190603_Verwaltungsakt

Gegenstand des Textes: Die Abgabenordnung und Artikel 6 GG
Dieser Text ergänzt die Recherche zu „Verfassungsbruch“.
Dort wurde auf den besonderen Schutz der Familie Leistenden: Vater, Mutter, Alleinerziehenden und der weiteren Familienmitglieder geprüft.  

Diesmal geht es  um jene Stellen in der Abgabenordnung, wo sie Aktivitäten gegen Familie durchführt. Das sind die Verwaltungsakte.
Und dann um  jene Schnittstellen in den Verwaltungsakten, an denen Familienbezug hätte geleistet werden müssen.

Abgesehen davon meine ich weiterhin, dass die staatliche Auffassung von familiärer Leistung an den Kindern als „Steuer“ schlechthin pervers ist.  Kein Kind für den Führer.

 

Vergesssen wir nicht:
Die Abgabenordnung hat die Bindung zum Artikel 6 gekappt.
Jede der unten beschriebenen Handlungen ist damit ohne gesetzliche Grundlage ausgeführt in freiem Tätertum in freier Amtsanmaßung. Der Mob herrscht.

Verwaltungsakt
Im gegen meine Familie gerichteten Verwaltungsakt gibt es folgende Elemente:
"Das pflichtgemäße Ermessen", (ausgeübt von BeamtInnen in ihrer Geschäftszeit)
"die gewissenhafte Sorgfalt",  ( nicht vorhanden beim alleinsorgenden Vaters von 5 Kindern in seiner zusätzlich zur Geschäftszeit erbrachten Privatzeit)

und das „Vertretungsprinzip“:
"Versäumnisse der Vertretenden muß sich der Vertretene zurechnen lassen".

Mein Grundrecht „auf besonderen Schutz“ nach Artikel 6 hat an keiner Stelle im Verfahren irgend eine Berücksichtigung erfahren.
Ich hatte den Artikel 6 in  meiner Aufsichtsbeschwerde am 1.12.2015 reklamiert.
Der Artikel 6 wurde in keinem der zwei Bescheide je erwähnt.
Auch nicht im Gutachten des Fachvorgesetzten.
Oder in irgend einer sonstigen Antwort der anderen Seite.
Artikel 6 existiert nicht.

 

Das pflichtgemäße Ermessen wird unterschlagen

- bei der Fristsetzung gegen Familie überhaupt. Familie erbringt Grenzleistung
Familie hat ihren Anspruch auf „Leistungsausgleich“ längst erwirtschaftet: Familie hatte das Kindergeld vorgestreckt.
Familie hat aufs Konto eingezahlt. Ein ehrlicher Treuhänder stellt keine Fristen zur Abholung. Ein „schützender“ erst Recht nicht.
- bei der Zumessung der Frist waren es: 5 Tage Bearbeitungszeit für eine Kaskade von „Vertretern“. (Dokument 0)

- bei der Unterschlagung von zu gewährender Nachfrist. (Gutachten Klenart)

- mit dem dadurch vorzeitigen Erstellen des harten Bescheides. Bei dem ist der Widerspruch an die "gesetzliche" Frist (1 Monat) gebunden.

 

Bei angemessenen Fristen (Monat, Monat Nachfrist, „Harter“ Bescheid mit gesetzlicher Frist  Monat, wäre auch der letzte der geforderten Nachweise noch innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Trotz: persönlicher Schwierigkeiten des Vaters, trotz Abitur des vierten Kindes, mitsamt Feier, mitsamt Umzug der Tochter zum Studienort, mitsamt Wohnungskündigung und Umzug zweier Zimmer, des Büros (mit offenen Kindergeldakten) in die bereits hochverdichtete eigene Wohnung, mitsamt Brandstiftung gegen das Elternhaus bei Ingolstadt.

 

Ein pflichtgemäßes Ermessen im anschließenden Einspruchsverfahren

- hätte meinen Einspruch zeitnah behandelt.  

Das pflichtgemäße Ermessen hatte keine Lust auf Antworten. Ein halbes Jahr lang, bis ichs erzwungen hab.

- hätte die Gründe umstandslos anerkennt.
Eine mit ebendieser gewissenhaften Sorgfalt durchgeführte Beurteilung der
„gesamten Umstände des Einzelfalls“, („Abitur der vierten plus Umzug in andere Stadt, Brandstiftung am Elternhaus, Aufgabe der Mietwohnung mit Büro (Kindergeldakten) und Verlagerung in die eigene Wohnung“), das im Umfeld eines schweren Unfalls der Schwester und des immer noch schweren Todes der eigenen Frau.
Was muß denn noch passieren, bis eine Beamtin einer Familien(!) kasse irgendeinen Grund anerkennt?

- hätte die existentielle Bedeutung bei einem Betrag von 16.700 Eur, bei 5 Kindern, bei Alleinerziehend, das heißt allein wirtschaftend, einfach  anerkannt. (Kindergeld soll Existenz sicher stellen § 31.1 EStG)

- wäre seinerseits sehr sehr vorsichtig gewesen im Umgang mit dem Begriff der "gewissenhaften Sorgfalt" „nach allen Umständen des Einzelfalls“ eines hochbelasteten Vaters.

- hätte zuallererst die  dahingepfuschte Erstanforderung (Dokument 0) mit der 5 Tage-Fristsetzung zur Kenntnis genommen und zugunsten des Vaters gerechnet.

 

 

Gewissenhafte Sorgfalt. (§ 110 Abgabenordnung)

„Von einem schuldlosen Versäumnis kann nur ausgegangen werden, wenn das Fristversäumnis auch bei Beachtung derjenigen Sorgfalt eingetreten wäre, die einem gewissen haft Handelnden nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar war“ (Bescheid vom 4.7.2016)

Eine Beamtin ist voll bezahlt und lebenslang abgesichert.

Der Verwaltungsakt, den sie gegen mich ausübt, wird ihr bezahlt.
Das ist ihre Geschäftszeit.
Deshalb wäre eine „gewissenhafte Sorgfalt“ bei ihrem Ermessen ihre Pflicht.
Sie hat einen tödlichen Pfusch abgeliefert.

Ihre KollegInnen (Ratajcyk, Baufeld, Grombkowski) bei der souveränen Abfertigung meines Einspruchs desgleichen.
Das Verhalten ist blankes Zusammenhalten eines voll versorgten Beamtentums in seinem Bunker.

Der Behördenleiter Bombor ist voll involviert.
Ich hatte ihn nämlich über ein Schreiben an den Hamburger Senat in seine Arbeit hinein gezwungen.
Denn innerhalb der Behörde Familienkasse gibt es keinen Zugang.
Die ist nur von außen, von höherer Behörde, vom Hamburger Senat aus ansprechbar.

 

Ich bin allein wirtschaftender Vater von 5 Kindern. Der Erwerb ist meine Geschäftsleistung.
Der Aufbau von 5 Kindern bis zur Berufsfähigkeit ist meine Privatleistung.
Diese meine Privatleistung erfolgt im vollständigen Konsum meines Gewinns aus der Geschäftsleistung.
Der von mir in 5 leistungsfähigen Menschen gegebene Ertrag meiner Arbeit geht restlos in den Besitz von Gesellschaft und Staat über.

Deutschstaat sollte ein paar Tatsachen ins Bewußtsein nehmen.
Wer hier leistet. Und wer hier konsumiert. Ohne Gegenleistung.
Was eine Geschäftsleistung ist, und was es bedeutet: Darüber hinaus zusätzlich Privat zu Leisten.
Deutschstaat schmeißt alles in einen Kübel.
Ins Einkommenssteuergesetz.
Und wenn was schief geht: In die Abgabenordnung.

In einem Erstleben habe ich Philosophie studiert. Das heißt: Ich kann Texte auseinander nehmen.

Ich bin selbstständig im Bereich IT Training und Programmierung tätig, gewesen.
Ich habe gewisse Intelligenz und bin es gewohnt, mir neue Sachverhalte anzueignen.

Einer Intelligenz ist es egal, ob sie einen Programmiertext analysiert, oder den Gesetzestext der Abgabenordnung.
Als Programmierer erkenne ich die Stelle, wo der Code seine Arbeit tut.
Und die Stelle, wo der Code schlichtweg nicht geschrieben worden ist.

Betrug und Pfusch im Code ist feststellbar.
Vor dem Juristenhokuspokus habe ich keine Angst.

Denn es ist egal, ob es Programmcode ist oder Gesetzescode.
Beides besteht aus Deklarationen und aus Operationen, die durch Ereignisse ausgelöst werden.
Im Juristentext heißt eine Operation: Verwaltungsakt.

Die Unterschlagung des von Verfassung und Menschenrecht gebotenen Textes durch Regierungsexekutive und Gesetz“geber“, dann durch Verwaltungsexekutive und Judikative ist ein objektiver Sachverhalt.

Darum gibt’s Ärger. Ich bemühe  mich seit Jahren darum.
Mit dem in Entdeckung der Familie erarbeiteten Kenntnisstand seit März 2018.

Da ist Schweigen der Angesprochenen. Medien und AnwältInnen.
Im Augenblick ist das die bestimmende Erfahrung

Frau kann ja intelligent sein, theoretisch. Sie werden staunen, wie dumm sie sein kann: Kindergeld? Das hat doch irgendwie mit Sozial- leistungen zu tun oder so.
Diese Frau Rechtsanwältin hatte ich recherchiert unter „Familienrecht“ und „Steuerrecht“. Kindergeld ist Steuerrecht.
Wenn Sie also wirklich dumme Frauen kennenlernen wollen, fragen Sie so eine Anwältin einfach als armer Mann nach dem Kindergeld.
Diese Frau wird Sie gar nicht zu Wort kommen lassen, so leidenschaftlich bekennt sie sich dazu, dumm zu sein, dumm und nichts als dumm. Auf Ehre und Gewissen.
 

Die gewissenhafte Sorgfalt. Des Vaters natürlich.
Ich.
Ich trage Risiken von Berufes wegen. Meine Einnahmen bestehen in einzelnen Aufträgen in Sachen Trainings oder Programmierung oder Lehrwerkschreibe in Programmierung und sind schwankend.

Meine allererste "gewissenhafte Sorgfalt" gilt damit der Qualität meiner Produktion und der Sicherung der Kundenzufriedenheit.

Denn von den mit meiner Sorgfalt zufriedenen Kunden aus kann ich erst meinen Verfassungsauftrag aus Artikel 6 zur "Pflege und Erziehung der Kinder" als der „zuvörderst mir obliegenden Pflicht“ überhaupt erst ausführen.

Diese Leistung ist eine Zusatzleistung über mein Erwerbsleben hinaus und wird im Privatleben erbracht.

Kern meiner Leistung ist es dabei Kontinuität zu geben, seit 1988, gleich was mir passiert. Gegenüber 5 Kindern, gegenüber meinen Angehörigen auch, meiner Schweser, die die Sorge für unseren behinderten Bruder trägt.

In allen verschiedenen Lebensumständen, auch nach Krankheit, Tod der Frau, nach Unfällen im Angehörigenbereich, in eigenen persönlichen Problemen, in der realen Überforderung.

Kern der väterlichen Leistung ist damit die Gabe von Zusammenhang, der das Leben für das einzelne Kind in seinem Heranwachsen zum halbwegs sorglosen Raum der familiären Erfahrung, der Wünsche, der Pläne, der Projekte werden lässt.

Kernprodukt der väterlichen Leistung wäre eine Art von Langeweile, das in Gesellschaft und Medien lässig verhöhnte Produkt des Arbeitslebens.

Zur Verzahnung von Geschäft und Familie.

Der Artikel 6.2 impliziert eine „konkurrierende“ Beauftragung an Eltern und Staat.

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Enthält ein paar Probleme, dieser Satz.
1. Vor aller „Pflege und Erziehung“ steht meiner Erfahrung nach die Sorge um das blanke Dasein, Nahrung, Kleidung, Obdach.
Die Sprachebene „Pflege und Erziehung“ konstituiert da von vornherein eine Wüstenrot-Familie mit zwei Kindern, zwei verdienenden Eltern.
Alles darunter ist trivial.
Staat hat keinen Anspruch darauf, daß es so ist.

2. Familie konstituiert sich primär in der Bindung zwischen Mutter, Kind, Vater.
Und in der dieses Dreieck tragenden Bindung zwischen Frau und Mann.
Die dem zugrundeliegende menschliche „Natur“ übersteigt von vornherein ihre juristische Projektion zu „natürlichen Recht“.
Familie besteht in ihrer Gemeinschaft und wechselseitiger konkreter Gegenwart.
Darin begaben sich ihre Mitglieder mit dem Eigentum der Menschenrechte in den jeweiligen Spezifikationen. Wenn man das mal auf die Verfassung projizieren will.

3. Familie zu leben ist unmittelbares Menschenrecht der Un-Charta. Artikel 16.
Menschenrecht ist gebührenfrei. Sonst ist es keins.
Staat hat kein Recht auf Besteuerung von Menschenrecht.
Staat hat kein Recht die von der Familie gegebene unmittelbare Menschenschöpfung als eine Steuerleistung zu verstehen.
Kind für Finanzamt ist pervers wie Kind für Führer.
Dementsprechend ist der staatliche Beitrag zur Primärleistung der Familie als staatlicher Beitrag zu verstehen und nicht als Steuererstattung. Kindergeld ist auch nicht als „Sozialleistung“ zu verstehen. Denn bei der Sozialleistung steht  die Bedürftigkeit des Empfängers im Vordergrund. Kindergeld basiert zuvörderst auf der Primärleistung der Familie.
Eine Achtung vor der konkreten Primärleistung in der Generationenarbeit von Frau und Mann hat Staat nicht aussprechen wollen. Auch das ist unterschlagener Code 

Eine Nennung des Vaters an der Seite seiner Frau hat der Staatscode ebenfalls unterschlagen.
Das ist interessant, nicht nur wegen der Diskriminierung des Mannes durch Nichtnennung.

Denn aus der staatlich unterschlagenen Achtung vor dem auf Jahrzehnte angelegten Partnerprojekt von Frau und Mann wird nunmehr die „Mutter“ als Gegenstand von „Schutz und Fürsorge“ im damit konstituierten Staatspatriarchat des Artikels 6.4.

Feminismus ist, wenn Frau das nicht kapieren will.

 

6.5, ebenfalls interessant.
„Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“

Das interessiert mich.
Denn hinter un-ehelichen Kindern steht hochwahrscheinlich eine allein sorgende Mutter oder ein allein sorgender Vater. Meine 5 Kinder sind ehelich.
Aber im Topf der allein sorgenden Mütter oder allein sorgenden Väter, da bin ich mit drin. Mit 5 Kindern. Verwitwet.
Kinderschutz ist Elternschutz., ist Mutterschutz ist Vaterschutz.
Allein Sorgende erbringen eine Grenzleistung in einer kontinuierlichen Belastung. Deren Integrität im Alltag ist zu schützen. Das heißt: Kinder schützen.
Staat macht sich lieber einen Fetisch aus den Kindern, denen dann seine ganze rührende Besorgtheit gilt. An die Alleinsorgenden Leistenden denkt Staat weniger.
Staat hat keinerlei Problem den Versorger eben der Kinder abzuschießen.
Staat liebt das Moralische. Staat scheißt auf das Konkrete.   

 

Folgerung, logische, wieder bei 6.2:
Wenn Pflege und Erziehung "zuvörderst" den Eltern obliegt,
dann gibt es eine "zweite Stelle", an der der Staat selbst in diesen seinen Auftrag eintritt, zur "Pflege und Erziehung" der Kinder.

Der Auftrag gilt in abgestufter Konkurrenz erst Familie und dann Staat.
Unter dieser objektiv gegebenen Pflicht steht dann beide Lager. Eigentlich sollte das unkompliziertes Einverständnis, „Wertegemeinschaft“, sein.

Die staatliche Verwendung des Begriff der "gewissenhaften Sorgfalt" zum Abschuss des Versorgers der Kinder verstößt damit unmittelbar gegen den Auftrag der Verfassung zur unmittelbaren Versorgung der Kinder mit Nahrung und Obdach.

Ich erlaube mir einmal, die Floskel von "Pflege und Erziehung" auf den Boden des Wirklichen zu stellen.

Staatsschicht hat weder selbst "gewissenhafte Sorgfalt" in ihrem bürokratisch dahin gepfuschten Verwaltungakten verwendet, noch ein Gewissen überhaupt in ihrem Handeln gegen 5 Kinder und deren Vater.
Die wissen was sie tun und es ist ihnen egal.

Staatsschicht ist außer aller Wertegemeinschaft.


Vertretungsprinzip  § 110 AO

„Versäumnisse der Vertretenden muß sich der Vertretene zurechnen lassen“

Geil. Ich bin Vater von 5 Kindern.
Familie ist Pufferung von Unebenheiten. Als in Krankheit und nach dem Tod meiner Frau bei heranwachsenden Kindern mit zunehmender Häufigkeit (10. Klasse, Volljährigkeit, Abitur, Studienbeginn) immer weitere Nachweise gefordert wurden, verzögerten sich die Vorgänge über Jahre hinweg. Kindergeld blieb an zwei Positionen aus. Ich habs nicht mal richtig gemerkt.
Ich habe den betreffenden Kindern (no2w und no3m)  nicht die Nahrung entzogen sondern das Kindergeld vorgestreckt.
Schließlich waren alle Nachweise vorhanden und eingesandt. Dann wurde das Verfahren kritisch gemacht: Frau Strohof wollte ein Bündel weiterer Dokumente und setzte,  mit Versand vom 22. 6 ihre Frist auf, den 1.7. Damit war der Abzug gespannt.

Fristsetzung ist die Machtergreifung des Staatspersonals zum Abschuss.
Der blanke Zeitpunkt wird ab jetzt zu einem Vergehen am Einkommenssteuergesetz, von dem aus Familienvernichtung erlaubt ist.

 „Versäumnisse der Vertretenden muß sich der Vertretene zurechnen lassen“
Der scheinbar so genau gezielte Schuß erfolgt mit der Schrotflinte. Er trifft eine Familiengemeinschaft.

Witzigerweise insbesondere die „unschuldigen“ Kinder no 4w und no 5m.
Während die Älteren, denen die Verweigerung gilt,  das „Haus“ verlassen haben, sind die Jüngeren unmittelbar von der zusammenbrechenden Liquidität betroffen.

Es ist dem Vertretungsprinzip egal, wem überhaupt der verweigerte Betrag zugeordnet ist.
Wenn der Staat den „verantwortlichen“ Vater abschießt, dann trifft es schon die Richtigen. Alle miteinander.
Das ist das Vertretungsprinzip.

Es hat übrigens keine „Versäumnisse“ gegeben. Die 5 Kinder sind alle brav ihren Weg gegangen, oder gehen ihn noch. Wenn ich die Papiere hatte, habe ich sie weitergeschickt. Es gibt keine „Versäumnisse“.

Das deutsche Staatspersonal hat sich selbst die „Versäumnisse“ erfunden und produziert. 
Mit der Frist-Setzung erzeugt es die gewollten „Versäumnisse“.

Sie haben aus meinem bloßen Körper eine verbotene Grenzüberschreitung gemacht.
Sie haben mir den Body definiert wie  A.-Insasse.
Das ist Sache „in diesem Land“.

190604 evg 190624 noch Baustelle 190626, 190805