Teil 1

Schutz der Familie: Gesetz, Bürokratie und Politik

Teil 2, im Anschluß oder unabhängig zu lesen: Schutz 2

 

 

Teil1

Schutz der Familie: Gesetz, Bürokratie und Politik

 

In diesem Text drucke ich den Artikel 6 des GG ab.
Ich bemerke, dass ich als Vater in dem Artikel Ehe und Familie nicht erwähnt werde.
Ich nehme eine Klärung am Begriff Schutz vor.


Ich unterscheide die Ebene
der SachbearbeiterInnen,
die der Dienstvorschriften und
die der politisch öffentlichen Meinungsäußerung.

Ich stelle fest, dass sowohl auf der Ebene der SachbearbeiterInnen als auch der Ebene der  Dienstvorschrift  der Begriff des Schutzes keine Rolle spielt. Es gibt kein Dokument im Verfahren der Familienkasse, in dem das Wort Schutz vorkommt.
Auf der Ebene des politischen Willens finde ich Hinweise, dass an die Stelle des Schutzes von Familie eine feindselige Gleichgültigkeit der PolitikerInnen getreten ist.

 

Grundgesetz

… Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen …

…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

 

Artikel 1

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Artikel 6 des Grundgesetzes:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

 

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

Und Artikel 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

 

kleinkram, fangen wir damit an:
Artikel 6.2 „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ ist  zu vergleichen mit:

Artikel 7.1 „… steht unter der Aufsicht des Staates“.
„Wachen über“ und „steht unter staatlicher Aufsicht“ sind zu unterscheiden.

 

Wenn der Hamburger Schulsenator von seinem Schreibtisch aus Auskunft geben kann, in welcher der mehreren tausend Schulen in welchem Fach gerade welche Unterrichtseinheit produziert wird, dann ist das die Wahrnehmung einer - meiner Meinung nach ins Perverse getriebenen – Kontroll- und Steuerungsbefugnis, die sich auf dieses „unter staatlicher Aufsicht“ in Artikel 7.1 berufen wird.

 

Wie die Mitglieder einer Familie untereinander agieren, das hat auf keinem Monitor zu stehen.

Das „Wachen über“  aus Artikel 6.2 bedeutet zu allererst einen schläfrigen Staat.
Einen Staat, der erst „wach“ wird, wenn etwas auffällig wird.
Etwas, das ein klein wenig schwerwiegend ist. Es muss etwas „passieren“.

Anders gesagt: Staat hat kein Recht auf verdachtslose Kontrolle von Familie.
Eltern sind keine Beamte.

 

Anmerkungen aus Sicht eines Vaters:

Zu (1):  Ehe und Familie sind nicht definiert. Nur aus den Folgeabschnitten geht hervor, daß allein die generative Familie gemeint ist, die Kind“er“ produziert.  Man kann eine Definition von so einer Familie sehr einfach durch Auflistung ihrer Mitglieder erstellen: Vater, Mutter, Töchter, Söhne, verallgemeinert in: Eltern bzw. Kinder.  

 

Ich bin Mann, heterosexueller Vater von 5 Kindern, mit deren Mutter bis zu ihrem Tod 22 Jahre verheiratet.
Das bedeutet wechselseitige Privilegierung in der sexuellen Zuwendung, im gemeinsamen Wirtschaften, in der Kommunikation, in der gemeinsamen Sorge.

Das Aufstellen von 5 Kindern bis zur Studienreife war unser gemeinsames Werk.

 

Als konstituierender Teil von Familie wäre ich neben der Mutter ebenfalls zu nennen und in das Schutzversprechen explizit einzuholen.

 

Im gesamten Artikel 6 zu Ehe und Familie wird der Vater nicht genannt.

Das ist Diskriminierung durch Verschweigen. 

Psychologisch erhellend ist nur von Mutter und Kind die Rede:
Die Vaterrolle in dieser Familie nimmt nämlich der Staat ein. Der setzt sich an Vaters Stelle.

Die Austreibung des realen Vaters aus der Familie ist hier bereits vorgezeichnet.
Zugleich ist dieser Staat paternalistisch, als Frau  zwar mit ihrem Mann sprechen oder schweigen mag, streiten oder versöhnen mag, aber gegenüber Vater Staat nur „die altbekannte“ Ohnmacht praktizieren kann.

Dieser Paternalismus ist jedoch nicht der eines Mannes sondern der der Maschine. Mit der Aussetzung des Vaters wuchert Staat in Familie hinein.

 

Das Schutzversprechen aus Satz 4 gilt nicht der Familie,
sondern der von Familie entblößten Baby- und Kleinstkindmutter und „derem“ Kind.

Das Schutzversprechen gilt nicht dem Vater, dessen reales Wirtschaften Verwirklichung von Schutz ist, Mutter und Kind Dasein ermöglicht und der in seiner Anwesenheit ebenso erst Familie vollständig und zum Ort von Geborgenheit, von Zufriedenheit oder – doch - Glück im Alltag macht.

 

Das Schutzversprechen gilt nicht gegenüber den Kindern.
Der Staat, hier:  Die Familienkasse darf ihnen massiven Schaden zufügen. Und das tut er auch.

 

170818:
Mit der Reduktion auf die Mutter-Kindgemeinschaft unter staatlichen Schutz wird verstümmelt, was Ehe ihrem Wesen nach ist: Eine Verständnisgemeinschaft, in welcher Frau und Mann ihr Gemeinsames Wir aussprechen als eine duale und mit Kindern familiäre Genügsamkeit. Mit dem Zusammenwirken von Frau und Mann ist Familie etwas Anderes als Mann und Frau. Die Achtung der Institution Familie hat zuallererst der Familie im Zusammenwirken ihrer Glieder zu gelten.  
Eine Bekundung der Achtung vor der Würde dieser Gemeinschaft, vor all ihren Funktionalitäten, hat sich Vater Staat erspart.
Ich trage das hier nach:

Familie ist.

ende 170818

 

Zu (2) : Vor „Pflege und Erziehung“ hätte zu allererst zu gelten:
Die Sorge um das tägliche Brot, um Wohnraum und Kleidung obliegt den Eltern.
Die Kaste der Gesetzgeber kennt diese Sorge nicht.

 

Ein Versprechen auf einen staatlichen Beitrag zur Versorgung, wie es das Versprechen auf Kindergeld ist, das muß eingelöst werden.
Familie ist engster wirtschaftlicher Zusammenhang.
Eine an den Vater gerichtete Verweigerung betrifft die unmittelbare Versorgung von Kindern.
Betrifft auch jene Kinder, deren Ansprüche nicht strittig sind und geleistet werden. 
Es geht nicht an, dass Kinder in Sippenhaft genommen werden, für eine Verfristung, die die Bürokratie dem Vater vorwirft. 

Die Familienkasse hat in freier Handlung das Schutzversprechen des Artikel 6  verraten, indem sie einer sechsköpfigen Familie 16.700 Euro Kindergeld entzogen hat.

Die Familienkasse hat diese Verweigerung über 18 Monate hinweg konstant durchgehalten, von Juli 2015 über Beschwerdebescheid im Juli 2016, über Güteverhandlung Mitte Dezember 2016 bis hin zur teilweisen Auszahlung im Januar 17, die erst auf meine Nachrechnung und Reklamation hin am 3.Februar 2017 vollständig erfolgte.
Die Rechtslage gegenüber dem nächsten Opfer ist nach einem Güteverfahren unverändert dieselbe geblieben. Die machen weiter.

Die Familienkasse hat damit den Vater in einen Rechtsstreit genötigt, alle seine Kräfte in Anspruch genommen und ihn gehindert, produktiv im Beruf tätig zu sein.

Sie hat ihn in einen Horrortrip von existenzieller Sorge geschickt. Auch davon sind 5 Kinder betroffen, und insbesondere die im gemeinsamen Haushalt lebenden.

 

Das Schutzversprechen des Artikel 6 verbietet die Bestrafung  der „besonders“ schutzbedürftigen Kinder. Auch nicht als Sanktion gegen den Vater.
Und wäre ich nicht Vater der Kinder, hätte ich keinen Bedarf an Schutz.

 

170901: Mitte der Familie ist nicht „Pflege und Erziehung“ . Es ist die gemeinsame Sorge für das Gemeinsame.

In ihrer Sorge und in Ansehung der Kinder und im gemeinsamen Gespräch formulieren sich Mutter und Vater ihre Aufgaben. Vorsatz und Ausführung stehen in steten Wechselspiel zueinander.

 


Es ist nicht staatsbürgerliche Pflicht, aus der heraus Eltern handeln.
Der Staat mag sich ab der 12. Woche in die Gebärmutter mit einnisten, der Staat mag Eltern dabei Drohungen unter die Nase halten, um kläffend seine Wachsamkeit aufzuführen:
Er spielt keine Rolle. Staat ist nicht der Grund des Lebens.
Sein Hass gegen Eltern verhindert vielmehr demographisch wirksam neues Leben.

 

Der Beamte vollzieht Tätigkeiten. Aber die Formulierung seiner Aufgabe liegt nicht bei ihm. Sie ist in der Vorschrift gegeben.
Der elterliche Anteil, der in  der Sorge in den immer neu zu fassenden und dann zu leistenden Aufgaben liegt, ist beim Beamten nicht vorhanden. Die Dimension Sorge kennt  Beamt/In nicht. BeamtIn handelt verantwortungslos.

Kern elterlichen Handelns ist die Absehung auf die Folgen. BeamtIn interessiert keine Folgen. Er/Sie schlägt zu.
Auf einmal ist „das Kind“ kollateral.
Und das, was Vater als „Ehemann“ als „Familie“ ist, das ist ebenfalls egal.
Das heißt „Beamter, Beamtin“ sein.

 

Eltern, die ihren Kindern die Lebensmittel entziehen, wären Verbrecher.
Beamte, machen eben das mit Familien, und berufen sich auf staatliche Vorschrift.

Zwischen Menschen, die aus ihrer familiären Bindung heraus handeln, und den Akteuren des Staates gibt es keine Wertegemeinschaft.

 

Es wird nicht der erste Staat sein und nicht das erste Deutschland, in dem Bürokratie keine Grenzen kennt und den einzelnen Mensch vernichtet.

Aber es gibt das Grundgesetz.

Nachdem über Menschlichkeit von SchreibtischtäterInnen keinerlei Illusion noch möglich ist, nachdem das Recht nur noch ein Spielplatz für JuristInnen ist, interessieren mich vom Rest noch ein paar Wörter.
Es gibt das Wort Schutz und es gibt den „besonderen Schutz“

Darüber ist zu denken.

 

Begriffe 1: Schutz

Zu (1):

Das Wort Schutz stellt eine Asymmetrie zwischen dem schützenden Subjekt („staatliche Ordnung“) und dem zu schützenden Objekt („Ehe und Familie“) her.

Da ist die machthabende Inhaberin („staatliche Gemeinschaft“) von den Ressourcen „Schutz und Fürsorge“, die sie für „jede Mutter“ bereitstellt.

Schutzbedürftig ist etwas Werthaltiges, das sich selbst nur eingeschränkt oder gar nicht schützen kann.

 

Ergebnis des Schutzes ist die Erhaltung der Integrität des Geschützten. Mit dem Versprechen auf Schutz bekundet der Staat sein Interesse an dieser Integrität.

 

Die Anerkennung einer Schutzbedürftigkeit ist keine Entmündigung.
Das schützende Subjekt steht in der Pflicht das zu schützende Objekt zu achten, das heißt auch es durch seinen Schutz nicht in seiner Selbstbestimmung zu verletzen.
Schutzbedürftigkeit ist kein Auftrag zur Bevormundung.

 

Das grundgesetzliche Versprechen auf Schutz bedeutet die Übernahme von konkreter Verantwortung für die Unversehrtheit des Geschützten.

„Besonderer“ Schutz bedeutet, dass dieser Schutz nicht hinter den Allgemeinheiten der alltäglichen Abwicklung verschwinden darf.  
Der reibungslose Normalfall ist nun einmal nicht Fall, in dem der „Besondere“ Schutz aufgerufen ist.

„Besonders“ bedeutet die Bereitschaft zu einer über das Alltägliche hinausgehenden Anstrengung zugunsten des zu Schützenden.
Unter Anderem muß die Last der Gegenwehr, dass alles Unrecht gilt, solange Mutter sich nicht wehrt und zwar in Frist, aufgehoben werden.

 

Begriffe 2:

Das Grundgestz hat einige Grenzen

Da ist Gott zu nennen und die Menschen, als Referenzen, vor denen das gesetzgebende Handeln des deutschen Volkes statthat. So in der Präambel zum Grundgesetz.

Die zweite Grenze ist die Würde des Menschen in Artikel 1.
Auch im Umgang mit ihr ist von Schutz als Auftrag und Legitimation von Staatlichkeit überhaupt die Rede.
Würde wiederum ist kein Geschenk.
Sie wird nicht vom Staat aus dem Menschen verliehen.

Die Würde des Menschen ist.

 

Die dritte Grenze des Grundgesetzes ist die Natur.

 

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Natur:

Kinder entstehen in einem chaotischen Augenblick.  Die Eltern mögen ordentlich verheiratet sein oder nicht, mögen planvoll sein oder nicht, der Augenblick der Zeugung ist schlechthin unwillkürlich.  Das ist auch ein Grund warum Kinder frei sind, mit Ähnlichkeit zu den Eltern oder ohne. Der Zufall ihrer unbestimmten Genese ist Grund ihrer Freiheit.
Kinder sind die Frucht aus heterosexuelleer Geschlechtlichkeit.
Familie entsteht ohne Mitwirkung des Staates.

Staat ist genötigt diese Grenze als „natürlich“ zu akzeptieren.  

Natur ist kein Geschenk des Staates.
Staat muß Natur anerkennen.
Natur ist.

 

Unmittelbar verknüpft mit Natur ist das Wort Recht.  
Das natürliche Recht sind die Gewohnheiten, die Vater und Mutter in ihrer gemeinsamen Sorge um die Familie praktizieren und die sie gegenüber ihrer Umgebung durchgesetzt haben.
Es ist die eine Stelle, vielleicht, in der der Gesetz“geber“ das Vorhandenseins eines „natürlichen Rechts“ anerkennt.
Kein Zufall, dass im Kern dieses Rechtes Familie steht, nicht Mann oder Frau „Mutter“, sondern „Eltern“. 

Da geht es um gemeinschaftliches Handeln aus einem dauernden gemeinsamen Gespräch heraus.

Pflicht: Dasjenige, was Eltern mit ihrer Sorge tun, wird hiermit in einen staatlichen Auftrag überführt.
Eine Trivialisierung zum Automatismus der Untertanen, die es tun „weils ihre Pflicht ist“.
Nein, sie tuns nicht, weils ihre Pflicht ist.

Elterliche Sorge stiftet sich ihre Pflichten.

 

Die Bürokratie des Pflichtenhefts ersetzt keine Sorge.

Vielmehr  vernichtet sie die Sorge. 

 

positives Recht

„Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung  in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn eine Verfahrensfrist  schuldlos, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse  einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“

 

Falls Sie nicht gewohnheitsmäßig solche Satzblöcke lesen: Müssen Sie auch nicht.
Einfach gesagt:
Der Satz ist ein schmutziger Scheuerlappen, der Ihnen um die Ohren geschlagen wird.
Je weniger Sie davon verstehen, um so besser.
Jedenfalls wird darin bewiesen, dass Sie Schuld sind.

 

Für den Fall, den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie diesen Satz verstehen wollen, da gibt es eine alte Weisheit:

 

Schere schneidet Papier

(Knobler Weisheit)

 

Derselbe Text also noch einmal, zum Aufschneiden:

In der Dienstvorschrift heißt es zum Fristverfall:

 

„Gem. § 110 Abs. 1 AO

ist auf Antrag
Wiedereinsetzung  in den vorigen Stand
nur zu gewähren,
wenn eine Verfahrensfrist 
schuldlos,
d. h. durch höhere Gewalt oder
persönliche akute Handlungsunfähigkeit
versäumt worden ist.
Von einem schuldlosen Versäumnis
kann nur
ausgegangen werden,
wenn das Fristversäumnis auch
bei Beachtung derjenigen Sorgfalt
eingetreten wäre, die
einem gewissenhaft Handelnden
nach den gesamten Umständen
des Einzelfalles
zumutbar
war.
Versäumnisse  einer beauftragten
dritten Person
muss sich der Vertretene
zurechnen lassen.“

 

Zusammenfassung:

Wenn diejenige oder derjenige,
die/der  unter „besonderen Schutz“ des Staates stehen,
ihr objektives Interesse nicht mit dem nötigen Nachdruck schnellstens und massiv vertreten,
dann verfällt ihr Schutz.

Schwache und Langsame haben weder eine „Sorgfalt“ noch handeln sie „gewissenhaft“.

Und wer „dritte Personen“ beauftragt, hat selber schuld.
Auch wenn es die eigenen Kinder sind. Und deren Arbeitgeber.

„gesamte Umstände des Einzelfalles“  ist zu übersetzen mit: Spielt alles keine Rolle.

 

Diese Vorschrift ist eine Zumutung.  „Zumutbar“ ist sie nicht.

 

Die Kollision mit dem natürlichen Recht ist unübersehbar.

Es ist ein Einbruch des positiven Staates in den Kontext der elterlichen Sorge.

Ob diese Sorge gelingt, ist auch im „normalen“ Leben  risikobehaftet.
Bei heranwachsenden Kindern wird es darum gehen, sie auch nach einem Schicksalsschlag normal aufwachsen zu lassen, dass sie „sorglos“  offen sind für die Begegnungen, die ihrem Alter gemäß an sie herantreten.

Eltern sind relativ langweilig. Das ist ihr Job.

Elterliche Sorge ist die konkrete Abstraktion der Kinder von der eigenen Sorge, vielleicht der eigenen Schwäche. Die gibt es. 

Darum werden Eltern mit Wahrscheinlichkeit irgendwann auf den versprochenen Schutz des Grundgesetzes real angewiesen sein. 

 

Der/die VerfasserIn der Vorschrift hingegen hat am grundgesetzlichen Schutz der elterlichen Sorge kein Interesse.
Nachdem seine/ihre KollegInnen die Frist gegen den Schutzbedürftigen aufgestellt haben, geht es nunmehr darum, die Schuldzuweisung gegen den Schutzbedürftigen Schritt für Schritt unabweisbar fest zu schlagen.  

Es ist auch nicht ansatzweise ein Verständnis zu erkennen, worum es in Familie geht.

Die Definition des Amtsbefehls in seiner Fristsetzung, die absolute Priorisierung,  wie auch die Definition der Verfehlung  erfolgt von außen Stehenden.
„Der gewissenhaft Handelnde“ von Staats wegen ist eine Verhöhnung dessen was Frau, Mann in ihrer täglichen Sorge für die Familie leisten.
Es ist positives Recht um des positiven Rechtes, des Staates willen. 
In dieser Entstellung spielt nichts anderes mehr eine Rolle: Nicht  Gott, nicht Menschen, nicht Würde, nicht Schutz, nicht Mutter, Nicht Kind.

Unter dieser Vorschrift sind  weder GG 1.1 (Würde), noch GG 1.3 (Bindung der Verordnung an Grundrechte) noch der Artikel  6.1 GG  (Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung) wiederzufinden.  

 

Wunsch an die Bildzeitung:
Ein unverpixeltes Foto vom Täter/Täterin dieser Vorschrift.
Sonst können die das doch auch.
Wann übernimmt PolitikerIn endlich Verantwortung für dieses Verbrechen an den Schwächsten?

 

 

Zeitlichkeit von Familie. Lebensdauer, LifeCycle:

Familie ist Institution in der Zeit.
Familie gelingt,
wenn die Kinder
ein Bild von Familie mitnehmen,
das ihnen die Kraft gibt,
selber
Familie mit Kindern zu leben.

 

Familie ist ein drei Generationen „Haus“. Eltern bauen für die Enkel.

Kinder sehen, wie ihre Eltern mit ihnen umgehen.

Sie sehen wie ihre Eltern miteinander umgehen.

Sie sehen, wie ihre Eltern mit ihren Großeltern umgehen

 

Es dürfte für einen eigenen Kinderwunsch nicht besonders motivierend sein,
wenn am Ende der Kindheit die Eltern im Ruin zu sehen sind.
Ruinierte Eltern fallen auch als Helfer und Unterstützer der nächsten Generation aus.

Es gibt zwei Kernbereiche:

Die Dauer der familiären Leistung.

Der Staat erkennt sie insofern an, als er einen Beitrag in Form von Kindergeld leistet. Diese Zeit dauert bis zum Ende der Ausbildung, maximal jedoch bis das Kind 25 Jahre alt ist.

 

Je nachdem, wie alt die Eltern sind, folgt unmittelbar oder verzögert eine elterliche Anspruchsphase in Bezug auf die Altersversorgung. In dieser muß elterliche Investition von Zeit und Geld, sowie der der durch diese Leistung gestiftete gesellschaftliche Rendite soweit repersonalisiert werden, daß eine Lebensbilanz wirtschaftlich vertretbar ist.
In Bezug auf eine Mutter von 5 Kindern sollte das möglich sein.   
Das wäre Schutz der Familie als Institution.

  

Babies und kleine Kinder sind bürokratische Selbstläufer.
Ein Kindergeldantrag reicht für ein Jahrzehnt.
Die Eltern sind aller Wahrscheinlichkeit nach verpaart, jung, fit und in der Lage, die anstehenden Aufgaben miteinander abzustimmen.

Sie sind wahrscheinlich integiert in Freundeskreise und unterstützende Großeltern. Es gibt (mindestens) einen Erwerbstätigen.

Bürokratische Nachfragen vervielfachen sich ab der 10. Klasse im Schulbesuch, mit dem 18. Lebensjahr,  mit der Aufnahme des Studiums. Bei 5 Kindern ist die Bürokratisierung spürbar, bei Alleinerziehenden erst recht.

Der Vater ist nunmehr nicht verpaart, er ist alt und er ist verschlissen. Sein soziales und berufliches Unfeld hat sich reduziert.

 

Schutz heißt auch: Schutz vor Verschleiß durch Bürokratie.

„Besonderer“ Schutz heißt: Schluss mit Terror durch Inszenierung von Fristen und Abstrafung bei „Verfristung“. 

 

Die staatliche Anrechnung in der Altersversorgung , die Mutter oder Vater von 5 Kindern ein Leben in Würde verweigert und sie zum Flaschensammeln (Bildzeitung am 15. Februar 2017) schickt, vernichtet nicht nur die individuelle Existenz, sondern schafft die größtmögliche Abschreckung gegen Familiengründung in der Kindgeneration.

 

Sie schreckt von größerer Familie ab, von genau jenen Kindern, deren Existenz ein Beitrag zur Demographie wären.
Das sind nicht die Erstgeborenen. Das sind die dritten oder vierten, oder fünften.   

 

Kinder sind der Reichtum der Nation. Sie versprechen die Altersversorgung der Kinderlosen.

Mehrere Kinder garantieren die Verelendung ihrer Eltern.
Die deutsche Demographie ist unmittelbarer Beleg. Mehr als 1 Kind geht nicht.

 

Mit der negativen Korrelation zwischen Familiengröße und Altersversorgung  ist das Schutzversprechen des Artikels 6 gegen die Institution Familie gebrochen.

  

 

Kollisionen:

 

Verletzungen des Schutzverprechens im konkreten Verfahren entstehen auf drei Ebenen:


Die Schutzlosigkeit der Familie in Kollision mit dem rechtbrechenden Übergriff der Bürokratie ist auf drei Ebenen wahrzunehmen: 

1.     Der Ebene der SachbearbeiterInnen mit ihren konkreten Einzelhandlungen gegen Familie in Form von Forderungen, Fristsetzungen und Bescheiden.

2.     Der Ebene der DienstvorschriftenverfasserInnen. Absolut anonym sind sie das Gegenzahnrad im Familienschredder.

3.     Der Ebene des politischen Willens, der diesen Schredder in seiner Zerstörungsgewalt genau so will und eingerichtet hat.

 

Zur Ebene des konkreten Handelns von SachbearbeiterIn vor Ort verweise ich auf den Text „Unfalluntersuchung“. Es gibt keinen Schutz für die Familie.

 

Das Milgram Experiment. (siehe Wikipedia)

In einer autoritäten Umgebung, hier: wissenschaftliches Institut, wird Menschen befohlen, anderen Menschen Schmerzen bis hin zu Folter zu zufügen, wenn diese einen Fehler machen.
Ergebnis: Das hat funktioniert.

Das Handeln der einzelnen Beamten der Familienbehörde wird durch das Milgram Experiment vollständig beschreibbar:

Menschen sind grundsätzlich bereit anderen Menschen Schmerzen bis hin zur Folter zuzufügen. Sie müssen nur die Anweisung dazu erhalten.

Im Spiegel wurde kürzlich die Wiederholung des Versuchs aus 1961 berichtet, mit dem gleichen Ergebnis.

Der erste, der das Milgramexperiment durchgeführt hat, war der liebe Gott.
Er befahl dem Abraham ihm seinen Sohn Isaac zu opfern. Er schlug die Hände über dem Kopf zusammen, als er sah, dass Abraham genau das tun würde, und sagte ihm, er solle etwas anderes opfern.
Sein Sohn hat sich das Verfahren verbeten: Und mach keine Experimente mit uns, war sein Gebet.

 

Wenn Sie wollen, dass die BeamtInnen der Familienkasse Familie schützen, dann müssen Sie das denen ausdrücklich befehlen.
Für BeamtInnen ist das Jacke wie Hose.
Und: Offenbar hat das niemand befohlen.

Vom So sein.

Muss pupsen, nimm die Zunge weg. Schild auf CSD Tag in Hamburg.

Vor ein paar Tagen war hier in Hamburg Christopher street day, Ziemlich aufregende Leute da, lesbisch schwul queer trans, ich hoffe ich habe nichts vergessen. Ziemlich aufregend  wie gesagt. Aber es war ja Wochenende.
Doch am Montag, da werden all diese Leute bei ihrer Arbeit sein, an ihren Schreibtischen.
Ja, ich denke Schwule und Lesben können genau so gut Ablehnungsbescheide abschicken, wie Heteros. Es macht tatsächlich keinen Unterschied. 

Die Zeiten, wo Homosexuelle in einer perversen Gesellschaft lebten, sind wirklich vorbei.

Jetzt gehören sie dazu.


Damals waren sie mir lieber. Existenzen an der Grenze.

Jetzt bin ich Heterovater mit meinem Sowieso dasein die einzige obszöne Figur in der staatlichen Ordnung.

Irgendwo muß Toleranz ja auch ein Ende haben. 

 

Es gibt ein paar Dinge, die ich vom So sein der Schwulen (LGBT) weiß.

1.     Schwule sind nicht belehrbar. Weder kann ich ihnen erklären, dass hetero schöner bzw. besser ist, bzw normal ist. Zu dieser Unbelehrbarkeit gehört ebenfalls die Nicht-Erziehbarkeit zu einem heteroförmigen Leben.

2.     Schwule sind nicht heilbar. Es gibt keine Therapie und kein Medikament, durch dessen Einnahme ein Schwuler zu einem Hetero umgepolt werden kann. Nebengedanke: Wenn es so wäre, könnte ers verweigern.

3.     Schwule sind nicht begründbar.Sie sind auch nicht widerlegbar. Das widernatürliche Verhalten der Schwulen gründet in Natur.
Schwulenrecht ist Naturrecht.
Schwule sind.

Es gibt ein paar Fragen, die ich nun vom So sein der Heteros habe.

1.     Gibt es ein So sein von Heteros?
Kann es sein, dass ich nicht belehrbar bin?
Dass ich vielleicht nicht „die Norm“ bin,
dass ich aber meine Gewohnheiten habe.
Daß ich mit Willen zur Kontinuität mit meiner Frau fünf Menschen aufgestellt habe. Dass ich mit meinen Möglichkeiten lebenslang für den Schutz von Familie, von Frau und Kind einstand. Dass es als ein Versagen in mein Leben hineinschneidet, wo s mir nicht gelang.
Kann es sein, daß ich nicht belehrbar bin? Weil alles Lernen in mir ist? 
Kann es sein, dass ich nicht erziehbar bin?
Kann es sein, dass Toleranz-Behörde mir, nur mir hetero Vater, gewissenhaftes Handeln kontrolliert und in vernichtender Weise abspricht?

2.     Kann es sein,  dass ich nicht heilbar bin?
Nicht in der Art wie ich Dinge anfasse, nicht in der Art, wie ich die Wörter setze. Nicht in der Art, wie ich vor lauter Wörtern langsam bin.
Kann es sein, dass ich nicht heilbar bin?
Nicht in meinem Krank sein, nicht mit meiner Wunde.
Dass dennoch, indem ich die Zeit, das Geschenk, das mir meine unendliche Mutter gab, über meine Wunde lege, meine Kräfte wiederfinde, während alles Äußere an mir zusammenbricht?
Kann es sein, dass ich nicht therapierbar bin?

Dass Heilung anders ist?

3.     Ich bin nicht begründbar.
Ich gründe in Natur.
Ich bin.

170909 Baustelle: Erst wenn das alles gesagt ist, kann die Frage bezüglich der Homoehe gestellt werden.  Es ist zunächst keine Frage der Toleranz gegenüber einer anerkannten (oder nicht anerkannten) Zweierbeziehung.
Fragen entstehen mit Bezug auf Kinder, an denen offensichtlich Interesse besteht.
1. Kinder kommen in die Homofamilie, indem sie von einem der Partner mit eingebracht werden, oder indem sie adoptiert werden, oder im Rahmen einer Pflegefamilienkonstruktion. In jeder dieser Konstruktionen nimmt der Staat von vornherein eine stärkere Position ein als in der elterngezeugten Familie.
Ob Kinder damit automatisch schlechtergestellt sind, kann man fragen. Die herkömmliche Familie ist keine unschuldige Institution. Die Bandbreite ihres Verhaltens ist groß. Die Worst Case Szenarien werden so verschieden nicht sein.
Der ganz normale Wille einer ganz normalen staatlichen Familien-Behörde einer Familie die Lebensmittel zu entziehen gehört ebenfalls zu dem, was Kind passieren kann. Wenn das egal ist, dann ist ziemlich vieles sonst auch egal.
Angesichts dessen muß man von Homo-familie für die Kinder nicht wesentlich Schlimmeres erwarten. Bedeutet zunächst ein Verprechen auf Versorgung. Ich halte das nicht für trivial. Falls es spezifische Traumate gibt, muss man halt die Latenzzeit von 10 bis 20 Jahren abwarten.
Was wir sonst für unsere Kinder wünschen, können wir nur mit unseren eigenen Kindern leben, wenn überhaupt noch. Familie als Brachland der Kindheit ist abgeräumt.

2. In 10 bis 20 Jahren wird Staat in der Lage sein kinderlosen Gemeinschaften ein besonderes Angebot zu erstellen, das sie nicht ablehnen „können“.  Staat wird ihnen anbieten  Menschen zu erstellen, die nicht heterogezeugt und/oder nicht von einer Frau geboren worden sind.
Staat hat damit heute ein strategisches Interesse an einem Bedarf nach diesem Angebot. Zu den technischen Möglichkeiten muß dann ein Rechtspfad geschaffen werden, der die gegenwärtigen Schranken durchbricht. Wie wäre es mit einem Recht auf Kind jedweder Person. Wie wäre es mit einer Pflicht des Staates, dieses Recht per Retorte zu leisten. Staat ist ganz Gehorsam. Staat wird sich das gern zur Aufgabe machen.
Mit diesen Optionen im Hintergrund ist das Gesetz zur „Ehe für Alle“ vor Allem ein Ermächtigungsgesetz für den Staat. Es enthält möglicher weise Mechanismen um das Heteromonopol auf Zeugung und Geburt auszuhebeln. Damit bricht das positive Recht des Maschinenstaates das „natürliche Recht der Eltern“. Ein Staat, der auf Hetero nicht mehr angewiesen ist, der wird das Hetero spüren lassen. Impfpflicht für Alle ist Kleinkram gegen das was dann an Qualitätssicherung ansteht.
Niemandem wird etwas genommen, haben sie gesagt am Tag der Verabschiedung des Gesetzes.
Ich sehe das anders.
Dies ist der Bereich, von dem aus ich Bedenken zum Gesetz  Ehe für alle habe. Ende Einschub 170909.

 

Zur Ebene Dienstvorschrift (sorry für den wieder aufgenommenen Ansatz, das hier war mal Anfangstext):
Die Dienstvorschrift ist neben dem Beamten das andere Rad im Shredder.
Wo jedes Rad für sich agiert, kann keines etwas dafür, dass da Menschen zwischen die Zähne geraten.

 

Die Dienstvorschrift wird zentral, als meine Beschwerde vom 17.10.2015 am 5. 7 2016 endlich beantwortet wird. Abschlägig, das versteht sich von selbst.

 

In der Dienstvorschrift heißt es zum Fristverfall:

„Gern. § 110 Abs. 1 AO ist auf Antrag Wiedereinsetzung  in den vorigen Stand nur zu gewähren, wenn eine Verfahrensfrist  schuldlos, d. h. durch höhere Gewalt oder persönliche akute Handlungsunfähigkeit versäumt worden ist. Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war. Versäumnisse  einer beauftragten dritten Person muss sich der Vertretene zurechnen lassen.“

 

Im Geschäftsverkehr kann von der vollständigen Verantwortlichkeit der gleichberechtigten Vertragspartner ausgegangen werden. Die von ihnen gegebenen zeitlichen Vereinbarungen sind zweiseitig verhandelt. Sie schließen möglicherweise auch Leistungen dritter Personen ein.

In Bezug der Bürokratie zur Familie gibt es keine zeitliche Vereinbarung unter Vertragspartnern.

Es gilt vielmehr eine Beschlagnahme der Ressource Zeit des Schwächeren durch den Stärkeren.

In der Gleichheit vor dem Schredder spielt es keine Rolle,
ob ein Kind von 2 Eltern in ihren dreißiger Jahren verwaltet wird,
oder ob 5 Kinder von einem Alleinerziehenden über 60-jährigen immer und immer wieder zu berichten sind.

Zur Erinnerung:
Eine 1 Kind 2 -Elternfamilie konsumiert Altersversorgung, der Vater von 5 Kindern leistet sie!    

 

Zur beauftragten dritten Person: Familie besteht wesentlich aus „dritten“ Personen. Es geht gar nicht anders. Es gibt nur den Antragsteller und „dritte Personen“. Meine Kinder sind jedoch weder meine Untertanen noch meine Vertragspartner. Mein Verhältnis zu ihnen ist nicht durch Kontrolle, sondern durch Vertrauen konstituiert. Mein Interesse gilt dem reibungsarmen Fortgang  ihres Studiums, bzw. den Prüfungen, auf die sie sich vorbereiten.     

 

Ich „beauftrage“ sie nicht, sondern bitte sie um die angeforderten Bescheinigungen. Die Tochter wird ihrerseits ihre ehemaligen Arbeitgeber nicht „beauftragen“ sondern sie um eine Bescheinigung bitten.

Anders als die zuschlagende Bürokratie hat auch sie keine Machtmittel zur Verfügung.

Die damit verbundenen zeitlichen Abläufe sind deshalb nicht als „Versäumnisse“ einer beauftragten dritten Person zu bezeichnen und zuzurechnen. Sie sind integraler Teil von Familie.

 

Der in obiger Dienstvorschrift beschriebene Sachverhalt einer „schuldlosen“ bzw. „schuldhaften“ Fristüberschreitung in Zusammenhang mit dem „gewissenhaft“ Handelnden ist Sozialterror des Staates in seiner gewissenlosen Bürokratie gegen Familie. Es steht im eklatanten Widerspruch zum Artikel 6 GG mit seinem Versprechen auf „besonderen“ Schutz der Familie durch die „staatliche Ordnung“.

 

Die Aussagen des Milgram Experiments,

die Bereitschaft zur Folter auf Befehl hin gelten in erhöhtem Maß für den/die anonyme/n VerfasserIn dieser mit aller Gewissenhaftigkeit wasserdicht ausgestalteten Dienstvorschrift.

Das Verfasser der Dienstvorschrift hat einen „Schutz“ von Familie nicht ansatzweise vorgesehen.

 

 

Zur Ebene Politik

 

Wenn meine Freundin mich besuchen wollte, kam es vor, mehr als einmal, dass sie eine Frist versäumte.
Mit anderen Worten: Sie hat den Zug verpasst.
Ich habe ihr nicht gesagt, dass sie den Besuch verwirkt hat, und bleiben soll, wo sie ist.
Ich habe einfach auf den nächsten Zug gewartet mit dem sie kam.

 

Das hatte einen einfachen Grund:
Ich wollte nämlich, dass sie kam.

 

Die Verweigerung von Kindergeld hat ebenfalls einen einfachen Grund:
Politik will nicht, dass Kinder kommen.

 

„Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt. …Und das ist gut so.“

So sieht das Frau Stephanie von Berg als bevölkerungs- Pardon, als schulpolitische Sprecherin der Grünen in der Hamburger Bürgerschaft.

 

Die Verwirklichung dieses Satzes erfordert eine Regulierung der Bevölkerung in zwei Richtungen::
Die Minderheiten müssen drastisch vermehrt werden.

Genau so sieht das der türkische Ministerpräsident Erdogan.   

Zweitens muss andererseits die deutsche Mehrheit vermindert werden.
Das funktioniert mit den üblichen Mitteln:
Ressourcenentzug, bis Familie wirtschaftlich unmöglich wird.

Nicht einmal im Bereich der Ersatzinvestition: 2 Eltern, 2 Kinder.

 

Weiterhin Sanktionen gegen vorhandene Familie, um sie  zu verelenden.
Ich weiß, wie das geht. Weil sie es mit mir und 5 Kindern machen.
 

Weiterhin Gängelei, bis eine selbst bestimmte und individuell geleistete und deshalb als Reichtum gefühlte und  beglückende Familienerfahrung unmöglich gemacht ist, womit der eine legitime Grund für Zuwachs abgetötet wird. Es gibt ungeborene Kinder, weil sich Frauen das staatliche Schikanesystem nicht zumuten.

   

Weiterhin Betrug gegen kinderreiche Eltern durch Transfer ihrer Generationenleistung an Kinderlose. 

Man presst die Orange aus und wirft die Schale fort.

 

Das ist es, was die grüne Bevölkerungspolitikerin Stefanie von Berg will, wenn sie die vorhandene ethnische Mehrheit abschafft.
Das mag sie wollen, wie sie will.

 

Aber: Mit dem Schutz von Familie und dem Artikel 6 GG hat das nicht mehr zu tun.
Politik will sich in den grundgesetzlichen Schutz für Familie nicht hineinstellen.

 

In dieser Hülle von globaler Menschenliebe einer humanitären Vollautomatin steckt doch eine ganze Menge Hass gegen die lokalen.

 

Schraffuren:

Eine Schraffur machen Sie mit einem weichen Bleistift, den Sie wiederholt über ein Papier ziehen. Dabei entsteht ein mehr oder weniger gleichmäßig bedeckter Bereich von mehr oder weniger parallelen Linien.
Wider Erwarten kann es passieren, daß so eine Linie Unregelmäßigkeiten aufweist. Dass sie punktuell schwärzer oder schwächer wird.

Und in den vielfachen Linien erscheint, gegen alle vorhandenen Striche, ein anderer Umriß. Der kann erschrecken.

 

Der Satz der Frau v. Berg ist eine Linie.
Sie können weitere Linien daneben setzen. Dann bekommen Sie Umriß.

 

Beispielsweise Gregor Gysi: Eltern sind Nazis.
Beispielsweise Jürgen Flimm: Schluss mit der traditionellen Familie!

Beispielsweise irgendein Satz in der Süddeutschen: Weniger Deutsche? Warum eigentlich nicht? (irgendwann gelesen, hier ohne Beleg)

Beispielsweise Sarah Rambatz: „Alles, wo Deutsche sterben“, eindeutig in seiner Bedeutung im Kontext der Facebookgruppe: „Deutsch mich nicht voll“  

Beispielsweise Bundessozialgericht:
Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist.

 

Zitate + Nachweis auf SchlussMitFamilie

 

Jeder dieser Sätze hat seine Profitseite. Die liegt beim jeweiligen Autoren.

Und jeder dieser Sätze hat eine Kostenseite:
Die Rechnung geht an alle, die Familie leben. Eltern und Kinder bluten.

 

Unsere Gesellschaft ist kinderlieber als je zuvor. Wir haben Wahlkampf. Babyöl solls gratis geben und die Anpassung des Babys an die Vollbeschäftigung wird täglich noch besser. Versprochen.

 

Nur der Schutz, die ganz einfache Achtung vor dem Alltag, der ist sowas von undenkbar.

 

 

 

 

letzte Bearbeitung: 17.09.12
© Ekkehard von Guenther
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