiergebot gilt dagegen nicht bei solchen grundrechtsrelevanten
Regelungen,
mit denen der Gesetzgeber einem im Grundgesetz vorgesehenen Ausgestaltungsauftrag oder Regelungsauftrag nachkommt:
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht der freien Meinungsäußerung),
Artikel 6 Absatz 1
und 2 des Grundgesetzes (Ehe und Familie),
Artikel 9 Absatz 1 und 3 des
Grundgesetzes (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit),
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit),
Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentum, Erbrecht und Enteignung),
Artikel 16a des Grundgesetzes (Asylrecht)
Artikel 19 Absatz 4
des Grundgesetzes (Rechtsschutz).“
Nicht eingeordnet in diesen zwei Listen übrigens ist 6.4:
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Ich hatte mich in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 1.12.2015 auf diesen
Satz berufen.
Der Satz wäre für mich interessant gewesen, weil diese Einzel-Mensch Schablone
„Mutter“ am ehesten auch von „Allein-Erziehend“ oder von „Vater“ ausgefüllt
werden könnte. Von da aus wäre „Schutz“ zu denken gewesen, vielleicht.
Immerhin wird der „Mutter“ ein „Anspruch auf tralala“
zugestanden. Einen „Anspruch“ auf tralala hat die
„Familie“ aus 6.1 nicht. Die „steht“ nur „unter“ „besonderen tralala“ der staatlichen Ordnung. Völlig Anspruchslos.
Aber auch der Satz von „Schutz und Fürsorge“ riecht nicht nach
Selbstbestimmung. Die Mutter ist Gebärmutter.
Mit der Liquidierung des Vaters hat die Verfassung den den
Menschen konstituierenden Unterschied zwischen Mutter und Gebärmutter
aufgelöst.
Mit dem „Anspruch“ auf Schutz und Fürsorge wird der Mutter dennoch logisch
unvermeidbar ein Rest von Subjektivität anerkannt.
Auch dem wollte der Staat sich nicht stellen.
Keine Einordnung in eine der beiden Listen. Entweder oder.
Zitiergebot oder nicht Zitiergebot. Aber wir leben im postlogischen Zeitalter.
Für den Artikel 6.1 GG und 6.2 GG gilt die Ausnahme vom Zitiergebot:
Das heißt:
Kein Staatspersonal schuldet mir überhaupt noch Rechenschaft, wenn ich mich auf
Grundrecht 6 berufe.
Das ist in meinem Fall auch buchstäblich so gelaufen, siehe Teil 1 dieses
Textes.
Es ist als Phänomen wahrgenommen und nachgewiesen worden. Ich habe mich daran
abgearbeitet; mit zunehmender Verzweiflung. Ich habe mich darauf berufen und
keiner hat geantwortet.
Das Grundrecht 6 enthält sowieso nichts für mich.
Außerdem bin ich Unperson. Vater. Aber die anderen machen sich bitte keine
Illusionen:
Jede und jeder andere Akteur im Familienleben ist Unperson. Einschließlich der
„Mutter“. Einschließlich „Eltern“. Familie selbst ist: Un.
Weil diese Verfassung von vornherein nicht in der Lage ist, Menschen als
Personen anzusprechen. Da sind nur Befehlsempfänger. Da sind nur Funktionen.
Pflege. Erziehung. Da sind nur Werte. Da ist nur: Würde. Die hat auch Patient
im Koma. Dort will der Staat sie haben.
Genau dort jedoch, wo die ganze Person unersetzbar Gegenwart ist, Gegenwart
über Jahrzehnte hinweg ist, wo sie in ihrer Angehörigenarbeit in ihrer
skalierten und multidimensionalen Ganzheit sich noch in engster Freiheit in die
ganze Pflicht ihrer Sorge stellt, da ist von dieser Verfassung aus: Nichts.
Das Verfassungsgericht befreit Grundrecht 6.1, 6.2 vom Zitiergebot.
Das Verfassungsgericht.
Ich habe das unveräußerliche Menschenrecht 16.
Und das steht nicht zur Disposition.
Auch nicht des deutschen Verfassungsgerichts.
Soviel zum Lernstoff 1.
Und?
Haben Sie aufgepasst?
Es gibt nun einen weiteren Akteur, der meine Verfassungswirklichkeit bestimmt.
Zu meiner weiteren Entrechtung.
Ein Akteur, der meine Obdachlosigkeit als Rechtsperson mit einer weiteren
Schicht Camouflage abschmiert.
Sie nennen es: „Ausgestaltung“. Und: „Regelung“.
Sie werden sagen, dass es keinen Unterschied macht, was mich in meinem Recht
angeht. Niemandem wird etwas genommen.
Und, nebenbei gesagt: Es gibt einen Akteur weniger. Vermissen Sie ihn?
Es handelt sich um Ermächtigungscode. Jeder Ermächtigung
wohnt eine Entrechtung inne.
Die verfassungsbesitzende Gewalt ermächtigt die exekutivbesitzende Gewalt zu
einer Gesetzgebung ohne Rechenschaftspflicht gegenüber der gesetzgebenden
Gewalt.
Unter den gerne geblendeten Augen des Parlaments wird der in seine Perversion
hinein „ausgestaltete“ Schutz an die Strohof-Exekutive
als Ermächtigung zum Terror im Alltag der kleinen Familien genehmigungsfrei
durchgereicht.
Die Ressource, aus der sich die Plünderer bedienen, ist mein Menschenrecht.
Das Parlament als Hüter meines Menschenrechts gegen die Staatsmacht soll sich
was schämen. Es lohnt nicht darauf noch Worte zu verschwenden.
Es gibt nunmehr, nach dem Zerschlagen des Zitiergebots,
nur noch zwei relevante Akteure: Die Regierungsexekutive und ihr
Verfassungsgericht.
Den Klumpen aus Ausnahme und Ermessen. Macht ist Gesetz.
Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
und kenne die Herrn Verfasser. (Damen und Gender x sind selbstverständlich
mitgemeint.)
Ich weiß, sie predigen vom Recht, dem Allgemeinen
und trinken die Ausnahme, Cuvée vom Feinen.
Die Fahrzeuge der Nomenklatura mit verhängten Fenstern
fahren auf grüner Welle.
In dem Land, in dem es sich lohnt zu leben.
Das ist die Regel.
Für mich gibt’s Rot. Das ist das gegen mich verhängte Nicht-Recht.
Das ist auch die Regel.
Es gibt tatsächlich Regeln Ohne Ausnahmen.
Es folgt Lernstoff 2:
Es gibt eine weitere Ausnahme vom Zitiergebot.
Ich zitiere nach Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot#Nicht_zitierpflichtige_Einschränkungen
„Ebenfalls nicht dem Zitiergebot nach Art. 19 GG
unterliegen Gesetze, die eine Zahlungspflicht begründen, etwa in Form von
Steuern oder Bußgeldern, und damit in das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG
eingreifen.[10]“
Das heißt:
Kein Staatspersonal schuldet mir Rechenschaft, wenn es die Abgabenordnung
verwendet, um mein Menschenrecht auf Familienschutz in Nichts aufzulösen.
Und sie haben es mit der Abgabenordnung gemacht.
Abgabenordnung macht es mit Erstickung.
Es (w) hat es auch mit Erstickung gemacht.
5 Stück Steuer 5 Stück Steuer
Warum tun die das?
Warum dieses Radio Blah Blah
von Grundrecht, dies Bekenntnis zum unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrecht,
wenn sie Menschen in ihrem Menschenrecht doch nur zerstören wollen.
Vorher war da das Menschenrecht.
Das nannte Frauen und Männer,
nannte geeinigten Willen aus Freiheit und Gleichberechtigung,
anerkannte die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft,
proklamierte den Anspruch auf Schutz.
Staat stellt sich als stünde da: Nichts.
Staat hat sich aus Menschenrecht 16 das Grundrecht no
6 gemacht.
Da steht: Nichts:
Nicht: Frauen und Männer.
Nicht: Geeinigter Wille aus Freiheit und Gleichberechtigung.
Nicht: Natürliche Grundeinheit der Gesellschaft.
Nicht: Hat Anspruch auf Schutz.
Der Staat macht sich eine tabula
rasa.
Alles, was vorher auf der Tafel geschrieben
stand, ist nun ausradiert.
Es ist eine Blankovollmacht zum Ausgestalten. Für das Staatspersonal.
Endlich dürfen die Guten in freiem Ermessen diktieren. Und den Insassen den
Body definieren.
Diesen Menschen, diesen verdammten einzelnen gemeinsamen hetero Paar-Menschen
mit ihren Kindern und ihren dummen Lebensplänen sagen, wo`s langzugehen hat mit
ihnen. Endlich Untertanen haben. Endlich predigen Toleranz. Endlich Land, in
dem es sich lohnt zu leben. Endlich Asphalt.
Wärterin Strohof hat die Aufsicht. Das muss sein.
Die Diktatur der parlamentarischen Mehrheit.
Auch Parlamentarier freuen sich über allgemein geltende Gesetze, die sie zur
weiteren Ermächtigung des Staates verabschieden dürfen.
Statt der parlamentarischen Kontrolle zur Durchsetzung des Menschenrechts
produzieren sie Mehrheiten in unaufgeklärter Abstimmung.
Darin vollziehen sie ihr ursprüngliches fragloses Einvernehmen mit der Macht.
Aus den bestallten Vertretern der Mündigen haben sich die Träger ihrer Mandate
zu Vormündern der von ihnen Entmündigten verbessert.
Dass der Kern aller Demokratie das selbstverantwortete Leben jedes und jeder
Einzelnen und in Familie ist, das haben sie gestrichen.
Sie brauchen das nicht.
20. Folgen: Der Ermessensstaat
Das Verfahren der Familienkasse in durchgängigen Pfusch, im systematischen
Beschweigen und Unterdrücken des Einspruchs.
Auch die Nichterwähnung (Nicht-„Zitierung“) des
Artikels 6 durch den Fachvorgesetzten Klenart ist
unvermeidbar.
Die Abdrängung aus dem Rechtsweg durch Richter Tiemann:
„Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf das gerichtliche
Güteverfahren hinzuweisen. ...
Das Güteverfahren scheint mir in Ihrem Rechtsstreit ein besonders geeignetes
Angebot zu sein.“
Güterrichterin Wirth-Vonbrunn: „Das sage ich Ihnen
gleich: Vor Gericht hätten Sie keine Chance gehabt.“
Die Weigerung verschiedener Anwälte, rundum, sich auf das Verfahren
einzulassen:
Frau, Hamburg Schwanenwik, qualifiziert in
Familienrecht und Steuerrecht, laut Telefonbuch: Kindergeld? Das hat doch mit
Sozialrecht zu tun oder so – Nein keine Ahnung.
So emanzipiert kann Frau Anwältin gar nicht sein, dass sie sich nicht jederzeit
eine völlige Ahnungslosigkeit bescheinigen könnte. -
Mann, Hamburg Mönckebergstraße, Steuerrecht, freundlich, nimmt sich etwas Zeit,
ich sage „Die Abgabenordnung hat keine Bindung an den Artikel 6.“ Antwort
ungefähr so: „Wissen Sie, das Steuerrecht ist hochkompliziert, ich bin
hochspezialisiert, - ich kann da gar nichts für Sie tun.“
Kompetenz dokumentiert sich im Erklären der Nicht-Zuständigkeit.
Nur Jungfrauen Ficken:
Sehr geehrter Herr von Günther, es mag sein, dass Sie bei uns einmal
eine Mandatierung angefragt haben. Verfassungsrechtliche Verfahren vertreten
wir allerdings ausschließlich dann, wenn wir den Schriftverkehr verfasst haben.
Wir übernehmen kein Verfahren, in dem jemand anderes bzw. ohne Rechtsanwalt
agiert hat.
Freundliche Grüße
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
ÖRA Hamburg, öra steht für: Öffentliche
Rechtsauskunft. Eine Stelle, wo Bedürftige hingehen können, um Hilfe in ihrem
Fall zu bekommen. Anerkennung als Bedürftig war etwas schwierig, habe aber doch
eine Erlaubnis zum Vorsprechen bekommen.
Mann. Ein Dr.. Name im Moment entfallen. Der Erste,
der mir zuhört. Mich eine Stunde vortragen lässt. Versteht, was ich sagen will:
„Sie wollen sagen, dass ein niederrangiges Gesetz gegen ein höherrangiges
Gesetz verstößt.“ „Dann können Sie
klagen. Der Instanzenweg sieht so aus: … Das wird ein paar Jahre dauern.“
Danke für die Auskunft.
Warum hat mir keiner von denen gesagt, dass der Familienschutz im Rechtsstaat
abgeschaltet ist?
Ausnahmsweise. Allgemein.
Höchstrichterlich:
Von Ihnen sehr geehrte Damen und Herren und Gender x vom Verfassungsgericht.
Gibt’s eigentlich noch etwas anderes als Gender x bei Ihnen? Etwas, das als
Mann zu bezeichnen wäre? Oder als Frau?
Die Gravitation der Floskeln. Auf ihren eigenen Schwerkraftlinien.
Die kreisen um dieses schwarze, alles verschlingende Massemonster.
Die Ausnahme. Das Ermessen.
Mehr brauche ich nicht.
entia non sunt multiplicanda
Ein Output von alles Leben erstickenden
Rechtsverordnungen.
Sie nennen es Rechtsstaat.
Sie nennen es Demokratie.
Negerrecht:
Das traurige Gesicht mitsamt den Wörtereien
derjenigen, die „leider gar nichts“ für einen tun können.
Auch das ist konkrete rechtliche Lage der Unterrechtlichen.
Auch das macht den Begriffskörper zur rechtlichen Obdachlosigkeit, macht den
Existenzentzug per Verfassung.
Journalist Kurbjuweit,
Spiegel, von mir angeschrieben im Rahmen der medialen Feierlichkeiten zum
70-jährigen Grundgesetz, antwortet:
„… Die Familie halte ich in diesem Land nicht für gefährdet oder bedroht. …“
Meinung statt Neugier.
Ob der das schon weiß, das mit dem abgeschalteten Familienschutz?
Woher weiß eigentlich so ein Journalist, wann es jetzt aber gut ist mit
Neugier?
Wenn Sie Sprache im totalen Staat lernen wollen, dann
folgen Sie der Gravitation der Floskeln. Völlig schwerelos im gekrümmten Raum.
Obenstehend waren ein paar Beispiele.
Sollte tatsächlich ein Abgeordneter
nach dem Ausradierten in der tabula rasa fragen, dann
wird ihm bedeutet, dass das Grundrechtliche Untenrum längst erledigt sei,
abgehakt, und dass man sich hier in den höheren Schichten befinde und hier die
Freiheit herrsche.
Der Abgeordnete wird das dann so weitergeben, an mich:
„…Abschließend bitte ich um Verständnis, dass wir auf das Ihnen angesprochene
Problem hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten Ihres Kindergeldes nicht näher
eingehen und diese auch nicht überprüfen oder bewerten können. Auch können und dürfen wir aufgrund der Zuordnung der
Zuständigkeiten Entscheidungen von Behörden, weder kommentieren noch darauf
Einfluss nehmen. Dies ist allein Sache der zuständigen Behörden.“
Man ist unter sich. Wir ist Man. Wir ist Dritte
Person. Der Gesetzgeber. Die zuständige Behörde. Man ist Wir.
Wir sind in den höheren Sphären des freien Ermessens.
Nicht nur die Strohof ganz unten, gleich über mir,
hat ihr freies Ermessen. Nein, die Regierung hat es auch.
Und das Parlament kümmert sich um die Menschenrechte. Engagiert. Irgendwo,
irgendwann und ganz bestimmt auch Irgendwie.
Über den Wolken
muß die Freiheit
wohl grenzenlos sein.
Was groß scheint und bedeutend, wird winzig und klein.
Wirklichkeit auf Bodenhöhe ist Sache des Vaters.
Glauben Sie mir, ich tausche sie mit keinem Traum.
Ich habe Menschenrecht 16.
Hier. Unten. Auf Bodenhöhe. Es ist groß und bedeutend.
Ich habe Recht auf die Augenhöhe mit meiner Frau. Es ist groß und bedeutend.
Ich habe Recht auf die kleine Wirklichkeit, an der wir uns abarbeiten. Es ist
groß und bedeutend.
Man wird es mir anerkennen.
Meine Kinder haben ihr Menschenrecht 16.3 auf einen
leistungsfähigen Vater.
Man wird es ihnen anerkennen.
Man wird es uns gemeinsam anerkennen.
„Your daddy`s
rich.“
Dieser Satz ist Menschenrecht: Daß Vater seine Kraft seinen Kindern geben darf. Wehe dem
Mann, der hier dem Ermessen ausgeliefert ist.
Deutschstaat hats gestrichen.
Deutschstaatspersonal hat sich Ausnahme gemacht. Allgemeine.
210521: Den Unterschied vom EntrechtungsArtikel 6 GG
zum Menschenrecht 16 werde ich als Gutheit bezeichnen, als deutsche Gutheit.
Lektion1 + Lektion 2, zusammengezählt.
Da war die Sache mit den Flugzeugabstürzen:
Ein Sicherheitsproblem, dessen Ursache mit dem Wort „Hybrid“ umrissen werden
kann:
Verknüpfung von Komponenten, die ursprünglich nicht für einander bestimmt
waren. Aerodynamik, Software, Sensoren, Handbücher, Piloten.
Eine Systemeinheit, in der die mechanisch-aerodynamische Komponente mit einer
elektronischen und einer menschlichen Komponente zusammenwirken soll.
Produziert aus einem ebenfalls hybriden System, in welchem die die
Geschäftsprozesse steuernden Manager die Herrschaft über die die
Systemsicherheit konstruierenden Ingenieure übernommen hatten. Das Tempo muß schneller werden.
Und jeder denkt, die Sicherheit hätte einer der Anderen
geleistet. In irgendeinem der Subsysteme wird die Sicherheit geleistet sein.
Boeing ist eine Riesenfirma. Das funktioniert. Bestimmt.
Und servieren Cuvée vom Feinen. Cuvée heißt Mischung.
Es kann auch ein giftiger Cocktail sein, der beim Mischen produziert wird. Umso
schöner, wenn die Qualitätskontrolle unterbleiben darf.
Die Hybridisierung des Kindergeldverfahrens mit der Abgabenordnung, das heißt:
Das Zusammenwirken zweier gesetzlicher Komponenten muß
nicht mehr der Normenkontrolle gegen Menschenrecht unterworfen werden.
Komponente A hat von vornherein Ausnahme vom Zitiergebot.
Komponente B hat ebenfalls Ausnahme vom Zitiergebot.
Die hybride Anwendung der Komponenten AB hat deshalb auch Ausnahme vom
Zitiergebot. Logisch.
Und Abschuss.
Das ist Cuvée.
Im Land, in dem es sich lohnt zu leben.
Was glauben Sie, aus wie vielen Komponenten ein System „Vater“ zusammengesetzt ist?
Es gehört zu den Eigenschaften des Kindergeldverfahrens,
dass der massive Eintrag von Risiko, die massive Steigerung von
Wahrscheinlichkeit zum Unfall in die Familie durch den Staat nicht Thema ist, daß die unglaubliche Bereitschaft zur Zerstörung des
Knotenpunkts „Vater“ nicht Thema ist.
Nicht die vom Staat erzwungene Destabilisierung der Familie bis hin zum
Abschuss ist Thema.
Denn der Staat will das. Der Staat will Komplikation, will die dysfunktionale
Familie herbeiführen.
Eine Firma Boeing kann sich mehrere Abstürze nicht leisten.
Und wenn es nur aus wirtschaftlichen Gründen ist. Wirtschaft ist nicht von
vornherein unvernünftig.
Die Firma Boeing wird die Wiederholung vermeiden. Sie wird Schutz
implementieren. Mit Schutz bleibt das Flugzeug fliegen. Erledigt.
Der Staat kann sich den Absturz von Familien leisten. Er betreibt ihn.
Staat wird totaler an jeder gescheiterten Familie. Wir brauchen eine aktive
Migrationspolitik, sagt der Staat. Das Modell der kleinen Familie ist
gescheitert, sagt der Staat.
Der Vater ist schuld.
Schluss mit Patriarchat, sagen die Frauen.
Hey babe "Take a walk
on the wild side"
And the coloured girls say "Doo do doo do doo do do
doo…"
20210116: Bis hier halbwegs ok.
210225, 210306,7,12,22,25,31,0414,18,0504,26
Ermessensstaat 2
Die Freiheit und die Materie
„Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten oder
zumindest eventuelle Hinderungsgründe mitteilen, muss der Antrag auf Kindergeld
abgelehnt werden.“
Die Freiheit, die die Strohof mir zulässt, in ihrem
Terminkäfig, ist der „eventuelle“ Hinderungsgrund. Den der Beflissene unverzüglich vorzutragen
hat.
Das Leben vor dem Staat ist entschuldigungspflichtig.
Die Tilgung der Materie aus der menschlichen Existenz vollstreckt das Ende
ihrer Freiheit.
Denn Freiheit kann nur eben jene Materie sein, in die ich mich in Ansehung von
Frau und Kind hineinstelle.
Der Staat fasst Materie als ein Hindernis, das eigentlich verboten ist.
Materie gibt’s auf Antrag. Die auf Widerruf gestundete Zeit. Die ist
abzurechnen.
Befehl an die Freiheit ist: Materie zu Asphalt.
Für jedermann erschwingliche Freiheitsprodukte gibt es von der staatlichen
Freiheitsindustrie direkt, zur Zeit leider etwas
eingeschränkt, aus evidenzbasierten Gründen.
Gleichberechtigung verhängen. Null Recht für alle Beide.
Und Grundrecht für die Kinder der Rechtlosen. Wie süß.
Wir brauchen dann auch eine kindergrundrechtliche Betreuungsbürokratie.
Mehr Strohof für den Staat.
„Regeln“
Mehr Erklär-zwang für die Neger. Das bestrafbare Versagen der Neger beim
Erklären darf erwartet werden.
Mehr bestrafbare Mitwirkungsvergehen für Neger.
Mehr Verstöße gegen die einem gewissenhaften Neger zumutbaren Sorgfalten.
Die Umschaltung der Defaultwerte auf die
staatseigenen Optionen.
1000 Einstellungen, denen die Neger im Einzelnen widersprechen müssten. Über
Nacht springen die wieder zurück.
„Ausgestaltung“
Noch mehr Grundrecht auf „Bildung“. Endlich Kindergarten-zwang. Die totale
Bildung als Ganztagsbetrieb: „Dieses Update können wir bereits abhaken.“
Noch mehr Grundrecht auf „Gesundheit“. Endlich Impf-zwang.
Endlich Kontrollen der Innenbereiche. Weitere Verdichtung. Statt „Wachen über“
endlich: Überwachen, lückenlos.
Familie als Staatsbetrieb. Unter ständiger Qualitätskontrolle der vereidigten
Sachverständigen.
Die Depersonalisierung der Menschen, aus denen Familie ist.
Ein Grundrecht auf gleiche Verhältnisse allüberall. Bunt für jede/n/r/x. Ein schöner bunter Teppich. Hamburg wie Solingen.
Doo do doo do doo do do doo…
Kein Kind ist eine Steuer.
Irgendwo, 17. 1. 2021 Ekkehard von Guenther
210123, 210201, 210225
210301, 210319,20,22,0414
ff: fast fertig
Prokrustes
„Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine
ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt. …Und das ist gut so.“
Die Weltbevölkerung beträgt 8 Milliarden Menschen.
Deutschstaat enthält 1 % davon.
Die Bevölkerungsverwaltung wird die Familien auf ihre „ethnische“
Gleichverteilung überprüfen.
Es ist evident, dass ziemlich viele „Ethnien“ in Deutschstaat unterrepräsentiert
sind und quantitativ aktiv gefördert werden müssen.
Es ist ebenso evident, dass da 5 Kinder aus der derzeitigen Mehrheits“ethnie“
gegen das in Hamburg zu vollstreckende globale Gleichverteilungsgebot
verstoßen.
Das muss bestraft werden. Das wird bestraft.
Prokrustes hat ein Bett gebaut und da Menschen rein gelegt.
Menschen sind fehlerhaft. Die kurzen sind zu kurz. Die langen sind zu lang. Die
kurzen hat er lang gezogen. Die langen hat er mit dem
Hackebeil gekürzt. So schafft das Ermessen des Prokrustes eine allgemeine
Gleichheit.
Es gibt die menschenrechtliche Begriffsfamilie Völkermord. Völkermord ist Abgrund. Nicht zu vergleichen. Jenseits.
Aber es gibt eine weichere Begrifflichkeit. Ethnozid. Die
Politik der Nadelstiche.
Staatsverhalten gegen Mißliebige, Minderheiten in
deren So-Sein. Angriff auf deren Familien, auf ihre Fähigkeit Kinder zu
bekommen und in Selbstbestimmung aufzuziehen.
Nadelstiche. Schikane. Verwaltung. Die allgemeine Ausnahme. Die kann sich die Mißliebigen frei konfigurieren.
Rassismus kann tagesaktuell angepasst werden.
Familien bestrafen, weil sie das Menschenrecht 16 leben. Sich die bestrafbaren
Familien aussuchen. Löschen aus allem Recht.
Die Ausnahme ist das Allgemeine. In solchen Staaten. Deutschstaat hat sich auch Ausnahme genehmigt. Von Menschenrecht 16. Allgemein.
„Ich
bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten
mehr haben in unserer Stadt. …Und das ist gut so.“
Ermessen hasst das Maß.
Die bevölkerungspolitische Sprecherin der Grünen, Stefanie von Berg in der
Hamburger Bürgerschaft war das gewesen. Das hätte sie nicht sagen sollen. Nicht
hier, nicht jetzt. Hat sich dann auch gleich darauf ganz erschrocken aufs
vorlaute Mäulchen geklopft. Hat auch ihre Strafe gekriegt. Ist jetzt Chefin in
einem Hamburger Bezirksamt. So etwas wie Bürgermeisterin im Stadtteil. Da darf
sie nun noch mehr Ermessen üben, im Erstickungsstaat. Es wird ihr Spaß machen.
Die überrechtliche Ermessensgemeinschaft belohnt die Ihren für das, was sie
nicht hätten sagen sollen.
Prokrustes rules ok.
Die Spaltung der Gesellschaft
Uns allen ist ja so schmerzlich bewusst, dass die
Gesellschaft gespalten ist. Die Armen werden immer ärmer, dem Hörensagen nach,
und die Reichen immer reicher, auch dem Hörensagen nach. Und es ist ein großes
Geheimnis, warum das so ist. Wenn es um die Mitte geht, um den Verlust der
Mitte, die eigentlich einer Gesellschaft den dicken Bauch machen soll, gibt es
zwei Erklärungen:
Entweder haben die Reichen die Mittleren in ihren Kreis aufgenommen. Was nun
den Reichtum der Reichen betrifft, bin ich nur begrenzt interessiert. Ich habe
ein paar Entscheidungen in meinem Leben getroffen, und damit war abzusehen,
dass ich nicht zu den Reichen gehören werde. Kommt eben darauf an, was man
will.
Oder aber die Mittleren sind ins Lager der Armen und
Elenden übergelaufen. Und das interessiert mich durchaus. Denn von denen bin
ich nun auch einer.
Und elend zu werden, das war ja nun wirklich nicht meine Absicht gewesen.
Und niemand sonst hat auch keine Absicht gehabt dazu, Menschen elend zu machen.
Gerade auch der Staat möchte ja Gerechtigkeit, ich meine Gleichverteilung
verteilen. Wir wissen das ja. Gerade die Mitte unserer Gesellschaft soll doch
stark werden, und die Armen weniger und die Reichen auch. Am Staat kanns also
nicht liegen. Aber vielleicht an seinen Gesetzen. Da kann der Staat eine Menge
machen. Und alles mit gutem Willen. Mit ganz viel Ermessen. Das sagt dann:
Schluss mit Mitte.
Schauen wir, noch einmal. Nur noch ein Mal.
Es gibt einen juristischen Schalter, der entscheidet, ob ich in diesem Staat
überhaupt Anspruch auf Behandlung nach Menschenrecht habe, oder ob ich unter
Negerrecht verwaltet werde.
Text ist lesbar. Diesen Schalter muss ich in der Verfassung der Grundrechte
zwischen 1.3 und 19 explizit lesen können.
Zumindest dort, wo er aktiviert worden ist.
Denn dieser Schalter schaltet das Zitiergebot an oder aus. Sie wissen doch:
Parlament rein oder Parlament raus. Öffentlichkeit, oder Keller.
Dieser Schalter heißt: Gesetzesvorbehalt.
Der Gesetzesvorbehalt steuert, ob das staatliche Verhalten
gegenüber der Familie unter einer wachsamen aktiven staatlichen
Selbst-Kontrolle steht, das heißt, ob das Menschenrecht der Familie überhaupt
noch Grenze setzt gegen die exekutive Tätigkeit.
Diese Selbstkontrolle gibt es nicht innerhalb der Behörde, und nicht in den
Pseudoinstanzen Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Staatliche Selbstkontrolle gäbe es nur in einer konkret durchgearbeiteten
Gewaltenteilung.
Diese ist im Kindergeldverfahren vollständig unterlaufen worden.
Dementsprechend waren es meine Ausbrüche aus dem
Instanzenweg, mein Brief an den Senat der Stadt Hamburg, mein Brief an die Frau
Ministerin des Bundesministeriums für Familien, Soziales, Frauen, Senioren,
Jugend, die den staatlichen Insidermob im Bunker Familienkasse mit dem Blick
von außen konfrontierten und von da aus etwas Fortschritt erzielten, etwas,
aber nicht durchgreifend genug, um mich zu retten.
Nur der aktivierte Gesetzesvorbehalt sichert, dass der schrankenlosen
staatlichen Exekutive überhaupt noch etwas entgegenstehen darf.
Daß das hemmungslose Verhalten der Strohof gegen Vater von vornherein durch die Signatur des
Parlaments gebrochen wäre.
Oder ob, Zitiergebot abgeschaltet, ausnahmsweise allgemein,
obs ne kinderfixierte gute
Onkel- und gute Tanten-Feministerinnen-Verwaltung
wird und Scheiß auf die Kinder wenns gegen den Vater
geht.
Ob da minutiöse Dienstanweisungen geschrieben werden, in das Sonstwohin der Schubladen in den Schreibtischen zum Ermessen
der Frauen Strohof, Baufeld, des Herrn Bombor usw usw.
Weil diese von vornherein alle gut sind, als staatlich-überrechtliche
Ermessensgemeinschaft, darum dürfen die auch tun, was sie wollen, im
allgemeinen Ausnahmerecht.
Die Guten dürfen das. Der Vater ist kein Guter. Er ist ein Etwaiger. Vernichten
durch Kontrolle. Das schaffen wir.
Sie, sehr geehrte Damen und Herren und Gender x vom
Verfassungsgericht haben sich entschieden.
Sie hassen mein Menschenrecht 16. Es ist so spröde.
Sie wollen Elastizität. Sie wollen die überrechtliche
Ermessensgemeinschaft.
Sie wollen den Horror der kleinen Familien, denen Sie die Kinder als Geiseln
verwalten.
Sie wollen das Menschenrecht unter der lautlosen Verwaltung der Frau Strohof im Keller des Ermessensstaates blickdicht
verschwinden lassen.
Und es geht ja so praktisch.
Wenn es das eigene Zimmer ist, das dem Staat der Keller ist, wenn es die eigene
Nacht ist, die der Strohof gehört, wenn es der eigene
Kopf ist, am eigenen Computer, mit den eigenen Zahlen, der die Folterungen
durchführt.
Das Wimmern der Insassen dort unten, denen Sie den Body definiert haben, das muß gar nicht erst aufsteigen und Ihre heiligen Ohren
besudeln. Das sind Alles bloß konkrete Anwendungsakte, das Zeugs. Die gehören
rausgenommen. Habe ich Spaltung gesagt? Niemals.
Deshalb haben Sie den Gesetzesvorbehalt nicht aktiviert.
Denn die Aktivierung wäre einfach gewesen:
Eine Floskel, die in Artikel 6 eingebaut wird: „Dieser Schutz darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.“
Damit wäre der Gesetzesvorbehalt aktiviert worden. Dann wäre das Parlament mit
drin gewesen.
Dann wäre Text gelesen worden, und gegen gelesen: Die
Abgabenordnung gegen das Existenzrecht der Familie.
Das wollten Sie nicht.
Sie hätten zuvor noch meinen Schutzanspruch konkretisieren müssen, als meinen eigenen
berufbaren Anspruch im Artikel 6. Ermessensfrei.
In Achtung vor dem, was Frau und Mann, was Mutter und Vater, was Kinder, Töchter,
Söhne, Angehörende miteinander füreinander tun.
In Achtung vor dem, was Familie in ihrer Generationenarbeit als Ressource in
die Nation einbringt.
In Achtung vor dem, was Familie als Grundlage des Sittlichen als Ressource in
die Gesellschaft einbringt.
Das wäre dann der „Wesensgehalt“ gewesen, gesichert aus der Kraft des
Bindungsgebots des 1.3 heraus, den der Artikel 19.2 GG unantastbar schützen
würde. Der grundrechtliche Basisschutz.
Und das wollten Sie erst recht nicht.
Sie wollen die Spaltung.
Eine Obere Schicht, der das Geld aus der Steckdose kommt, die sich an der
primären Einheit Familie bedient.
Eine zunehmend verelendete Untere Schicht, ohne Ressourcen, um Familie und
Kinder sich überhaupt noch vorstellen zu können, der die Toleranz eingeprügelt
wird.
Sie wollen Gebärvieh vaterlos unter Negerrecht zu Grunde verwirtschaften.
Genau so, wie es gelaufen ist. Wer diesen Code
schreibt, der will das auch.
Menschenrecht? Da könnte ja Jeder kommen.
Hochachtungsvoll
Ekkehard von Guenther
Heidberg 36 22301 Hamburg, vormals, über 40 Jahre.
Kein Kind ist eine Steuer.
Nachtrag:
Eine Bemerkung zu einer Asymmetrie in der deutschen Verfassung
Grundgesetz, Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.
(3) …
Das ist eindeutig.
Dennoch bringt es dieselbe Verfassung fertig, nur drei Artikel weiter unten in
Artikel 6, in „Ehe und Familie“, den Mann mitsamt Frau, und dann gegenüber der
Mutter den Vater zu unterschlagen.
Hier also zu guter Letzt doch noch der vollständige Artikel 6.
Zum Lesen dessen, was nicht drin steht.
Der Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und
die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund
eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in
der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
5 Sätze Verfassungstext und kein Vater dabei.
Das ist natürlich unglaublich kränkend für mich.
Ich kann gar nicht sagen, wie sehr das mich kränkt.
Aber es hat neben der Kränkung auch seine materiale Seite. Die ist vielleicht wichtiger.
Ich habe im Text über 90 Seiten benötigt, um darzustellen, welche Folgen für die Familie der Materie nach entstehen, wenn Vater als Unperson nur noch vor sich hin geistert.
Aber man kann es noch eins weiter denken.
Ich interessiere mich für diese Maschine. Die ist von Menschen gebaut worden. Von
Männern und Frauen.
Aus Wörtern.
Da ist dieses Pflicht-Recht: „Pflege und Erziehung“.
Frage: Was für ein Geschlecht hat dieses Recht?
Ich machs kurz und spießig:
Meiner Meinung nach ist das weiblich.
Das Recht der Hormone, die wollen das doch auch, und, das möchte ich hier ganz
besonders betonen auch: Die Mitwirkungspflicht der Hormone. Wenn das nicht
funktioniert, dann gibt’s Verwahrlosung und Eingriff von Staates wegen. In der
Mitte stets das Kindeswohl.
Konkret gelesen: „Pflege und Erziehung“ werden in mutter-elterlicher
Unmittelbarkeit geleistet. Oder gekauft. Oder vom Staat bereitgestellt.
Kein Kind lebt von Pflege und Erziehung.
Jedes Kind lebt von Essen und Trinken, es lebt in seiner Kleidung, es lebt in
einer bezahlten Wohnung mit genügend Raum, mit bezahltem Gas, Strom und Wasser.
Das Kind lebt von Ressourcen, die im elterlichen Stoffwechsel mit der Außenwelt
erwirtschaftet werden und vor aller kindlichen Unmittelbarkeit den „Eltern“ dann
das Elternsein im grundrechtlichen Sandkasten, das heißt: „Pflege und
Erziehung“, erst möglich machen.
Das ist der Vateraspekt. Das Prinzip Außenwelt.
Wie Mann und Frau die Anteile tatsächlich und immer wieder neu untereinander
aushandeln, bleibt davon unberührt.
In meinem Fall wars dann auch nur noch eine Person, die das auszuhandeln hatte
und ich musste die Anteile allein mit mir abmachen.
Ich bin eine schlechte Mutter. Und den Vater hat mir der Staat kaputt gemacht.
Es ist Wesentlich, daß beide
Aspekte ausdrücklich und nebeneinander genannt werden. Aus Ehrlichkeit. Aus
Achtung vor der Wahrheit.
Nur so geht Gleichberechtigung von Mutter und Vater. Und Achtung vor der Familie
in ihrer Gesamtleistung.
Es zeigt sich, daß in Artikel 6 der
Vater nicht nur als Person unterschlagen ist.
Sondern unterschlagen ist damit die vollständige Familienwirtschaft, wie sie neben
„Pflege und Erziehung“ auf Erwerbsleistung gegründet ist.
Diese Unterschlagung richtet sich in Feindschaft gegen die Struktur der Familie
überhaupt, dieser atmenden Einheit aus Erwerb und Konsum.
Tatsächlich gilt das Schutzversprechen der „staatlichen
Ordnung“, wenn überhaupt, nur noch der „weiblichen“ Seite der Familie.
Ausgenommen aus diesem ganz „besonderen Schutz“, eindeutig ausgenommen durch
Nicht-Nennung, ist die „Vater“-wirtschaft der Familie.
Die materiale und menschliche Bedeutung dieser Feststellung habe ich auf 90
Seiten belegt.
Es ist die Freigabe der Verfassung zum Vater-Mobbing durch Gesellschaft und
Staat. Es ist das Versprechen des Staates nicht hinzusehen, wenn sein Personal
den Vater auch in seinem ganz normalen Bürgerrecht der Schikane und Nicht-Achtung
aussetzt.
Es ist das stille Einverständnis einer „offenen“ Gesellschaft: Spiegel, Zeit,
Welt, Süddeutsche, die da auch nicht hinsehen will. So etwas müssen die nicht
einmal ignorieren.
Das ist mein Negerrecht.
Der Artikel 6 in seiner Staatspädophilie, in seinem Fetischismus,
der beim Blick auf „Ehe und Familie“ nur noch „Kinder“ sieht, benennt in der „elterlichen“
Recht -Pflicht -Beschreibung dementsprechend nur die „Frauen“-Anteile: „Pflege
und Erziehung“. Das ist der Konsum der Ressourcen, nachdem diese anonymerweise von „Vater“ aufgestellt sind.
Aus der Ganzheits-Arbeit aller wird die vaterlose: „Das Geld kommt aus der
Steckdose“-Familie herauspräpariert.
Aus einer zusätzlich aufgestellten, aus meinen Steuern bezahlten, lebenslang dann
von meinen 5 Kindern vollversorgten, darüber dann kindisch gewordenen bourgeois-hysterischen
Staats-Weiblichkeit heraus werden dann die Stellvertreter-Wünsche verlautbart, für
das, „was das Kind braucht“. Und daß Vater jaa auch den Abwasch der Familie Vaterlos macht.
Der Blick der treulosen Verfassung geht vorsätzlich an Vater, an Mutter vorbei.
Die können mir gar nicht in die Augen sehen.
Im Menschenrecht 16 ist Familie als „natürliche Grundeinheit“ geschützt. Hier
ist Familie im Eigentum ihrer Freiheit geachtet.
Denn das Menschenrecht weiß, daß in der gemeinschaftlichen
Freiheit von Frau und Mann das gedeihliche Wirtschaften der ganzen Familie und
ihrer Gesellschaft seinen Grund hat.
Und, noch ein Lernstoff:
Es gibt im Grundgesetz den Artikel 12:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes geregelt werden.
(2) …
Das ist das Grundrecht zur freien Berufswahl.
Das Recht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit in eigener Sache.
Das ist das Recht des Einzelnen Menschen, Geld zum Wirtschaften zu verdienen, darüber
hinaus sich Wohlstand zuzulegen.
Das Recht des Arbeiters im Lager, das Recht der Angestellten im Büro. Das Recht
des selbstständigen Programmierers.
Das Recht der Haifische in den Teichen der kleinen Leute. Das Recht des
Exvermieters um die Kaution zu bescheißen. Das Recht der Brandversicherung
nicht erreichbar zu sein.
Dahinter:
Das Hoheits-Recht des Staates zu fressen, wo immer etwas Erwerb gewirtschaftet
wird, ganz allgemein.
Das Hoheits-Recht des Staates zur Anwendung der Abgabenordnung. Ganz allgemein.
Zu kontrollieren, zu forschen, zu strafen. Ganz allgemein.
Das ist der Artikel 12 GG.
Von diesem Recht auf Wirtschaften zum eigenen Vorteil muss jedoch unterschieden
werden,
muss massiv und aktiv unterschieden werden:
Das Menschenrecht 16 des Familie Leistenden Vaters zum Wirtschaften in seiner
Sorge für 5 Kinder.
Denn hier wird Einkommen nicht in Wohnungsspekulation kapitalisiert, sondern als
unmittelbare Ressource in Gegenwart und Zukunft von 5 + 1 Menschen konsumiert. Im
Kapitalistensprech: Eine private Investition, an
deren gesellschaftlicher Rendite kein Zweifel besteht.
Diese von mir erbrachte Ressourcenleistung betrifft Kinder und untrennbar damit
verbunden Gesellschaft in Einheit.
Feststellung:
Die Unterscheidung der alle Kräfte konsumierenden Familienwirtschaft nach
Menschenrecht 16 zum Schutz gegen die Kapital bildende
Wirtschaft des Artikels 12 GG mitsamt Abgabenordnung findet nicht statt.
Statt Unterscheidung wird mir Allgemeinheit verabreicht, per staatsgenehmigter
Ausnahme gegen die Allgemeinheit meines Menschenrechts.
Das ist die Maschine, nach der ich gesucht habe. Aus Wörtern. Aus geschriebenen.
Und aus einem ungeschriebenen.
Die Negermaschine. Die aus dem Vater den Neger macht.
Da haben sie ihr Werkzeug, um mit dem Vatermord des Artikels 6 die Zerstörung
der realen Existenz der Familie zu bewerkstelligen.
Da haben sie ihren Grund für die zerstörerische Ausnahme vom Zitiergebot, die
sich Staat noch gegen seinen erbärmlichen Artikel 6 genehmigt hat. Damit sie
mich mit ihrer aus der Ausnahme destillierten Allgemeinheit fertig machen
können.
Das Staatspersonal kann sich genehmigen, was immer es will. Es genehmigt sich
auch, was immer es will. So langsam ist das auch egal.
Ich Vater habe Menschenrecht 16. Mit den 5 Kindern. Ermessensfrei Eindeutig und
Ausnahmslos. Sogar als Mann. Sogar als Deutscher.
Sogar dort, wo die Kräfte nachlassen. Sogar, wenn Jemand nicht mehr kann: „Anspruch
auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Staat und Gesellschaft haben stattdessen die Neger Maschine gebaut. Zum Macht Haben. Mit Gutheit. Mit geilem Haß.
Abgabenordnung gegen Familienwirtschaft.
Konsum heißt Verbrauch: Verbrauch heißt Verbrauch von „Pflege und Erziehung“
plus Verbrauch von den aus Erwerbswirtschaft bereitgestellten unmittelbaren
Ressourcen für unmittelbares Dasein. Plus Faktor x. Mutter war was Anderes als
„Pflege und Erziehung“.
Familienwirtschaft ist enteignete Zukunftsleistung.
Nicht einmal im enteigneten Dasein ist die selbstlose Vaterwirtschaft
geschützt.
Deutschstaat ist Gebärsklavenhalterwirtschaft.
Die BesitzerInnen sind besoffen und haben Laune. Wollen die Puppen tanzen
sehen. Deutschland ist laangweilig. Nochne Pulle von der Gutheit, Kellner, aber dalli.
Die notwendige Unterscheidung zum Schutz der familiären Existenz haben sie
unterschlagen.
Auf Ebene des deutschen Grundgesetzes.
In Artikel 6.
Per Vatermord.
Die Sorge muss geschützt werden. Die Sorge wird nicht geschützt.
Staatsperson Strohof tötet den
Stoffwechsel.
Antrag auf Einatmen, Antrag auf Ausatmen. Belegen, daß
geatmet wurde. Staatskrebs in der Lunge haben.
Nicht mehr atmen.
Die Verfassung gebenden Männer und Frauen
haben in Familienartikel 6 unterschlagen, daß
gesellschaftliche Gegenwart und gesellschaftliche Zukunft nur durch sorgende Familienwirtschaft
als „natürlicher Grundeinheit“ aus Erwerb und Konsum, aus Freiheit der familiären
Existenz in Zuwendung der Angehörigen zu einander im ungestörten Austausch von
Ressourcen-Leistung und Ressourcen-Verbrauch aufgebracht wird.
Die Verfassung gebenden Männer und Frauen
haben in Familienartikel 6 die Angehörigenarbeit unterschlagen, die außerdem, auch
nach dem Ende aller hoffenden Erwartung, noch aus dem Eingedenken
der familiären Gemeinschaft heraus aufgewendet wird.
Die Sorge in ihrer Freiheit reicht weiter, als diese Verfassung achten will.
Was die nicht befehlen, das kennen die nicht. Aber sie kassieren es, als ob es ihnen
gehörte. Strohof ist die Mitte. Ich bin der Rand.
Weil Mütter und Väter Neger sind. Hidden Figures. Sowiesos. Weil Angehörige Menschen sind.
Das macht die staatliche Heim-Tücke. Macht die Lizenz zum Zerstören, wo immer in
Familie etwas anderes zu sehen ist, als das totale Untertanentum.
Macht den Haß, der bereits so stark ist, daß man ihn als daseinerhaltendes
(aber lebentötendes) Mittel sorgfältig hütet wie ein
ewiges Feuer...
Die Liquidierung des „Vaters“ aus der Verfassung richtet
sich gegen die ganze Familie in allen ihren Angehörigen.
Egal, wie Frau, Kind, Mann sich gegeneinander anordnen.
Dem Augenblick der Sorge in seiner Ganzheit gilt das deutsche Erstickungsrecht.
Kein Kind ist eine Steuer.
29. April 2021, Ekkehard von Guenther
30.4.,1.5. Tag der Arbeit, 2.5.,3.5.4.5.,5.5.6.5.7.5.8.5. 9.5.
Muttertag,10.5.11.5,12.5,13.5.21
Christi Himmelfahrt. Vatertag. Wie herrlich leuchtet mir die Natur.
14.5.,21.5.21,22.5. 23.5 Verfassungstag. Pfingsten. 24.5. Pfingstmontag. 25.5.
26.5, 27.5. 28.5.29.5.30.5.31.5.
Wenn Sie also den Vater im Familien-Artikel 6 nicht
gefunden haben:
Dann wissen Sie jetzt, wo die Verfassungsgeber die Reste verscharrt haben:
In Artikel 12 GG.
Mit der Abgabenordnung als Deckel drauf.
Für die Frau Strohof von der Familienkasse. Für den
Immobilienspekulanten in der Zwangsversteigerung unserer Wohnung.
Für die Kadaver-Macherin. Für den Kadaver-Fresser.
Der Kadaverfresser übrigens hat die Wohnung geteilt und in
zwei 34 qm Stücken verkauft. 350.000- pro Stück Wohnung.
Da wohnt garantiert keine Familie mehr.
Im Land, in dem sich zu leben lohnt.
Ich denke ich habe geliefert.
Ekkehard von Guenther.
Kein Kind ist eine Steuer.